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Abschrift.
Sr. Magnificenz
Herrn Syndicus Merck.
Hamburg.
Ergebenst Bezug nehmend an mein letztes Schreiben v. 19 Feb. womit ich Eur. Magnificenz meine beabsichtigte Abreise von Singapore und die Uebertragung des hamburgischen Consulats deshalb auf meinen Ahsocié, Herrn Friedrich Albert Schreiber zu melden die Ehre hatte, erlaube ich mir mit Gegenwärtigem, einen kurzen Rückblick auf meine 7 jährige Verwaltung des hamburgischen Consulats zu thun, begleitet von einigen Bemerkungen, die wenn auch weniger von allgemeinem Interesse doch vielleicht hier und da von einigem Nutzen sein dürften.
Stellung unserer Flagge.
Wenn es nicht möglich war, für die hanseatischen Flaggen vortheilhaftere Bedingungen zu erlangen, wie die jetzt bestehenden, so ist der Grund davon, daß dieselben so vortheilhaft sind, wie wir sie nur wünschen können. Dieses ist für uns ein glücklicher Zustand, denn ich brauche nur an die vergeblichen Bemühungen zu erinnern, den hanseatischen Schiffe die freie Einfuhr von Kohlen und anderer Ladung direct von einem Hafen Großbrittaniens nach Singapore auszuwirken, während wie Eur. Magnificenz aus Anl: sub. A. zu ersehen belieben, laut 6 Section von 59 George III. Cap. 54. und laut 21 Section von George IV. Capt. 85. in Verbindung mit 1 & 2 Victoria Cap. 113 diese Erlaubnis de facto bestand, um zu zeigen, wie schwerlich wir ein neues Zugeständnis der Art würden erlangt haben. Wie ich wiederholt damals nach Hause berichtete und wie auch die Folge nach dem bewiesen, waren bei einer Einfuhr von Großbritanien in Singapore unter hanseatischer Flagge von den Behörden in Singapore durchaus keinerlei Schwierigkeiten zu gewärtigen, wie auch Anlage sub. B. zeigt. Diese Frage wäre vielleicht eben so wenig wie diejenige hinsichtlich der Freiheit des Küstenhandels in Indien unter fremder (d. h. nicht britischer) Flagge je in Singapore berührt worden, wenn nicht die |1. Blatt, Rückseite| Eifersucht der britischen Kaufleute die z. T. auch Schiffe eignen, dieselben hervorgerufen hätten. Was diesen Küstenhandel [Ergänzung am linken Rand: Küstenfrachtfahrt] betrifft, so befand sich eigentlich Sincapore in einer ganz eigenen Lage. Eine große Branche seines Handels stützt sich auf die Freiheit eines Entrepotsystems, welches die Producte aller umliegenden Länder und Inseln an seinen Markt zieht. Diese nun wurden unter allen möglichen Flaggen der siamesischen, cochinchinesischen, malayischen, chinesischen und größtentheils holländischen in Fahrzeugen der Eingebornen importiert. Diese Fahrzeuge der eingebornen Kaufleute Prauwen, Junken, z. T. aber auch Raa-schiffe ganz gleich den unsrigen suchten dann mitunter im Archipel Beschäftigung und so kam es vor, daß siamesische und cochinchinesische Flaggen von Java, chinesische und malayische von Arracan (eine Besitzung der Engl. Ostind. Compagnie) Producte importirten. Fand die britische Navigations-Acte Anwendung auf die Besitzungen der Engl. Ostind. Compagnie so waren hier sehr häufig Fälle, wo dieselbe bei Seite gesetzt wurde, allein wie aus Anl. sub. C. erhellt, handelte man unter der Annahme, daß die Navigations-Acte sich nicht auf die Besitzungen der Engl. Ostind. Compagnie erstrecke. Unter dieser Annahme participirten dann mehr hanseatische, dänische und andere Schiffe in diesem Küstenhandel und namentlich in dem Reishandel zwischen Arracan und Singapore welcher so bedeutend ist, daß er in der Saison 1850/51. von Sept. bis May nicht weniger als 60 Fahrzeuge von Singapore aus beschäftigte. Doch jemehr die Betheiligung fremder Schiffe an diesem Handel zunahm desto thätiger war man auch dieses zu hindern, was dann gelang und Anfang 1849 erschien eine Bekanntmachung des indischen Gouvernements, wonach dieser Küstenhandel nur der britischen Flagge erlaubt sei. Es befand sich grade damals ein Bremer Schiff von Arracan unterwegs dem man auf meine Vorstellung die Landung seiner Ladung gestattete, was indessen wohl die letzte Vergünstigung dieser Art gewesen wäre wenn nicht die liberale Politik des|2. Blatt, Vorderseite| General Gouverneurs Dalhousie laut der in Par: VI der neuen Engl. Navigations Acte ihm übertragenen Befugniß kurz darauf den Küstenhandel in Indien allen Flaggen geöffnet hätte. Seitdem stehn dann unseren Flaggen ganz ungehindert alle Reisen in Indien offen und selbst von Indien nach den Australischen Colonien, ein Handel dem wahrscheinlich eine große Ausdehnung bevor steht, doch dürfte es nicht ganz unnütz sein, sich den früheren Stand der Dinge ins Gedächtnis zurückzurufen da das jetzige Ministerium Derby wie möglicher Weise ein künftiger General Gouverneur von Indien nicht so liberal denken dürfte.
Handel überhaupt.
Der Handel zwischen den Hansestädten und Singapore sowohl Import als Export ist sich in den letzten Jahren an Betrag ungefähr gleich geblieben, auch glaube ich nicht daß er an u. für sich einer großen Ausdehnung fähig ist, da die Exporten ungefähr die Consumtion unserer Produckte decken und den deutschen Importen schwerlich größere Absatzquellen sich eröffnen dürften. Danach hat der directe Handel in Exporten so wohl von Sincapore als Indien & China überhaupt in den letzteren Jahren eine bedeutende Ausdehnung genommen und manche Artikel, für deren Beziehung die Hansestädte früher hauptsächlich auf England angewiesen waren, importirt sie jetzt direct von den Productionsländern, dahin gehören Pfeffer, Cassia, Gambir, Sago, Cutch, Salpeter, Sapanholz &c. Am auffallendsten ist die Veränderung bei dem Artikel Cassia lignea, dessen Verschleiß sich von London durch die directen Importationen jetzt fast ganz nach Hamburg hingezogen hat. Die Importation dieses Artikels in London betrug noch 1843 lt. Corrir & Co´s Preis-Courant 36,674 Collis gegen nur 5,339 Collis im letzten Jahre 1851 lt. J. Carroll & Son´s Preis-Courant. Wie wenig das Geschäft in diesem Artikel London eigen war, da die Consumtion derselben in England selbst sehr unbedeutend, sieht man aus folgender Zusammenstellung. In 8 Monaten 1843 betrug die Importation von Cassia in London 30,280 Collis, Exportation gleichzeitig 22,408 Collis und die Consumtion
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gleichzeitig nur 2,864 Collis. Jetzt sind die Hansestädte die Hauptmärkte für den directen Import und betrug die Exportation nach denselben von China und Sincapore während 1850: - 17,782 Kisten, während 1851 nur 10,975 Kisten weil die Ernte sehr geringe ausfiel.
