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Nr. 2.1.2.03

Rechtfertigung des Supercarga G. Melm, warum das Schiff Asia, ausgerüstet von der Königlich Preußischen Asiatischen Handlungs-Compagnie zu Emden, und geführet von Capitaine Broers, nicht direct von Batavia nach Europa zurückgekehret, sondern eine Reise nach Bombay und Surate gemacht?, Bremen 1785

Streitschrift

Regest:

Der Supercargo Gottfried Melm des Schiffes Asia, das 1782 im Auftrag von Carl Philip Cassel und anderen Partenreedern auf Spekulationsfahrt nach Ostasien entsandt worden war, legt unter Bezugnahme auf die ihm und seinem inzwischen verstorbenen Kollegen G. A. Panse erteilten Instruktionen nachträglich ausführlich Rechenschaft darüber ab, warum er anders als ursprünglich vorgesehen, nicht auf direktem Wege von Batavia nach Emden zurückkehrte, sondern zuvor eine Fahrt von Batavia nach Surate in Britisch-Indien und von dort wieder zurück nach Batavia unternahm. Als Hauptgrund führt er das unzureichende Warenangebot bei seinem ersten Aufenthalt in Batavia an, was die Zusammenstellung einer gewinnbringenden Retourladung nach Hause verhindert habe, also nicht eigenes Versehen oder Verschulden, sondern die Diskrepanz von Angebot und Nachfrage. Den durch die erheblich verlängerte Reisezeit erhöhten Kosten stellt er eine detaillierte Berechnung des Nutzens der Suratschen Expedition gegenüber und bringt zur Verteidung der getroffenen Entscheidung verschiedene Zeugnisse von Dritten bei, mit denen er sich beraten hat.

Um diese Rechtfertigung mit gehöriger Gründlichkeit zu führen, muß es mir erlaubt seyn, vorab den Standpunkt zu bestimmen, aus welchem wir nach Recht und Billigkeit nur können beurtheilet werden. Dieser Standpunkt wird erreichet, wenn in Rücksicht genommen wird:

1lich Was für ein Geschäfte mir, oder vielmehr dem seel. Hrn. Panse und mir, an und vor sich, ist anvertrauet worden.

2tens In welcher Maaße uns dieses Geschäfte übertragen worden.

In Ansehung des ersten hat die S. T. Direction der Asiatischen Compagnie in Emden, uns als Supercargas der Handelschaften mit dem Schiffe Asia anzusetzen beliebet. Der Natur dieser Ansetzung nach, war unsere Pflicht: Die uns anvertraute Ladung in den verschiedenen Weltgegenden, mit möglichster Vorsicht und Ueberlegung auf das vortheilhafteste zu verkaufen, und mit eben dieser Vorsicht und Ueberlegung eine Rückladung, die den meisten Nutzen versprach, wieder einzukaufen. Vermöge dieser Pflicht fällt uns eine jede Handlung zur Last, bey der wir ein Versehen begangen, d. i. bey der wir nicht mit Fleiß, Treue, reifer Ueberlegung und wachsamer Beurtheilungskraft zu Werke gegangen sind. Hingegen ist an der andern Seite gewiß, daß die Herren Interessenten der Unternehmung, als Eigenthümer, allen Schaden, der nicht durch unser Versehen; sondern durch Zufall und Conjunctur entstanden ist, ohne daß wir deshalb verantwortlich werden können, alleinig zu tragen haben. Hieraus berichtiget sich der Standpunkt, aus dem wir müssen beurtheilet werden, dahin: daß nur das von uns begangene Versehen uns verantwortlich macht, nicht aber der Zufall und die Conjunctur.

Ich gehe nunmehro weiter, und untersuche zweytens in welcher Maaße uns dies Geschäfte ist übertragen worden: Es sind uns generale Observatien en Instructien in 111 §§. Noch zu bemerken in 4 §§. und Special-Instructionen in 19 §§. ertheilet worden. Hierdurch hat das mir und dem seel. Herrn Panse aufgetragene Geschäfte eine Vorschrift erhalten, nach der wir zu Werke gehen sollten.

Allein die flüchtigste Einsicht der sämmtlichen Instructionen lehret, daß jeder mit großem Scharfsinne abgefaßte Paragraphe derselben, der nicht die innere Einrichtung und Oeconomie zum Augenmerk hat, einen Fall voraussetzet. Keiner dieser Vorschriften, die den Handel mit seiner Conjunctur angieng, war mithin unbedingt. Nach meiner wenigen Einsicht also, und nach der strengsten Billigkeit, die mir hier ganz das Wort reden muß, zeiget sich aus allen Seiten dieser Vorschriften: daß wir alsdann selbige genau befolgen sollten, wenn der Fall, oder die Conjunctur so lag, wie sich ihn die Herren Entwerfer bey Ihrer vortreflichen Vorschrift dachten; unserm eignen, durch gehörige Ueberlegung und Urtheilskraft geleiteten Willen aber folgen, so bald der Fall, oder die Conjunctur anders war, als die Vorschriften sich ihn gedacht hatten. Die Folge hieraus ist, daß ein Versehen begangen, was uns zur Last fallen muß, wenn der Fall genau vorhanden war, den unsere Instructionen enthielten, und wir der Vorschrift alsdann nicht genau folgten; daß wir aber nichts zu büßen haben, und von allem Tadel frey sind, so bald wir aus Mangel an Vorschrift unserer besten Einsicht folgten.

Jetzt bin ich nach meiner Meinung auf dem Standpuncte, aus welchem die Reise des Schiffes Asia von Batavia nach Bombay und Surate muß beurtheilet werden, und aus welchem sie sich völlig rechtfertigen wird. Nach diesen richtigen Voraussetzungen entstehen folgende Fragen, die zu erörtern sind.

1ste Frage.

War uns diese Reise zu machen durchaus verboten?

2te Frage.

War die Lage der Sache von der Beschaffenheit, daß wir unserer Pflicht nach, nicht direct von Batavia zu Hause kehren konnten; sondern daß wir eine Reise nach den Küsten machen mußten?

3te Frage.

Haben wir das Project dieser Reise sorgsam genug überlegt, und alle Bewegursachen hinlänglich und reif genug erwogen; und haben wir uns bey dessen Ausführung das Geringste zu Schulden kommen lassen?


Erörterung der ersten Frage.

