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p. overland
Singapore 1 October 1845
Sr. Excellenz dem Herrn Syndicus Smidt
Bremen
Mit der letzten Mail am 10t. v.
Mts hatte ich die Ehre Ew. Excellenz wenn auch nur flüchtig zu
schreiben. Der um einen Tag früher angesetzte Abgang des Dampfboots nach Ceylon, welches Briefe zwischen hier & England in 40 Tagen überbringt nöthigte
mich zur Kürze & bitte ich Ew.
Excellenz dieselbe zu entschuldigen. Der Hauptinhalt meiner Mittheilung war
Copie einer Correspondenz mit dem hiesigen Gouvernement wegen Zulassung
des hamburgischen Schiffes Alma in
unserm Hafen mit einer Ladung
Kohlen von Newport, welche Correspondenz ich
angebogen in Copie nochmals beifüge. Der Treasury Letter, wonach hanseatische
Schiffe
Kohlen nach nicht hanseatischen
Häfen von England ausführen dürfen auf gleichem Fuß
wie die Schiffe Russlands, Preußens & Schwedens & auf den gestützt ich, falls es
verweigert werden wird, unseren hanseatischen Schiffe das Recht hier Kohlen direct von England zu importiren,
auszuweiten suchen wollte, ist datirt August 26 1843, nicht wie ich in meinem
Letzten irrthümlich angab von October 1843. Ich erlaubte mir ferner die Anzeige
daß ich aufgefordert wäre, als Consul zur Errichtung des Hospitals für Seeleute beizutragen wie die übrigen Consuln es hier gethan, welche
jeder 100 $ dazu
unterzeichnet, es frequentiren jetzt etwa 12 bis 14 hanseatische Schiffe jährlich den
hiesigen Hafen.
Der Hauptinhalt meines ergebenen Letzten bestätigend hat es sich seitdem herausgestellt, daß den hanseatischen Schiffen, wie denen mehrer anderer Nationen freisteht nicht allein Kohlen, sondern jedwede anderweitige beliebige Ladung von irgend einem|1. Bogen, 2. Seite| Hafen Großbrittanniens hier & in Prince of Wales Island (Pulo Penang) frei einzuführen. Wie Ew. Excellenz aus einliegender Copien einer deshalb mit dem resident Counciller geführten Correspondenz sehen, besteht diese Erlaubnis schon seit 2t. July 1819 & ist eigentlich ursprünglich den Amerikanern & Portugiesen bewilligt aber durch eine Order im Council vom 9 Decbr 1839 auch auf diverse andere Nationen & darunter auch auf die hanseatischen Häfen ausgedehnt. Da nun eigentlich nie von diesem Privilegium Gebrauch gemacht worden, so ist es wohl nicht zu verwundern, wenn an das Vorhandensein eines solchen Act bis zu einem solchen Grade unbekannt war, daß selbst das hiesige Gouvernement dieses garnicht zu ahnen schien. Als neulich im Juny dieses Jahres die oesterreichische Brig Airone von London direct hier ankam mit theilweiser Ladung für hier, machte man höheren Orts Schwierigkeiten diese Ladung hier löschen zu lassen und die Agenten der Airone ließen das Schiff nach Beclan Bay einem benachbarten unabhängigen Hafen gehn, woselbst die Ladung für hier gelöscht & in Leichterschiffen hierhergebracht wurde.
Damals nahm die hiesige Presse den Gegenstand auf, ebenfalls in dem Sinn, den hier die Kaufleute alle samt theilten, daß es einem Ostereichischen wie keinem fremden Schiffe frei stände von Groß-Brittannien Waaren hierherzubringen; da aber jetzt ein zweiter gleicher Fall sich ereignete, so nämlich das americanische Schiff Robert Fulton von London eine Ladung hier aus brachte, wurde die Sache genauer|1. Bogen, 3. Seite| untersucht und das Resultat liegt vor.
