| Regest: |
Dem Senat der Hansestadt Bremen liegt in seiner Sitzung am 14. November 1862 ein an Senator Johan Heinrich WilhelmSmidt gerichtetes Schreiben des Ministerialreferenten Krüger vom Senat der Hansestadt Hamburg vom 4. November 1862 mit angefügten Bericht vor, in dem dieser ausführlich über seine im Auftrag des Hamburger Senatssyndikus‛ Carl Hermann Merck geführten Gespräche mit Vertretern der niederländischen Regierung informiert, welche Möglichkeit diese sehen, die Hansestädte darin zu unterstützen, einen eigenen Handelsvertrag mit Japan abschließen zu können oder wenigstens die Zulassung ihrer Schiffe in den inzwischen geöffneten japanischen Häfen zu erlangen. Bei aller Aufgeschlossenheit der Niederländer für dieses Anliegen sehen die Chancen dafür, auch angesichts der schwierigen innenpolitischen Verhältnisse in Japan, nicht sehr günstig aus. |
| Formalia: | 1 Blatt, handschriftlich einseitig beschrieben, mit 1 Anlage im Umfang von 6 Blättern, handschriftlich beschrieben, teils beidseitig, teils einseitig, mit nachträglichen Vermerken von anderer Hand, die - sofern sie nur der Registratur dienten - in der Transkription nicht berücksichtigt werden. |
Extract
aus dem Senatsprotocolle
de 1862 Novbr. 14. – pag. 725
Eingegangen
Min.-Ref. Kruger Hamburg v. 4. d. M. (No. 3266), 3477, erstattet ausführlichen Bericht über seine Verhandlungen in Holland, um eine Förderung der Hanseatischen Bestrebungen auf Zulassung ihrer Handelsschiffe in Japan zu erlangen.
Beschl: der Handelskammer mitzutheilen.
Hamburg den 4. November 1862.
Ew. Hochwohlgeboren
beehre ich mich, über das Resultat meiner Mission nach dem Haag das Nachstehende ergebenst zu berichten:
Nach Inhalt der gefälligen Instruction des Herrn Syndicus Merck vom 29. September hatte ich in erster Linie zu erstreben:
daß die Niederländische Regierung die Verhandlung eines förmlichen Handels- und Schifffahrts-Vertrages, wie ihn andere Staaten bereits besitzen, für die Hansestädte übernehme.
Für den wahrscheinlichen Fall, daß die Niederländische Regierung auf ein solches Ersuchen nicht eingehen würde, ward ich angewiesen, es zu erreichen, daß dieselbe sich bereit erkläre,
durch ihren General-Consul ein Schreiben der Senate an den Kaiser von Japan überreichen und unterstützen zu lassen, welches sich vorläufig auf das Ersuchen beschränkt, die Flagge der Hansestädte und die Hanseatischen Angehörigen auf dem Fuße der meist begünstigten Nation zuzulassen, und nur die Anfrage hinzufügt, ob die Japanesische Regierung später geneigt sein wurde, in weitere Verhandlungen einzutreten.
Seiner Hochwohlgeboren
Die Instruction hatte mein Augenmark besonders darauf gerichtet, diese Modalität, die vorläufig alles das erfülle, was der Hanseatische Handelsstand wünsche, zur Annahme zu bringen.
Nachdem ich am 8 d.
„d.“
War ich gleich in der ersten Conferenz, welche am 10. October Statt fand, angelegentlich bemüht, Herrn v. d. Maesen zu bestimmen, die Verhandlung eines förmlichen Handels- und Schifffahrts-Vertrages mit Japan für uns in die Hand zu nehmen, so mußte ich mich doch sehr bald überzeugen, daß mit diesem Antrage zur Zeit ebensowenig bei der Niederländischen, als bei der Japanesischen Regierung durchzudringen sei.