So wohl mündlich, als auch schriftlich, ist uns aufgegeben worden, von Batavia, wann es irgend möglich, direct mit einer Ladung zu Hause zu kommen. Kein Paragraph drückt dieses präciser aus, als der 18te §. der Generalen Observatien en Instructien , wo es heißt: Om het principale Oogmerk te bereyken, dat is om de Lading aldaer (nemlich zu Batavia) te verfilveren, en met een convenable retour Lading direct na Europa terug te keeren. Allein dem ohngeachtet, ist dieser Befehl nicht unbedingt; sondern drückt nur den Wunsch und das Verlangen der Unternehmung aus, direct, wenn es irgend möglich sey, d. i. wenn es mit dem Vortheile des Handels bestehen könne, zu Hause zu kehren. Solches beweiset sich

1lich aus der Beschaffenheit des übertragenen Geschäftes. Dieses ist durchaus gewiß, sobald man nur einen Blick auf die Unternehmung selbst wirft. Das uns übertragene Geschäfte erforderte einen Umfang, von Fleiß, Ordnung, Vorsicht, Kenntniß, schneller Ueberlegung und weisem Gebrauch nicht vorher gesehener Conjunctur, der sich durch keine mit noch so ausgebreiteter Sachkenntniß, und mit noch so vieler Sorgfalt abgefaßte Instructionen bestimmen ließ. Das Haupt-Augenmerk war das, daß wir den möglichst größten Vortheil für die Unternehmung zu erringen suchen sollten. Mithin mußte das Hauptsächliche unserer Willkühr und Beurtheilungskraft immer überlassen bleiben, denn welcher mit noch so vielen Kenntnissen begabter menschliche Verstand, ohne Gabe der Voraussehung, war im Stande die Fälle zu bestimmen, die durch Wetter und Wind, durch Krieg und Frieden, durch Veränderung der Oerter, Zeiten und Conjuncturen, durch ein ganzes Heer von Zufällen und Schicksalen, dem Schiffe, der Ladung und dem in unsere Hände vertrauten Handel, auf dieser weiten Reise, in diesen entfernten Weltgegenden, zustoßen könnten. Ich erlaube mir also nicht zu viel, wenn ich aus dem Umfange des Geschäftes annehme: Der Befehl direct von Batavia zurückzukehren, sey nicht unbedingt gewesen.

Eben dasselbe erhellet 2tens aus den Instructionen. Schon oben habe ich mich bereits auf die Instructionen (deren mit so großer Sach- und Local-Kenntniße abgefaßter Unterricht uns von so wesentlichem Nutzen gewesen) bezogen, und zu behaupten mich getrauet, daß ihre Einsicht lehre, daß kein Paragraph derselben, der den Handel und seine Conjunctur angehe unbedingt sey; und bin so frey noch hinzuzusetzen, daß es uns auch in denselben frey gelassen worden, solche Maaßregeln zu ergreifen, die dem Handel am vortheilhaftesten waren. Ich könnte hier viele Stellen aus den Instructionen ausschreiben, woraus dieses erhellet. Ich begnüge mich aber mit dem 19ten §. der Generalen Observatien en Instructien.

Het is niet wel mooglick om onze Instructien TE EXTENDEEREN OP ALLE VOORVALLEN die UE. op de Hoofdplaats zauden kunnen arriveeren; mar wy moeten ons verlaten op UE. OVERLEYH en de goede Raade en Bystand van diverse Heeren, waeraen UE. special gerecommandeeret zyn, en van degeenen, waer meede UE. in Vriendschap en Verbindinge zullen komen, wel vertruwende dat UE. alteyd het waare Beeste van den Onderneeminge zullen int‘ Ooog houden. Mit welchem denn auch der Schluß des 18 §. in dem bereits angezogenem Befehle het principale Oogenmerk te bereyken; dat is om de Lading aldaer to verfilveren, en met een convenable retour Lading direct na Europa terugge te keeren. vollkommen übereinstimmt. Denn daselst heißt es ausdrücklich, das hauptsächliche Augenmerk soll seyn, direct nach Europa zurück zu kehren, aber wie? – Mit einer convenablen Ladung. Der unverkennbare Beding war also die Anschaffung einer convenablen, d. i. einer reichen und den möglichst größten Gewinnst versprechenden Ladung.

3tens Ist uns eine Reise nach den Küsten, in gewissen Fällen sowohl als überhaupt, wenn es die Umstände erforderten, ausdrücklich erlaubt worden. Ohne mich darauf zu beziehen, daß uns auf diesem Falle nach den Küsten Empfehlungs-Schreiben mitgegeben worden, beliebe man nur den 15ten §. der General Obs. en Instr. einzusehen: en dan mogte het wel raadzaemst syn, de Reise na Bengalen, Ceilon en Choromandel voort te setten en op die diverse Kusten den Handel in der volgen te dryven, als UE. ten besten der Onderneeming zullen geeraden vinden. In den §. 43. All het boven gesegte is meest betreklyk op de hope, dat UE. de Retourladinge van Batavia zallen hebben. Maer wanneer UE. met het Schip doer Toevall genoodzacket waren nae de Kusten to navigeeren &c. In dem Noch zu bemerken den §. 3. „Sollte man wider alles Vermuthen ihren Handel so sehr, und wider alle Billigkeit einschränken wollen, daß dadurch der wahrscheinliche Gewinn für die Unternehmung verlohren ginge: So überlassen wir es ihrer guten und reifen Ueberlegung, nebst dem Capitaine und Obersteuermanne einen festen Entschluß zu nehmen, die Rhede von Batavia wiederum zu verlassen, und den Cours nach Ceilon zu setzen. Und endlich in den Speical Instructionen den §. 19. n. 4. „Wenn wider Vermuthen eine Reise im Lande Platz finden sollte: so behält

die Direction es an ihrer Disposition, um daran proCenten zu gestatten oder nicht, nachdem dieselbe gefunden haben, ob die Reise nothwendig hat geschehen müssen, und vortheilhaft gewesen.

Aus allen diesen veroffenbaret sich also, daß uns diese Reise nicht, schlechterdings ist verboten gewesen, mithin wir an sich kein Versehen begangen haben dieselbe anzutreten.


Erörterung der zwoten Frage.

War die Lage der Sache von der Beschaffenheit, daß wir unserer Pflicht nach nicht von Batavia direct zu Hause kehren; sondern daß wir eine Reise nach den Küsten machen müßten? Die Erörterung dieser Frage ist ohnstreitig die wichtigste. Um dieses deutlich thun zu können, muß ich

a) den Fall festsetzen, in welchem uns eine solche Reise erlaubt war,

b) untersuchen: Ob dieser Fall würklich vorhanden gewesen sey.

ad a.

Ich muß hier aus den bereits Ausgeführten wiederholen, daß der Geist unserer Instructionen dahin gehet:

1tens Daß wir den möglichst größten Vortheil für die Unternehmung erringen,

2tens daß wir keine convenable Ladung, d. i. eine Ladung die in Europa den wahrscheinlich größten Gewinst versprach, zurückbringen, und

3tens Daß wir in solchen Vorfällen wie dieser, den Rath unserer Freunde nicht aus der Acht lassen sollten.

§ 19. Maer wy moeten ons verlaten op UE. overleyh en de goede Raad en Bystand van diverse Heeren, waeraen UE. special gerecommendeert zyn, en van degeenen waermeede UE. in Vriendschop en Verbindinge zullen komen.

Der Fall einer Reise nach den Küsten war also alsdann vorhanden, wenn

a.) wir den möglichst größten Vortheil für die Unternehmung nicht ohne dieselbe zu erringen wußten.

b.) Wenn ohne dieselben eine convenable Ladung für Europa nicht anzuschaffen war.

c.) Wenn unsere Freunde uns solche riethen.

ad. b.

Dieser Fall war aber, wie ich gleich beweisen will, würklich vorhanden. Ich lege vorab hier den Extract eines Briefes zum Grunde, den ich die Ehre hatte unterm 26 Aug. 1783 an die S. T. Direction zu schicken.