Es ist eigentlich kaum zu verwundern, daß diese Verordnung so wenig bekannt gewesen, da sie direct im Widerspruch mit der Navigationsacte steht. Nach einem Artikel in der indischen Presse, der in der 11t. Nummer der hiesigen Straits Times abgedruckt ist, steht [nachträglich von gleich Hand ergänzt: indessen] der Handel des Brittischen Indiens nicht unter der Navigationsacte, sondern wird durch Verordnungen der Directoren der Ostindischen Compagnie geleitet. Daß die Englischen Kaufleute in Bengalen & hier den Antheil der fremden Flaggen überhaupt an dem indischen Handel, aber besonders an dem zwischen England selbst & andern Britischen Häfen ungern sehn ist gewiß, & erhellt aus dem angeregten beiden Artikeln. Es mögen deshalb Schritte geschehn, um das den fremden Flaggen jetzt zustehende Privilegium ihnen wieder zu entreißen, was jedoch aus allen Kräften verhindert werden sollte, im Gegentheil würde ich versuchen, ob auf obigen Act gestützt, es nicht zu erlangen wäre, daß unsere Flagge auch die Importation von Waaren von einem Engl. Hafen in den anderen zugestanden würde, insofern der letztere Freihafen ist, wie Singapore, Pulo Penang, Hongkong &c.
Einen Act in Bezug auf die fremden Flaggen überhaupt füge ich sub Lit C zur gefälligen Nachricht von Ew. Excellenz hier bei.
Es wäre erwünscht, wenn der Postverlauf zwischen Bremen & Marseilles so eingerichtet werden könnte, daß die am 28ten. jedes Monats von Marseilles abgehende indische Post die Antworten auf die am 21ten. des Monats in Bremen ankommende Briefe von Indien überbrächte.|1. Bogen, 4. Seite|
Ich verharre mit Ergebenheit
Ew. Excellenz
gehorsamster
August Behn
Hamburg. & Brem. Consul.
1. Bogen, 4. Seite, um 90 Grad nach links gedreht, im Mittelfeld
Via Marseilles
To
His Excellency
Syndicus J. Smidt
Bremen
p, p., pr.per (lateinisch)
Se., Sr.Seiner
v., vor.vorige, voriger, voriges
M., Mon, Mt.; Mts, Mts.Monat, Monate; [vorigen] Monats
Ew., Ew: Eure [Magnificenz]
Dec, Dec., Decb, Decbr, Decbr.December
Litt.Littera (lateinisch)
StABStaatsarchiv Bremen
StABStaatsarchiv BremenC-2, 4.b.6.c.2.Verhältnisse der Hansestädte mit England, Hanseatische Konsuln und Agenten in den britischen Besitzungen in Asien, hier: Singapur (1843–1868)
Senat der Hansestadt Bremen
Gouvernement Singapurs
Council of Singapore
Singapur, auch: Sincapore, Singapore
Bremen
Marseille; auch: Marseilles
Hamburg
Ceylon [Insel in Britisch-Indien]; auch: Ceilon
Großbritannien; auch: England, Great Britain, United Kingdom of Great Britain and Ireland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und IrlandNach dem Zusammenschluss des 1707 gebildeten Königreichs Großbritannien mit dem nur noch formell selbständigen Irland im Jahr 1801 lautete die offizielle Staatsbezeichnung Großbritanniens bis 1927 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland. Das Staatsgebiet umfasste auf den Britischen Inseln die vier Landesteile England, Wales, Schottland und Irland, hinzu kamen abhängige Territorien auf allen Kontinenten, deren größte Ausdehnung 1922 erreicht war. 1927, mit der Bildung des Irischen Freistaats, wurde die offizielle Staatsbezeichnung verändert zu Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Newport [Stadt in Großbritannien]
Russland; auch: Russia (englisch), Rußland
Preußen
Schweden
Penang [Insel in der Straße von Malakka]; auch: Prince of Wales Island (englisch), Pulo Pinang (malaiisch)
London
Beclan Bay [Bucht mit Hafen nahe Singapur]
Britisch-Indien; auch: British India (englisch), Englisch-Indien, Englisch-Ostindien, Hinter-Indien, Indien, Vorder-IndienDie Bezeichnung Britisch-Indien bezog sich im 17., 18. und der ersten Hälftre des 19. Jahrhunderts auf die Besitzungen der East India Company (EIC). Mit deren Auflösung im Jahr 1858 wurde die Kronkolonie Britisch-Indien geschaffen, seit 1876 auch als „Kaiserreich Indien“ bezeichnet. Bei ihrer größten Ausdehnung umfasste Britisch-Indien die heutige Republik Indien sowie die Territorien der heutigen Staaten Myanmar (früher Britisch-Burma), Bangladesch, Bhutan, Nepal und Pakistan sowie diejenigen Teile der Region Kaschmir, die heute zur Volksrepublik China gehören. Nur die Hälfte der Landfläche und etwa zwei Drittel der Bevölkerung Britisch-Indiens standen jedoch unter direkter britischer Herrschaft, denn diese stützte sich auch auf zahlreiche einheimische Fürstendynastien (Maharadschas). - Einen Überblick über die Geschichte Britisch-Indien gewährt:
Stuchtey, Britisches Empire
.
