|1. Blatt, Vorderseite|
Canton, d. 20 März 1862.
Ew. Magnificenz
Habe ich heute die Ehre beifolgend die jährlichen Listen der während des verflossenen Jahres in unserem Hafenplatz Whampoa Statt gehabten Schiffsbewegungen der hamburgischen Schiffe in
Anlagen A & B. Aufgabe der angekommenen respect: abgegangenen Schiffe unter hamburger Flagge
Anlagen C. & D. Aufgabe der während der Z. 1857/61 angekommenen und abgegangenen Schiffe unter hamburger und bremer
Flagge
zu behändigen.
Leider zeigt dieselbe einen nicht unerheblichen Abfall in der Zahl der unseren Hafen besuchenden Schiffe gegen die vorhergegangenen Jahre, welches seinen Grund allerdings nicht in einer Abnahme unserer Flagge in den chinesischen Gewässern überhaupt; sondern mehr localen Verhältnissen zugeschrieben werden muß und zunächst in den während des verflossenen Jahres darniederliegenden Handel an diesem Platze zu suchen, der durch neue Zolleinrichtungen der chinesischen Regierung unter Leitung europäischer Beamten einen nicht unerheblichen Theil derselben dem benachbarten Hongkong und Macao zugeführt und die namentlich dann für unsere Schiffe wichtigen Küsten- und Reishandel beeinträchtigt haben.
Die Stadt Canton welche seit dem Ausbruche der Feindseligkeiten zwischen der chinesischen Regierung und den Westmächten von England und Frankreich gemeinschaftlich besetzt gehalten, ist am 21 Octbr wieder den Chinesen zurückgegeben worden, und haben dieselben seitdem mit Wiederaufbau des zerstörten Theils der Stadt einen Anfang gemacht, es macht sich dadurch mit herbeigeführt im Allgemeinen eine günstige Stimmung während der letzten Wochen im Geschäfte bemerkbar und steht zu hoffen, daß das angefangene Jahr gegen das verflossene wieder eine Zunahme in geschäftlicher Bewegung an diesem|1. Blatt, Rückseite| Platze zeigen wird. –
Ueber den inzwischen durch Sr. Excellenz Herrn Graf zu Eulenburg mit der chinesischen Regierung auch für die Hansestädte abgeschlossenen Vertrag werden Ew. Magnificenz zweifelsohne directe Mittheilungen geworden sein, und hoffe ich sehr, daß auch der Ratificirung dieses für deutsche Interessen so wichtigen Handelstractats die im Laufe dieses Jahres statt finden muß keine Hindernisse bereitet werden und daß die höheren Orts von den Herrn Grafen Eulenburg befürwortete permanente Placirung eines oder wenn möglich mehrerer Fahrzeuge der Königl. Preußischen Marine in hiesigen Gewässern zur Wahrnehmung deutscher Interessen in nächster Zeit zur Ausführung kommen möge, da es nicht zu leugnen daß durch die Anwesenheit solcher unseren Handel beschützenden Kriegsfahrzeuge die Stellung der deutschen Kaufleute in China, welcher bisher allen directen Schutzes entbehrt, eine viel gesicherte erschienen würde und dadurch dem jetzt schon nicht unerheblichen Antheile den wir Deutsche an dem hiesigen Handel nehmen, eine weitere Ausdehnung zu geben versprächen.
Schließlich habe ich mich noch zum Empfange Ew. Magnificenz Circular-Depesche vom 19t. Aug. v. Js, die Aufhebung des Stader-Zolls betreffend, zu bekennen, von deren Inhalte gebührende Vermerkung genommen habe.
Ich verbleibe mit aller Achtung
Ew. Magnificenz ergebener
gez: W. Nissen
Consul
Sr. Magnificenz
Herrn Syndicus C. H. Merck Dr.
Hamburg.
d.der, die, das
Ew., Ew: Eure [Magnificenz]
resp.respektive
Z.Zeit
Oct, Oct., Octb., Octbr, Octbr., Octr.October
Se., Sr.Seiner
Aug, Aug.August
v. J.vorigen Jahres
gez., gez:gezeichnet
Dr.Doktor
SHWAStiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv, Hamburg
SHWAStiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv, HamburgS/562Consulatsberichte
Militär, britisches
Militär, französisches
Seezollverwaltung, chinesischeDie zentrale chinesische Seezollverwaltung wurde nach dem Abschluss der Verträge von Tianjin eingerichtet. Im November 1863 übernahm Robert Hart als Generalinspekteur die Leitung der Behörde, mit deren Hilfe er - gestützt auf internationale Führungskräfte - das traditionelle, für Korruption anfällige chinesische Zollsystem zu einer modernen, effizient arbeitenden Einrichtung umgestaltete, die für sämtliche Im- und Exportzölle zuständig war, eine solide Grundlage für die chinesische Handelsstatistik aufbaute und mit den Zolleinnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung Chinas beitrug. Vgl.
