| Regest: |
In der von New York nach London und Kontinentaleuropa übergreifenden Weltwirtschaftskrise von 1857 zeigt sich die hohe Abhängigkeit der mit Hamburg und Bremen verbundenen, in Ostasien etablierten Handelshäuser, darunter auch die Firmen Arnold Otto Meyer in Hamburg und Behn, Meyer & Co. in Singapur. Zu ihren Kreditgebern zählt die Bremer Firma Fred R. Möller & Söhne, die sich am 19. Mai 1859 mit einem Mahnschreiben an Arnold Otto Meyer persönlich wendet, um ihn aufzufordern, die bestehende offene Forderung gegenüber Behn, Meyer & Co. möglichst rasch auszugleichen, da man selber in Bedrängnis sei. Arnold Otto Meyer wird nahegelegt, sich einen Überbrückungsgkredit bei befreundeten Geschäftspartnern zu besorgen. |
| Formalia: | 1 Bogen à 4 Seiten, auf der 1., 2. und 4. Seite handschriftlich beschrieben, zur Adressierung gefaltet und versiegelt, mit drei Poststempeln; nachträglich mit Vermerken von anderer Hand versehen, die - sofern die nur der Registratur dienten - in der Transkription nicht berücksichtigt werden. |
Bremen 19 May 1859
Herrn Arnold Otto Meyer
Von dem Inhalt Ihrer werthen Zuschrift vom 1 April nahmen wir s. Zeit bestens Anmerkung.
Der Termin worauf Sie uns hinsichtlich der Deckung u/ Guthabens vertröstet haben ist nun da und auch die Overland Mail herein, so daß wir hoffen morgen wenigstens theilweise Remessen von Ihnen zu empfangen. Wir ersuchen Sie dringend nicht länger damit zu zögern da wir selbst u/ Fonds bedürftig sind, denn hier sieht es im Geschäft ganz traurig aus so daß fast nichts zu verkaufen ist, ferner ist Geld so knapp und gesucht wie wir es selten oder nie gekannt haben bei einem Discont von 7 selbst 8 %.
Von Ihrem Hause hatten wir Nachrichten bis zum 4 April und schreibt uns dasselbe daß Sie gewiß schon vor Empfang dieses für succecieve Deckung u/ Guthabens gesorgt haben würden.
Wir rechnen daher um so mehr darauf nicht abermals getäuscht worden zu sein und bitten Sie und, selbst im Nothfall doch wenigstens einen 3 Mon Credit b. Herren Hochgr. & Vorwerck, Herrn Behn oder einem anderen Ihrer dortigen Freunde für Rechng. d. Herren B. M. & Co. anzuweisen.
Ihren Mittheilungen mit Verlangen entgegen sehend zeichnen freundschaftl.
Ergebenst
Herrn