|1. Blatt, Vorderseite|
Briefkopfstempel:
C. Melchers & Co.
Bremen
Zwischen der Firma C. Melchers & Co. Bremen einerseits und Herrn Herm. Melchers und Herrn Adolf André andererseits ist heute folgender Contract in Betreff der in Hongkong zu errichtenden Firma Melchers & Co. aufgenommen und unterschrieben worden:
§ 1.
Das Haus wird unter der Firma Melchers & Co. im Laufe der letzten Hälfte dieses Jahres durch Herrn Herm. Melchers und H. Ad. André in Hongkong errichtet.
§ 2.
Die Herren C. Melchers & Co. Bremen geben als Commanditaire der Firma Melchers & Co. Hongkong einen Einschuß von Hundert Tausend Bremer Thaler & sind über diesen Betrag hinaus nicht verantwortlich.
§ 3.
Die Herren C. Melchers & Co. Bremen bestimmen, daß jene in § 2 erwähnten Hundert Tausend Bremer Thaler der jetzigen Handels Crisis halber, sowie wegen der kriegerischen Verhältnisse nicht eher durch sie einzuschießen sind, als bis sie sich bereit dazu erklären & dürfen bis auf Weiteres höchstens die Herren Melchers & Co. Hongkong über Fünfzig Tausend Thaler im Ganzen disponiren.
§ 4.
Für diesen Einschuß wird den Herren C. Melchers & Co. am Schluß eines jeden Jahres 5 % Zinsen p. a. im Conto Crt. vergütet, falls der Durchschnitts Discont in Bremen 5 % und darunter ist, ist der Durchschnitts Discont des Jahres über 5 %, so sind d. H. C. Melchers & Co. berechtigt, verhältnißmäßig höhere Zinsen zu berechnen. –
§ 5.
Außer vorstehenden Zinsen für den Einschuß erhalten d. H. C. Melchers & Co. in der neu zu errichtenden Firma 27 1/2 / 100 Antheil, Herr Herm. Melchers 45 / 100 Antheil, Herr Adolf André 27 1/2 / 100 Antheil. Die beiden letzteren empfangen keinerlei sonstige Vergütung für ihre Arbeit. –
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|1. Blatt, Rückseite|
§ 6.
Zinsen im Conto Crt. für Vorschüsse, welche die Herren C. Melchers & Co. außer dem angegebenen Einschuß Capital leihen möchten, werden ebenso wie in § 4 berechnet, in gleicher Weise soll es mit den Geldern gehalten werden, welche Herr Hermann Melchers und Herr Adolf André in die neue Firma einschießen, auch sind die beiden letzteren verpflichtet, den sich für ihren Part ergebenden Ayanz, abzüglich ihrer gewöhnlichen Privat-Ausgaben, zu demselben Zinsfuß im Geschäfte zu lassen, falls nicht eine Privat-Uebereinkunft sämtlicher Associés eine andere Disposition erlauben sollte. Die H. C. Melchers & Co. sind selbstredend nur gebunden, den exacten Einschuß von Bremer Thaler 100,000. – im Geschäfte zu lassen.
§ 7.
Commissionen etc. sollen nach Usancen und Billigkeit berechnet werden, falls keine Special Uebereinkunft stattfindet.
§ 8.
Alle Handlungs- und Haushaltungs-Unkosten, die das Geschäft angehen, sind für Rechng. der Firma, dagegen aber die Hongkong-Theilhaber ihre Privat-Auslagen für Kleidung, Wäsche, Reede & was sonst daher gehört, natürlich selbst zu tragen. –
§ 9.
Hinsichtlich des Creditgibens & überhaupt in allen übrigen Unternehmungen ist es selbstredend Pflicht der China Associés, sehr vorsichtig zu sein & sollen die Bücher des Hauses stets mit der größten Genauigkeit geführt werden, so daß sich ein Jeder klar vom Stande des Geschäftes unterrichten kann. – Jedes Jahr soll p. 31 Decbr eine Bilanz gemacht werden und das Lager aufgenommen werden & ist den Herren C. Melchers & Co. Abschrift davon einzusenden. Es ist hierbei ausdrücklich festgesetzt, dass die Hongkong Associés keine Geschäfte irgend einer Art für alleinige Rechng. betreiben dürfen. –
.//.
|2. Blatt, Vorderseite|
Briefkopfstempel
§ 10.
