PDF

Nr. 2.2.1.1.14

Theodor August Behn, Konsul der Hansestädte Bremen und Hamburg in Singapur, an Johann Heinrich Wilhelm Smidt, Senatssyndikus der Hansestadt Bremen, betr. die Meistbegünstigung von Schiffen aus Bremen, Hamburg und Lübeck in Singapur, 10. September 1845

Brief

Regest:

In seinem ersten überlieferten Schreiben an den Syndikus des Senats der Hansestadt Bremen, Johann Heinrich Wilhelm Smidt, gibt der Kaufmann Theodor August Behn, der 1840 gemeinsam mit Valentin Lorenz Meyer die Firma Behn, Meyer & Co. in Singapur gegründet hatte und 1844 zum Konsul für die Hansestädte Bremen und Hamburg in Singapur berufen worden war, dem Senat die Empfehlung, grundsätzlich zu klären, ob nicht auch Bremen von Großbritannien vertraglich die sogenannte Meistbegünstigung für Singapur zugesichert bekommen könnte, wie das für die USA, Russland, Schweden und Österreich bereits geschehen ist. Er hat Sorge, dass die zu dieser Zeit durchaus liberale Handhabung des Schiffsverkehrs in Singapur nicht dauerhaft bestehen werde.

Singapore 10 Sept 1845

Angelegen erlaube ich mir Ihnen Copie einer kürzlich zwischen mir und dem hiesigen Gouvernement stattgehabten Correspondenz wegen der Zulassung eines hanseatischen Schiff mit Kohlen direct von Newport zu behändigen mit der Bitte, selbiges einem hochweisen Senat in Bremen gefl. vorzulegen.1 Es ist hiermit die Frage, was das hiesige Gouvernement betrifft, freilich entschieden, aber ob die Navigationsakte nicht dagegen einschreiten kann, ist wohl die Frage & möchte es, da wir in unserem Tractat mit England nicht den Punkt der meistbegünstigten Nation haben, nicht gerathen sein, deshalb die nöthigen Schritte zu thun.2

Ich habe abschriftlich die Anfrage an das hiesige Gouvernement wie nebenstehend gestellt, weil die Russen nebst den Schweden & Oesterreichern in ihren Tractaten mit England die Clausel der meistbegünstigten Nation haben nachträgliche Einfügung: was den Verkehr mit den ostindischen Besitzungen anbetrifft; dies ist die americanische, welche jede Brigg von England direct seit 1839 hier einführen können. Den Russen stand es von nun an hier frei & hätte man uns Schwierigkeiten gemacht, so hatte ich mir vorgenommen auf einen Treasury Letter von October 1844 hinzuweisen, wonach hanseatische Schiffe bei dem Export von Kohlen nach nicht hanseatischen Häfen auf Ansuchen des Herrn Colquhoun auf denselben Fuß gestellt sind, wie russische, wenngleich sich eigentlich dies wohl nur auf die Exportzölle bezieht.

Die übrigen fremden Consuln haben zur Erbauung eines Permanent Hospitals3 jeder 100 $ unterschrieben & ich bin aufgefordert für Bremen & Hamburg auch dazu beizutragen, wozu ich mich zu authorisiren bitte. 50 $ für beide würde das Minimum sein.

Die hanseatischen Schiffe kommen ohne Konsuln an der Küste Chinas besser weg, als die Engländer, deren Consuln dem Schiffe gewöhnl. Aufenthalt verursachen.

Ich habe die Ehre mich Eurer Excellenz ganz gehorsamst zu empfehlen & zeichne mit bekannter Hochachtung

Ergebenst, T. August Behn, Consul für Bremen und Hamburg zu Singapore

Abschrift des Briefwechsels zwischen Theodor August Behn und William John Butterworth vom 4. und 5. September 1845

via Marseille

Seiner Excellenz

dem Herrn Syndicus J. Schmidt4

Hochwohlgeboren

Bremen