Abgesehen von den allgemeinen Bedenken, welche aus der höchst critischen Lage der Dinge in Japan geschöpft waren, stellte Herr v. d. Maesen diesem Vorschlage entgegen, daß die Niederländische Regierung unlängst für Dänemark einen Handelstractat mit Japan zu erlangen versucht, der eifrigen Bemühungen ihres General-Consuls in Jedo ungeachtet aber eine formelle Ablehnung zur Antwort erhalten habe, so daß sie sich genöthigt gesehen, die erhaltenen Vollmachten in die Hände der Dänischen Regierung zurückzugeben. Unmöglich fügte er hinzu, könne Holland eine Demarche erneuern, deren Erfolglosigkeit so eben erst constatirt sei. Weder uns könne er dazu rathen, noch die Niederländische Regierung in die Lage bringen, sich einer abermaligen Ablehnung auszusetzen. Daneben verwies er auf die Erfahrungen, die wir selbst erst durch Preußen zu machen Gelegenheit gehabt, womit er augenscheinlich andeuten wollte, daß wir die Holländische Vermittelung eben nur in Anspruch nähmen, weil wir durch Preußen nichts auszurichten vermocht hätten.1
Auf meine Frage, worauf denn die Hoffnungen der Schweiz sich gründeten, die doch im Begriff stehe, eine Gesandtschaft nach Japan zur Verhandlung eines Handelstractates auszusenden, und zwar dem Vernehmen nach unter dem Schutze der Niederländischen Regierung, erwiederte Herr v. d. Maesen, daß die Schweiz sich Japan gegenüber in einer günstigeren Lage befinde. Schon vor mehreren Jahren sei es ihr durch Vermittelung des Niederländischen General-Consuls gelungen, die Zusage zu erhalten, daß die Japanesische Regierung mit ihr in Verhandlung treten wolle, sobald sie überhaupt neue Tractate schliessen werde. Diese Bedingung sei durch Abschluß der Verträge mit Preußen und Portugal erfüllt. Die Hoffnungen der Schweiz beruhten daher auf einem vorausgegangenen und noch neuerlich von der Japanesischen Gesandtschaft als verbindlich anerkannten Versprechen. Unter solchen Verhältnissen habe Holland sich bereit erklären können, die Schweizer Gesandtschaft von Nagasaki, bis wohin sie die gewöhnlichen Dampfschiffslinien benutze, mit einer in den Japanesischen Gewässern stationirten Kriegscorvette nach Jedo zu geleiten. Daß aber ein moralischer Druck allein nicht mehr genüge, in Japan etwas auszurichten, habe sich an manchen Beispielen erwiesen.
Da ich mich im Laufe der Unterhaltung mehr und mehr überzeugen mußte, daß es – auch wenn die Bereitwilligkeit der Holländischen Regierung zu erlangen wäre – in unserem Interesse kaum räthlich sein würde, auf einem Versuche zu bestehen, der keine Wahrscheinlichkeit des Erfolges für sich hat und dessen Mißlingen uns nur in eine nachtheiligere Lage versetzen würde, benutzte ich eine Aeußerung des Ministers, um die Bemerkung daran zu knüpfen, daß wir unter Umständen geneigt sein würden, die Verhandlung eines förmlichen Handelsvertrages einem günstigeren Zeitpunkte anheim zu stellen, sofern wenigstens das Eine zu erreichen sei – worauf es uns vor Allem ankommen müsse – daß unsere in den Chinesischen Gewässern stark vertretene Flagge unter den, andern Nationen bewilligten Bedingungen Zugang zu den Japanesischen Häfen erhalte. Ich setzte ihm auseinander, daß es zu diesem Ende des Apparates eines Vertrages nicht bedürfe, daß ferner, insoweit die Ein- und Ausclarirung und was damit in Verbindung stehe, die Mitwirkung eines Consular-Agenten erfordere, die Consuln befreundeter Regierungen unseren Schiffern ihren Beistand leihen würden und daß die Japanesische Regierung, wenn sie auch zur Zeit Bedenken trage, ihre Stellung durch Abschluß neuer Verträge zu erschweren, kein ersichtliches Interesse habe, einem so beschränkten Antrage sich [nachträglich ergänzt: zu] widersetzen.