„Die erste und fürnehmste Ladung, die wir hier wegschicken konnten, war ohnstreitig eine Ladung Pfeffer. Der Preis in Cadix zu 31 St., in Lissabon zu 25 St., in Amsterdam a 20 St. ließ einen solchen Avanz über, daß ich, um unangenehme Empfindungen zu unterdrücken, hier keine Calculation entwerfen mag, wenn wir von hier eine Ladung a Rdr. 18 pr. Picul nach Cadix überbracht hätten. Unglücklicher Weise mußten wir uns dieser angenehmen Vorstellung durch zweifelhafte Friedens-Nachrichten entschlagen, und ob schon wir überall probirten: so sagte uns doch ein jeder, daß wir kein Pfund Pfeffer erhalten würden, da Breslau in Potsdam Vielen zu ihren Ladungen für China gebrauchten, und bey Sicherheit des Friedens der übrige Pfeffer für Holland bliebe. Der Mangel an Pfeffer, das Ausbleiben der Chinesischen Junken, die das vorige Jahr für ihren Thee gar zu niedrige Preise gemacht haben, dieses, sage ich, machte uns um eine profitable Ladung verlegen. Was blieb uns weiter zur Hauptladung übrig, als Caffee und Zucker? Von einer Ladung, die hauptsächlich von Caffee und Zucker bestehet, kann nicht mehr erwartet werden, als Rdr. 64,260. Wenn wir zu laden annehmen

62 1/2 Last – 2000 Pic. Zucker a Rdr. 6. Rdr. 12,000.
137 1/2 Last – 4400 Pic. Caffee a Rdr. 14 Rdr. 61,600.
10 Last – 30 Legg. Arrack a Rdr. 50 Rdr. 1,500.
10 a 20 Last diverse Güter sollen betragen Rdr. – 24,900.
Rdr. 100,000.-

und in Europa den Verkauf.

250,000 lb Zucker a 6 St. Rdr. 31,250.
550,000 lb Caffee a 8 St. Rdr. 91,660.
30 Legg. Arrack Rdr. 4,000.
Die diversen Güter a 50 pC. Avanz Rdr. 37,350.
Rdr. 164,260.

„Wir nahmen es bey uns in Ueberlegung, ob es nicht vortheilhaft, ja wenn man will, ob es nicht unsere Pflicht sey, einen Zug ins Land zu thun, um das Augenmerk zu erreichen, indem gegen den Monat Februar die Chinesischen Junken hier kommen. Nachdem wir uns nach verschiedenen Oertern umgesehen, so schien uns eine Expedition nach Surate so vortheilhaft, daß wir nicht davon abstehen konnten, um das in uns gesetzte Zutrauen zu erhalten. Wir berechneten den Vortheil dieser Expedition also:

Einkauf.

450,000 lb Zucker a 6 Rdr. – 125 lb Rdr. 21,600.
200 Legg. Arrack a 50 pr. Leg. Rdr. 10,000.
Gage und Kostgeld in 6 Monaten Rdr. 5800.
Unkosten auf Surate Rdr. 4200.
Zoll von 31,600 a 6 pC. Rdr. 1900.
Rdr. 11,900.
Rdr. 43,500.

Rdr. 43,500.

Verkauf.

450,000 lb Zucker sollen produciren Rdr. 40,500.
200 Legger Arrack, nach Abzug 200 Legg. Leccage, 180 Legger a 275 Rupien, oder a 167 1/2 Rdr. Rdr. 30,150.
Avanz von Siappan Holz Rdr. 3,700.
Avanz an Leywaren retour für Batavia von Rdr. 60,000 a 15 pC. Rdr. 9,150.
Rdr. 83,500.
reiner Avanz Rdr. 40,000.

Wenn wir, wie gesagt, schon supponiren, daß der Avanz von einer Ladung für Europa Rdr. 64,260 durch die Conjunctur größer werden konnte; so bleibt dieses doch immer eine Ungewißheit: dahingegen die Suratsche Expedition einigermaaßen eine Gewißheit von sich giebt. Wenn wir nun diese Rdr. 40,000, wovon schon alle Unkosten abgezogen sind, auf das Capital der ganzen Unternehmung, welches wir auf Rdr. 105,000 schätzten, vertheilen, so vermehret selbiges den Avanz um 38 pC. wobey noch zu reflectiren, daß wenn schon durch einen Friedensschluß die Preise Asiatischer Producte in Europa fallen, daß wir an der andern Seite auch wieder mehr an einer Ladung frischen Thee zu gewinnen Hoffnung haben, welchen wir erwarten im Februar hier angebracht zu sehen. Schon wir einen sichtbaren Vortheil vor Augen hatten, so nahmen wir dennoch unsere Bekannte und Freunde zu Rathe, und ein jeder stimmte für Surate. Wir sind demnach Willens, diese Reise zu unternehmen.

Melm. Panse.“

Ich bitte mir jetzt die Erlaubniß aus, den Beweis der Wahrheit meiner vorkommenden Gründe, der Solidität dieser Unternehmung, und daß wir mit der Ueberlegung und Vorsicht zu Werke gegangen sind, die sich für einen einsichtsvollen und sorgsamen Kaufmann schickt, bis zur Erörterung der dritten Frage verschieben zu dürfen. Die Gründe in meinem Briefe sind.

1lich Daß wir keinen Pfeffer, der großen Vortheil versprach, erhalten konnten.

2tens Daß kein frischer Thee vorhanden war.

3tens Daß unsere Rückladung nur aus Zucker zu 6 Rdr. für den Picul, Caffee a 14 Rdr. für den Picul, und Arrak 50 Rdr. für den Legger würde haben bestehen können.

4tens Daß im Februar frischer Thee zu erwarten stand.

5tens Daß mit kaufmännischer Gewißheit der Gewinst der Returladung

von Zucker, Caffee und Arrack, nur auf 64,000 Rdr. Brutto; der Gewinst auf der Speculation aber Netto auf 40,000 Rdr. anzuschlagen sey.

6tens Daß alle Bekannte zu dieser Reise gerathen.

Ich habe die Ehre gehabt, eben festzusetzen, daß der Fall einer Reise nach den Küsten alsdann vorhanden sey.

a.) Wenn der möglichst größte Vortheil für die Unternehmung nicht anders zu erringen war.

A. Nach der in meinem Briefe befindlichen Berechnung und ausgezogenem Grunde No. 5. war der Netto-Gewinn dieser Reise 40,000 Rdr. Unser Capital war damals groß circa 105,000 Rdr. Vermehrte sich dieses Capital nun noch auf 40,000 Rdr. durch diese gewiß solide Speculation: so hatten wir auch ein Capital von 145,000 Rdr. mehr zur Rückladung zu employiren. Durch die Vermehrung des Capitals ließ sich also ein größerer Gewinst in Enropa erwarten, und ich konnte nunmehro die Stellung annehmen.

