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Copie
Einem hohen Königl. Preuß. Handels-Ministerium
in Berlin
erlaubt sich der Unterzeichnete Reinhard Rittershaus, gebürtig von Barmen, und Theilhaber der beiden Handlungshäuser: Gebr. Rittershaus & Wirth in Constantinopel, und Peres, Zapp & Rittershaus hier, die ergebene Mittheilung zu machen, daß es dem Bevollmächtigten der „Vereinigten Nordamerikanischen Staaten“: Commodore Perry, an der Spitze einer Flotille von mehreren Kriegs- Dampf- und Segelschiffen gelungen ist, am 24. März dss. Jahres einen Handelsvertrag mit der Regierung Japans „Handelsvertrag mit der Regierung Japans“ nachträglich von anderer Hand unterstrichen abzuschließen. Dieser Vertrag eröffnet den Schiffen unter amerik. Flagge, so wie amerik. Kaufleuten zwei Häfen Japans, über deren Namen noch Zweifel herrscht – nach einem Berichte heißen dieselben „Sissrode“ in Niphon, nahe beim Cap Yzue, und „Akatane“, auf einer der Inseln an der Straße Massmae; nach einem anderen „Matsmai“ in Yeso, und „Sko-dima“ – sagt ferner ein, aus den Minen Japans immer zu versehendes Kohlenerz und allen Amerikanern reichlich Versorgung mit Waffen und Proviant an den Küsten des Reiches zu.
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Nach jedoch noch nicht ganz zuverläßigen Bestimmungen soll die Eröffnung des Kohlendepot sogleich und die der zwei Häfen nach einem Jahre Statt finden. Die Japan. Regierung verweigerte es, diesen Vertrag auf alle Nationen im Allgemeinen auszudehnen, sprach sich dagegen dahin aus, daß sie bereit sei noch jeder Nation einen ähnlichen Vertrag abzuschließen welche in friedlicher Weise einen Bevollmächtigten sende. Angesichts dieser Thatsachen, die zwar in Betreff der einzelnen Puncte, noch näherer Bestätigung bedürfen, hält es der Unterzeichnete in regster Antheilnehmung an Allem, was seinem Vaterlande nützen kann, für seine Pflicht, ein hohes Königl. Handels-Ministerium zur Abschließung eines Handels-Vertrages mit Japan, ergebenst aufzufordern, indem die Nützlichkeit eines solchen, sowohl für Schifffahrt Handel und Industrie Preußens und der übrigen Zollvereinsländer außer allem Zweifel liegt. Wenn auch die preußische Schifffahrt bisher in diesen Waaren verhältnißmäßig noch schwach vertreten ist, so kann sie durch solche Maßregeln, wie die Abschließung eines Handels-Vertrages mit einem großen, stark bevölkerten Reiche, wie Japan|3. Blatt, Vorderseite| nur gehoben werden. Die Preußische und Zollvereinsländische Industrie, die sich dagegen in diesen Ländern schon eine weite Bahn gebrochen hat, würde sich ohne Zweifel auf den Märkten Japans den ihr gebührenden Rang einnehmen, wenn das Ihre dazu geöffnet wird. Dieses ist aber dem Unternehmungsgeiste einzelner Kaufleute allein nicht möglich, sondern es bedarf dazu des kräftigen Eingriffs einer starken Regierung.
Sollte sich ein hohes Königl. Handels-Ministerium von der Zweckmäßigkeit eines solchen
Schrittes überzeugen und Verordnungen zu einer Mission nach Japan treffen, so würde es Unterzeichneter als eine
hohe Gunst ansehen, seiner vaterländischen Regierung in dieser Angelegenheit
seine Dienste widmen, und einen von einer hohen Regierung zu bestimmenden Posten
dabei ausfüllen zu dürfen. Der Unterzeichnete fühlt sich zu diesem Anerbieten
durch den Umstand ermuthigt, weil er schon früher im Jahre 1851 die Ehre hatte,
ernanntes Mitglied einer Commission in Constpl. zu sein, welche den letzteren neuen Zolltarif zwischen der hohen Königl. Preuß. nebst übrigen Zollvereins-Regierungen|4. Blatt, Vorderseite| und der Pforte vereinbarte.
In der Erwartung daß ein hohes Königl. Handels-Ministerium die Abschließung eines Handels-Vertrages mit Japan beschließen und in möglichst kurzer Zeit der Wichtigkeit der Sache entsprechend verordnen werde, zeichnet mit
größter Hochachtung ergebenst
(gez.) Reinh. Rittershaus
Singapore, den 17t. April 1854
Kg., Kgl., königl., kongl:, konigl.Königlich, königlich
preuss., Preuß.preußisch
d, d:den [in einer Datumsangabe]
Americ, amerik., amerikan.amerikanische, amerikanischer, amerikanisches
Jap, jap., japan.Japan, japanisch
gez., gez:gezeichnet
RWWARheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv, Köln
RWWARheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv, KölnAbt. 22Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (1785–1998)
Peres, Zapp & Rittershaus bzw. Zapp, Bauer & Co. bzw. Staehlin & Stahlknecht, SingapurDie Firma Peres, Zapp & Rittershaus mit Sitz in Singapur war im Januar 1854 gemeinsam von Carl August Peres, Rudolph Zapp und Reinhardt Rittershaus gegründet worden. Während Carl August Peres das Unternehmen in Solingen unter seiner bisherigen Firma Daniel Peres vertrat, nahmen Rudolph Zapp und Reinhardt Rittershaus die Leitung der Geschäfte in Singapur wahr. 1863 erfolgte eine Umfirmierung zu Zapp, Bauer & Co., 1867 zu Staehlin & Stahlknecht. Vgl.
