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Hongkong, den 10ten. April 1867.
Geehrter Herr Senator,
Ihre geehrte Zuschrift vom 8ten. Novbr. v. J. ist mir rechtzeitig geworden und hat die darin angeregte Frage, welche Restrictionen auf den Kuliehandel unter deutscher Flagge im Interesse der deutschen Rhederei zu legen, meine volle Beachtung gefunden. –
Wie Sie richtig vermuthen, gelten für die englischen und französischen Schiffe, die Kulies (: Handarbeiter) von China nach Havana, oder der Westküste Amerika‘s nehmen, nicht dieselben Auswanderungsgesetze, wie für die von Europa abgehenden Auswanderer, und bin ich so frei Ihnen durch meinen Associé, Herrn Siemsen in Hamburg, die betreffenden Verordnungen zugängich zu machen, wie sie für englische Schiffe gelten, die von hier expedirt werden müssen, wenn die Kulies auch in Macao eingenommen, oder von chinesischen Häfen unter specieller Aufsicht der betreffenden englischen Consuln expedirt werden. – Wie genau die französischen Vorschriften in dieser Beziehung sind, habe ich leider nicht erfahren können, solche würden aber zweifelsohne leicht in Paris erhältlich sein, und gewiß gerne einem Hohen Senate zur Einsicht gegeben werden. –
Einen ganz besonderen Unterschied möchte ich|1. Bogen, 2. Seite| mir bei zu erlassenden Anordnungen zu empfehlen erlauben, bei allen nach Cuba und der Westküste Amerika‘s in deutschen Schiffen auswandernden Chinesen, und solchen, die nach anderen überseeischen Plätzen gehen, da bekanntermaaßen in ersteren Ländern, die dorthin geführten Kulies allerdings einen nominellen Lohn bekommen, in fast jeder anderen Beziehung aber den von Afrika importirten Negern gleich, und in Wirklichkeit wie Sclaven behandelt werden, welches auch schon durch den Thatbestand eine Bestätigung findet, daß in Havana wie Callao sehr häufig die Passagescheine (für Kulies) in öffentlicher Auction verkauft werden sollen. –
Zu einem solchen Handel unsere deutschen Flaggen nicht gemißbraucht zu sehen, war der Hauptgrund meiner früheren Mittheilungen über diese Angelegenheit, und bin ich überzeugt, daß es nur von Vortheil für die deutsche Rhederei, wenn es derselben untersagt wird, sich an diesem Handel ferner zu betheiligen. Eine Linie ist insofern leicht zu ziehen zwischen ferner zu erlaubendem und zu verbietendem Transport Chinesischer Auswanderer, wenn ein zu erlassendes hierauf bezügliches Gesetz nur die Einnahme von chinesischen Passagieren gestattet, die selber ihre Passagegelder bezahlen, da nämlich solche bei denen nach Havana gehenden Kulies durch die hier etablirten Agenten der betreffenden Häuser bezahlt werden, und dadurch denselben von vornherein einen unbedingten Halt auf solche Kulies geben. –
Eine Ausnahme von diesem Verbot würde ich mir erlauben nur in solchen Fällen als zulässig zu erklären, wo die Abschiffung solcher Kulies durch europäische|1. Bogen, 3. Seite| Regierungen und unter deren specieller Aufsicht, wie solches beispielsweise für die holländische Regierung nach Surinam geschehen, bewerkstelligt werden. –
Wünschenswerth wäre es außerdem einen Erlaß zu publiciren, welches Schiffen unter deutscher und hanseatischen Flaggen auf die Mitnahme von Chinesen nur bis zu einer gewissen Anzahl für die gemessene Last von Tonnen erlaubt, da in dieser Hinsicht öfters von der Küste China‛s nach Singapore und Penang kleine, 4–500 Tons messende Schiffe, eine viel zu große Anzahl Passagiere, als mit der Sicherheit der Schiffe vereinbar, mitnehmen, und dadurch bei verschiedenen Gelegenheiten zu höchst beklagenswerten Unglücksfällen geführt haben. – Für solche Reisen mit dem Monsoon, voraussichtlich 20 Tage nicht übersteigend, würde ich mir erlauben höchstens einen Kopf auf jede Tonne, respective 3 Köpfe auf eine Commerzlast, als zulässig zu erklären. –
Es kommen augenblicklich oftmals Fälle vor, wo kleine Schiffe die doppelte Anzahl mitnehmen. –
Für weitere Reisen könnten die für europäische Auswanderer geltenden Bestimmungen auch für Chinesische Auswanderer Anwendung finden und bezüglich Beköstigung, und sonstiger Einrichtungen, würde ich mir erlauben die Ihnen zugehenden, hier geltenden englischen Gesetz, als Basis für ein zu erlassendes Gesetz zu adoptiren.
