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Nr. 2.2.1.1.15

Theodor August Behn, Konsul der Hansestädte Bremen und Hamburg in Singapur, an Johann Heinrich Smidt, Syndikus des Senats der Hansestadt Bremen, betr. die Meistbegünstigung von Schiffen aus den Hansestädte und aus anderern Nationen in Singapur, 1. Oktober 1845

Konsulatsbericht

Regest:

Theodor August Behn, der 1844 zum Konsul für die Hansestädte Bremen und Hamburg in Singapur berufen worden war, wendet sich im Nachgang zu seinem Schreiben vom 10. September 1845 (vgl. Dokument Nr. 2.2.1.1.14) erneut an Johann Heinrich Wilhelm Smidt, den Syndikus des Senats der Hansestadt Bremen, um ihn über das Ergebnis seiner weiteren Erkundungen über die Frage der Meistbegünstigung von Schiffen aus den Hansestädte und anderen Nationen in Singapur in Kenntnis zu setzen. Genauere Nachforschungen haben ergeben, dass die rechtlichen Grundlagen widersprüchlich sind.

p. overland

Singapore 1 October 1845

Sr. Excellenz dem Herrn Syndicus Smidt

Bremen


Mit der letzten Mail am 10t. v. Mts hatte ich die Ehre Ew. Excellenz wenn auch nur flüchtig zu schreiben.1 Der um einen Tag früher angesetzte Abgang des Dampfboots nach Ceylon, welches Briefe zwischen hier & England in 40 Tagen überbringt nöthigte mich zur Kürze & bitte ich Ew. Excellenz dieselbe zu entschuldigen. Der Hauptinhalt meiner Mittheilung war Copie einer Correspondenz mit dem hiesigen Gouvernement wegen Zulassung des hamburgischen Schiffes Alma in unserm Hafen mit einer Ladung Kohlen von Newport, welche Correspondenz ich angebogen in Copie nochmals beifüge. Der Treasury Letter, wonach hanseatische Schiffe Kohlen nach nicht hanseatischen Häfen von England ausführen dürfen auf gleichem Fuß wie die Schiffe Russlands, Preußens & Schwedens & auf den gestützt ich, falls es verweigert werden wird, unseren hanseatischen Schiffe das Recht hier Kohlen direct von England zu importiren, auszuweiten suchen wollte, ist datirt August 26 1843, nicht wie ich in meinem Letzten irrthümlich angab von October 1843. Ich erlaubte mir ferner die Anzeige daß ich aufgefordert wäre, als Consul zur Errichtung des Hospitals für Seeleute beizutragen wie die übrigen Consuln es hier gethan, welche jeder 100 $ dazu unterzeichnet, es frequentiren jetzt etwa 12 bis 14 hanseatische Schiffe jährlich den hiesigen Hafen.

Der Hauptinhalt meines ergebenen Letzten bestätigend hat es sich seitdem herausgestellt, daß den hanseatischen Schiffen, wie denen mehrer anderer Nationen freisteht nicht allein Kohlen, sondern jedwede anderweitige beliebige Ladung von irgend einem Hafen Großbrittanniens hier & in Prince of Wales Island (Pulo Penang) frei einzuführen. Wie Ew. Excellenz aus einliegender Copien einer deshalb mit dem resident Counciller geführten Correspondenz sehen, besteht diese Erlaubnis schon seit 2t. July 1819 & ist eigentlich ursprünglich den Amerikanern & Portugiesen bewilligt aber durch eine Order im Council vom 9 Decbr 1839 auch auf diverse andere Nationen & darunter auch auf die hanseatischen Häfen ausgedehnt. Da nun eigentlich nie von diesem Privilegium Gebrauch gemacht worden, so ist es wohl nicht zu verwundern, wenn an das Vorhandensein eines solchen Act bis zu einem solchen Grade unbekannt war, daß selbst das hiesige Gouvernement dieses garnicht zu ahnen schien. Als neulich im Juny dieses Jahres die oesterreichische Brig Airone von London direct hier ankam mit theilweiser Ladung für hier, machte man höheren Orts Schwierigkeiten diese Ladung hier löschen zu lassen und die Agenten der Airone ließen das Schiff nach Beclan Bay einem benachbarten unabhängigen Hafen gehn, woselbst die Ladung für hier gelöscht & in Leichterschiffen hierhergebracht wurde.

Damals nahm die hiesige Presse den Gegenstand auf, ebenfalls in dem Sinn, den hier die Kaufleute alle samt theilten, daß es einem Ostereichischen wie keinem fremden Schiffe frei stände von Groß-Brittannien Waaren hierherzubringen; da aber jetzt ein zweiter gleicher Fall sich ereignete, so nämlich das americanische Schiff Robert Fulton von London eine Ladung hier aus brachte, wurde die Sache genauer untersucht und das Resultat liegt vor.

Es ist eigentlich kaum zu verwundern, daß diese Verordnung so wenig bekannt gewesen, da sie direct im Widerspruch mit der Navigationsacte steht. Nach einem Artikel in der indischen Presse, der in der 11t. Nummer der hiesigen Straits Times abgedruckt ist, steht [nachträglich von gleich Hand ergänzt: indessen] der Handel des Brittischen Indiens nicht unter der Navigationsacte, sondern wird durch Verordnungen der Directoren der Ostindischen Compagnie geleitet. Daß die Englischen Kaufleute in Bengalen & hier den Antheil der fremden Flaggen überhaupt an dem indischen Handel, aber besonders an dem zwischen England selbst & andern Britischen Häfen ungern sehn ist gewiß, & erhellt aus dem angeregten beiden Artikeln. Es mögen deshalb Schritte geschehn, um das den fremden Flaggen jetzt zustehende Privilegium ihnen wieder zu entreißen, was jedoch aus allen Kräften verhindert werden sollte, im Gegentheil würde ich versuchen, ob auf obigen Act gestützt, es nicht zu erlangen wäre, daß unsere Flagge auch die Importation von Waaren von einem Engl. Hafen in den anderen zugestanden würde, insofern der letztere Freihafen ist, wie Singapore, Pulo Penang, Hongkong &c.

Einen Act in Bezug auf die fremden Flaggen überhaupt füge ich sub Lit C zur gefälligen Nachricht von Ew. Excellenz hier bei.

Es wäre erwünscht, wenn der Postverlauf zwischen Bremen & Marseilles so eingerichtet werden könnte, daß die am 28ten. jedes Monats von Marseilles abgehende indische Post die Antworten auf die am 21ten. des Monats in Bremen ankommende Briefe von Indien überbrächte.

Ich verharre mit Ergebenheit

Ew. Excellenz

gehorsamster

August Behn

Hamburg. & Brem. Consul.

1. Bogen, 4. Seite, um 90 Grad nach links gedreht, im Mittelfeld

Via Marseilles

To

His Excellency

Syndicus J. Smidt

Bremen