Während 1851 betrug die Exportation einiger Hauptartikel von Sincapore nach Hamburg in 13 Schiffen, wie folgt:
Wenn somit dem Handel selbst grade keine große Ausdehnung bevorstehen mag, so glaube ich daß unter jetzigen Umständen die Beschäftigung von Schiffen unter hanseatischer Flagge sich noch bedeutend ausdehnen kann und daß man mit Recht frachtsuchenden Fahrzeugen den Freihafen von Sincapore empfehlen könnte. Schon jetzt sind die deutschen Schiffe in Sincapore besonders beliebt und die Chinesen, welche in den letzteren Jahren mehr und mehr davon zurück gekommen sind Junken zu ihrem Handel zwischen Sincapore und den Häfen China‛s zu benutzen da diese schwer zu versichern, bedienen sich fast nur europäischer Schiffe und vorzugsweise gern deutscher und holländischer. Ein Grund hiervon ist wohl die bessere Begegnung am Land dieser letzteren, da eine Branche dieses Verkehrs sich auf den Transport chinesischer Passagiere hauptsächlich erstreckt.
Lage.
Die Lage Sincapore‛s trägt nicht wenig zu seiner merkantilischen Prosperität bei. Im Mittelpunkt zwischen Indien, China, den Philippinen, Java, Siam, Sumatra, und den Australischen Colonien liegt es an den großen Heerstraße zwischen China und Indien und hat dadurch den großen Vortheil des Mitgenusses alles Dampfschiffs-Verkehrs zwischen|3. Blatt, Vorderseite|diesen beiden Ländern, welche außer den Postlinien, die nun bald zweimal monatlich abgehen werden, auch noch eine monatliche Linie zwischen Calcutta & Hongkong in sich begreift. Außerdem wird nach den neuen mit der Oriental und Peninsular Compagnie geschlossen Contract alle zwei Monate ein Dampfboot von Sincapore nach Australien abgehen, welche Dampfböte sich der Ankunft der Post von Europa anschließen werden. Ferner liegt Sincapore an der großen Heerstraße zwischen Californien und Indien und die Schiffe, welche in nicht unbedeutender Anzahl von San Francisco für eine für Retourfracht nach Hinter-Indien gehen, ankern sämmtlich auf der Rhede von Sincapore. Auf diese Art ist der Verkehr mit fast allen Welt-Gegenden auf eine Weise erleichtert, welche Sincapore durch seinen eigenen Handel nie würde haben ins Leben rufen können. Für das Nachbarland Siam ist Sincapore der Hauptmarkt für den Absatz seiner Producte und die Beziehungen mit jenem Lande, was einer großen Entwickelung fähig ist scheinen jetzt nach dem Ableben des früheren Königs und der Thronbesteigung eines liberalen Monarchen sich günstig gestalten zu wollen.
Briefverkehr.
Die Beförderung der Correspondenz zwischen Deutschland und Indien, welche früher zu so wiederholten sehr gegründeten Beschwerden Anlaß gab, ist jetzt seitdem Triest sich dieser Sache angenommen auch eine Weise geregelt, daß Unregelmäßigkeiten fast nicht mehr vorkommen und für den Verkehr der Hansestädte mit Sincapore das große Desideratum erreicht, daß die eingehenden Briefe immer so früh ankommen, daß sie jedes Mal mit der ausgehenden Post umgehend noch wieder beantwortet werden können, so daß gegen früher ein ganzer Monat gewonnen wird. Im Januar dieses Jahres blieb die Triester Post im Novbr. von den Hansestädten abgegangen ganz aus des bedeutenden Schneefalls wegen der die Briefe verhinderte in Zeiten für das Dampfboot in Triest anzukommen|3. Blatt, Rückseite| und würde es gerathen sein in den Wintermonaten auch den Weg via Marseille zu benutzen. Die Briefe via Marseille kamen selben Monats ganz richtig an. Die Peninsular und Oriental Compagnie hat jetzt mit der Britischen Regierung einen neuen Contract auf 7 Jahren von März 1853 an geschlossen wonach eine directe Post von Europa nach China via Ceylon statt einmal künftig zweimal des Monats abgehen soll und ist es zu wünschen, daß zeitig genug die nöthigen Vorkehrungen in Triest getroffen werden, damit die Hansestädte von dieser Erweiterung des Verkehrs alle möglichen Vortheile ziehen.