Kries, Seezollverwaltung
;
Brunero, Britain's Imperial Cornerstone
;
Van de Ven, Breaking with the Past
;
Ladds, „The Life Carrer of Us All“
.
Deutscher Zollverein
Regierung Chinas
Marine, preußische
Kanton [Stadt in China]; auch: Canton, Guangzhou (Pinyin)
Hamburg
Bremen
Macau [Portugiesischer Stützpunkt in China]; auch: Aomen (Pinyin), MacaoDie Stadt Macau im Delta des Perlflusses wurde seit Mitte des 16. Jahrhunderts von den Portugiesen als Handelsstützpunkt genutzt und von ihnen 1845 einseitig zum Freihafen erklärt. Der rechtliche Status der Stadt blieb zwischen Chinesen und Portugiesen umstritten.
HansestädteMit dem Sammelbegriff Hansestädte sind im 19. Jahrhundert in der Regel die drei norddeutschen Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck gemeint.
Whampoa [Reede im Delta des Perlflusses bei Kanton in China]
Großbritannien; auch: England, Great Britain, United Kingdom of Great Britain and Ireland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und IrlandNach dem Zusammenschluss des 1707 gebildeten Königreichs Großbritannien mit dem nur noch formell selbständigen Irland im Jahr 1801 lautete die offizielle Staatsbezeichnung Großbritanniens bis 1927 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland. Das Staatsgebiet umfasste auf den Britischen Inseln die vier Landesteile England, Wales, Schottland und Irland, hinzu kamen abhängige Territorien auf allen Kontinenten, deren größte Ausdehnung 1922 erreicht war. 1927, mit der Bildung des Irischen Freistaats, wurde die offizielle Staatsbezeichnung verändert zu Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Frankreich
Amur [Fluß zwischen China und Russland]
Merck, Carl Hermann (seit 1831: Dr.)Carl Hermann MerckJurist, Politiker11689138603.05.180916.10.1880Carl Hermann Merck studierte Jura und wurde 1831 promoviert. Anschließend ging er für einige Jahre auf Reisen, was ihm durch ein ererbtes Vermögen möglich war. Nach seiner Rückkehr nach Hamburg im Jahr 1839 engagierte er sich u.a. für den Eisenbahnbau. 1843 zum Ratssekretär berufen, wählte man ihn 1847 zum Senatssyndikus und betraute ihn wenig später zugleich mit den auswärtigen Angelegenheiten Hamburgs - eine Aufgabe, die er bis zu seinem Tod mehr als 30 Jahre lang wahrnahm. Für die Konsuln der Hansestadt in anderen Ländern war er über Jahre der wichtigste Ansprechpartner, der erheblichen politischen Einfluss besaß. Vgl.
Beneke, „Merck“
.
Eulenburg, Friedrich Albrecht Graf zuFriedrich Albrecht Graf zu EulenburgDiplomat, Staatsmann 11917893129.06.181502.04.1881Friedrich Albrecht Graf zu Eulenburg studierte Jura, trat anschließend in den preußischen Verwaltungsdienst und wechselte 1852 in den diplomatischen Dienst Preußens. Von 1859 bis 1862 leitete er die preußische Ostasienexpedition nach Japan, China und Siam, der es gelang, Handelsverträge mit diesen Staaten abzuschließen. Zurück in Deutschland, stieg er 1862 zum preußischen Innenminister und einem der wichtigsten Mitarbeiter Otto von Bismarcks bei der Modernisierung des preußischen Staates auf. Vgl.
Born, „Eulenburg, Friedrich Graf zu“
;
Röhreke, Graf Friedrich Albrecht zu Eulenburg
.
Konsul der Hansestadt Hamburg
Senatssyndikus der Hansestadt Hamburg
Zweiter Opiumkrieg (1856–1860)Mit dem Zweiten Opiumkrieg von 1856–1860, in dessen Verlauf britisch-französische Truppen die Stadt Kanton besetzten und die Dagu-Festungen an der Mündung des Hai He in der Nähe von Tianjin stürmten, wurde das durch den Taipinaufstand erheblich geschwächte chinesische Kaiserreich im Juni 1858 zum Abschluss neuer Handelsverträge mit Großbritannien und Frankreich gezwungen, den Verträgen von Tianjin, deren Ratifizierung vom chinesischen Kaiser Xianfeng jedoch hinausgezögert wurde; erst nachdem die britisch-französischen Truppen auch den kaiserlichen Sommerpalast in Peking gestürmt hatten, traten die Verträge von Tianjin mit Großbritannien und Frankreich, nun ergänzt um die Konvention von Peking, am 18. Oktober 1860 schließlich in Kraft, so dass der Zweite Opiumkrieg tatsächlich als beendet betrachtet werden konnte. Vgl.