Bengalen [Region in Britisch-Indien]; auch: Bengal (englisch)
Behn, Theodor AugustTheodor August Behn (August Behn)Kaufmann, Konsul11610978523.12.181605.06.1886August Behn verlor noch als Kind beide Eltern und wuchs bei entfernten Verwandten in Harburg auf. Seine gesetzlichen Vormünder ermöglichten ihm den Besuch einer bei Hamburger Kaufleuten beliebten Privatschule in Hamburg, wo er von 1828 bis 1833 in Pension unterkam. Hier lernte er u. a. seinen späteren Geschäftspartner Valentin Lorenz Meyer kennen. Nach einer kaufmännischen Lehre bei der Firma Gorrissen & Lutze in Hamburg wechselte er als erster Commis zum Handelshaus Joh. Lange Sohn‛s Witwe & Co. in Bremen, das ihn Ende 1838 als Supercargo des Segelschiffs Heloise nach Ostasien entsandte. Gemeinsam mit Valentin Lorenz Meyer gründete er die Firma Behn, Meyer & Co. in Singapur, die sich zu einem bedeutenden Handelshaus entwickelte. Nach dem Ausscheiden Valentin Lorenz Meyers Ende 1849 führte August Behn die Firma gemeinsam mit Friedrich Albert Schreiber und Arnold Otto Meyer fort. 1852 entschloss er sich, nach Europa zurückzukehren und gründete noch im selben Jahr die Firma August Behn in Hamburg, die als Reederei tätig wurde und in den 1860er Jahren über zehn eigene Schiffe verfügte. 1856 schied August Behn als Teilhaber aus der Firma Behn, Meyer & Co. in Singapur aus, blieb aber mit ihren Teilhabern in enger Verbindung. August Behn war insgesamt dreimal verheiratet und Vater von 15 Kindern. Vgl.
Gossler, „Behn, Theodor August“
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 1
.
Alma
Airone
Robert Fulton
Konsul der Hansestadt Bremen
Konsul der Hansestadt Hamburg
Senatssyndikus der Hansestadt Bremen
Syndikus; auch: Sindicus, SyndicusSchon seit der Frühen Neuzeit wurden in den Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zunächst zeitweise, später dauerhaft Juristen mit Fachausbildung und oft auch Promotion mit dem Amt des „Syndikus“ betraut. Ihre Aufgaben lagen nicht nur in der Leitung von Kanzlei und Archiv sowie in der Rechtsberatung des Rats bzw. Senats der Stadt, sie vertraten diese auch bei Gericht und in Verhandlungen mit anderen Staaten; teils nahmen sie selbst richterliche Aufgaben wart. Mit der Einführung der Gewaltenteilung und entsprechenden Verfassungsreformen zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Aufgaben und Befugnisse der Syndici eingeschränkt. Vgl. exemplarisch:
Bruns, Lübecker Syndiker
.
Postverkehr; auch: Landverbindung, overland mail (englisch), Overlandmail, Postdampfer, Postschifffahrt, Postverlauf, Sattelkurier, Ueberlandweg
Hafen; auch: free port (englisch), Freihafen, port (englisch), VertragshafenHäfen spielten für den Handel mit und in Ostasien im langen 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle, zum einen als „Freihäfen“, wie zum Beispiel Singapur, in denen Waren ein- und ausgeführt werden konnten, ohne mit Zöllen belastet oder durch nichttarifäre Handelshemnisse beschränkt zu werden, zum anderen - und das war die häufigere Form - als „Vertragshäfen“, die zumeist nicht freiwillig, sondern unter Androhung von militärischer Gewalt oder auch erst nach einer militärischen Niederlage von den betreffenden Territorialstaaten, vor allem China und Japan, für den internationalen Handel geöffnet wurden. Dies geschah in der Regel auf der Basis eines mehr oder weniger erzwungenen Handelsvertrages, der keine gleichen Rechte für die Vertragspartner vorsah, sondern in erster Linie den Interessen der ausländischen imperialen Mächte entsprach und deshalb als Ungleicher Vertrag bezeichnet wurde. Über die Vertragshäfen wurde in China, Japan und anderen Ländern Ostasiens eine kommerzielle Revolution mit tiefgreifenden Veränderung für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft in Gang gesetzt. Vgl.