Obschon der Minister diesen Vorschlag in nähere Erwägung zu nehmen sich vorbehielt, und im Allgemeinen den Wunsch zu erkennen gab, unserm Interesse förderlich zu sein, so war ich doch über die Aufnahme meines Antrages noch keineswegs beruhigt. Herr v. d. Maesen kam nicht nur auf die Schwierigkeiten zurück, die Japanesische Regierung zu einer Erweiterung ihrer internationalen Beziehungen zu bestimmen, sondern er befand sich augenscheinlich noch immer unter dem Eindruck der Unannehmlichkeit, einer abermaligen Zurückweisung in Japan sich auszusetzen.
Unter diesen Umständen mußte ich es für rathsam halten, mit andern Mitgliedern der Regierung persönliche Rücksprache zu nehmen.
Zunächst wandte ich mich an den Minister des Innern, Herrn Thorbecke, dessen Einfluß im Cabinet der überwiegende, wenn nicht allein herrschende ist. Was mir bei ihm zustatten kam, war der Umstand, daß seine Sympathien Deutschland vorzugsweise zugewandt sind. Nach einer längeren Unterredung, in der er auf die Einzelheiten unseres Vorschlages einging, gab er mir schließlich die Versicherung, daß er auf die freundlichen Beziehungen zu den Hansestädten den größten Werth lege und gerne diese Gelegenheit ergreifen würde, ihnen dafür einen thatsächlichen Beweis zu geben.
Auch den Minister der Colonien, Herrn Uhlenbeck, so wie namentlich den Marineminister, Herrn Huysen van Kattendyke, der in den Jahren 1858 – 60 das Marinewesen in Japan organisirt hat, mithin die dortigen Verhältnisse aus persönlicher Anschauung kennt, fand ich nach näherer Auseinandersetzung geneigt unsere Wünsche zu unterstützen.
In dieser Lage kam die Angelegenheit in‘s Ministerconseil, dessen Resultat, wie ich unter der Hand erfuhr, im Ganzen günstig für uns ausfiel. Ein definitiver Beschluß kam indessen nicht zu Stande, weil die Regierung zuvor eine bestimmte Formulirung unseres Vorschlages vor Augen zu haben wünschte.
Hievon durch den Minister des Auswärtigen benachrichtigt, überreichte ich demselben am 13t October die in Abschrift anliegende Note, die ich, wiewohl unter Festhaltung der Grundlage meiner Instruction, dem bisherigen Gange der Verhandlung möglichst anzupassen suchte.
Nachdem hierauf die Sache von der Regierung nochmals in Erwägung gezogen, und darnach auch die Genehmigung des Königs eingeholt war, der sich derzeit auf dem Schlosse Loo bei Arnheim befand und mich aus diesem Grunde nicht empfangen konnte, erhielt ich am 22. October die in Abschrift beifolgende Antwort, in welcher Herr v. d. Maesen im Auftrage des Königs mir zu erkennen giebt:
daß die Niederländische Regierung bereitwillig die Ausführung des von mir dargelegten Vorschlages möglichst unterstützen und demzufolge ihren General-Consul in Jedo beauftragen werde, das Schreiben, welches die Senate an den Kaiser von Japan zu richten beabsichtigen, zu überreichen, und seinen ganzen Einfluß aufzuwenden, um es zu erlangen, daß die Hanseatischen Schiffe provisorisch und unter den, den begünstigten Nationen eingeräumten Bedingungen in den Japanesischen Häfen zugelassen werden, um daselbst ihre Ladungen zu entlöschen und einzunehmen, und alles dasjenige vorzunehmen, was damit in nothwendigem Zusammenhange steht.
