| Regest: |
Rudolph Heinsen, der hanseatische Konsul in Shanghai, dankt Johann Heinrich Wilhelm Smidt, dem Senator für die auswärtigen Angelegenheiten der Hansestadt Bremen, für die Erlaubnis, eine Gebühr für die Ausübung der Konsulargerichtsbarkeit erheben zu dürfen und übermittelt Informationen zu einem Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger, der in Shanghai etabliert wurde. Außerdem informierte er über die Verhandlungen des Shanghai Municipal Council über die Einführung einer neuen Steuer und bittet um die Erlaubnis, auch die Bremer Staatsangehörigen zur Entrichtung dieser zwar geringfügigen, aber umstrittenen Steuer auffordern zu dürfen. Sie soll nicht nur von den in Shanghai ansässigen ausländischen Grundbesitzern, sondern von allen ausländischen Kaufleuten erhoben werden, die Waren in Shanghai lagern. Zweck der Steuer ist der bessere Schutz von Person und Eigentum der Ausländer in Shanghai. Ferner spricht Heinsen aus gegebenem Anlaß die Frage an, ob sich hanseatische Staatsangehörige in Shanghai ganz nach eigenem Ermessen entweder der Konsulargerichtsbarkeit der Hansestädte oder der Preußens unterstellen können. |
| Formalia: | 1 Bogen à 4 Seiten, handschriftlich beschrieben, mit eigenhändiger Unterschrift, nachträglich von anderer Hand mit Vermerken versehen, die - sofern sie nur der Registratur dienten - in der Transkription nicht berücksichtigt werden. |
Shanghai d. 7ten. December 1865
Geehrter Herr Senator!
Ich habe die Ehre Ihnen hiermit den Empfang Ihrer Depesche vom 24sten. August anzuzeigen und erlaube ich mir Einem hohen Senate für die mir gütigst ertheilte Erlaubniß zur Erhebung einer Gebühr von M$ 5.– für Fällung und Ausfertigung eines Urtheils meinen verbindlichsten Dank zu sagen; von dem übrigen Inhalt habe ich bestens Vermerk genommen und werde den ertheilten Instructionen bestens Folge leisten. Unter Kreuzband erlaube ich mir Ihnen einen Bericht des Vereins zur Unterstützung Hülfsbedürftiger zu behändigen aus dem leider hervorgeht, daß die zu verabreichenden Unterstützungen der vorhandenen Mittel halber nur sehr limitirt sein können; weitere Schritte sind seit Veröffentlichung des obigen Statuts bis jetzt nicht gethan. –
Heute habe ich die Ehre Ihnen unter Kreuzband ein Exemplar der stattgehabten Verhandlungen
Se. Hochwohlgeboren
für die Auswärtigen Angelegenheiten
des hiesigen Municipal Council mit den Vertretern der fremden Mächte wegen Erhebung einer Steuer, „Torondues“ genannt, zu behändigen und dieselben Ihrer Durchsicht zu empfehlen mit der Bitte mich zu ermächtigen auch die hiesigen Bremischen Staatsangehörigen anhalten zu dürfen diese Steuer zu bezahlen.1 Dieselbe ist in Uebereinstimmung mit den in meiner Depesche No. 2 vom 15ten. Juni 1861 erwähnten „Land Regulations“. – Diese jetzige Steuer hat, obgleich von den Grundeigenthümern fast einstimmig als nothwendig und wünschenswerth anerkannt, doch zu weiterer Erorterungen unter den Vertretern der fremden Mächte geführt, indem es eine Steuer ist, welche den Handel betrifft & durchaus nicht allein die hiesigen Kaufleute angeht. – Meiner Ansicht nach, welcher sich auch zuletzt die meisten hiesigen Vertreter der fremden Mächte anschlossen, kann der Handel durch eine solche unbedeutende Steuer nicht leiden und haben auch auswärtige Kaufleute sich nicht darüber zu beklagen, da bei den hiesigen Verhältnissen die chinesische Regierung nichts für Schutz und Sicherheit von Person und Gut der Fremden thut, welches durch Einrichtung der hiesigen Polizei etc jetzt doch verhältnismäßig der Fall, also auch Auswärtige, welche hier Waaren lagern haben davon profitiren. –
Ferner erlaube ich mir Ihnen in der Einlage Copien einer Correspondenz mit dem hiesigen Kongl: preußischen General Consulate zu behändigen mit der Bitte, wie ich mich ferner zu verhalten habe. – Es betrifft die Jurisdictionsfrage und ob es den hanseatischen Staatsangehörigen zusteht wie es ihnen convenirt sich heute unter die Jurisdiction des einen, morgen unter diejenige eines anderen Consulates zu stellen.2 – Mein bisher in solchen Angelegenheiten verfolgtes Princip ersehen Sie aus der Copie meines Briefes an das Konigl. Preuß. General Consulat, welche auch den Fall mit dem pp Emil Oppert klar darlegt und habe ich nur noch desjenigen von dem pp J. Henss zu erwähnen, welcher eine holländische Firma vertritt und im letzten Sommer Veranlassung fand ohne besondere Aufforderung meinerseits sich im hiesiges Consulate registriren zu lassen und jetzt ohne irgend welchen mir bekannten Grund sich auch in die Matrikel des Kongl. Preuß. General Consulates hat aufnehmen lassen. Von anderen hanseatischen Staatsangehörigen, welche sich unter die Jurisdiction des hiesigen kongl preuss oder eines anderen hiesigen Consulates gestellt haben oder dieses zu thun wünschen sind mir nur noch die beiden anderen Brüder Ernst und Hermann Oppert bekannt, da dieselben sich aber nie in dem hiesigen Consulate haben registriren lassen, so habe ich auch wie lt: § 13. des allgemeinen Consularreglements mich um dieselben bekümmert. –
Indem ich Sie, geehrter Herr Senator um eine baldige Rückäußerung ergebenst ersuche, erlaube ich mir noch hinzuzufügen, daß ich auch an die Senate der Schwesterstädte über die beiden letzten Punkte mit dieser Post berichtet habe & habe ich die Ehre zu zeichnen als
dero
ganz ergebenster