Helfferich, Behn, Meyer & Co. / Arnold Otto Meyer, Bd. 1
, S. 101.
Gebr. Rittershaus & Wirth, Konstantinopel
Beasley
, William G.: Select Documents on Japanese Foreign Policy, 1853–1868, London 1967
Beasley
, Select Documents
1967
Regierung Preußens, Ministerium für Handel und Gewerbe
Regierung Japans
Deutscher Zollverein
Regierung Preußens
Hohe Pforte
Singapur, auch: Sincapore, Singapore
Berlin
Japan; auch: Japon (französisch), Jappan
Barmen
Konstantinopel; auch: Constantinopel
Vereinigte Staaten von Amerika; auch: United States (US), United States of America (USA), Vereinigte Staaten von Nordamerika
Tokio [Stadt in Japan]; auch: Edo (bis 1868), Jedo (bis 1868), Jeddo (bis 1868), Tokyo, Yeddo (bis 1868)
Nippon; auch: NiphonDer Begriff „Nippon“ wird sowohl für Japan im Ganzen als auch für die japanische Hauptinsel Honshu verwendet.
Honshu [Hauptinsel Japans]; auch: Niphon, Nippon
Shimoda [Stadt in Japan]
Hakodate [Stadt in Japan]; auch: Hakadadi, Hakodade
Preußen
Perry, Matthew Calbraith (genannt „Commodore Perry“)Matthew Calbraith PerryMarineoffizier11899457310.04.179404.03.1858Unter dem Kommando Matthew Calbraith Perry‛s landete am 8. Juli 1853 ein Geschwader amerikanischer Schiffe in der Bucht von Edo, um das bis dahin noch weitgehend verschlossene Japan zur Öffnung für den Außenhandel zu bewegen. Es gelang Perry, am 31. März 1854 mit Japan den Vertrag von Kanagawa abzuschließen, durch den die Häfen von Shimoda und Hakodate zumindest für amerikanische Schiffe, die Proviant an Bord nehmen wollten, geöffnet wurden. Das war der Auftakt zu einer ganzen Reihe weiterer Verträge, mit denen Japan in den 1850er und 1860er Jahren schrittweise weitere Häfen für den internationalen Handel zugänglich machte. Vgl.
Morison, „Old Bruin“
;
Feifer, Breaking Open Japan
, passim;
MITANI, Escape From Impasse
.
Teilhaber; auch: Ahsocié, Associé, Gesellschafter, Partner, Theilhaber, Theilnehmer
Handelsvertrag; auch: commercial treaty (englisch), convention of commerce (englisch), Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag, Handelsabkommen, Handels- und Schifffahrtsvertrag, Schifffahrtsvertrag, Tractat, Zollvertrag
Kriegsschiff; auch: Kanonenboot, Panzerschiff
Dampfschiff; auch: Dampfbarkasse, Dampfboot, Dampfer, steamboat (englisch), steamer (englisch)
Flagge; auch: flag (englisch), Flaggenstock, Nationalflagge, SchiffsflaggeDie in der Regel aus Tuch bestehende Flagge eines Schiffes dient der Übertragung von Informationen auf weite Sicht. Dabei geht es zumeist um die Zugehörigkeit zu einer Reederei oder zu einem Staatswesen, in deren Schiffsregister das Schiff eingetragen ist; in letzterem Fall müssen weder die Eigner noch der Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsmannschaft zwangsläufig ihren Sitz in dem betreffenden Staat haben. Die Nationalflaggen der Europäer wurden im 18. und 19. Jahrhundert in Ostasien auch vermehrt an Land gehisst, etwa vor den ausländischen Faktoreien im chinesischen Kanton oder auf Konsulatsgebäuden.
Hafen; auch: free port (englisch), Freihafen, port (englisch), VertragshafenHäfen spielten für den Handel mit und in Ostasien im langen 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle, zum einen als „Freihäfen“, wie zum Beispiel Singapur, in denen Waren ein- und ausgeführt werden konnten, ohne mit Zöllen belastet oder durch nichttarifäre Handelshemnisse beschränkt zu werden, zum anderen - und das war die häufigere Form - als „Vertragshäfen“, die zumeist nicht freiwillig, sondern unter Androhung von militärischer Gewalt oder auch erst nach einer militärischen Niederlage von den betreffenden Territorialstaaten, vor allem China und Japan, für den internationalen Handel geöffnet wurden. Dies geschah in der Regel auf der Basis eines mehr oder weniger erzwungenen Handelsvertrages, der keine gleichen Rechte für die Vertragspartner vorsah, sondern in erster Linie den Interessen der ausländischen imperialen Mächte entsprach und deshalb als Ungleicher Vertrag bezeichnet wurde. Über die Vertragshäfen wurde in China, Japan und anderen Ländern Ostasiens eine kommerzielle Revolution mit tiefgreifenden Veränderung für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft in Gang gesetzt. Vgl.
Fairbank, Trade and Diplomacy
;
HAO, Commercial Revolution
;
Hoare, Japan‛s Treaty Ports
;
So/MyersTreaty Port Economy
;
Bickers/Jackson, Treaty Ports
;
Brunero/Villalta Puig, Life in Treaty Port China and Japan
.
Bergwerk; auch: Erzbergwerk, Kohlebergwerk
Amerikaner; auch: Americans (englisch)
Waffen; auch: Beil, Büchse, Degen, Flinte, Gewehr, Kanone, Revolver, Säbel
Versorgung; auch: Beköstigung, Kost, Kostgeld, Proviant, Provision
Zoll; auch: costums dues (englisch), Differentialabgabe, duty (englisch), measurement duty (englisch), ship duty (englisch), Zollabgaben, Zolltarif