Der jedesjährige Ayanz oder Verlust wird jedem Theilhaber im Conto Crt. creditirt oder debitirt & zwar stets p. 31 Decbr eines jeden Jahres, von wo an einem jeden Theilhaber wiederum die Zinsen, wie in § 6 angegeben, berechnet werden. –
§ 11.
Der gegenwärtige Contract gilt bis zum Ablauf des Jahres 1869, auch ist verabredet, daß dieser Contract nach Ablauf des angegebenen Zeitraums unverändert fortläuft, falls nicht von einer Seite eine Kündigung eintritt, was 6 Monat im Voraus geschehen muß, soll also diese Uebereinkunft schon am 31 Decbr 1869 ihr Ende erreichen, so muß spätestens am 1 July 1869 gekündigt werden & tritt dann am 1 Janr 1870 die Liquidation der Firma ein, vor deren voller Beendigung indes keiner der Herren Theilhaber den in diesem Contracte eingegangenen Verbindlichkeiten entschlagen ist. –
§ 12.
Im Fall einer der Herren Contrahenten während der Dauer dieses Contracts versterben oder wegen Krankheit oder Unfähigkeit verhindert sein sollte, am Geschäfte Theil zu nehmen, so hat er oder seine Erben, nur bis zum darauf folgenden 31 Decbr Anrecht an das gemeinsame Geschäft. – Das Geschäft wird dann durch die übrigen Theilhaber fortgesetzt & haben diese das nach Liquidation der noch laufenden Verbindlichkeiten bleibende Guthaben des Verstorbenen oder Kranken, im Fall sich solches vorfinden sollte, ohne Einmischung fremder Personen, an die Erben zu remittiren, oder zur Verfügung des Kranken zu stellen.
§ 13.
Sollte später nach gemeinschaftlichem Beschluß ein Etablissement in Shanghai oder einem oder mehreren anderen Plätzen Chinas
|2. Blatt, Rückseite|
oder Japans oder sonstwo in Ostindien errichtet werden, so gehen solches oder solche für Rechnung des Hongkong-Hauses, mit dem das oder die neuen Etablissements sich dann zu berechnen haben.
§ 14.
Es sind von diesem Contract 4 Exemplare gleichen Inhalts ausgefertigt & zur Bestätigung auf Treu und Glauben eigenhändig von den verschiedenen Contrahenten unterzeichnet & damit genehmigt worden. –
So geschehen, Bremen 1 Juni 1866.
C. Melchers & Co.
Adolf André
Hermann Melchers
etc, etc., &c., &ct.et cetera (lateinisch)
p. a.per annum (lateinisch)
Conto Crt.Conto Courant
d.der, die, das
H., Hr, Hr., Hrn, Hrn.Herr, Herren, Herrn
Rech., Rechn., Rechng.Rechnung
p, p., pr.per (lateinisch)
Dec, Dec., Decb, Decbr, Decbr.December
Dec, Dec., Decb, Decbr, Decbr.December
Jan., Janr, Janr.Januar
MABMelchers Archiv, Bremen
MABMelchers Archiv, BremenKasten 2Firma Melchers & Co., Hongkong bzw. China, 1910–1952
Melchers & Co., HongkongDas 1866 durch die Firma C.
Melchers & Co. in Bremen
und die beiden Kaufleute Hermann Melchers und Adolf
André gegründete Unternehmen entwickelte sich rasch zu einem der
grössten deutschen Chinahandelshäuser, das Niederlassungen in Shanghai (seit 1877), Hankou (seit 1884), Kanton (seit 1892), Tianjin (seit 1898), Chinkiang (seit 1901), Ichang (seit 1901), Chunking (seit 1909) und Tsingtau (seit 1910) unterhielt. Melchers
& Co. beteiligten sich an der Hongkong and Shanghai Banking Corporation
(HSBC). 1885 übernahmen Melchers & Co. die Generalvertretung
des Norddeutschen Lloyd
in China und trieben gemeinsam mit
diesem die Entwicklung der Schifffahrt auf dem Jangtsekiang voran. Zu den Teilhabern des Unternehmens gehörte von
1894 bis 1899 auch Gustav
Adolf Melchers, ein Neffe des Mitbegründers. Bei Beginn des Ersten
Weltkriegs betrieben Melchers & Co. mit mehr als 50 Fluss- und
Küstendampfern sowie zehn Überseedampfern insgesamt zwei Haupt- und zwölf
Zweiglinien in Ostasien
und Ozeanien, indem sie
Verbindungen zwischen Hongkong und Neuguinea
sowie den Salomon-Inseln
anboten. Sie beschäftigten zu dieser Zeit mehr als 100 europäische und rund
850 chinesische Angestellte, außerdem waren 3.500 chinesische Arbeiter für das Haus
tätig. - Zur Unternehmensgeschichte liegen einige Selbstdarstellungen und
Jubiläumsschriften, eine knappe Skizze der Entwicklung bis 1918 und die
Ausarbeitungen des langjährigen Mitinhabers Henning Melchers, bisher aber keine
wissenschaftlich fundierte, umfassende Darstellung vor. Vgl.
