| Regest: |
Arnold Otto Meyer bittet die langjährigen Hamburger Geschäftspartner der Firma Behn, Meyer & Co. in Singapur, die sich infolge des durch die internationale Wirtschaftskrise von 1857 ausgelösten Preisverfalls für viele ihrer Handelswaren in finanzieller Bedrängnis befindet, wesentlich mehr Zeit für die Abdeckung der offenen Forderungen einzuräumen, längstens bis Ende 1861. Dass die Firma in der Lage ist, sich auf längere Sicht wirtschaftlich aus eigener Kraft zu behaupten, versucht er mit der Vorlage eines bilanziellen Status zu untermauern. Die künftig erwirtschafteten Erträge verspricht er, umgehend entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen an die Gläubiger zu verteilen, entweder auf direktem Wege oder vermittelt über ihn als in Hamburg ansässigen Vertreter der Firma Behn, Meyer & Co. Die auf der vierten Seite erscheinenden Unterschriften der angesprochenen Hamburger Geschäftspartner sowie die von drei Bremer Handelshäusern und zwei Londoner Banken zeigen, dass sie - mit Ausnahme von Theodor August Behn - den von Arnold Otto Meyer unterbreiteten Vorschlag noch im Juni 1859 annehmen. |
| Formalia: | 1 Bogen à 4 Seiten, handschriftlich beschrieben, mit eigenhändigen Unterschriften; auf der 4. Seite von zweiter und dritter Hand ergänzt, mit eigenhändigen Unterschriften. |
Hamburg Juni 1859.
Herren F. J. Tesdorpf & Sohn
Herren Wachsmuth & Krogmann
Herren Hochgreve & Vorwerk
Herrn August Behn
Herrn G. C. Lorenz Meyer
hier
Die Folgen der Crisis von 1857 haben meinem Hause so tiefe Wunden geschlagen, daß es sich in die Nothwendigkeit versetzt sieht, Ihre freundschaftlichen Gesinnungen gegen dasselbe in Anspruch zu nehmen.
Die Abtragung unserer Schuld gegen Sie hat natürlich immer unsere ernste Aufmerksamkeit gehabt und längst würde sie beschafft worden sein wenn nicht unsere Activa in unrealisirten Waaren und werthvollem Grundeigenthum in Singapore feststeckten.
Aus dem beifolgenden von mir aufgemachten Status1 (für einen ganz genauen schrieb ich nach Singapore) erhellt daß wir vollkommen im Stande sein werden aus eigenen Mitteln alle unsere Verpflichtungen zu erfüllen, wenn meinem Hause nur Zeit gelassen wird die schwebenden Geschäfte successive abzuwickeln.
Eine forcirte Liquidation wird dagegen ein diesem entgegengesetztes Resultat herbeiführen.
Diese Umstände und die unzweideutigen Gesinnungen des Wohlwollens und der Freundschaft, die Sie dem Hause und mir von jeher erwiesen, veranlassen mich denn Ihnen folgende Proposition vorzulegen. –
Gewähren Sie gütigst Behn Meyer & Co. zur Abtragung Ihrer respectiven Forderungen eventualiter bis ulto. 1861 Zeit ohne sie in der Zwischenzeit zu pressiren.
Der Termin ist freilich etwas weit, allein unter den Umständen wünschenswerth, wenn ich auch die feste Ueberzeugung habe daß lange vor dessen Ablauf die Deckung vollständig besorgt sein wird.
Behn Meyer & Co. verpflichten sich dagegen bei treuester Wahrnehmung Ihres Interesses Ihr Guthaben einem Jeden von Ihnen a rata seiner Forderung promptestens zu überweisen.
Die Remessen werden mir zur Vertheilung eingesandt oder, wenn Sie es wünschen, in Singapore repartirt und direct übermacht.
Obiges tritt selbstverständlich nur dann in Kraft, wenn Jeder von Ihnen meinen Propositionen beitritt und es mir gelingt meine Freunde in Bremen2 und London3 zum Anschluß an dieselben zu bewegen.
Lassen Sie mich denn schließlich meine Wünsche Ihnen zur Annahme recht dringend an’s Herz legen. Sie haben es mit aufrichtig ehrlichen Leuten zu tun die Ihnen auf Heller & Pfennig gerecht werden wollen.
Noch steht Behn Meyer & Co.‘s Credit in Singapore prima, noch ist meines Hauses langjähriger guter Ruf gewahrt, an Ihnen ist es, ihn sich und uns zu bewahren erhalten, oder zu – vernichten.
Ihr ergebener
in Firma Behn Meyer & Co.
Von zweiter Hand geschrieben:
Wir acceptiren die vorstehende Proposition d. Herren Behn Meyer & Co. & sind ganz damit einverstanden, daß sämmtliche Rimessen von Singapore zur Vertheilung an Herrn Arnold Otto Meyer gehen. – Wir nehmen für unsere Forderung nur die üblichen Conto Courant Zinsen de 5 % in Anspruch und renonciren auf jede Form von Provisionsberechnung darauf. –
Hamburg den 10 Juny 1859
Unterschrift: F. J. Tesdorpf & Sohn
Unterschrift: Wachsmuth & Krogmann
Unterschrift: G. C. Lorenz Meyer
Unterschrift: Hochgreve & Vorwerk
Von dritter Hand geschrieben:
Desgleichen Unterschrift: Fred R. Möller Söhne, Bremen
Desgleichen Unterschrift: H. H. Meier & Co., Bremen
Desgleichen Unterschrift: Joh. Lange Sohn’s Wwe., Bremen
Desgleichen Unterschrift: Frühling & Göschen, London
Desgleichen Unterschrift: J. Henry Schröder & Co., London