Würde alsdann einer solchen Verordnung die Verpflichtung für den Capitain beigefügt das Schiff durch seinen Consul passiren zu lassen, ehe es clariren kann,|1. Bogen, 4. Seite| so würde allen Mißbräuchen leicht Einhalt gethan werden können. –
Die Proviantirung geschieht allerdings in den meisten Fällen durch den chinesischen Agenten; – da ein solcher aber sich den zu erlassenden Vorschriften fügen muß und bereits gewohnt dies zu thun, so kann aus diesem Punct kaum eine nennenswerthe Schwierigkeit entstehen, speciell, wenn solche Bestimmungen auch zunächst nur für Reisen über 20 Tagen mit dem Monsoon in Anwendung gebracht werden. –
In Vorstehendem, Herr Senator, habe ich in kurzen Umrissen Ihnen meine Ansichten über diesen Gegenstand gegeben, und soll es mir zur Freude gereichen, wenn Ihnen darin das Material für zu machende gesetzliche Bestimmungen gegeben wird, die, meiner Ansicht nach, nur zum Vortheil unsere so geachteten, und in hiesigen Gewässern so sehr stark vertretenen deutschen Flaggen, sowie deren Rhedereien selbst, dienen kann. –
(gez:) W. Nissen.
Consul.
bezw., bzw.beziehungsweise
Nov., Novb, Novbr, Novbr.November
v. J.vorigen Jahres
gez., gez:gezeichnet
AHKBArchiv der Handelskammer Bremen
AHKBArchiv der Handelskammer BremenMA - Hp II 83, Bd. 2Handelspolitik - Außenhandel, China, Bd. 2: (1863–1870)
Wagner
, Winfried: „… so verwerflich die Sache an sich sein mag…“. Kulitransport auf hanseatischen Schiffen, in: Roder, Hartmut (Hg.), Bremen - Ostasien. Eine Beziehung im Wandel. 100 Jahre Ostasiatischer Verein Bremen, Bremen 2001, S. 204–210
Wagner
, „… so verwerflich die Sache an sich sein mag…“
2001
Regierung Chinas
Senat der Hansestadt Hamburg
Regierung der Niederlande
Hamburg
Cumsing Moon [Ort in China, nahe Hongkong]
HansestädteMit dem Sammelbegriff Hansestädte sind im 19. Jahrhundert in der Regel die drei norddeutschen Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck gemeint.
Großbritannien; auch: England, Great Britain, United Kingdom of Great Britain and Ireland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und IrlandNach dem Zusammenschluss des 1707 gebildeten Königreichs Großbritannien mit dem nur noch formell selbständigen Irland im Jahr 1801 lautete die offizielle Staatsbezeichnung Großbritanniens bis 1927 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland. Das Staatsgebiet umfasste auf den Britischen Inseln die vier Landesteile England, Wales, Schottland und Irland, hinzu kamen abhängige Territorien auf allen Kontinenten, deren größte Ausdehnung 1922 erreicht war. 1927, mit der Bildung des Irischen Freistaats, wurde die offizielle Staatsbezeichnung verändert zu Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Frankreich
Amerika; auch: America (englisch), Nord-, Mittel- und Südamerika
China; auch: chinesisches Kaiserreich, chinesisches Reich, chinesische Republik, Reich der Mitte
Havana
Europa; auch: Europe (englisch)
Macau [Portugiesischer Stützpunkt in China]; auch: Aomen (Pinyin), MacaoDie Stadt Macau im Delta des Perlflusses wurde seit Mitte des 16. Jahrhunderts von den Portugiesen als Handelsstützpunkt genutzt und von ihnen 1845 einseitig zum Freihafen erklärt. Der rechtliche Status der Stadt blieb zwischen Chinesen und Portugiesen umstritten.
Paris
Kuba; auch: Cuba
Afrika
Callao [Stadt in Peru]
Surinam [Niederländische Kolonie in Südamerika]
Singapur, auch: Sincapore, Singapore
Penang [Insel in der Straße von Malakka]; auch: Prince of Wales Island (englisch), Pulo Pinang (malaiisch)
Merck, Carl Hermann (seit 1831: Dr.)Carl Hermann MerckJurist, Politiker11689138603.05.180916.10.1880Carl Hermann Merck studierte Jura und wurde 1831 promoviert. Anschließend ging er für einige Jahre auf Reisen, was ihm durch ein ererbtes Vermögen möglich war. Nach seiner Rückkehr nach Hamburg im Jahr 1839 engagierte er sich u.a. für den Eisenbahnbau. 1843 zum Ratssekretär berufen, wählte man ihn 1847 zum Senatssyndikus und betraute ihn wenig später zugleich mit den auswärtigen Angelegenheiten Hamburgs - eine Aufgabe, die er bis zu seinem Tod mehr als 30 Jahre lang wahrnahm. Für die Konsuln der Hansestadt in anderen Ländern war er über Jahre der wichtigste Ansprechpartner, der erheblichen politischen Einfluss besaß. Vgl.