In Cassa ppter Rdr. 105,000
Netto Gewinn dieser Unternehmung Rdr. 40,000
Gewinst der Returladung von 145000 Rdr. berechnet nach den uns mitgegebenen Preis-Curanten auf eben die Art wie die 64,000 Rdr. Rdr. 89,000
Rdr. 234,000
Hievon ab das berechnete Capital, wenn wir directe nach Europa zurückgekehrte wären Rdr. 164,000
So zeigt sich, daß sich durch diese Speculation der Conjunctur noch erreichen liessen, mehr, als wenn wir direct mit einer Ladung grober Waare von Batavia unsere Rückreise angetreten hätten. Rdr. 70,000

B. Schon auf den Vorgebürge der guten Hoffnung, das wir den 1ten Juny verliessen, erfuhren wir es, daß in Europa bereits die Präliminarien des Friedens geschlossen waren. Wir mußten also sicher annehmen, daß unsere Rückladung von der vortheilhaften Conjunctur des Krieges in Europa keinen Nutzen mehr zu erwarten habe. Diese Voraussetzung, daß nur Friedenspreise in Europa zu hoffen standen, machte es uns (da von dieser Seite, wegen des längeren Aussenbleibens, keine nachtheiligere Veränderung in Europa zu befürchten war) zur unverkenntbaren Pflicht, die mit großem Vortheile gepaarte Conjunctur auf Surate nicht aus der Acht zu lassen. Ich schmeichle mir, daß dieser wichtige Beweggrund zu der Suratschen Reise in besondere Rücksicht werde gezogen werden.

Bey unserer Zurückkunft von Surate, fanden wir nicht nur die groben Waaren, als Caffee, Zucker und Arrack noch immer vor; sondern wir hatten außer den Gewinnst hierauf, die Hoffnung, frischen Thee einzukaufen und auch Pfeffer. Dinge die sich wie die jetzige Ladung ausweiset, realisiret haben. Mit Recht konnten wir also erwarten, daß Thee und Pfeffer, wo nicht noch größeren Nutzen abwarfen, als wir auf die groben Waaren in Europa hoffen konnten, doch wenigstens uns den Gewinnst sicherten, den wir damals calculirten. Ferner

b.) Wenn ohne dieselbe eine convenable Ladung für Europa nicht zu erhalten stand. Was eine convenable Ladung ist, erkläret sich theils von selbst, theils aus den Instructionen.

Theils von selbst. Denn nach der Natur der Unternehmung, sollte es die seyn, die den möglichst reichsten Seegen bey der Zuhausekunft erwarten ließ. Die directe Returladung von Batavia konnte aber bloß aus Caffee, Zucker, und Arrack gemacht werden, deren Gewinnst wir nur auf 64,000 Rdr. Brutto in unserem pflichtmäßigen Berichte von 26ten August 1783 berechneten. Da nun die Suratsche Reise

1lich einen reinen Gewinnst nach reifer Ueberlegung, von 40,000 Rdr. versprach.

2tens Hierauf sich ein Avanz nach dem Tarif der 64,000 Rdr. bey der künftigen Rückladung annehmen, und

3tens Die bereits längst geschlossenen Friedens-Präliminarien keinen Verlust einer günstigen Conjunctur in Europa befürchten ließ, auch

4tens Nach der Zuhausekunft von Suratte, der Einkauf einer reicheren und vortheilhafteren Ladung zu hoffen war:

So ist hieraus offenbar, daß unter diesen Umständen eine Rückladung von Caffee, Zucker und Arrack, zuverläßig keine convenable Ladung sein konnte.

Theils aus den Instructionen. Hier ist es nothwendig, einen kleinen Auszug der hierher gehörigen Stellen aus den Instructionen zu machen.

§. 28. 29. 30. 31. 32. 33. Aeußern die Herren den Wunsch: 15 sm. lb Caliatur Holz. 20 sm. lb Siappan Holz. 300 sm lb Caffee zu haben, und letztern zwar a 8 bis 10 Rdr. pr. Picul.

§ 34. Urtheilen sie es nicht für rathsam, Zucker zu laden. Het zaal also niet raadzam seyn, Zuykar te laden, tot Onderlaag, als wat het, dat die Waare a Rdr. 5. pr. Pic. en minderte koop was &c.

§ 36. Geben Sie uns auf, den Caffee mit Pfeffer einen halben Fuß zu bestürzen.

§ 37. Und an mehreren Stellen präsumiret die Unternehmung, daat de tegenwordige Staat der Zaaken, en de groote Voorraad van allerhande Goedern in de Comp. Pakhuysen en moogliek oock het gebrekk aen Contanten uns die Freyheit geben werde, die Ladung mit solchen Waaren zu completiren, die wir am vortheilhaftesten urtheilen.

§ 44. Vorzüglichst werden wir angewiesen folgende Güter zukauffen, als: a.) Indigo. § 45. b.) Weissen Pfeffer. § 46. c.) Cubeben. § 47. d.) Cordemom. § 48. e.) Cattune Garens. § 49. f.) Thee. Auf den Thee hat die S. T. Direction Ihr Hauptaugenmerk gerichtet. Solches zeiget in Ganzen die weitläuftige Anweisung auf denselben von §. 50. an bis 59. Incl. Insbesonder aber

1tens der §. 50. Weil wir 800 Pic. einkauffen sollten.

2tens der §. 53. wo es heißt: Volgens dien zoude de Thee Ruym een Capital Avance rendeeren, en uns Zeeker voordeeliger zyn als Coffy .

3tens der §. 56. Het is geblecken uyt de voorstaande ruuwe Calculatie, dat de Thee altyd een zeer goede en principale Artikel kann syn, schoen de Prysen te Batavia hoger zyn mogten, als hier gesteld is.

4tens der §. 58. Als nu deeze coniuncturen so nyt valt, en de Chineesen so veel Thee, als in andere Tyd angebragt hebben, dan meenen wy met goeden Reeden te kunnen vaast stellen dat UE. door deese Waare ten eenmaal uyt alle Verlegenheit zullen getrocken zyn.

Nach Maasgabe dieses Auszugs wünschet die Unternehmung nur 300,000 lb Caffee, der 8 bis 10 Rdr. pr. Picul Einkauf kosten soll, und nicht 500,000 lb zu 4 Rdr. pr. Picul mehr. Keinen Zucker, es wäre denn, daß er zum höchsten nicht mehr wie 5 Rdr. Einkaufs kostete, also nicht 250,000 lb zu 6 Rdr. pr. Picul. Vorzüglich nach §. 39. solche Waaren, die auf Batavia das erste Mark betreten, und unter diesen den Thee, auf den die Unternehmung ihr Hauptaugenmerk richtet. Von dem sie 800 Picul oder 96000 lb einzukauffen aufgiebt.Dessen Avanz sie auf 100 pC. berechnet. Denn sie für een zeer goede en principale Artikel erkläret, wenn auch der Einkaufspreis höher, als sie ihnen berechnet, geht. Der Zeeker voordeliger zyn zall, als Coffy, Der aus guten Grunden uns aus aller Verlegenheit reissen soll.

