PDF

Zum Editionsprogramm

1. Die Quellenbasis

Der Umfang der Quellen, die für den Themenkomplex „Deutschlands weltwirtschaftliche Verflechtungen im 19. und 20. Jahrhundert“ in Frage kommen, ist außerordentlich groß. Bedingt durch beschleunigte Industrialisierungsdynamiken, neue technische Infrastrukturen und globale Informationsflüsse wurden die Handelsbeziehungen seit dem 19. Jahrhundert, von wiederholten Rückschlägen beispielsweise durch Kriege und Wirtschaftskrisen abgesehen, langfristig vertieft und ausgeweitet. Das betraf Art und Umfang der gehandelten Waren und Dienstleistungen genauso wie die Entwicklung neuer Finanzierungsinstrumente.

An diesen Entwicklungen partizipierte Deutschland in besonderer Weise. Die später das Deutsche Reich bildenden Territorien waren überwiegend von Rohstoffimporten abhängig. Im Laufe des 19. Jahrhunderts übernahm Deutschland aber auch als Exporteur eine zunehmend wichtige Funktion in der (europäischen) industriellen Arbeitsteilung. Im Zuge der Globalisierung vor dem Ersten Weltkrieg wurden deutsche Firmen zudem durch Infrastrukturprojekte, Direktinvestitionen, Finanzgeschäfte oder den Aufbau von Handelsdependancen zunehmend global tätig. Auch wenn diese außenwirtschaftliche Verflechtung in der öffentlichen Debatte teilweise stark problematisiert wurde und es dabei immer wieder Versuche gab, eine autarke, von der Weltwirtschaft abgeschottete Nationalwirtschaft zu etablieren, blieben die weltwirtschaftlichen Verflechtungen stets von überragender Bedeutung. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts begann Deutschland schließlich damit, in seiner Exportfähigkeit eine besondere Leistungsfähigkeit zu erblicken.

Die Ausweitung der weltwirtschaftlichen Verflechtung schuf einen permanenten Regulierungsbedarf, der zu intensiven Debatten im Feld der Außenwirtschaftspolitik unter Einbeziehung der verschiedenen Akteurs- und Statusgruppen führte. Während des 19. Jahrhunderts beschränkte sich dieser politische Regulierungsbedarf vorrangig auf Marktzutritt, Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse sowie internationale Währungssysteme (vor allem den Goldstandard). Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die weltwirtschaftlichen Beziehungen jedoch immer stärker politisiert und vermehrt zum Gegenstand auch multilateraler Abkommen, die auf den Zusammenbruch der Weltwirtschaftsordnung in Folge der beiden Weltkriege und der Weltwirtschaftskrise ab 1929 reagierten.

Debatten über die politische Gestaltung der weltwirtschaftlichen Beziehungen verblieben keineswegs im politisch-arkanen Bereich. Vielmehr wurden sie im intensiven Austausch mit den verschiedenen Akteurs- und Statusgruppen (Unternehmern, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften etc.) sowie in Wissenschaft und publizistischer Öffentlichkeit verhandelt. Für die Quellenedition hat dies zur Folge, dass nicht nur Dokumente aus den Archivbeständen der Regierungen bzw. der Fachministerien (besonders der Außen-, Wirtschafts- und Finanzministerien) in Betracht kommen, sondern zusätzlich Dokumente aus Firmen- und Verbandsarchiven, Privatnachlässen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie Zeitschriften und Zeitungen. Zudem verfolgt das Editionsprojekt das Ziel, nicht nur die deutsche Perspektive, sondern auch den Blick des Auslands auf Deutschlands weltwirtschaftliche Beziehungen abzubilden, was allerdings nur punktuell und selektiv möglich ist.

Bd. Thema/vorläufiger Titel
1 Die deutschen Staaten zwischen Kontinentalsperre und Reichseinigung (ca. 1800–ca. 1850)
2 Deutsche Kaufleute in Ostasien (langes 19. Jahrhundert)
3 Liberalismus, Cobden-Chevalier-System und die Rückkehr des Protektionismus (1850er Jahre–1890er Jahre)
4 Monetärer Internationalismus und Kolonialismus (ca. 1890–1918)
5 Deutschland und die Neuordnung der Weltwirtschaft zwischen Weltkrieg und Weltwirtschaftskrise (1919–1931)
6 Deutschland zwischen Autarkie und weltwirtschaftlicher Blockbildung (1931–1948)
7 Weltwirtschaftliche Verflechtung des geteilten Deutschlands (1947–1990)
8 Dekolonialisierung und die Entwicklungspolitik der beiden deutschen Staaten (1950–1990)
9 Die neue Globalisierung – deutsche Wiedervereinigung und europäische Integration seit 1989