WONG, Deadly Dreams
;
Platt, Autumn in the Heavenly Kingdom
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Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins, den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg und China (2. September 1861)Mit dem Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins, den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg einerseits und China andererseits vom 2. September 1861 wurden erstmals formelle diploamtische Beziehungen unter den Beteiligten aufgenommen. Vgl. Dokument Nr. 2.2.07 der vorliegenden Edition. - 1871 ging der Vertrag auf das Deutsche Reich über. Nachdem die Chinesen den Briten in der 1876 unterzeichneten Konvention von Zhifu die Öffnung von vier weiteren chinesischen Häfen sowie die Abschaffung des Lijin, eines Binnenzolls für die von Ausländern importierten Waren, zugesagt hatten, drängte das deutsche Auswärtige Amt trotz des inzwischen anerkannten Prinzips der Meistbegünstigung auf eine eigene Zusatzkonvention zum Vertrag vom 2. September 1861. Sie kam am 31. März 1880 zustande und sagte den Deutschen ebenfalls die Öffnung weiterer Häfen zu, insbesondere entlang des Jangtsekiangs. Deutsche Kaufleute erhielten dadurch leichteren Zugang zu den zentralchinesischen Provinzen. Zudem wurden die Lotsen- und Tonnengelder gesenkt, nicht jedoch - wie erhofft - der Binnenzoll für importierte Waren. Die Zusatzkonvention vom 31. März 1880 ist dokumentiert in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags (SBVR) 1881, Bd. 65, S. 723–726.
Kriegsschiff; auch: Kanonenboot, Panzerschiff
Hafen; auch: free port (englisch), Freihafen, port (englisch), VertragshafenHäfen spielten für den Handel mit und in Ostasien im langen 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle, zum einen als „Freihäfen“, wie zum Beispiel Singapur, in denen Waren ein- und ausgeführt werden konnten, ohne mit Zöllen belastet oder durch nichttarifäre Handelshemnisse beschränkt zu werden, zum anderen - und das war die häufigere Form - als „Vertragshäfen“, die zumeist nicht freiwillig, sondern unter Androhung von militärischer Gewalt oder auch erst nach einer militärischen Niederlage von den betreffenden Territorialstaaten, vor allem China und Japan, für den internationalen Handel geöffnet wurden. Dies geschah in der Regel auf der Basis eines mehr oder weniger erzwungenen Handelsvertrages, der keine gleichen Rechte für die Vertragspartner vorsah, sondern in erster Linie den Interessen der ausländischen imperialen Mächte entsprach und deshalb als Ungleicher Vertrag bezeichnet wurde. Über die Vertragshäfen wurde in China, Japan und anderen Ländern Ostasiens eine kommerzielle Revolution mit tiefgreifenden Veränderung für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft in Gang gesetzt. Vgl.
Fairbank, Trade and Diplomacy
;
HAO, Commercial Revolution
;
Hoare, Japan‛s Treaty Ports
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So/MyersTreaty Port Economy
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Bickers/Jackson, Treaty Ports
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Brunero/Villalta Puig, Life in Treaty Port China and Japan
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Flagge; auch: flag (englisch), Flaggenstock, Nationalflagge, SchiffsflaggeDie in der Regel aus Tuch bestehende Flagge eines Schiffes dient der Übertragung von Informationen auf weite Sicht. Dabei geht es zumeist um die Zugehörigkeit zu einer Reederei oder zu einem Staatswesen, in deren Schiffsregister das Schiff eingetragen ist; in letzterem Fall müssen weder die Eigner noch der Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsmannschaft zwangsläufig ihren Sitz in dem betreffenden Staat haben. Die Nationalflaggen der Europäer wurden im 18. und 19. Jahrhundert in Ostasien auch vermehrt an Land gehisst, etwa vor den ausländischen Faktoreien im chinesischen Kanton oder auf Konsulatsgebäuden.
Chinesen; auch: Chinese (englisch)
Deutsche; auch: Germans (englisch)
Telegramm; auch: Depesche, Kabel
Stader ZollDer vom Königreich Hannover bei Stade an der unteren Elbe westlich von Hamburg für stromaufwärtsgehende Waren erhobene Zoll, der für Hamburger Kaufleute schon lange ein Ärgernis darstellte, wurde am 22. Juni 1861 aufgehoben.
Syndikus; auch: Sindicus, SyndicusSchon seit der Frühen Neuzeit wurden in den Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zunächst zeitweise, später dauerhaft Juristen mit Fachausbildung und oft auch Promotion mit dem Amt des „Syndikus“ betraut. Ihre Aufgaben lagen nicht nur in der Leitung von Kanzlei und Archiv sowie in der Rechtsberatung des Rats bzw. Senats der Stadt, sie vertraten diese auch bei Gericht und in Verhandlungen mit anderen Staaten; teils nahmen sie selbst richterliche Aufgaben wart. Mit der Einführung der Gewaltenteilung und entsprechenden Verfassungsreformen zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Aufgaben und Befugnisse der Syndici eingeschränkt. Vgl. exemplarisch:
Bruns, Lübecker Syndiker
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