Ausserdem machten die Herren Directeurs nach §. 37. und an andern Stellen mehr, die auf den damaligen Aspecten sich gründende Voraussetzung: Daß ein Ueberfluß von Waaren, und ein Gebrech an Contanten (welches aber der Fall nicht gewesen ist) in Batavia seyn würde. Nun stand der Caffee pr. Picul 4 Rdr., und der verbothene Zucker 1 Rdr. pr. Picul höher. Thee war nicht zu haben. Die Chinesischen Junken hatten das vorige Jahr keinen angebracht. Pfeffer, der einen großen Nutzen versprach, war auch nicht zu erhalten. Es zeigte sich die höchstvortheilhafte Reise nach Surate, die nach ganz gewöhnlichem Lauffe nicht mehr Zeit als 6 Monate erforderte. Der Endzweck würde alsdann erreicht, um frischen Thee, auf den wir so dringend angewiesen waren, einkaufen zu können.

Ich glaube nichts mehr hinzusetzen zu müssen, um nach den Instructionen auch jetzt sicher annehmen zu dürfen: Die Unternehmung würde unter den Umständen, eine Returladung von Caffee, Zucker und Arrack nicht für eine convenable Returladung gehalten haben. Mithin also, daß die in meinem Briefe aufgeführten Gründe, durchaus hinreichend waren, uns für diese Reise zu bestimmen.

c.) Wenn unsere Freunde uns solches riethen.

Dieses geschah. Die S. T. Direction habe nur die Güte, das Attest der Herren Schout by Nagt Schryver, und Commandeur Peusens No. 281. und das Billet des Herren Ereg Eeg, sub No. 280. unter meinen übergebnen Papieren nachzusehen.

Ziehe ich dieses alles nun in eine Summe, so findet sich: Daß der möglichst größte Vortheil nicht anders als durch die Suratsche Reise zu erreichen stand. Daß diese Reise einen höchstwahrscheinlichen Nutzen von 70,000 Rdr. abzuwerfen versprach. Daß wir an und für sich selbst, als auch nach Maaßgabe der Instructionen keine convenable Ladung zurück bringen konnten. Daß unsere in dem Briefe angegebne Gründe, (deren Zuverläßigkeit

ich mir zu beweisen vorbehalten) hinreichend waren, uns zu dieser Reise zu bestimmen, und endlich: Daß unsere Freunde, an denen wir empfohlen, und die als Bevollmächtigte auf allen Fall ernannt waren, so wohl, wie Andere, uns zu dieser Reise riethen. Mithin also auch die hinlängliche Beantwortung der aufgeworfenen wichtigen zwoten Frage: Daß wir unsere Pflicht nach, nicht von Batavia direct zu Hause kehren konnten: sondern, daß wir diese Reise nach Surate machen mußten.

Endlich und zuletzt gehe ich nunmehro zur

Erörterung der dritten Frage

über: Haben wir das Project dieser Reise sorgsam genug überlegt, und alle Bewegursachen hinlänglich und reiflich genug erwogen, und haben wir bey dessen Ausführung uns das Geringste zu Schulden kommen lassen? Ein Theil der Erörterung dieser Frage ist schon in den Vorhergehenden, wenigstens so viel, daß: wenn die Gründe, die ich in meinem Briefe angebe, der Wahrheit gemäß sind, kein Zweifel vorhanden bleibt, daß wir diese Reise haben unserer Pflicht nach unternehmen müssen. Es scheint mir also bloß übrig zu bleiben, diese Wahrheit herbei zu führen. Zuerst berufe ich mich auf das bereits angezogene Attestat sub No. 181. von dem Herrn Schout by Nagt Schryver, und Herrn Commandeur Peusens, welche beyde als Bevollmächtigte der S. T. Direction sind bestellet gewesen, und deren ihr Zeugniß in dieser Hinsicht, in Ansehung ihres Charakters, den sie bekleiden, und daß sie erfahrne Kaufleute sind, die Jahr aus Jahr ein nach den Küsten handeln, von ungezweifeltem Gewicht seyn muß.

Wy ondergeteekende declaereeren mits deezen ten Versock van de Supercargas vant Pruysche Fregatscheep Asia, dat wy het profitable en goed houden, met eene Lading Zuyker en Arraknaa Surat te navigeeren, en dat um volgende Reeden.

1 ° Door dien dat de hooge Regeering haar Lieden niet kunen gerieven met eene Lading Peeper glyk als haar by Request afgeslaagen is.

2 ° Dat de hier zyende Thee meerstendeels oud is, vermits er in 2 Jaaren van deze Articul van Batavia niet vervoerd is.

3 ° Dat voord de terugkommst van Surat de Chineesen Junken hier te verwagten staan, waardoor Zy lieden Gelegenhyd hebben, zy van versche Thee na genoogente te verzien.

4 ° Daat wanneer zy niu absolut wilden t’huys vaaren, dat dan de hoofd Lading uyt Zuyker a Rdr. 6. en Coffy a Rdr. 14. de Picul, en Arrack a Rdr. 50. de Legger zoude moeten bestaan, en dat wy niet twyfflen, deze 3 Art. zullen na haare Teriegkomst van Surat even goed te verkrygen zyn.

5 ° Dat hier Tyding is, dat de Arrack en Zuyker op Surat en de Cust, importand betaalt word, en dat 2 Portug. Scheepen na Goa en Bombay vertrokken zyn, dat men hoopen kan, dat de Prys op Surate vast goed blyvd.

Wy houden dierhalvende geintentioneert de Togt na Surate voor wel owerlegd en voordeelig.

Batavia den 30 Aug. 1783. J. D. Schryver. W. Peusens.


In demselben werden unsere Gründe alle angeführt; daß wir keinen Pfeffer erhandeln können; daß der Thee alt; daß bey Zurückkunft die Chinesischen Junken mit frischem Thee eingetroffen seyn würden; daß die Hauptladung aus nichts, als Zucker und Caffee zu 6 und 14 Rdr. und Arrack zu 50 Rdr. bestehen können. Artikel, die nach unserer Zuhausekunft von Surate noch eben so gut einzuhandeln seyn würden; daß Nachrichten vorhanden, daß Zucker und Arrack important betaalt word; auch urtheilen beyde, daß der Preis Bestand haben würde, und versichern, daß Sie überhaupt diese Expedition für goed, profitabel, wel overlegt en voordeelig halten: Gefolglich also, daß ich mich sicher schmeicheln darf, daß die Wahrheit meiner Gründe mehr als evident ist.

Ausser diesem erhellet zugleich daraus, daß wir mit gehöriger Ueberlegung zu Werke gegangen, und auch unserer eigenen Einsicht nicht bloß gefolget sind: sondern einsichtsvolle Leute zu Rathe gezogen. Ein Umstand, der uns so sehr empfohlen wird, sowohl §. 19. als auch §. 57. woselbst von Anschaffung der Rückladung die Rede ist. Ich glaube also auch durch diesen Beweiß sicher annehmen zu dürfen, daß wir das Project sorgsam genug überlegt, alle Bewegursachen hinlänglich und reif genug erwogen haben, und also nicht Gefahr laufen, daß unsere Ueberlegung, Fleiß, Vorsicht und Sorgsamkeit in Zweifel gezogen werde.

Allein ich begnüge mich noch damit nicht, sondern bitte mir die Geduld von denen Herren aus, daß Sie mir Zwytens erlauben, auch solches aus dem Ausgange dieser Unternehmung nach Snrate zu zeigen.

Die Ladung dieser Expedition bestand:

a.) Nach meiner Einkaufs-Rechnung aus 450,143 lb Zucker zu 21,606 Rdr. 41 St.