C. Melchers & Co. Bremen
(1911)
;
150 Jahre C. Melchers & Co. Bremen. 90 Jahre Melchers
& Co. China
;
Treue, C. Melchers & Co.
;
King, Hongkong and
Shanghai Banking Corporation, Bd. 1
, passim;
King, Hongkong and Shanghai
Banking Corporation, Bd. 2
, passim;
Melchers, Geschichte der
Firma Melchers
;
Melchers, China und
Melchers
.
Bremm
, Klaus-Jürgen: 1866: Bismarcks Krieg gegen die Habsburger, Darmstadt 2016
Bremm
, 1866
2016
Bremen
Preußen
Österreich bzw. (seit 1867:) Österreich-Ungarn
Holstein [Herzogtum]
Italien
China; auch: chinesisches Kaiserreich, chinesisches Reich, chinesische Republik, Reich der Mitte
Shanghai (Pinyin) [Stadt in China]; auch: Schanghai, Shang-hae, Shang-hai, Shanghae, Shanhay
Japan; auch: Japon (französisch), Jappan
Ostasien; auch: East Indies (englisch), Indien, Ostindien, „Osten“Der Begriff Ostasien wird in der vorliegenden Edition in einem ganz weiten Sinne verstanden als Klammer für diejenigen Weltregionen, die für deutsche Kaufleute im langen 19. Jahrhundert auf Segel- und Dampfschiffen durch Umrundung des Kaps der Guten Hoffnung an der Südspitze Südafrikas oder - seit 1869 - nach Durchfahren des Suezkanals über den Indischen Ozean oder durch Umrundung der Südspitze Südamerikas über den Pazifik erreichbar waren. In den historischen Quellen synonym verwendet werden die Begriffe Indien, Ostindien oder einfach „Osten“.
Melchers, HermannHermann MelchersKaufmann11687268318.05.184208.07.1918Hermann Melchers, ein Enkel des Mitbegründers der Firma C. Melchers & Co. in Bremen, Carl Melchers, durchlief eine kaufmännische Ausbildung bei Louis F. Kalkmann & Co. in Bremen, war dann als Gehilfe für Rösing Brothers & Co. in London tätig und ging 1864 nach Hongkong, um dort für die Firma Eduard Schellhaß & Co. zu arbeiten. 1866 gründete er - unterstützt durch das Bremer Stammhaus - gemeinsam mit dem befreundeten Kaufmann Adolf André die Firma Melchers & Co. in Hongkong, die sich zu einem der bedeutendsten deutschen Chinahandelshäuser entwickelte. Zum Jahresende 1873 kehrte Hermann Melchers nach Bremen zurück und übernahm 1874 als Teilhaber eine wichtige Rolle für das Familienunternehmen. 1887 ernannte ihn die Bremer Kaufmannschaft zum Präsidenten der Handelskammer Bremen. Angesichts der Auswirkungen des Ersten Weltkriegs, der zur Enteignung der Firma Melchers & Co. in China führte und den wirtschaftlichen Zusammenbruch Deutschlands mit sich brachte, nahm er sich 1918 das Leben. Vgl.
Treue, „Melchers“
;
Melchers, China und Melchers
, S. 18–51;
Maiwald, Leben
, passim.
André, AdolfAdolf AndréKaufmannAdolf André war von 1866 bis 1889 Teilhaber der Firma Melchers & Co. in Hongkong; seit 1877 oblag ihm die Leitung der neu eröffneten Filiale Shanghai, 1879 übernahm er die Gesamtleitung der Geschäfte in China und wechselte deshalb nach Hongkong.
André [Frau]Frau AndréFrau André war die Ehefrau von Adolf André.
Handelshaus, innere Organisation
Kaufmann, Kaufleute; auch: Händler
Gesellschaftsvertrag; auch: Contract, GesellschaftervertragUnter einem Gesellschaftsvertrag versteht man den Vertrag zur Gründung einer juristisch selbständigen Firma bzw. zur Regelung der Rechte und Pflichten ihrer Teilhaber.