Ich habe nicht unterlassen, dem Minister vorläufig für die befriedigende Antwort und das darin bethätigte Entgegenkommen der Niederländischen Regierung mündlich meinen Dank auszusprechen, und demnächst noch drei Puncte zur Sprache gebracht. /
Zuvörderst machte ich ihn darauf aufmerksam, daß in seiner Antwort der von mir hervorgehobenen Ermächtigung des NiederländischenGeneral-Consuls zum Austausch der Declarationen nicht erwähnt sei. Herr v. d. Maesen erwiederte, er habe diesen Punct übergangen, weil man noch gar nicht wisse, ob die Japanesische Regierung überhaupt eine Declaration ausstellen werde. Würde es dazu kommen, so betrachte er es als ganz selbstverständlich, daß der Niederländische Vertreter auch dieß für uns übernehmen werde. Es sei aber sehr wohl möglich, daß die Regierung in Jedo sich schriftlich gar nicht äußere, sondern nur mündlich zu erkennen gebe, daß sie die Hanseatischen Schiffe zulassen werde. Ja es sei selbst das möglich, daß sie schriftlich Nein sage, und unter der Hand zu verstehen gebe, sie werde durch die Finger sehen, wenn Hanseatische Schiffe einlaufen würden. Denn die wunderliche Art dieser Regierung entziehe sich jeder Berechnung.
Zweitens machte ich darauf aufmerksam, daß meine Note nur die Grundlage des zu treffenden Uebereinkommens angegeben habe, und ich die nähere Formulirung unseres Vorschlages den Senaten vorbehalten müsse, wobei sich möglicherweise noch eine Modification oder Umstellung ergeben könne, wie z. B., daß der auf Bestimmung eines Zeitpunktes [nachträglich ergänzt: für die Verhandlung eines Tractates] gerichtete Antrag vorangestellt werde. Ich bemerkte daß mit besonderer Beziehung auf die Rathschläge des vormaligen General-Consuls Donker-Curtius, welche Ew. Hochwohlgeboren in dem anliegenden Referate über eine mit ihm zu Delft gehaltene Conferenz verzeichnet finden. Herr v. d. Maesen erwiederte, daß er mit diesem Vorbehalte vollkommen einverstanden sei, und es gerne sehen würde, wenn er von dem Schreiben an den Kaiser vor der Ausfertigung vertrauliche Mittheilung erhielte, um über die Fassung namentlich auch mit dem Herrn Donker-Curtius Rücksprache zu nehmen. Ich äußerte, daß diese Behandlungsweise den Wünschen der Senate nur entsprechen werde und verhieß ihm die vertrauliche Mittheilung des Entwurfes.
Endlich erklärte sich der Minister auf mein Ersuchen gerne bereit, für die Beförderung des gedachten Schreibens der Senate an den Kaiser zugleich mit den nöthigen Instructionen an den Niederländischen General-Consul Sorge tragen zu wollen.
Nachdem ich Ew. Hochwohlgeboren vorstehend das Ergebniß meiner Mission dargelegt habe, erlaube ich mir schließlich noch die Ueberzeugung auszusprechen, daß nach Allem, was mir über die Verhältnisse in Japan mitgetheilt worden, der eingeschlagene Weg der einzige ist, der zu einem unmittelbar practischen Resultate führen kann. Allerdings darf ich nicht unerwähnt lassen, daß die Beziehungen der Niederländischen Regierung zu der Japanesischen Gesandtschaft, welche auch den Haag besuchte, eine Zeit lang getrübt waren, weil die erstere Anstand nahm, auf die Anträge der Letzteren, wegen Aussetzung des Termins für die Eröffnung der Häfen Hiogo, Neegata und Jedo einzugehen. Diese Mißstimmung ist aber durch die nachträgliche Einwilligung der Niederländischen Regierung ausgeglichen, und daß die letztere noch fortdauernd und vorzugsweise des Vertrauens der Japanesen sich erfreut, beweist der Umstand, daß ihr neuerdings die bevorstehende Ankunft 12 junger Japanesen angekündigt ist, welche unter ihrer Anleitung die Europäischen Sprachen und Staatseinrichtungen zu studieren ausersehen sind. In jedem Falle wird für uns der Zeitpunkt zur Anknüpfung directer Verhandlungen mit Japan erst dann gekommen sein, wenn wir zuvor darüber vergewissert sind, daß eine Gesandtschaft der Hansestädte in Jedo auch wirklich Annahme finden werde.
Genehmigen Ew. Hochwohlgeboren die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung mit der ich verharre
ganz ergebenst