Wenn somit die Briefbeförderung Nichts zu wünschen übrig läßt, so verhält es sich grade umgekehrt mit der Beförderung von Probenpacketen via Triest und kann ich Alles, was ich Eur. Magnificenz darüber unterm 24 Octbr. 1850 zu berichten die Ehre hatte, nur im vollsten Maße bestätigen. Es hat sich herausgestellt, daß der Aufenthalt in Alexandrien stattfindet. Anstatt diese Probenpackete als mit zur Post gehörend zu betrachten, wurden sie als davon separirt angesehen und den Adressaten in Alexandrien erst von dem Oestreichischen Dampfboot verabfolgt, nachdem die Post nach Indien expedirt ist. Es ist schon an und für sich ein Uebelstand, daß man dergleichen Probenpackete nicht so fort von den Hansestädten ab nach dem Ort ihrer Bestimmung addressiren kann, sondern sich eines Agenten in Triest, eines anderen in Alexandrien und Suez bedienen muß, doch würde man sich dieser ziemlich kostspieligen Vermittlung gern unterwerfen, würde der Zweck nur dadurch erreicht, aber jetzt sind wir im Nachtheil gegen jeden Ort Englands, der via Southampton mit der größesten Leichtigkeit seine Probenpackete befördert. Diesem Uebelstande könnte auf sehr einfache und leichte Weise abgeholfen werden, wenn die Beförderung der Probenpackete ebenso sehr als mit zur Mail gehörig betrachtet würde als die Beförderung von Briefen und danach die Postbehörde sich auf gleiche Weise derselben annähme. Es könnte für diese Packete|4. Blatt, Vorderseite| ein früherer Abgangstag als für Briefe von den Hansestädten anberaumt werden, und müßte man dann die Facilität, der Postbehörde solche Packete direct nach dem Orte ihrer Bestimmung addressirt zu überliefern gegen einen Empfangsschein, wogegen man die Packete am Bestimmungsort wieder ausgeliefert erhielte. Die Postbehörde müßte dann dafür sorgen, daß diese rechtzeitig zur Post gelieferten Packete zeitig genug in Triest ankämen, dort dem Oestreichischen Lloyd übergeben würden, welcher dafür zu sorgen hätte, daß sie den Agenten der Peninsular & Oriental Compagnie zur rechten Zeit für den Abgang des Steamers von Suez überliefert würden. Am besten wäre es, wenn in Triest die Sortirung solcher Päckel vorgenommen würde und müßten diejenigen für Calcutta & Bombay für sich gehen, dagegen könnten sämmtliche nach Sincapore, Java, Manilla und China bestimmten Packete in einer Kiste nach Sincapore addressirt vereinigt werden; dort würden dann die Agenten der Peninsular Compagnie für deren Weiterbeförderung sorgen. Sind indessen wie wahrscheinlich genug Packete da, so daß für jedes dieser Länder ein separates Päckel gemacht werden könnte, so würde dieses um so besser sein. Angenommen der Auslieferungstag für Briefe in Hamburg wäre der 22/23te. des Monats, so würde vielleicht eine Auslieferung am 18ten. für Proben genügen. Sehr kostspielig dürfte indeß dieser Transport nicht werden. Zu Sincapore kostet ein Probekistel von ca. 1 Cubfuß Größe nach London via Southampton ca. 2 Dollars und giebt die Peninsular Company für jedes solcher Packete einen Empfangschein, gegen welchen man dasselbe in Southampton wieder reclamiert. Es wäre natürlich nothig, daß die Postbehörde in Hamburg mit dem Oesterreichischen Lloyd, und dieser wiederum mit der|4. Blatt, Rückseite| Peninsular und Oriental Company eine Uebereinkunft träfe wonach letztere solche nach dem Continent via Triest adressirte Packete auf gleiche Weise an den verschiedenen Abgangsorten Ostindiens gegen Schein in Empfang nahme und dem Agenten des Oesterreichischen Lloyd in Suez oder Alexandrien überlieferte und umgekehrt auch die vom Continent kommenden Packete. Bei Probepacketen via Southampton wendet man sich in Sincapore und an anderen Abgangsorten auch direct an die Peninsular Compagnie oder vielmehr an deren Agenten und nicht an die Postbehörde. Schwierigkeiten bietet meiner Ansicht nach ein solches Arrangement durchaus nicht, denn schon jetzt überliefern die Agenten der Peninsular & Oriental Compagnie den verschiedenen Addressaten solche Probenpackete gegen einen Schein von Suez aus, nur, da hier kein vereintes Wirken stattfindet, wichtiger kein in einander Greifen auf den verschiedenen Nationen, so dauert jetzt eine solche Beförderung statt 45–50 Tage, 80–100.
Eine Beförderung via Southampton obgleich sie jetzt den Unregelmäßigkeiten einer Beforderung via Triest demnach vorgezogen wird, hat für die Hansestädte außer dem größeren Aufenthalt das sehr Unbequeme, daß die Packete in London oder Southampton geoeffnet werden des Zolls wegen. Selten oder nie werden sie dann wieder ordentlich eingepackt und so langt gewöhnlich deren Inhalt zerbrochen, verschüttet oder auf andere Weise dem Empfänger unbrauchbar gemacht an.
Ich habe mich ausführlich bei diesem Gegenstand auf gehalten, da derselbe für den merkantilischen Verkehr von großer Wichtigkeit ist; ich glaube es giebt kein Haus in Indien und China, was nicht mit jeder Post Probepäckel expedirt und empfangt, und was in dieser Hinsicht für Sincapore gilt findet auf gleiche Weise auf den Verkehr des Continents mit Java, Indien & China Anwendung.
|5. Blatt, Vorderseite|
Wir sind hierin jetzt in einem sehr fühlbaren Nachtheil gegen England.
Sonstige Wirksamkeit des Consuls.
Bei weiten meine größeste und ich darf, glaube ich, sagen nützlichste Thätigkeit als Consul war den Differenzen zwischen den Capitainen und Mannschaften hanseatischer Schiffe gewidmet, welche so häufig besonders auf langen Reisen entstehen und jetzt auf hamburgischen Schiffen viel häufiger vorkommen als früher. Wenn es mir erlaubt ist darüber eine Bemerkung zu machen, so möchte ich empfehlen, daß es jedem hanseatischen Consul besonders zur Pflicht gemacht wird, sich dieser Sachen anzunehmen, da manche in ihren Instructionen eine Befugniß dazu nicht zu finden meinen und somit den Capitainen nichts anders übrig bleibt, als mit ihrer Klage vor die Ortsbehörde zugehen, die schon von vornherein zweifelhaft auf das Gesuch blickt, was scheinbar von dem Consul zurückgewiesen worden. In Sincapore nahm die Ortsbehörde sich nie einer Klage an, sei es vom Capitain oder von der Mannschaft eines Schiffes wenn die Nation, zu welcher dasselbe gehörte durch einen Consul repräsentirt war.
Ich kann nicht umhin, bei dieser Gelegenheit mit aller Deferenz an fähigere und competentere Urtheile mich dahin auszusprechen daß die jetzige Sitte, jedem Matrosen und Jungen eine gedruckte Musterrolle in die Hände zu geben durchaus schädlich wirkt und ich glaube würde man einmal die Meinung einer Anzahl von Schiffs-Capitainen zu erfahren suchen, welche diese Sitte praktisch erprobt haben, diese sich dahin aussprechen würden, daß je eher diese Sitte aufgehoben würde desto besser. So viel ich weis existirt diese Einrichtung bei keiner anderen Nation, doch mag ich mich darin irren. Daß mit den Mannschaften Bremer Schiffe verhältnißmäßig so viel weniger Störungen und Uneinigkeiten stattfinden|5. Blatt, Rückseite| schreibe ich besonders dem Umstande zu, daß auf Bremer Schiffe diese Einrichtung nicht existirt.