Kapital; auch: Aktienkapital, Bankkapital, Capital, Einschuß, Gesellschaftskapital, Privat-Capital, Stamm-Capital, working capital (englisch)
Taler, Bremer [Währungseinheit]; auch: Bremer Thaler, Taler GoldWichtigste Währungsgrundlage des Bremer Handels war seit dem 18. Jahrhundert der französische Louis d‛or. Er diente - vergleichbar der Mark Banco in Hamburg - vor allem als Recheneinheit, nicht als umlaufende Währung. Eher aus Prestigegründen wurde im 19. Jahrhundert eine eigene Bremer Goldmünze geprägt: der „Taler Gold“. Er erlangte aber keine nennenswerte wirtschaftliche Bedeutung, der alltägliche Zahlungsverkehr wurde stattdessen bis in die frühen 1870er Jahren hinein mit dem auch in Bremen geprägten Reichstaler abgewickelt, der sich in 72 Grote zu jeweils 5 Schwaren aufteilen ließ.
Teilhaber; auch: Ahsocié, Associé, Gesellschafter, Partner, Theilhaber, Theilnehmer
Kommanditär; auch: Commanditair
Handelskrise; auch: Handels Crisis
Diskont; auch: Discont, discount (englisch)Als „Diskont“ bezeichnet man einen Abschlag auf den Nennwert von Wechseln und anderen Wertpapieren, die zur Zahlung eingereicht werden.
Lohn; auch: Bezüge, Gage, Gehalt, Salair, salary (englisch), Vergütung, wage (englisch)
Arbeit; auch: labour (englisch)
Avanz, Ayanz s. auch Gewinn
Der im norddeutschen, für die französische Sprache aufgeschlossenen Bildungsbürgertum des 19. Jahrhunderts verwendete Begriff „Avanz“ oder „Ayanz“ für einen Ertrag oder das bilanzielle Aktivum Gewinn lässt sich durch Substantivierung von dem französischen Hilfsverb avoir (haben) bzw. dessen Partizip Präsenz ayant (habend) ableiten.
Privatausgaben; auch: Privat-Auslagen
Kommission, Kommissionsgebühr; auch: commission (englisch), Commission, Commißion
Usance s. auch Sitte
Der aus dem Franzöischen stammende Begriff „Usance“ steht für Brauch oder Praktik.
BilligkeitPrinzip, sich am niedrigsten Preis zu orientieren.
Geschäftskosten; auch: costs (englisch), Handlungs-Unkosten, Kosten, Schiffs-Unkosten, Spesen, Unkosten
Bekleidung; auch: Kleider, Kleidung
Reede; auch: Rede, RehdeMit dem Begriff „Reede“ werden zum einen Anlege- und Ankerplätze von Schiffen im oder vor dem Hafen, zum anderen auch die Fahrtkosten bezeichnet, die für eine Schiffspassage oder die Charterung eines Schiffs anfallen.
Kredit; auch: Anleihen an dritte Personen, Ausleihung von Geldern, Blanco Credit, Credit, credit (englisch), Darlehen, Kreditgeschäft
Associé; auch: Ahsocié, Associe s. auch Teilhaber
Der aus dem Französischen stammende Begriff „associé“ steht für einen geschäftlichen Teilhaber.
Bilanz; auch: balance sheet (englisch), bilanzieller Status
Inventur; auch: Inventario, Inventarisirung
Verlust; auch: loss (englisch), Verlustbeteiligung
LiquidationDer aus dem Französischen stammende Begriff „Liquidation“ bezeichnet die formelle Auflösung einer juristisch selbständigen Firma, unter Umständen durch einen amtlich bestellten Liquidator.
Vertragspartner [gewerblicher Verträge]; auch: Contrahent, Kontrahent
Tod; auch: decapitation (englisch), Enthauptung, execution (englisch), Hinrichtung, Mord, Sterbefall, Todesfall, Todestag, Todestrafe
Krankheit; auch: Ägyptische Augenkrankheit, Cholera, Gehirnerweichung, Gelbes Fieber, Hypochondrie, Malaria, Nervenkrankheit, Neurasthenie, Ruhr, Wahnvorstellungen
EtablissementDer aus dem Französischen ins Deutsche übernommene Begriff „Etablissement“ bezeichnet ein Geschäft oder eine sonstige Einrichtung.