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Nr. 2.2.1.2.03

Handelskammer für Aachen und Burtscheid an die Handelskammer für Elberfeld und Barmen zur Übermittlung eines Schreibens an den Oberpräsidenten der preußischen Rheinprovinz betr. die Handelsverbindungen mit China, 14. Juni 1843

Brief

Regest:

Die Handelskammer für Aachen und Burtscheid gibt der Handelskammer für Elberfeld und Barmen zur Kenntnis, in welcher Weise sie gegenüber dem Oberpräsidenten der preußischen Rheinprovinz in Koblenz zur Frage der Entsendung eines Beauftragten zur Erkundung neuer Handelsmöglichkeiten mit Ostasien, insbesondere China, Stellung genommen hat. Aus der beigefügten Anlage geht hervor, dass sie empfiehlt, dem Beauftragten möglichst einige erfahrene Kaufleute und Fabrikanten an die Seite zu stellen. Besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sie, dem möglichen Absatz von Wollwaren, Messingfabrikaten und Nähnadeln zu widmen. Preußische Konsulate hält sie vor allem in Kanton und Shanghai für wünschenswert.

An

Eure Königliche Wohllöbliche Handelskammer von Elberfeld und Barmen


Eurer Wohllöblichen Handelskammer beehren wir uns anbei Abschrift des von uns wegen Anknüpfung von Handelsverbindungen mit China unter dem heutigen Tage an den Herrn Ober-Präsidenten der Rhein Provinz erstatteten Berichtes mit dem ergebensten Ersuchen mitzutheilen, uns ebenfalls den von Wohlderselben in dieser Angelegenheit etwa erstellten Bericht gefälligst communiciren zu wollen.

Aachen, den 14. Juni 1843

Die Handelskammer für Aachen und Burtscheid.

Hansemann

C. G. Dahmen

H. Croon


Vermerk zur Bearbeitung und Beantwortung durch die Handelskammer für Elberfeld und Barmen, die demnach am 23. Juni 1843 wie gewünscht ihren eigenen Bericht in Abschrift an die Handelskammer für Aachen und Burtscheid übermittelte


Abschrift.

Die Anknüpfung von Handelsverbindungen

mit China betr.


Der Inhalt des verehrten, am 21. v. M. uns zugegangenen, zur Seite näher bezeichneten Erlasses liefert einen neuen dankbar anzuerkennenden Beweis der Fürsorge, welche die hohe Staatsregierung den diesseitigen Gewerbsinteressen überall zu widmen bereit ist, indem dieselbe darnach den in unserem Jahresberichte für 1842 ausgesprochenen Wunsche wegen consularischer Vertretung unserer Interessen in Ostindien und China durch vorgängige Entsendung eines Commissarius zur Durchforschung des dortigen Handelsgebietes und Beförderungen von Handelsverbindungen entgegen zu kommen beabsichtigt.1

Nach dem fernern Inhalte des verehrten Erlasses müssen wir annehmen, daß die Wahl zu dieser wichtigen Sendung auf eine mit den einheimischen industriellen Verhältnissen hinlänglich vertrauten Mann gefallen ist. Jedenfalls wäre es wünschenswerth, daß demselben, wenn er nicht spezielle Kenntnisse von Handel und Fabrikwaren haben sollte, in dieser Beziehung fachkundige Männer beigegeben würden. Solche dürften in den Seeplätzen, wie namentlich in Hamburg, Bremen und Antwerpen wohl zu gewinnen sein.

Was die dem Commissar im Interesse des hiesigen Handels und Gewerbefleisses schon jetzt zu ertheilenden und speziellen Aufträge anlangt, so können wir bedauern, daß derselbe nicht vorher in den hiesigen Fabriken persönlich sich umgesehen hat, indem es den einzelnen Fabrikanten alsdann möglich gewesen sein würde, ihn mit allen wünschenswerthen Aufklärungen und der nöthigen Information zu versehen.

Einzelne grössere Fabriken haben bereits früher, hauptsächlich durch Vermittelung der Holländer und Engländer einen Absatz nach China gesucht; es haben diese Versuche indeß bei der übermächtigen Concurrenz der Engländer und Amerikaner keinen besonderen Erfolg gehabt, weshalb bei den hiesigen Tuchfabrikanten auch der Wunsch noch fortbesteht, durch Unterhandlungen mit Rußland den frühern Landweg nach Kiachta ihrem Fabrikate wieder eröffnet zu sehen.

Unter den obwaltenden Umständen wird der Spezial-Commissarius im hiesigen Interesse zunächst auf den Absatz von Wollenwaaren, Messingfabrikaten u. Nähnadeln sein Augenmerk zu richten haben. Die hiesigen Tuchfabrikanten können alle Arten von Tüchern, von den leichtesten bis zu den schwersten und in jeder Farbe liefern, und ebenso sind die hiesigen Nähnadelfabrikanten im Stande, jede Gattung von Nadeln, namentlich auch die in China gebräuchliche mit einer zweiten Spitze statt des Knopfes darzustellen.

Es kömmt daher nur darauf an, daß von dem Herrn Commissarius ihnen Proben und Marken der Hauptartikeln, wie sie in China gangbar sind, unter Angabe der Preise, Verpackungsweise und Bezeichnung, mitgetheilt werden.

Die von Seiten des Kgl. Gouvernements dem Commissarius zu ertheilenden allgemeinen Instructionen, wie solche sub 1–5 des Erlasses angeführt sind, erscheinen ganz angemessen & derselbe wird an Ort und Stelle am besten darüber urtheilen können, in welchen der 5 neu eröffneten Seehäfen des Chines. Reiches und in welchen Handelsplätzen des britischen Indiens so wie ostindischen Archipelagos Consuln anzustellen sein werden; jedenfalls sind Canton und Singapore in dieser Hinsicht besonders zu berücksichtigen.

Schließlich sprechen wir die Hoffnung aus, durch einen umfassenden Bericht über die für den chinesischen Handel geeigneten Artikel, so wir über die dortigen Retouren demnächst in den Stand gesetzt zu werden, die Fabrikanten unseres Ressorts auf Unternehmungen nach jenen Ländern näher aufmerksam machen zu können.2

Haben bis dahin die seefahrenden Nationen auch einen bedeutenden Vorsprung gewonnen, so steht doch andererseits zu hoffen, daß unsere Fabriken in der Güte und Preiswürdigkeit ihrer Waaren ein Mittel finden werden, mit derselben erfolgreich zu concurriren.

Aachen, 14 Juni 1843.

Die Handelskammer für Aachen & Burtscheid,

gez. Hansemann, C. G. Dahmen, H. Croon