Die Vielzahl an Problemen, beteiligten Akteurs- und Statusgruppen, die Einbeziehung der Perspektive des Auslands auf Deutschland und nicht zuletzt der hohe Grad handelstechnischer Details lässt mehr als bei vielen anderen historischen Editionsprojekten eine thematisch fokussierte, problemorientierte Herangehensweise unabdingbar erscheinen. Entsprechende Themen wurden in der konzeptionellen Phase des Editionsprojektes festgelegt. Wesentliches Entscheidungskriterium dabei ist, inwiefern die Themen wesentliche Trends und Wendepunkte in der Entwicklung der weltwirtschaftlichen Beziehungen abbilden und zugleich neue Quellenfunde versprechen. Insgesamt ist, von einzelnen Themenkomplexen wie dem Zollverein abgesehen, das wirtschaftshistorische Editionswesen im deutschsprachigen Raum unterentwickelt. Die Editionsarbeit kann sich darum kaum an vergleichbaren Quelleneditionen orientieren. Zudem hat das Editionsprojekt „Deutschlands weltwirtschaftliche Verflechtungen im 19. und 20. Jahrhundert“ durch die Breite der Themenstellung und die Vielzahl an relevanten Quellen einen anderen Charakter als viele andere Editionsprojekte: Es handelt sich nicht um eine Fondsedition, die einen oder mehrere, nach formalen Gesichtspunkten zu identifizierende Aktenbestände – etwa Serien von Protokollen bestimmter Gremien – in ganzer Breite aufnimmt, sondern es ist eine an bestimmte Kriterien gebundene, interpretierende Auswahl relevanter Quellen vorzunehmen. Die Editionsarbeit soll insofern nicht allein dokumentieren und ein fachliches Hilfsmittel für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, sondern auch einen Beitrag zur Fachdebatte leisten.

2. Kriterien zur Quellenauswahl

Innerhalb der verschiedenen Themenkomplexe, die wesentliche Trends und Wendepunkte der weltwirtschaftlichen Verflechtung Deutschlands zum Ausdruck bringen, kann es nicht darum gehen, bei der Quellenauswahl eine wie auch immer verstandene „Vollständigkeit“ anzustreben. Das Ziel ist vielmehr, besonders aussagekräftige Dokumente zu einem bestimmten Thema zu versammeln und durch ihre Anordnung den Zusammenhang zwischen der Dynamik konkreter Handelspraktiken, weltwirtschaftlicher Diskurse und politischer Entscheidungsprozesse zu verdeutlichen, die sich stets gegenseitig beobachteten und aufeinander reagierten. Bei der Quellenauswahl geht es also im Kern darum, diese Wechselwirkungen zu dokumentieren und in ihrer Komplexität sichtbar zu machen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erstens unerlässlich, dass entsprechend der jeweiligen Thematik die unterschiedlichen Statusgruppen angemessen zu Wort kommen. Das bedeutet, nicht nur die Ebene der Politik, sondern auch Unternehmer, Beschäftigte, Gewerkschaften, Fach- und Tagespresse, Wissenschaftler, Intellektuelle oder Literaten bei der Quellenauswahl zu berücksichtigen. Auf diese Weise soll der Problemgegenstand multiperspektivisch abgebildet werden. Das erfordert allerdings nicht zwingend, dass diese Akteurs- und Statusgruppen quantitativ jeweils gleichgewichtig in den verschiedenen Themenkomplexen der Edition repräsentiert sein müssen.

Damit im Zusammenhang steht ein zweiter wesentlicher Gesichtspunkt der Quellenauswahl, nämlich die Relevanz der Quellen für den Problemgegenstand. So sollen beispielsweise bei zentralen wirtschaftspolitischen Entscheidungen die Hintergründe und handlungsleitenden Intentionen, die Entscheidungsprozesse selbst sowie die konkreten Folgen durch Quellen dokumentiert werden. Bei der Dokumentation ökonomischer Entwicklungen geht es vorrangig um die Sichtbarmachung ihrer Ursachen und Auswirkungen durch aussagekräftige Text- und Bildzeugnisse (einschließlich vorgefundener Tabellen und Grafiken, aus denen die Wahrnehmung und der Wissensstand der Zeitgenossen über quantitative Entwicklungen prägnant hervorgehen).