Die nach meiner Verkaufs-Rechnung 64,880 Rupies, oder Rdr. 40,550 rendirt haben. Diesem zufolge liefre ich hierauf den Gewinn, den ich in meinem Projecte calculiret hatte, und noch 42 Rdr. mehr. Ich bitte, dieses als den ersten Beweis der Solidität dieser Expedition anzusehen.

b.) Eine gleiche Bewandniß würde es mit dem Arrack gehabt haben, wenn die Conjunctur, die so oft den einsichtsvollsten Kaufmann täuschet, sich nicht verändert hätte.

Um die Richtigkeit meiner Calculation zu beweisen, habe die S. T. Direction die Gewogenheit, ein Papier, so ich bereits sub No. 286 übergeben, einzusehen. Die Unterzeichner desselben sind denen Herren zwar wohl unbekannte Namen; allein die Unterzeichnung wird alsdann ihren glaubhaften Werth erhalten, wenn die Herren sich bey dem Directeur der Kaiserl. Ostindischen Compagnie zu Triest, Herrn Wilhelm Bolz, zu befragen die Güte haben wollen, indem Nasservanjee Monakjee von dieser Compagnie Bevollmächtigter auf Bombay ist.

Die Uebersetzung desselben aus dem Englischen lautet folgendergestalt: „Unterschriebene declariren, daß der Preis von Batavischen Arrack allhier vom Januar bis August 1783. a 2 3/4 Rup. pr. Gallon gewesen ist. Ferner vom September bis Anfangs December a 1 3/4 Rup. Um diese Zeit würden vom Herrn Joze Ribero de Macedo an 400 Legger angebracht, welche noch jetzt unter Herrn Dav. Scott unverkauft liegen. Imgleichen hat Herr Cuthbert unter Herrn Miguel Lima de Souza ohngefähr 400 Legger liegen lassen. Um nun den Preis aufrecht zu erhalten, hat besagter Herr Dav. Scott von dem Französ. Herrn Supercarga Bonhomme 85 Legg. a Rup. 185. gekaufet, welche Partey Arrack die letzte gewesen ist, so allhier verkauft worden. Seitdem haben Franz. und Portugiesische Schiffe Arrack angebracht, welcher nicht verkauft, sondern entweder unterwerts nach der Küste wieder ausgeführet, oder für ihre Rechnung hier unverkauft liegen geblieben ist. Wir declariren ferner, daß durch die häufige Zufuhr und den großen Geldmangel, die Preisen von starkem Getränke, als folgt, sind: Franzbranntewein a Rup. 2 pr. Gallon, Batavischer Arrack a 95 Rup. pr. Legger, Goa Arrack a 10 Annas, Genever 25 Rup. pr. Keller, Columbo Arrack a 11 Annas, Brazil Rum a 1 Rup. pr. Gallon, wozu viele Verkäufer aber gar keine Käufer sich finden. Bombay den 5 April 1784. Duncan Macfarlane. Nasservanjee Monakjee. Pistonjee Pontchonjee.“

Nach diesen zeigt sich, daß a 140 Gallon für den Legger, die Gallone zu 2 3/4 Rupies, der Preis jedes Leggers auf 385 Rup., mithin um 110 Rup. pr. Legger mehr gestanden hat, als ich in meiner Conto Finto calculirte.

Wenn also nun auch die Conjunctur unglücklich ausfiel; so ist daraus doch abermals die Solidität dieser Speculationen begründet.

c.) Meine übrigen Handelschaften dorthin haben das reichlich, und zwar Rdr. 1090 1/2 mehr geliefert, als ich calculirt hatte. Dieses ergibt sich aus folgenden.

Laut Einkaufs-Rechnung. Laut Verkaufsrechnung
Jappan Kupfer Rdr. 9,072 Rupies 16,676 1/4
Nelken Rdr. 2,833 1/2 Rupies 5,441 1/4
Siappan-Holz Rdr. 931 1/2

Rupies 2,282 1/4

Candies-Zucker Rdr. 408 Rupies 1,095 1/4
Campher Rdr. 1,200 Rupies 2,115
Hiebey ist noch zu rechnen Minus an dem Siappan-Holz von Rupies 699 1/2
Dieses Holz ist von dem Herrn Boeses ohne mein Wissen an Bord gesandt, und ohne meine Ordre von dem Steuermanne empfangen. Auf der Küste fand sich dieses Minus. Ich habe solches durch ein an die S. T. Direction überreichtes Attest sub No. 288 bewiesen. Bekannter Ursachen halber konnte der Schade nicht zur Vergütung gebracht werden.
Avanz an 186 Keller Genever, wovon der Preis in Batavia war a Rdr. 14. betragen Rdr. 2,604
Sind in Bombay verkauft zu Rdr. 6,634
Einkauf Rdr. 17,049 Verkauf Rup. 34,943 1/2
oder Rdr. 21,839 1/2
Hiervon ab nebenstehende Einkaufs-Summa mit Rdr. 17,049
So ist der Ueberschuß Rdr 4,790 1/2

Da ich nun nur Rdr. 3,700 hierauf calculiret; so sind 1090 1/2 Rdr. mehr gewonnen.

d.) Auch gehöret hier noch her, daß ich das von Europa mitgebrachte Platten-Kupfer, das Tauwerk und Linnen gewiß zu 10 pC. auf Bombay höher verkauft habe, als es auf Batavia würde gegolten haben, und macht dieses circa 500 Rdr.

e.) Wenn ich nun ferner in der Calculation, die sich in mehrgedachtem Briefe vom 26 August 1783. befindet, annahm, daß an Leywaren, die auf Surate eingekauft, und auf Batavia wieder verkauft werden sollten, würden verdient werden Rdr. 9,150, so hat die Conjunctur dieses abermals vereitelt.

Es waren auf der Rhede zu Bombay zu viele Schiffe, die große Partheyen von Suratschen Manufacturen und Gütern für Batavia einluden. Wir dürften es also nicht wagen, diesen Beyspielen zu folgen, sondern wir fanden uns, nach reiflicher Ueberlegung bewogen, den sehr guten Entschluß (wie die Conjunctur in Ansehung dieser Güter auf Batavia mich nachhin überzeugt hat) zu fassen, statt Güter für Batavia, solche für Europa zu laden. Vor dem Verkauffe dieser Producte hier, läßt sich zwar der Gewinst nicht festsetzen; allein mit gutem Grunde waren wir befugt, denselben auf 40 pC. anzuschlagen; indem wir in allen unsern Berechnungen, also auch hier, die Europäischen Preiscuranten, die uns zu dem Ende mitgegeben worden, zum Grunde gelegt haben. Das angelegte Capital beträgt Rdr. 35,280, mithin wäre das Provenue zu 40 pC. Rdr. 14,112.

f.) Auch habe ich einige Commißionen für Batavische Freunde auf Hyndostan effectuiret.

Dieses hat für die Unternehmung abgeworfen, laut meiner Rechnung, 810 Rdr. 44 St. Ein Vortheil, der gleichfalls in meiner Calculation nicht mit in Anschlag gebracht war.

Endlich

g.) stimmen die würklichen Unkosten dieser Reise so ziemlich mit den calculirten überein.