Ausführliche Gründe für meine Behauptung würden mich zu weit führen. Abgesehen
davon daß die Matrosen leicht
allen Respekt von diesem Gesetz verlieren, sind sie viel zu ungebildet um die
rechte Meinung mancher Punkte zu verstehen. Sie formiren sich dann ihre eigne
Auslegung, d. h. so wie sie für ihren
Fall am besten convenirt meinen sich dann oft in ihrer Rechten gekrankt und Unzufriedenheit und Murren
herrscht unter die
Mannschaft.
Gewöhnlich auch finden sich einer oder zwei unter jeder Mannschaft denen
Opposition gegen die Befehle des Capitains und der Officiere gleichsam zum Bedürfniß geworden und die dann die Anderen
mit fortreißen. Die Musterrolle selbst läßt für unsere Bedürfnisse manches zu wünschen
übrig. So z. B. giebt die Bestimmung
der Arbeitszeit zu vielen
Weitlauftigkeiten Anlaß. Zu überseeischen Häfen fängt das Löschen und besonders oft das Laden
so sehr vom Stande der Fluth und Ebbe und manchmal auch des Wetters ab, daß es
garnicht möglich ist, grade innerhalb der 12 Stunden die nöthige Arbeit zu verrichten. Es ist
nun freilich in
Art. 7. gesagt daß bei dringender Arbeit hierin eine Ausnahme
stattfinden solle, allein der Matrose hält sich immer nur an den Artikel 8, und so entstehen oft
Unordnungen und selbst ernstere Differenzen, die so leicht vermieden werden
könnten. Jeder vernünftige Capitain wird schon von selbst dafür sorgen, daß seine Mannschaft
besonders in heißen tropischen Gegenden nicht übermäßig angestrengt wird, und
wird deshalb lieber, wo es nöthig thut eingeborne Arbeiter annehmen, deren Lohn weit geringer ist, als im anderen Fall bei
wahrscheinlich eintretender Krankheit Doctor und Hospital kosten. Bei der erfreulichen Zunahme unserer Rhedereien|6. Blatt, Vorderseite| wird es trotz gestiegener Gagen den Capitainen immer schwerer
sich gute Leute zu verschaffen, um so mehr sollte Alles aus dem Wege geräumt
werden, was einer guten und strengen Diciplin, die um so nöthiger wird, hindernd
in den Weg treten könnte. Ob es nicht eine gute Sache sein würde, alle von Hamburg aus musternden Seeleuten zu registriren und
jedem eine Nummer zu geben, wie dieses z.
B. in England durch die
bekannten Registertickets geschieht will ich competenterem Urtheil zur
Entscheidung überlassen. Ein Name läßt sich leicht ändern wenn es dem Träger
convenirt, wegen stattgehabter Vergehen seinen wahren Namen zu unterdrücken.
Durch solche Muster Billets würden auch hamburger
Seeleute in der Fremde sich
vor ihrem Consul als solche
legitimiren können, wenn sie in den Fall kommen, deren Hülfe in Anspruch zu
nehmen. In England ist es, wenn
ich nicht irre jedem Capitain untersagt, Leute, die nicht einregistrirt sind, anzumustern.
Die commercielle Wichtigkeit Singapore‛s ist in unserer Zeit auch von anderen Nationen durch Errichtung von Consulaten daselbst anerkannt & existiren jetzt dort folgende Consulate, für:
Frankreich, Spanien, Portugal, Oesterreich, Schweden, Belgien, Dänemark, Vereinigte Staaten v. N. America, Sardinien, Hamburg und Bremen und neuerdings Preußen.
Ich habe die Ehre mich Eur: Magificenz mit der vollkommensten Hochachtung zu empfehlen.
Juny 1852.
gez: Aug. Behn
Hamburgischer Consul zu Sincapore.
Se., Sr.Seiner
v.vom, von
Feb., Febr, Febr.Februar
Eur., Eur:Eurer, Eure, Eures
Anl., Anl:Anlage
sub.subordinierter [Punkt]
Cap., Capt.Capitel
d. h. das heißt
z. T.zum Teil
Sep., Sept, Sept., Septb., Septr., Septbr, Septbr.September
Par:; auch: §, §., §§, §§.Paragraf, Paragrafen
u, u.und
etc, etc., &c., &ct.et cetera (lateinisch)
c.cetera (lateinisch)
lt.laut
Engl., engl.englisch
Nov., Novb, Novbr, Novbr.November
Oct, Oct., Octb., Octbr, Octbr., Octr.October
ca, ca.circa (lateinisch)
z. B.zum Beispiel
Art.Artikel
gez., gez:gezeichnet
Aug, Aug.August
SHWAStiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv, Hamburg
SHWAStiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv, HamburgS/562Consulatsberichte
Behn, Meyer & Co. (seit 1906: Ltd.), SingapurDas 1840 von Theodor August Behn und Valentin Lorenz Meyer gegründete Handelshaus Behn, Meyer & Co. in Singapur entfaltete eine rege Geschäftstätigkeit, vor allem in Südostasien, geriet 1857 jedoch in eine schwere Krise, die vor allem dank Arnold Otto Meyer, eines jüngeren Bruders von Valentin Lorenz Meyer, der seit 1851 zu den Teilhabern zählte und außerdem kurz zuvor eine eigene Firma Arnold Otto Meyer in Hamburg etabliert hatte, bewältigt werden konnte. In den 1880er und 1890er Jahren engagierte sich die Firma Behn, Meyer & Co. verstärkt im Schiffsgeschäft und übernahm die Vertretung namhafter Dampfschifffahrtsgesellschaften, darunter seit 1887 der Norddeutsche Lloyd in Bremen, seit 1890 die Deutsch-Australische Dampfschiffs-Gesellschaft in Hamburg und seit 1897 die Hamburg-Amerika-Linie in Hamburg. Treibende Kraft in diesem Geschäftsfeld war Franz Heinrich Witthoefft, der seit 1900 neben Eduard Lorenz Meyer und Adolf Laspe zu den drei Teilhabern zählte. 1891 wurde eine erste Niederlassung in Penang eröffnet, die sich dem Handel mit Zinn zuwandte. Im Jahr 1900 versuchte man auf den Philippinen Fuß zu fassen, 1901 wurde eine weitere Niederlassung in Sandakan (Britisch-Nordborneo) eröffnet, die zugleich als Agentur der Chartered Bank of India, Australia and China fungierte. 1906 wurde die Firma in eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt, die Behn, Meyer & Co. Ltd. mit Sitz in Singapur. Alleinige Aktionäre blieben die drei bisherigen Teilhaber, die sich künftig auf die Leitung der „Schaltzentrale“ Hamburg konzentrierten und sich in Singapur nicht länger auf Teilhaber, sondern auf angestellte Manager stützten. 