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Nr. 2.2.3.10

Firma Fred R. Möller & Söhne, Bremen, an Arnold Otto Meyer, Hamburg, betr. offene Forderungen, 21. Mai 1859

Geschäftsbrief

Regest:

Die Firma Fred. R. Möller & Söhne in Bremen antwortet auf ein Schreiben von Arnold Otto Meyer, mit dem dieser tags zuvor auf das Mahnschreiben der Firma Fred. R. Möller & Söhne vom 19. Mai 1859 (vgl. Dokument Nr. 2.2.3.08) reagiert hatte. Die Firma zeigt sich mit dieser Antwort sehr unzufrieden und fordert feste Zusagen, wie ihre lange überfällige, aber noch immer offene Forderung gegen die Firma Behn, Meyer & Co. in Singapur abgedeckt werden kann. Sie führt Beispiele von anderen Geschäftspartnern in Ostasien an, die ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen seien, um zu unterstreichen, dass dies ihrer Meinung nach auch dem Haus Behn, Meyer & Co. möglich sein müsse. Fred R. Möller & Söhne wiederholen ihre Aufforderung, anderweitig einen Überbrückungskredit aufzunehmen, und kündigen nunmehr an, auf Behn, Meyer & Co. bezogene Wechsel spätestens im Mai an die eigenen Londoner Banken weiterzureichen.

Bremen 21 May 1859.


Herrn Arnold Otto Meyer

Hamburg


Ihr werthes Gestriges ist in u/ Besitz.

Leider sehen wir u/ gerechten Erwartungen abermals getäuscht und können uns nicht länger von einem Monat zum anderen hinhalten lassen wie dies bereits seit 8/11 Monaten der Fall gewesen.

Sie sagen uns nicht einmal wieviel Sie uns von den zu erwartenden £ 3000. – . zutheilen wollen. Wenn Sie uns nun noch die Zusicherung gäben uns diese £ 3000. – . sofort nach Empfang mit nächster oder der folgenden Mail zu übermachen denn namentlich in Zeiten wie die gegenwärtigen müssen wir u/ Fonds zusammen ziehen da von Producten durchaus nichts zu verkaufen ist.

Wie würde es uns ergehen wenn alle u/ Schuldner uns so behandelten wie Ihr Haus?! Das ist nun Gott sei Dank nicht der Fall so haben auch d Herren Büsing Schröder uns mit vorletzter Mail den Saldo u/ Guthabens ca. fl. 3000. – . gedeckt nachdem sie im Februar bereits Bmc. 2500. – . remittirt hatten. Ebenso haben W. Ritchie & Co. uns a ct. £ 1150 übermacht u/ ganze Forderung mit Ausnahme der noch obwaltenden Differenz.

Wir können uns nicht überzeugen, daß es Ihnen nicht möglich sein sollte, bei Ihrer Firma bekannten und verwandten Häusern einen Credit zu erlangen wenn Sie Sich verpflichten denselben dagegen die £ 3000. – . zu behändigen.

Solange wir die Fonds wenn auch mit Opfern entbehren konnten so haben wir Geduld gehabt, jetzt können wir Sie aber nicht mehr missen und werden es im Juny nicht vermeiden können u/ Londoner Freunde mit Remessen auf Ihr Haus in Singapore zu decken, und haben Sie Sich die dadurch entstehenden Kosten und Unannehmlichkeiten jedenfalls selbst zu zu schreiben.

Hochachtungsvoll

Fred. Möller & Söhne


Herrn

Arnold Otto Meyer

Hamburg