Ich setzte nemlich in meiner Calculation

die Unkosten auf Rdr. 4,200
den Zoll auf Rdr. 1,900
Gage und Kostgeld für 6 Monate Rdr. 5,800
Zusammen Rdr. 11,900 oder Rup. 19,040
Nach der, der S. T. Direction eingesandten Rechnung, betragen die Schiffs- und Handlungs-Unkosten Rup. 16,381
Das Kostgeld ist hierunter mit begriffen, nicht aber die Gage, die dort noch nicht bezahlt werden dürfte.
Auf 6 Monate würde sie betragen Rdr. 3,300 oder Rup. 5,280.
Es sind aber auf dieser Reise vier Monate mehr, als wir gedachten, zugebracht, macht Rdr. 2,200 oder Rup. 3,520
Rup. 8,800
Rup. 25,181

Transp. Rup. 25,181. – Rup. 19,040

Von diesen Kosten gehen aber ab
1tens Zoll, Unkosten und Courtage für Genever, Tauwerk, Kupferplaten und Linnen, mit Rup. 2,000
Diese Artikel gehören mit zu der aus Europa gebrachten Ladung. Es ist also billig, daß auch auf dieser Conto die Kosten gestellet werden.
2tens hat das Schiff Asia aus den gelöseten Contanten an Bodmerey und Frachtgeldern von Bombay nach Batavia verdienet

Rup. 1,600

Da dieselben noch nirgends berechnet worden; so rechne ich selbige den Unkosten zu Gute.
Rup. 3,600
So sind die würklichen Unkosten Rup. 21,581
Abgezogen die oben calculirten Rup. 19,040, so sind an Unkosten mehr aufgegangen Rup. 2,541 oder Rdr. 1,571

Dieses konnte denn auch nicht gut anders seyn, indem die Suratsche Reise, statt angenommener sechs Monate, zehn Monate Zeit erfordert hat. Der Grund des längern Aufenthaltes auf Bombay, ist aus unsern Berichten bekannt. Der seel. Panse mußte nemlich bis in der Mitte des Aprils noch auf Surate verweilen; weil die Maratten unvermuthet die Stadt überfielen, und dadurch die Bleiche der eingekauften Cattune unterbrochen, und bis dahin verzögert wurde. Werden aber nunmehro die würklichen Unkosten auf Rup. 21,581, verglichen mit dem Calculirten zu Rup. 19,040; so gehet daraus hervor, daß wir die Unkosten in unserm Projecte mit sorgfältiger Ueberlegung erwogen haben, indem dieselben, wenn man die 4 Monate an Gage und Kostgelde abschlägt, sie in der That um ein Beträchtliches geringer sind.

Aus diesem allen macht sich folgende Übersicht auf. Nach dem Facturbuche der Unternehmung Fol. 191. weise ich einen Überschuß, außer Monats-Gage und Assecuranzen an, von Rdr. 12,382. St. 28.

Überschuß Rdr. 12,382. St. 28.
Hierzu der Litt. c. berechnete positive Gewinnst an dem Genever der Europäischen Ladung, mit 1542 Rdr..
Imgleichen der Litt. d. angegebene höhere Avanz zu 10 pC. auf Kupfer, Tauwerk und Lynn, mit 500 Rdr.
2,042. Rdr.
Endlich muss hier aufgeführet werden, der Litt. e. nach aller Wahrscheinlichkeit, nemlich nach den Holländischen Preis-Couranten, angeschlagene Avanz auf das in Suratschen Gütern angelegte Capital, von 35,280 Rdr. zu 40 pCt. mit 14,112. Rdr.
Ist also, als auf der Suratischen Reise, verdienet, anzunehmen Rdr. 28,536. St. 28.
Das Project gieng auf Rdr. 40,000.
Abgezogen davon obige Rdr. 28,536. St. 28.
So ist der Ausfall Rdr. 11,483. St. 20.

Dieser Ausfall entstehet: Theils daher, weil statt der berechneten 200 Legger Arrack, nur 110 Legger eingeladen sind. Es liessen sich nemlich nicht gut mehr, wie 110 Legger verladen, weil 70 Leggers mehr die untern Schichten zu sehr gedruckt hätten, und wir zu befürchten Ursache hatten, die daher entstehende Leccage würde unsern Vortheil gänzlich verschlingen. Theils und hauptsächlich aus der nicht vorherzusehenden und veränderten Conjunctur, von der ich sub Litt. b. bereits das Nöthige anzuführen die Ehre gehabt, denn:

Für 110 Legger, oder 95 1/2 Legger Arrack, nach abgezogener Leccage, glaubte ich zu erhalten a Legger 275 Rup. macht Rup. 26,262 oder Rdr. 16,412.
Erhielte aber nur nach Ausweise der Verkaufs-Rechnungen und Contracte Rup. 9,343 ½ oder Rdr. 5,840.
Also weniger Rup. 16,919 oder Rdr. 10,572.

Als welches ohngefähr den Abgang erreichet, der in meiner Calculation entstanden ist.

Endlich muss ich hier noch folgende Bemerkung beifügen. In der Conto finto, die ich in meinem oft angezogenen Briefe, von den in Batavia zur directen Zurückladung nur anzuschaffende Gütern machte, um diesen Vortheil mit dem Vortheile der Suratschen Reise abzuwiegen: schlug ich den wahrscheinlichen Avanz derselben Brutto an zu

Rdr. 64,260
Ich vermuthete in meiner Calculation an 10 a 20 Last diverser Güter, die Einkaufs Rdr. 24,900 kosten sollten, einen Avanz von 50 pC., mithin einen Gewinnst von Rdr. 12,450.
Die jetzigen diversen Güter, die doch mit so großer Sorgfalt von mir sind zusammen gesucht worden, versprechen außer Thee und Pfeffer von der angebrachten Batavischen Ladung wohl keinen Nutzen.
Dies giebt mir auch die Ueberzeugung, daß jener angenommene Gewinnst viel zu hoch angeschlagen worden. Europäische Preis-Couranten der damaligen Zeit werden es zwar entscheidend, doch glaube ich, daß er nur auf die Hälfte gesetzet werden mag mit Rdr. 6,225
Ferner war der ganze Avanz in der Conto finto, Brutto. Der daselbst berechnete Gewinst nach Surate aber Netto.
Es ist also billig, daß ich Kostgeld und Gage auf 9 Monate von demselben zurücke schlage, dieses ist circa Rdr. 8,810.
Rdr. 15,035.
So blieben nur Rdr. 49,225.

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In diesem Lichte ist die Suratsche Reise mit der unmittelbaren Rückreise von Europa noch nicht erschienen. Aus dieser Vergleichung möchte also wohl abermals hervorgehen, daß es unsere Pflicht war, die vortheilhafte Aussicht der Suratschen Reise zu 40,000 Rdr. der kalen Aussicht der unmittelbaren Rückreise nach Europa von Rdr. 49,000. vorzuziehen.