1906 wurden zudem neue Niederlassungen in Cebu, Zamboanga und Ilo Ilo auf den Philippinen eröffnet sowie eine Beteiligung an der Singapore Rubber Company Ltd. in Singapur erworben, um am „Rubberboom“ partizipieren zu können. 1907 kam eine weitere Niederlassung in Bangkok (Siam) hinzu. Im Jahr darauf erfolgte die Übernahme der Handelsgesellschaft vorheen Helfferich & Rademacher mit Niederlassungen in Batavia, Surabaya, Telok Betong und Samarang in Niederländisch-Indien. 1913 gab es bei Behn, Meyer & Co. Ltd. mehr als einhundert europäische Angestellte. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges kam 1914 noch eine Niederlassung in Rangun (Britisch-Burma) hinzu. Vgl. ausführlich zur Unternehmensgeschichte, die aufgrund erhalten gebliebenen Überlieferungen eingehend untersucht werden kann:
Arnold Otto Meyer, Hamburg (Behn, Meyer & Co., Singapore, Penang, Manila und Sandokan)
;
Sieveking, Anfänge des Hauses Behn-Meyer & Co.
;
Sieveking, Behn-Meyer & Co.
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 1
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 2
;
Kleinsteuber, Merchants
;
Yacob, Trans-generational Renewal
;
Yacob, Rising of the Phoenix
;
Fiedler, Von Hamburg nach Singapur
.
Corrir & Co.
J. Carroll & Son‛s
Gouvernement Britisch-Indiens
Regierung Großbritanniens
Postbehörde, deutsche
Postbehörde Singapurs
Konsulat Frankreichs
Konsulat Spaniens
Konsulat Portugals
Konsulat Österreich-Ungarns
Konsulat Schwedens
Konsulat Belgiens
Konsulat Dänemarks
Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika
Konsulat Sardiniens
Konsulat der Hansestadt Hamburg
Konsulat der Hansestadt Bremen
Konsulat Preußens
Singapur, auch: Sincapore, Singapore
Hamburg
Bremen
Europa; auch: Europe (englisch)
Asien
HansestädteMit dem Sammelbegriff Hansestädte sind im 19. Jahrhundert in der Regel die drei norddeutschen Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck gemeint.
Großbritannien; auch: England, Great Britain, United Kingdom of Great Britain and Ireland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und IrlandNach dem Zusammenschluss des 1707 gebildeten Königreichs Großbritannien mit dem nur noch formell selbständigen Irland im Jahr 1801 lautete die offizielle Staatsbezeichnung Großbritanniens bis 1927 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland. Das Staatsgebiet umfasste auf den Britischen Inseln die vier Landesteile England, Wales, Schottland und Irland, hinzu kamen abhängige Territorien auf allen Kontinenten, deren größte Ausdehnung 1922 erreicht war. 1927, mit der Bildung des Irischen Freistaats, wurde die offizielle Staatsbezeichnung verändert zu Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Britisch-Indien; auch: British India (englisch), Englisch-Indien, Englisch-Ostindien, Hinter-Indien, Indien, Vorder-IndienDie Bezeichnung Britisch-Indien bezog sich im 17., 18. und der ersten Hälftre des 19. Jahrhunderts auf die Besitzungen der East India Company (EIC). Mit deren Auflösung im Jahr 1858 wurde die Kronkolonie Britisch-Indien geschaffen, seit 1876 auch als „Kaiserreich Indien“ bezeichnet. Bei ihrer größten Ausdehnung umfasste Britisch-Indien die heutige Republik Indien sowie die Territorien der heutigen Staaten Myanmar (früher Britisch-Burma), Bangladesch, Bhutan, Nepal und Pakistan sowie diejenigen Teile der Region Kaschmir, die heute zur Volksrepublik China gehören. Nur die Hälfte der Landfläche und etwa zwei Drittel der Bevölkerung Britisch-Indiens standen jedoch unter direkter britischer Herrschaft, denn diese stützte sich auch auf zahlreiche einheimische Fürstendynastien (Maharadschas). - Einen Überblick über die Geschichte Britisch-Indien gewährt:
Stuchtey, Britisches Empire
.
Malayische Halbinsel; auch: Britisch-Malaya, Halbinsel Malakka, Malaya,
China; auch: chinesisches Kaiserreich, chinesisches Reich, chinesische Republik, Reich der Mitte
Niederlande; auch: Holland
Java [Insel in Niederländisch-Indien]
Dänemark
Australien; auch: Australia (englisch)
London
Deutschland; auch: Deutsches Kaiserreich, Deutsches ReichBis zur Gründung des Deutschen Reichs im Jahr 1871 kann von Deutschland nicht im Sinne eines Nationalstaates gesprochen werden. Doch in den Quellen wird der Begriff Deutschland auch zuvor häufig verwendet, wenn es den Urhebern nicht um eine Differenzierung zwischen den verschiedenen deutschen Teilstaaten ging.
Philippinen
Sumatra [Insel in Niederländisch-Indien]
Kalkutta, auch: Calcutta
Kalifornien; auch: Californien
San Francisco
Triest
Marseille; auch: Marseilles
Ceylon [Insel in Britisch-Indien]; auch: Ceilon
Alexandria; auch: Alexandrien
Österreich bzw. (seit 1867:) Österreich-Ungarn
Suez [Stadt in Ägypten]
Southampton [Stadt in Großbritannien]
Bombay
Manila
Kontinentaleuropa; auch: Continent (englisch)
Ostasien; auch: East Indies (englisch), Indien, Ostindien, „Osten“Der Begriff Ostasien wird in der vorliegenden Edition in einem ganz weiten Sinne verstanden als Klammer für diejenigen Weltregionen, die für deutsche Kaufleute im langen 19. Jahrhundert auf Segel- und Dampfschiffen durch Umrundung des Kaps der Guten Hoffnung an der Südspitze Südafrikas oder - seit 1869 - nach Durchfahren des Suezkanals über den Indischen Ozean oder durch Umrundung der Südspitze Südamerikas über den Pazifik erreichbar waren. In den historischen Quellen synonym verwendet werden die Begriffe Indien, Ostindien oder einfach „Osten“.