Ein dritter zentraler Gesichtspunkt ist schließlich, nicht nur die deutsche Perspektive, sondern auch den Blick des Auslands auf Deutschlands weltwirtschaftliche Verflechtungen in der Quellenauswahl zu dokumentieren. Das ist beispielsweise dann relevant, wenn ausländische Akteure als Geschäftspartner oder Konkurrenten, als politische Gegner oder Verhandlungspartner auftraten. Aber auch die Wahrnehmung der deutschen ökonomischen Entwicklung durch das Ausland ist für das Editionsprojekt von Interesse.

Vorrangig beziehen sich die genannten Kriterien der Quellenauswahl auf Textzeugnisse. Daneben können aber auch, wenn es sachlich sinnvoll ist, andere Quellengattungen Eingang in die Edition finden. Das betrifft vor allem Bildzeugnisse wie Karten, Plakate, Zeichnungen und Photographien (von Landschaften, Menschen, Artefakten), die einen Sachverhalt besonders anschaulich machen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Edition ist jedoch, dass die Urheber- und Rechtefrage eindeutig zu klären ist.

3. Grundsätze der editorischen Bearbeitung

Grundsätzlich ist es das Ziel der Quellenedition, die edierten Dokumente möglichst vorlagengetreu zu publizieren, sodass die publizierte Form der am Fundort vorgefundenen Fassung möglichst nahekommt. Die Publikation der Quellen in einem Online-Format kann es im Einzelfall ermöglichen, neben der vom Schriftbild und der formalen Beschreibung (Urheber, Adressat, Datum etc.) her vereinheitlichen Darstellungsform auch das Originaldokument als Faksimile zu veröffentlichen, was insbesondere bei handschriftlichen Quellen sinnvoll wäre.

Die Orthographie der Originalquellen soll unverändert beibehalten werden. Da im Rahmen der vorliegenden Quellenedition Dokumente aus dem 19. und 20. Jahrhundert gesammelt werden, sollten sich daraus keine Verständnisschwierigkeiten ergeben. Bei offensichtlichen Rechtschreibfehlern kann ein entsprechender Hinweis erfolgen ([sic!]), während bei Wortauslassungen das fehlende Wort gekennzeichnet ergänzt werden kann. Sonstige sprachliche Abweichungen sind im Einzelnen zu begründen und zu kommentieren.

Eine Edition, die sich mit Deutschlands weltwirtschaftlichen Verflechtungen auseinandersetzt, arbeitet mit einer großen Anzahl relevanter Quellen, die nicht auf Deutsch abgefasst wurden. Bei englisch- und französischsprachigen Quellen soll die Originalfassung ohne Übersetzung präsentiert werden, was insbesondere durch den Charakter des Englischen als „Lingua franca“ legitim erscheint. Bei in anderen Fremdsprachen abgefassten Quellen wird eine fachkundige deutsche Übersetzung präsentiert. Bei Dokumenten, die in weniger geläufigen Fremdsprachen als dem Englischen und Französischen abgefasst wurden, wird auf diese Weise Verständlichkeit und Zugänglichkeit sichergestellt.

Die Sachanmerkungen beschränken sich auf der Ebene der Textbegleitung auf Erläuterungen zu Personen, Körperschaften, Firmen, Orten und Territorien sowie Sach- und Fachbegriffen, die in separaten Registern erfasst werden. Hinzu kommen Verweise auf abgedruckte und nichtpublizierte Dokumente, die in einem Sachzusammenhang mit dem publizierten Dokument stehen, solange sich dieser Sachzusammenhang nicht aus der unmittelbaren Anordnung der publizierten Quellen ergibt. Die Veröffentlichung der Edition im Internet ermöglicht die Verknüpfung der verschiedenen Register.

Darüber hinaus soll zur Einführung in einen Themenkomplex sowie in kürzerer Form zu Beginn einzelner Abschnitte ein Fachbeitrag stehen, der einer ersten Orientierung des Lesers/der Leserin dient. Er soll knapp in die jeweilige Thematik einführen und die Quellen kontextualisieren. Auf diese Weise soll für die Nutzerinnen und Nutzer die Arbeit mit den publizierten Quellen erleichtert und zugleich die Auswahl der präsentierten Dokumente transparent gemacht werden.

4. Richtlinien der editorischen Bearbeitung

4.1 Allgemeine Bearbeitungsprinzipien

Für jedes ausgewählte Dokument wird zunächst die Überlieferungsform geklärt (z. B. Gesetzesvorlage, Brief, wissenschaftlicher Aufsatz, Tagebucheintrag etc.), außerdem gilt es, die jeweiligen Urheber und eventuellen Adressaten sowie das Entstehungsdatum des Dokuments festzustellen, außerdem ist sein genauer Fundort (Archiv, Signatur mit Seiten- oder Blattzahlen) festzuhalten.