Fairbank, Trade and Diplomacy
;
HAO, Commercial Revolution
;
Hoare, Japan‛s Treaty Ports
;
So/MyersTreaty Port Economy
;
Bickers/Jackson, Treaty Ports
;
Brunero/Villalta Puig, Life in Treaty Port China and Japan
.
Kohlen; auch: Kohlenhandel
Schiff, hanseatischesDer in der Korrespondenz deutscher Kaufleute im 19. Jahrhundert häufig genutzte Begriff „hanseatisches Schiff“ ist unpräzise, denn es gab keine gemeinsame „hanseatische Flagge“ unter der die aus den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck stammenden Schiffe hätten segeln können.
Krankenhaus; auch: Hospital
Seemann, Seeleute; auch: sailor (englisch), Seefahrer
CouncillerDie aus dem Englischen stammende Bezeichnung „counciller“ wurde in Ostasien im 19. Jahrhundert auch in anderen Sprachen verwendet und betrifft einen Ratsherrn, also das Mitglied eines gewählten oder ernannten Stadtrates.
Amerikaner; auch: Americans (englisch)
Privileg; auch Privilegium
Brigg; auch: BrigBrigg ist die Bezeichnung für ein Segelschiff mit zwei Masten.
Leichter; auch: Leichterschiff, Lichter, LichterschiffDer Begriff „Leichter“ bezeichnet ein kleines, flaches Transportschiff mit oder ohne eigenen Antrieb, das etwa größeren Schiffen mit mehr Tiefgang dazu dient, ihre Ladung an Land zu bringen, sich also zu erleichtern.
Presse; auch: Tageszeitung, Wochenzeitung, Zeitung
Kaufmann, Kaufleute; auch: Händler
NavigationsakteDie englische Navigationsakte von 1651, derzufolge Importe nach England ausschließlich auf eigenen Schiffen erfolgen durften, um vor allem den Zwischenhandel der Niederlande und der norddeutschen Hansestädte zu beschränken, wurde seit dem späten 18. Jahrhundert sukzessive gelockert. So gestattete Großbritannien 1797 den Schiffen einiger befreundeter Nationen, darunter auch die Hansestadt Hamburg, die Häfen und Handelsstützpunkte in den britischen Kolonien anzulaufen. Auch die Schifffahrt zwischen den einzelnen britischen Kolonien wurde bald von Beschränkungen und Schutzzöllen befreit, nur für den Handel mit indischem Salz und Opium mussten ausländische Schiffe weiterhin Sonderzölle zahlen. Erst 1849 wurde die Navigationsakte schließlich ganz aufgehoben. Vgl.
Harper, English Navigation Laws
;
Krawehl, Hamburgs Schiffs- und Warenverkehr mit England
, S. 423–471;
Menzel, Ordnung der Welt
, S. 711f.
The Straits TimesDie „Straits Times“ ist eine seit 1831 in Singapur erscheinende englischsprachige Tageszeitung, die lange Zeit durch die beiden Wochenblätter „The Straits Times - Weekly Issue“ und „The Straits Budget“ ergänzt wurde und auch heute noch existiert. Sie ist inzwischen eine der am meisten gelesenenen Zeitungen Singapurs.
Flagge; auch: flag (englisch), Flaggenstock, Nationalflagge, SchiffsflaggeDie in der Regel aus Tuch bestehende Flagge eines Schiffes dient der Übertragung von Informationen auf weite Sicht. Dabei geht es zumeist um die Zugehörigkeit zu einer Reederei oder zu einem Staatswesen, in deren Schiffsregister das Schiff eingetragen ist; in letzterem Fall müssen weder die Eigner noch der Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsmannschaft zwangsläufig ihren Sitz in dem betreffenden Staat haben. Die Nationalflaggen der Europäer wurden im 18. und 19. Jahrhundert in Ostasien auch vermehrt an Land gehisst, etwa vor den ausländischen Faktoreien im chinesischen Kanton oder auf Konsulatsgebäuden.