Frankreich
Spanien
Portugal
Schweden
Belgien
Vereinigte Staaten von Amerika; auch: United States (US), United States of America (USA), Vereinigte Staaten von Nordamerika
Sardinien
Preußen
Behn, Theodor AugustTheodor August Behn (August Behn)Kaufmann, Konsul11610978523.12.181605.06.1886August Behn verlor noch als Kind beide Eltern und wuchs bei entfernten Verwandten in Harburg auf. Seine gesetzlichen Vormünder ermöglichten ihm den Besuch einer bei Hamburger Kaufleuten beliebten Privatschule in Hamburg, wo er von 1828 bis 1833 in Pension unterkam. Hier lernte er u. a. seinen späteren Geschäftspartner Valentin Lorenz Meyer kennen. Nach einer kaufmännischen Lehre bei der Firma Gorrissen & Lutze in Hamburg wechselte er als erster Commis zum Handelshaus Joh. Lange Sohn‛s Witwe & Co. in Bremen, das ihn Ende 1838 als Supercargo des Segelschiffs Heloise nach Ostasien entsandte. Gemeinsam mit Valentin Lorenz Meyer gründete er die Firma Behn, Meyer & Co. in Singapur, die sich zu einem bedeutenden Handelshaus entwickelte. Nach dem Ausscheiden Valentin Lorenz Meyers Ende 1849 führte August Behn die Firma gemeinsam mit Friedrich Albert Schreiber und Arnold Otto Meyer fort. 1852 entschloss er sich, nach Europa zurückzukehren und gründete noch im selben Jahr die Firma August Behn in Hamburg, die als Reederei tätig wurde und in den 1860er Jahren über zehn eigene Schiffe verfügte. 1856 schied August Behn als Teilhaber aus der Firma Behn, Meyer & Co. in Singapur aus, blieb aber mit ihren Teilhabern in enger Verbindung. August Behn war insgesamt dreimal verheiratet und Vater von 15 Kindern. Vgl.
Gossler, „Behn, Theodor August“
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 1
.
Merck, Carl Hermann (seit 1831: Dr.)Carl Hermann MerckJurist, Politiker11689138603.05.180916.10.1880Carl Hermann Merck studierte Jura und wurde 1831 promoviert. Anschließend ging er für einige Jahre auf Reisen, was ihm durch ein ererbtes Vermögen möglich war. Nach seiner Rückkehr nach Hamburg im Jahr 1839 engagierte er sich u.a. für den Eisenbahnbau. 1843 zum Ratssekretär berufen, wählte man ihn 1847 zum Senatssyndikus und betraute ihn wenig später zugleich mit den auswärtigen Angelegenheiten Hamburgs - eine Aufgabe, die er bis zu seinem Tod mehr als 30 Jahre lang wahrnahm. Für die Konsuln der Hansestadt in anderen Ländern war er über Jahre der wichtigste Ansprechpartner, der erheblichen politischen Einfluss besaß. Vgl.
Beneke, „Merck“
.
Schreiber, Friedrich AlbertFriedrich Albert SchreiberKaufmann, KonsulFriedrich Albert Schreiber war seit 1841 Angestellter, seit Januar 1852 dann Teilhaber der Firma Behn, Meyer, Co. in Singapur. 1852 übernahm er kurzzeitig die Amtsgeschäfts des Konsuls der Hansestadt Hamburg in Singapur. Vgl.
Sieveking, Anfänge des Hauses Behn-Meyer & Co.
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 1
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 2
.
VictoriaVictoriaKönigin des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien11862687624.05.181922.01.1901Victoria, geboren als Princess Alexandrina Victoria of Kent, war von 1837 bis zu ihrem Tod Königin des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland. Seit 1876 trug sie außerdem den Titel Kaiserin von Indien. Unter ihrer Regentschaft erreichte das Britische Empire den Höhepunkt seiner territorialen Expansion und Machtentfaltung. Vgl.
Matthew/Reynolds, „Victoria“
.
Rama III. (Eigenname: Chetsadabodin)Rama III.König von Siam123175541531.03.178802.04.1851Geboren unter dem Namen Chetsadabodin amtierte Rama III. von 1824 bis zu seinem Tod als König von Siam. Er stand den in Ostasien agierenden Europäern nicht grundsätzlich ablehnend, wegen ihrer Kolonisierungsbestrebungen in Südostasien aber doch vorsichtig gegenüber. Er legte Wert auf die Pflege der auswärtigen Beziehungen seines Landes und setzte sich für eine Belebung des Außenhandels ein. Vgl.
Terwiel, Thailand‛s Political History
.
Rama IV. (Eigenname: Mongkut)Rama IV.König von Siam11913700318.10.180401.10.1868Geboren unter dem Namen Mongkut und ausgebildet zum buddistischen Mönch, amtierte Rama IV. von 1851 bis zu seinem Tod als König von Siam. Sein offizieller Titel lautete Phra Bard Somdetch Phra Paramendr Maha Mongkut, Phra Chom Klau, Chau Yu Hua. Er ging als Modernisierer seines Landes in die Geschichte ein, der sich für das Bildungswesen einsetzte und zur Stärkung der Wirtschaft zahlreiche Handelsabkommen mit europäischen Staaten abschloss. Es gelang ihm, die Unabhängkeit Siams zu wahren. Vgl.
Terwiel, Thailand's Political History
.