Liegt ein Dokument in mehrfacher Überlieferung vor, werden alle bekannten Fundorte mitgeteilt (das gilt in der Regel aber nicht für Druckschriften). Die Edition folgt in diesen Fällen aber nur einer als maßgeblich erklärten Vorlage, deren Varianten als Bestandteil des textkritischen Kommentars dokumentiert werden können, wenn es sich um sachlich und sprachlich bedeutsame Abweichungen handelt. Offensichtliche Fehler in der ausgewählten Vorlage werden mit Hilfe der anderen Vorlagen verbessert. Solche unumgänglichen Textverbesserungen sind in der Regel in den Text aufzunehmen, sollen allerdings gekennzeichnet werden. Auf unheilbar verderbte Textstellen wird mit [sic!] hingewiesen.

Nachträgliche Hinzufügungen zum ursprünglichen Text (etwa durch die Adressaten von Briefen) werden dann dokumentiert, wenn ihnen ein relevanter Informationswert zukommt.

Unsichere, aber wahrscheinliche Lesungen werden durch < >, gänzlich unleserliche Passagen durch <?> kenntlich gemacht.

Lücken im Original werden durch *** wiedergegeben.

Zusätze der Bearbeiterin bzw. des Bearbeiters werden durch eckige Klammern [ ], Auslassungen durch […] gekennzeichnet. In einer zugehörigen Anmerkung soll der Inhalt dessen, was ausgelassen wird, kurz beschrieben werden.

Abkürzungen werden nicht aufgelöst, sondern in der im Dokument vorgefunden Form abgedruckt. Ist eine Abkürzung nicht ohne Weiteres zu erschließen, wird sie mit einer textkritischen Anmerkung erklärt. Alle in den jeweils ausgewählten Quellen vorkommenden Abkürzungen werden in einem besonderen Verzeichnis der Abkürzungen und Siglen mit ihrer vollständigen Bedeutung aufgelöst.

Elisionen und Kontraktionen werden ebenfalls nicht aufgelöst, um den Originalausdruck des edierten Dokuments gerecht zu werden.

Eigennamen werden entsprechend der Vorlage wiedergegeben.

Groß und Kleinschreibung wird entsprechend der Vorlage verwendet. Hingegen werden Eigennamen, Satzanfänge sowie Titel und deren Abkürzungen generell großgeschrieben.

Die Getrennt- und Zusammenschreibung folgt der Vorlage, sofern diese eindeutig ist. Wenn dadurch Verständnisschwierigkeiten entstehen, soll eine Erläuterung durch eine textkritische Anmerkung stattfinden.

Zahlzeichen werden Vorlagengetreu wiedergegeben.

Die Interpunktion folgt im Allgemeinen der Vorlage. Fehlende Satzzeichen können (mit einer Kennzeichnung versehen) eingefügt werden, um die Textverständlichkeit zu erhöhen.

Datumsangaben innerhalb des Dokuments werden entsprechend der Vorlage wiedergegeben.

Diakritische Zeichen werden wiedergegeben. Offensichtlichen Nachlässigkeiten des Drucks (z. B. fehlender Punkt auf dem „i“) werden nicht übernommen, solange kein außerordentlicher sachlicher Grund dafür vorliegt.

Schriftwechsel in der Textgrundlage, z. B. wechselnde Handschriften oder lateinische statt deutscher Schrift bei fremdsprachigen Ausdrücken, werden kenntlich gemacht.

Hervorhebungen in der Vorlage werden durch Kursivdruck wiedergegeben. Falls dies notwendig erscheint, wird die ursprüngliche Form der Hervorhebung in einer textkritischen Anmerkung erläutert.

In Geheimschrift abgefasste Texte oder Passagen werden nach Möglichkeit anhand zeitgenössischer Transkriptionen in Klarschrift wiedergegeben. Die ursprünglich chiffrierten Texte oder Abschnitte werden markiert. Nach Möglichkeit soll, zusätzlich zur dechiffrierten Fassung, die Originalfassung ebenfalls abgedruckt und die Dechiffrierung erläutert werden.

Bei Fehlern in fremdsprachigen Vorlagen (z.B. falsche Akzente etc.), soll darauf in einer textkritischen Anmerkung hingewiesen werden, sofern diese das Textverständnis beeinträchtigen.

