| Regest: |
Richard von Carlowitz, der zum 1. Januar 1846 gemeinsam mit Bernhard Harkort im südchinesischen Kanton die Firma Carlowitz, Harkort & Co. eröffnet hat, unternimmt mit diesem Brief einen Versuch, sich selbst als geeigneten Kandidaten für das Amt eines preußischen Konsuls in Kanton ins Gespräch zu bringen, da er ein praktisch erfahrener Kaufmann und zudem ein Kenner deutscher, für den Export nach China in Frage kommender Fabrikerzeugnisse sei. Richard von Carlowitz signalisiert, dass ihm die Stelle eines sächsischen Konsuls bereits in Aussicht gestellt worden sei. Ferner lässt er erkennen, dass ihm ein Gehalt für die Übernahme von amtlichen Aufgaben angemessen erscheinen würde. |
| Formalia: | 1 Bogen à 4 Seiten, auf der 1., 2. und 3. Seite handschriftlich beschrieben, mit nachträglichen Vermerken von anderer Hand, die - sofern sie nur der Regsitratur dienten - in der Transkription nicht wiedergegeben werden. |
An
Ein Königlich Preußisches Hohes Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten
Nachdem mir bekannt geworden ist, daß ein Königlich Preußisches Hohes Ministerium beabsichtigt in China, in Erwartung der Heraussendung eines in politischer Eigenschaft agirenden General-Consuls des Zollvereines, ein Handels Consulat zu errichten, erlaube ich mir im Nachfolgendem mein ergebenes Gesuch um geneigte Uebertragung dieser Stelle auf mich ganz gehorsamst einzureichen, und zu bitten, daß ein Hohes Ministerium dasselbe gütigst aufnehmen möge.
Ich bin bereits seit beinahe 2 1/2 Jahren im Osten und habe aus eigener Anschauung die verschiedene Erfahrung gesammelt, die die Führung eines Deutschen Geschäftes hier ermöglicht, überdem habe ich durch früheres Wirken in Deutschland, namentlich in den Fabrik Districten Sachsens und Westphalen mich mit den Erzeugnissen Deutscher Industrie ziemlich bekannt gemacht, so daß ich hoffen darf den Vertrieb derselben fördern zu können.
Seit Anfang dieses Jahres bin ich hier selbstständig etablirt und das Etablissement ist schon seit Februar ins Leben getreten, wie die seit dieser Zeit im Namen der Firma geschriebene Correspondenz erweisen kann, namentlich erlaube ich mir Einem Hohen Ministerio als Beweis einen im April an die Direction der dortigen Seehandlungs Societät geschriebenen Brief aufzuführen, sowie mich auf ein eingeschlossenes Circular zu berufen, und die darin angegebenen Referenzen als Zeugen des wirklich ins Leben getretenen Geschäfts anzubieten.1
In wie fern ich mich zur Bekleidung einer so ehrenvollen Stellung als die eines Königl. Preuß. Consuls qualifizire, würde meine Bescheidenheit auszuführen nicht erlauben, ich darf mich in dieser Hinsicht indeß auf ein König. Sächsisches Hohes Ministerium berufen, dem ich näher bekannt bin, und das Gelegenheit gehabt hat Erkundigungen über mich einzuziehen, die befriedigend gewesen sein müssen, da mir in Aussicht gestellt worden ist die Stelle eines Kön. Sächsischen Consuls hier auch zu erhalten.
Die Instructionen „Instructionen“ wurde nachträglich von anderer Hand rot unterstrichen für die Preußischen Consuls kenne ich nicht, doch werde ich mich denselben unterwerfen, erlaube mir indeß einem Hohen Ministerio zu geneigter Erwägung anheimzugeben, mir ausnahmsweise eine gewisse Summe als Remuneration oder Gehalt auszusetzen, da Bekleidung einer Consulatsstelle in China mit effectiven Ausgaben die Passage „anheimzugeben … Ausgaben“ wurde nachträglich von anderer Hand am linken Rand angestrichen verknüpft ist, während die einem Consul an andern Orten zugehenden Gebühren hier wenig oder nicht vorkommen, sich wenigstens auf die Gebühren für Aus- und Einklarirung der wenigen hier im Jahre ankommenden Preußischen Schiffe beschränkt. – Der Verkehr mit den Mandarinen kann nur auf dem Fluße der herkömmlichen Chinesischen Etikette geschehen, und bei jeder, auch der geringsten Transaction bedarf man Dolmetscher und Linguisten, die in andern Ländern nicht vorkommen.
Wenn ich diesen Punct auszuführen mir erlaube, und mich namentlich auf den Ausspruch des, Einem Hohen Ministerio gewiß bekannten, mit den Chinesischen Verhältnissen besser als irgend Jemand vertrauten, Herrn Gutzlaff beziehe, der mir versichert, daß ein Handels Consul wenigstens monatlich 30 Spanische Dollar (nach unserem Gelde 45 Thaler) effective Ausgaben ex officio habe, so geschieht dies nur, um Einem Hohen Ministerio die Sachlage zur geneigten Erwägung unterthänigst vorzulegen, ohne daß ich deshalb von meinem ergebenen Gesuche um Ertheilung der Stelle absehen möchte, wenn auch Ein Hohes Ministerium nicht für angemessen finden sollte auf diesen Punct einzugehen. Die Passagen „ohne daß ich deshalb“, „Gesuche“, „absehen möchte“, „nicht für angemessen“ sowie „der Stelle … einzugehen“ wurden nachträglich von anderer Hand am linken Rand angestrichen.
Die Anerkennung eines hier als ausländischer Consul fungirenden Kaufmannes von den Chinesischen Authoritäten erfolgt, so viel ich weiß „so viel ich weiß“ wurde nachträglich von anderer Hand rot unterstrichen, ohne Weiteres auf Antrag und EinführungsSchreiben der betreffenden Regierung; ich habe Herrn Gutzlaff gebeten mir anzugeben wie diese Schreiben am Besten einzurichten sind, oder aber Einem Hohen Ministerio direct darüber zu berichten, ich habe von ihm keine Antwort, bis zu Abgang der Post erhalten, und vermuthe, daß derselbe sich an Ein Hohes Ministerium direct gewendet hat.
Indem ich nochmals bitte daß ein Hohes Ministerium mein ergebenes Gesuch wohlwollend aufnehmen möge, verharre ich
ganz gehorsamster Diener