Konsul der Hansestadt Bremen
Konsul der Hansestadt Hamburg
Senatssyndikus der Hansestadt Hamburg
Kaufmann, Kaufleute; auch: Händler
Flagge; auch: flag (englisch), Flaggenstock, Nationalflagge, SchiffsflaggeDie in der Regel aus Tuch bestehende Flagge eines Schiffes dient der Übertragung von Informationen auf weite Sicht. Dabei geht es zumeist um die Zugehörigkeit zu einer Reederei oder zu einem Staatswesen, in deren Schiffsregister das Schiff eingetragen ist; in letzterem Fall müssen weder die Eigner noch der Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsmannschaft zwangsläufig ihren Sitz in dem betreffenden Staat haben. Die Nationalflaggen der Europäer wurden im 18. und 19. Jahrhundert in Ostasien auch vermehrt an Land gehisst, etwa vor den ausländischen Faktoreien im chinesischen Kanton oder auf Konsulatsgebäuden.
Postverkehr; auch: Landverbindung, overland mail (englisch), Overlandmail, Postdampfer, Postschifffahrt, Postverlauf, Sattelkurier, Ueberlandweg
Konflikt; auch: Streit, StreitigkeitPrivatrechtliche Konflikte, etwa zwischen Kapitänen und Schiffsmannschaften oder zwischen den ausländischen und einheimischen Kaufleuten im Hinblick auf die Gewichts- und Wertbestimmung der von ihnen gehandelten Waren, kamen im 19. Jahrhundert häufig vor und wurden in vielen Fällen von den vor Ort ansässigen Konsuln geschlichtet, auch wenn diese - wie im deutschen Fall bis zu den Vertragsabschlüssen mit Japan, China und Siam in den frühen 1860er Jahren - noch nicht mit der Konsulargerichtsbarkeit betraut waren.
Kapitän; auch: Capitän, Capitain, captain (englisch), Kapitaen, Schiffscapitän
Schiffsmannschaft; auch: Equipage, Mannschaft
MusterrolleDie Musterrolle eines Schiffes, die bei der Anmusterung einer Schiffsmannschaft erstellt wurde, enthielt Angaben über die Namen, die Nationalität, die Dienststellung, die Heuer, die Verpflegung und die Versicherung der Seeleute. Sie regelte Pflichten und Rechte, galt als Arbeitsvertrag und vor allem als Nachweis für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schiffsbesatzung. Sie wurde sowohl vom Kapitän des Schiffes als auch den Seeleuten vor dem örtlichen Seemannsamt oder einem Konsul unterzeichnet.
Syndikus; auch: Sindicus, SyndicusSchon seit der Frühen Neuzeit wurden in den Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zunächst zeitweise, später dauerhaft Juristen mit Fachausbildung und oft auch Promotion mit dem Amt des „Syndikus“ betraut. Ihre Aufgaben lagen nicht nur in der Leitung von Kanzlei und Archiv sowie in der Rechtsberatung des Rats bzw. Senats der Stadt, sie vertraten diese auch bei Gericht und in Verhandlungen mit anderen Staaten; teils nahmen sie selbst richterliche Aufgaben wart. Mit der Einführung der Gewaltenteilung und entsprechenden Verfassungsreformen zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Aufgaben und Befugnisse der Syndici eingeschränkt. Vgl. exemplarisch:
Bruns, Lübecker Syndiker
.
Associé; auch: Ahsocié, Associe s. auch Teilhaber
Der aus dem Französischen stammende Begriff „associé“ steht für einen geschäftlichen Teilhaber.
Freihandel; auch: fair trade (englisch), Handelsfreiheit
Kohlen; auch: Kohlenhandel
Exporte aus Großbritannien
Hafen; auch: free port (englisch), Freihafen, port (englisch), VertragshafenHäfen spielten für den Handel mit und in Ostasien im langen 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle, zum einen als „Freihäfen“, wie zum Beispiel Singapur, in denen Waren ein- und ausgeführt werden konnten, ohne mit Zöllen belastet oder durch nichttarifäre Handelshemnisse beschränkt zu werden, zum anderen - und das war die häufigere Form - als „Vertragshäfen“, die zumeist nicht freiwillig, sondern unter Androhung von militärischer Gewalt oder auch erst nach einer militärischen Niederlage von den betreffenden Territorialstaaten, vor allem China und Japan, für den internationalen Handel geöffnet wurden. Dies geschah in der Regel auf der Basis eines mehr oder weniger erzwungenen Handelsvertrages, der keine gleichen Rechte für die Vertragspartner vorsah, sondern in erster Linie den Interessen der ausländischen imperialen Mächte entsprach und deshalb als Ungleicher Vertrag bezeichnet wurde. Über die Vertragshäfen wurde in China, Japan und anderen Ländern Ostasiens eine kommerzielle Revolution mit tiefgreifenden Veränderung für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft in Gang gesetzt. Vgl.
Fairbank, Trade and Diplomacy
;
HAO, Commercial Revolution
;
Hoare, Japan‛s Treaty Ports
;
So/MyersTreaty Port Economy
;
Bickers/Jackson, Treaty Ports
;
Brunero/Villalta Puig, Life in Treaty Port China and Japan
.
Flagge, hanseatischeDer Begriff „hanseatische Flagge“ ist unpräzise, denn es gab auch im 19. Jahrhundert keine gemeinsame Flagge, unter der die aus den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck stammenden Schiffe hätten segeln können.
Küstenschifffahrt; auch: Cabotage, coast shipping (englisch)
EntrepotDer aus dem Französischen stammende Begriff „Entrepot“ bezeichnet einen zollfreien Stapel- und Umschlagplatz des Handels.
Kaufleute, einheimische; auch: eingeborne Kaufleute, inländische Kaufleute, native dealers (englisch)
Praue; auch: Prahu, Prauwe, prow (englisch)Die deutsche Bezeichnung „Praue“ ist eine Ableitung von dem
englische Wort „prow“ für eine malaiische „Prahu“, ein kleines
Holzschiff, das in der Regel mit zwei Masten und einem breiten flachen
Bug ausgestattet ist, über den Waren aufgenommen werden können. Für eine
anschauliche Abbildung siehe:
Arnold Otto Meyer, Hamburg (Behn, Meyer & Co.,
Singapore, Penang, Manila und Sandokan)
. Zur
Nutzung dieses Bootstyps durch die niederländische Vereenigde Ostindische Compagnie
(VOC): Vgl.
Nagel, Schlüssel zu den
Molukken
, 365-369, 554.
Rahschiff; auch: RaaschiffAls Rahschiff bezeichnet man ein Schiff mit so genannten Rahsegeln, welche jeweils an einer so genannten Rah - einem quer zur Kiellinie des Schiffes geführten Rundholz - befestigt und zumeist rechteckig oder trapezförmig zugeschnitten sind.