Statistiken und Tabellen werden nur in der Form dokumentiert, in der sie in den Quellen vorgefunden wurden. Es werden keine quantitativen Angaben aus den Quellen extrahiert und zu eigenständigen Tabellen zusammengefasst. Allerdings können, wenn dies angemessen erscheint, bei elektronischer Publikationsform quantitative Angaben auch in Form von Excel-Tabellen zugänglich gemacht werden.

Bildquellen können, vorausgesetzt die Urheber- und Publikationsrechte lassen sich mit vertretbarem Aufwand klären, in die Edition aufgenommen werden.

4.2 Erstellung des Anmerkungsapparats

Der Anmerkungsapparat bietet einerseits – wie unter D1 bereits angesprochen – Textkritik, andererseits einen Sprach- und Sachkommentar.

Die Anmerkungen werden mit arabischen Ziffern geordnet. Die Anmerkungen stehen am Fuß jeder Seite. Namen werden kursiv gesetzt. Die Zählung beginnt mit jedem Dokument neu.

Originalanmerkungen aus dem Dokument werden nicht in den Anmerkungsapparat integriert, sondern in normaler Schrift einzeilig unter den Text gesetzt.

Textkritische Anmerkungen:

  • Marginalien werden, soweit sie nicht in den Text eingefügt werden können, in den Anmerkungsapparat aufgenommen.
  • Sind Entstehungsvarianten vorhanden, werden diese in den Anmerkungsapparat aufgenommen, sofern sie inhaltlich relevant sind.
  • Überlieferungsgeschichtliche Varianten sollen dann im Anmerkungsapparat dokumentiert werden, wenn sie Veränderungen der Textaussage enthalten. Orthographische und sprachliche Varianten sollen dabei nicht im Anmerkungsapparat erfasst werden. Auf sprachliche Besonderheiten kann im editionstechnischen Teil der Bandeinleitung eingegangen werden.
  • Bei mehrfach redigierten Texten kann es sich in Ausnahmefällen als notwendig erweisen, verschiedene Textvarianten nacheinander abzudrucken, um den Anmerkungsapparat zu entlasten.

Sprachliche und sachliche Erläuterungen:

  • Veraltete, nicht mehr gebräuchliche Wörter oder semantische Verschiebungen werden erläutert, sofern ihre Bedeutung nicht aus dem jeweiligen Kontext unmittelbar verständlich ist.
  • Solche Begriffe sollen zusammen mit anderen Fach- und Sachbegriffen in einem Glossar erläutert werden.
  • Zitate und Zitatanklänge sollen soweit wie möglich nachgewiesen werden.
  • Im Text vorkommende Personen, Körperschaften, Orte und Territorien werden nach Möglichkeit identifiziert. Zusätzlich werden sie in separaten Registern erfasst und ausgewiesen.
  • Sach- und Fachbegriffe sowie Ereignisse werden insoweit erläutert, wie es das Textverständnis eines nicht wirtschaftshistorischen Lesers erforderlich ist. Dafür herangezogene Fachliteratur wird bibliographisch nachgewiesen und in einem Literaturverzeichnis erfasst und ausgewiesen.

4.3 Präsentation der Dokumente

Die Editionsbände sollen im Rahmen einer Internetpräsenz veröffentlicht werden, die diverse Vorteile bei der Präsentation der Quellen sowie verbesserte Suchfunktionen und Registernutzung ermöglicht. Im Einzelfall kann -ergänzend dazu – auch eine Veröffentlichung in Buchform erfolgen, die jedoch zunächst nicht vorgesehen ist.

Jedes Dokument wird mit einem Kopf versehen, der in jedem Fall die folgenden Informationen enthalten sollte:

  • Nummer des Dokuments innerhalb des jeweiligen Themenkomplexes
  • Überlieferungsform (z. B. Gesetzesvorlage, Druckschrift, Brief, Tagebucheintrag etc.)
  • Urheberin oder Urheber sowie Adressatin oder Adressat des Dokuments
  • Fundort des Dokuments mit Archivsignatur, Bestandsbezeichnung sowie Seiten- bzw. Blattangabe

Dem Kopf folgt ein kurzes, drei- bis fünfzeiliges Regest zum Inhalt des Dokuments.

Danach folgt mit klarem Abstand das Dokument selbst (ggf. ergänzt durch eine fachkundige Übersetzung), wobei die textkritischen Anmerkungen zur deutschen Fassung in Form von Fußnoten erscheinen.

Es wird angestrebt, die Edition auf einer Internetplattform zu veröffentlichen, Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, zusätzlich zu der editorisch bearbeiteten Fassung des Dokuments auch das Originaldokument als Faksimile zu veröffentlichen.