Ehe ich noch zum Schlusse eile, muß ich noch ein paar Worte über den 3. §. in dem Noch zu bemerken bey fügen. Daselbst heißt es: „so überlassen wir es ihrer guten und reifen Ueberlegung, nebst dem Capitaine und Obersteuermanne einen festen Entschluß zu nehmen “ Ich glaube mich nur auf alle Instructionen beziehen zu dürfen, ohne selbige von Paragraph zu Paragraph durchzugehen, um auch daraus zu zeigen, daß dem Capitaine so wenig als dem Obersteuermanne nichts anders oblegen, als ihre Wissenschaft, Fleiß und Mühe anzuwenden, daß der uns alleinig anvertrauete Handel gehörig getrieben, und dadurch der Entzweck der Unternehmung erreichet werden könne. Sollte hierüber noch ein Zweifel bey den Herrn Interessenten obwalten, (denn bey der S. T. Direction ist solches nicht möglich,) so belieben Dieselben in Erwegung zuziehen, den 14. §. der Gen. Obs. en Instr. wo uns, den Supercargas die Handlungsberichte alleinig aufgetragen werden, und dem Herrn Broers ein vollständiges Journal, van de Reise, van het Schip, en syn onderhebbende Equipage darby te voegen. Hauptsächlich aber den 6ten §. unserer Special-Instr. „Es soll dem einen nicht frey stehen, ohne Vorwissen des andern, Ein- und Verkaufe zu schliessen; sondern der ganze Handel, Verkauf und Einkauf soll mit gemeinschaftlicher Berathschlagung, Verabredung und Uebereinstimmung geschehen, und ohne derselben weder das Mindeste verkauft noch eingekauft werden.“ In diesem Paragraphen wird mir und dem Herrn Panse der ganze Handel ausdrücklich allein übertragen, ohne an den Herrn Capitain Broers oder den Obersteuermann zu denken. Es können also die Worte in dem angezogenen 3ten §. nebst dem Capitaine und Obersteuermanne einen festen Entschluß zu fassen, nichts anders heissen, als dieselben wegen der Moussons um Rath zu fragen, ob selbige auch gestatteten, daß die etwanige Reise im Lande vorgenommen werden könne. Von dieser Seite begrif es natürlich denn auf der Herr Capitaine Broers, den wir wegen dieser Reise so gut wie den Obersteuermann zu befragen nicht unterliessen, denn seine Erklärung war, wie wir ihn wegen dieser Reise befrugen: Daß ihm die Negoce nichts anginge, daß man aber bis medio Octobris Zeit genug habe nach Surate zu segeln. Man sehe gefälligst nach, das der S. T. Direction übergebne Handlungs-Protocoll vom 19ten August 1783.

Je tiefer ich in das Detaille hineingehe: je näher kann ich sicher annehmen, zumahl größtentheils einsichtsvolle Kaufleute meine Beurtheiler sind, daß auch die aufgeworfene dritte Frage sich dahin beantworte: Daß wir das Project dieser Reise sorgsam genug überlegt, und alle Bewegursachen hinlänglich und reiflich erwogen haben, auch uns bey dessen Ausführung nicht das geringste zu Schulden kommen lassen. Nehmen die Herren Interessenten demnach an, wie ich von meinem Rechte und Ihrer Einsicht und billigen Denkungsart gewiß erwarten darf, daß nur ein begangenes Versehen uns verantwortlich macht, nicht aber Zufall und Conjunctur, oder mit einem Worte, nicht der ungewisse Ausgang, der bey jeder Unternehmung in der Hand der Vorsicht ist; und daß wir alsdann ein Versehen begangen haben, wenn der Fall der Instructionen vorhanden war, und wir ihm nicht folgten: So bin ich fest und gewiß überzeugt, daß wenn meine Herren nunmehro reiflich zu überlegen belieben,

1stens daß uns eine Reise nach der Küste nicht verboten, sondern eintretenden Umständen nach, frey gegeben war, wie ich bey der Erörterung der ersten Frage hinlänglich gezeiget;

2tens daß die Lage der Sache von der Beschaffenheit war, daß wir unserer Pflicht nach, nicht direct von Batavia zurücke kehren dürften, sondern eine Reise nach der Küste machen mußten, wie ich durch attestirte Thatsachen, verglichen mit den Instructionen, bewahrheitet;

3tens daß wir das Project dieser Reise sorgsam genug überlegt, und alle Bewegursachen hinlänglich genug und reif erwogen haben, auch uns bey dessen Ausführung nichts zu Schulden kommen lassen, wie ich bey der zwoten und dritten Frage durch Attestate bewiesen, noch näher aber durch Berechnungen, die nach den Vorschriften, so der §. 38. der General Observ. en Instruct. an die Hand giebt, aufgemacht worden sind: Daß, sage ich, nunmehro nicht der mindeste Zweifel mehr obwalten kann, daß diese Reise nicht völlig gerechtfertigt sey.

Die Herren Interessenten müssen auch darüber sich nicht wundern, oder gar arge Schlüsse ziehen, daß ich mit so vielen Beweisen und so gut vorbereitet hervortrete. Der 19te §. No. 4. der Special-Instructionen wo es heißt: „Wann wider Vermuthen eine Reise im Lande Platz finden sollte: so behält die Direction es an Ihrer Disposition, um davon Procenten zu gestatten oder nicht, nachdem Dieselbe wird gefuuden haben, ob die Reise nothwendig hat geschehen müssen, und vortheilhaft gewesen ist.“ mußte mich eines Theils dazu auffordern, obgleich ich weiß, daß die S. T. Direction aus Herren bestehet, die die größte Einsicht im Handel mit allen Grundsätzen der Billigkeit verbinden. Andern Theils war ich diese vorbereitete Rechenschaft denen Herren schuldig, weil uns nur bedingungsweise eine Reise nach der Küste war erlaubt worden. Daß aber selbige nothwendig gewesen, habe ich bewiesen; daß die Unternehmung solide gewesen, habe ich bewiesen; daß sie in größter Maaße vortheilhaft gewesen seyu würde, da sie es jetzt durch die Conjunctur weit weniger ist, habe ich bewiesen.

Fügen die Herren diesem noch bey, daß wir die Reise nach Surate wählten, weil wir und die Herren, die wir um Rath frugen, und fragen sollten, selbige für vortheilhaft und wohl überlegt hielten, und ziehen dann in Rücksicht, daß wir wegen der Maratten mit Gefahr unsers Lebens und unserer Freyheit, diesen Vortheil für die Unternehmung haben erkaufen wollen; da die Unternehmung Selbst Sich, Ihre Güter, Ihr Schiff und Ihren Gewinst durch Assecuranz hinlänglich sichern konnte: so ist es unverkennbar gewiß, daß es uns auf keine Weise zur Last fallen könne,

1stens daß der Zufall gewollt, dass der Arrack nicht den berechneten Nutzen anf Bombay abgeworfen hat;

2tens daß die Reise nach Surate vier Monate länger gedauert, als sie es nur sollte;

3tens daß die Conjuncturen hier in Europa nicht so brillant ausfallen, als wir uns selbige nach den mitgegebenen Preis-Couranten vorzustellen Ursache hatten.

Mithin also auch unverkennbarer Billigkeit gemäß: daß, ich sowohl wie der seel. Herr Panse, von der Unternehmung die Procente von Ein- und Verkauf auf Bombay und Surate mit Recht erwarten dürfen.