NavigationsakteDie englische Navigationsakte von 1651, derzufolge Importe nach England ausschließlich auf eigenen Schiffen erfolgen durften, um vor allem den Zwischenhandel der Niederlande und der norddeutschen Hansestädte zu beschränken, wurde seit dem späten 18. Jahrhundert sukzessive gelockert. So gestattete Großbritannien 1797 den Schiffen einiger befreundeter Nationen, darunter auch die Hansestadt Hamburg, die Häfen und Handelsstützpunkte in den britischen Kolonien anzulaufen. Auch die Schifffahrt zwischen den einzelnen britischen Kolonien wurde bald von Beschränkungen und Schutzzöllen befreit, nur für den Handel mit indischem Salz und Opium mussten ausländische Schiffe weiterhin Sonderzölle zahlen. Erst 1849 wurde die Navigationsakte schließlich ganz aufgehoben. Vgl.
Harper, English Navigation Laws
;
Krawehl, Hamburgs Schiffs- und Warenverkehr mit England
, S. 423–471;
Menzel, Ordnung der Welt
, S. 711f.
Exporte aus den Hansestädten
Importe in die Hansestädte
Konsum; auch: Consumption, Consumtion, Konsument, Verbrauch, Verbraucher
Exporte aus Britisch-Indien
Pfeffer; auch: Black Java, Black Pepper, Lampong, peeper (niederländisch), White Muntok
Cassia lignea (lateinisch); auch: Cassia, Cassia buds (englisch), Cassia fleurs (französisch), Cassia flores (lateinisch), Cassia-lignea, Flores Cassiae (lateinisch)Der chinesische Zimtbaum (Cinnamomum cassia) aus der Gattung der Lorbeergewächse wird vor allem wegen seiner Gewürzrinde (Cassia lignea), aber auch wegen seiner Blütenstände (Cassia flores) geschätzt. Beides kann als zimtartiges Gewürz oder zu medizinischen Zwecken verwendet werden, ist aber kein echter Zimt.
Gambir; auch: GambierGambir ist ein natürlicher brauner Farb- und Gerbstoff, der aus den jungen Stengeln und aus den Blättern der Strauchpflanze Uncaria gambir oder ähnlicher Arten gewonnen werden kann.
Sapanholz; auch: Sapan Holz, Siapan Holz, Siappan Holz
Importe nach Großbritannien
Preis-Courant; auch: Preis-Curant; s. auch Preisliste
Der deutsche Neologismus „Preis-Courant“ steht für Preisliste.
Collo (sing.), Colli (pl.) [Gewichtseinheit]Mit dem aus dem Italienischen stammenden Begriff „Collo“ wird im Handel mit Stückgut die kleinste Einheit einer Warensendung bezeichnet, gemeint sein kann die Verpackungseinheit oder das Warenstück selbst. Colli einer Warensendung können also ganz unterschiedliche Größe, Gewicht und Wert haben.
Kiste [Raummaß]; auch: chest (englisch)Die Kiste ist ein vor allem im Teehandel übliches Raummaß, das im 19. Jahrhundert regional noch stark schwankte. Nicht nur unterschiedliche Kantenlängen, auch die schwankende Feuchtigkeit des Tees machen eine präzise Umrechung in standardisierte Gewichtseinheiten schwierig. In Hamburg wurde eine Kiste Tee in den 1840er Jahren üblicherweise mit 25 Kilogramm veranschlagt.
Picul [Gewichtseinheit]; auch: Pecul, Pekul, Pikkel, pikolIn China und anderen Ländern Ostasien war das „Picul“ im 19. Jahrhundert eine weit verbreitete Gewichtseinheit, die in etwa dem entsprach, was ein erwachsener Mann mittels einer Schulterstange und zwei daran befestigten Körben tragen konnte. Dabei bestand jedoch eine große regionale Variationsbreite, die sich zwischen 39 und 69 Kilogramm für ein Picul bewegte, das sich wiederum in 100 Catties aufteilen lies. In Hongkong versuchten die Briten 1844 eine Vereinheitlichung durchzusetzen: Ein Picul sollte genau 133 1/3 englischen Pfund entsprechen, was sich aber nicht durchsetzen ließ. Nach moderner Definition entspricht ein Picul exakt 60,478982 Kilogramm.
à; auch: à rata, pro rataDie aus dem Französischen stammende Präposition „à“, die mit „je nach Verhältnis“ ins Deutsche zu übersetzen ist, wird zur Bezeichnung von Relationen genutzt, etwa für „3 Stück à 1 Kilogramm“.
Kaffee; auch: Caffe, Caffee, coffee (englisch), coffy (niederländisch), Liberia Kaffee
Kampfer; auch: Campher, CamphorDer aus den Bestandteilen des in Asien weit verbreiteten Kampferbaums gewonnene Kampfer, ein farbloses oder weißes Pulver, wurde im 19. Jahrhundert vor allem für medizinische Zwecke verwendet.
Chinesen; auch: Chinese (englisch)
Versicherung; auch: Assecuranz, insurance (englisch), policy (englisch), Versicherungsgesellschaft, Versicherungspolice, premium (englisch), Versicherungsprämie, Versicherungswesen
Passage; auch: Passagegeld, Passageschein, Passagier, Passagierdampfer, Passagierschifffahrt
Dampfschifffahrt; auch: Dampferlinie, Dampfschifffahrtsgesellschaft
Warenprobe; auch: Probekiste, Probensammlung, Warenprobenpacket
Vertreter, Vertretung; auch: agency (englisch), agent (englisch), Agent, Agentur, Alleinvertretung, Handelsagentur, representation (englisch), representative (englisch), Vertretungsgebiet, Vertretungsvertrag
Zoll; auch: costums dues (englisch), Differentialabgabe, duty (englisch), measurement duty (englisch), ship duty (englisch), Zollabgaben, Zolltarif
Arbeit; auch: labour (englisch)
Arbeiter, Arbeiterin; auch: Handarbeiter, Hilfsarbeiter, Vorarbeiter
Lohn; auch: Bezüge, Gage, Gehalt, Salair, salary (englisch), Vergütung, wage (englisch)
Arzt; auch: Doctor, Doktor
Krankenhaus; auch: Hospital
Reederei; auch: Rederei, Rhederei
Seemann, Seeleute; auch: sailor (englisch), Seefahrer