Beneke, „Merck“
.
Siemssen, Georg TheodorGeorg Theodor SiemssenKaufmann, Konsul101991322315.03.181624.11.1886Georg Theodor Siemssen ging im Auftrag des Handelshauses Roß, Vidal & Co. in den 1830er Jahren auf Expeditionsfahrten nach Ostasien und wurde schließlich für deren Niederlassung in Batavia, die Firma T. E. Vidal & Co. tätig. Er stand im engen Austausch mit seinen früheren Schulfreunden Theodor August Behn und Valentin Lorenz Meyer, die sich 1840 mit der Firma Behn, Meyer & Co., in Singapur selbständig gemacht hatten. Er selbst konnte sich dazu erst 1846 entscheiden und ließ sich mit der Firma Siemssen & Co. in Kanton nieder. 1852 wurde er zum Konsul der Hansestadt Hamburg in Kanton berufen, 1855 bzw. 1856 übernahm er auch die Aufgaben eines Konsuls der Hansestädte Bremen und Lübeck. Das von ihm gegründete Unternehmen entwickelte sich zu einem der bedeutendsten deutschen Handelshäuser in China mit Verbindungen nach Südostasien, Europa und Amerika. Er selbst kehrte 1858 nach Hamburg zurück, konzentrierte sich mit der Firma G. T. Siemssen auf die Pflege der Geschäftsverbindungen in Europa und übernahm verschiedene Ehrenämter. Von 1862 bis 1873 gehörte er der Hamburgischen Bürgerschaft an. Vgl.
Möring, Siemssen & Co.
.
Konsul der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Hanseatischer Konsul)
Senator der Hansestadt Hamburg
Kulitransport; auch: Cooly-Verschiffung, Kulie-PassagierVor dem Hintergrund schlechter Lebensverhältnisse und steigender Bevölkerungszahlen in China auf der einen, hoher Nachfrage nach billigen Arbeitskräften für den Eisenbahnbau, für Bergwerke und Plantagen in Amerika sowie Niederländisch-Indien auf der anderen Seite nahm die chinesische Auswanderung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts stark zu, obwohl sie von der chinesischen Obrigkeit weiterhin mißbilligt wurde. Auch deutsche Kaufleute und Reeder stiegen frühzeitig in das Geschäft mit dem Transport von Kulis an die amerikanischen Westküste ein, wo das nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg (1861–1865) geltende Verbot der Sklaverei den Arbeitskräftemangel noch verschärfte. Angesichts der teils menschenunwürdigen Zustände auf den Schiffe entbrannte in China allerdings bald eine heftige Diskussion über diese Transporte und die mit den Auswanderungswilligen geschlossenen Arbeitsverträge, die dem Sklavenhandel nahe kam. Auf ein verbindliches Abkommen mit der chinesischen Regierung zur Regelung der Bedingungen für Kulitransporte konnten sich die europäischen Mächte lange Zeit nicht verständigen. Großbritannien und Frankreich preschten dabei vor, die deutschen Staaten hielten sich jedoch zurück. Deutsche Kaufleute und Reeder profitierten offenkundig sogar von der wachsenden Zurückhaltung ihrer britischen und französischen Wettbewerber, während zugleich der Bedarf an billigen Arbeitskräften in den Zinnminen und Plantagen auf der Malayischen Halbinsel und in Niederländisch-Indien gegen Ende des 19. Jahrhunderts weiter kräftig anwuchs. Die Kulitransporte entwickelten sich nun aber zunehmend zur modernen Passagierschifffahrt. - In der einschlägigen Forschungsliteratur wird die Frage der Beteiligung deutscher Reeder und Kaufleute bisher kaum angesprochen. Vgl.
Foster Farley, Chinese Coolie Trade
;
Meagher, Chinese Laborers
;
Irick, Ch‛ing Policy
;
YEN, Coolies and Mandarins
;
Loh, Beyond the Tin Mines
;
Narvaez, Chinese Coolies
;
Sinn, Pacific Crossing
;
Ginés-Blasi, Exploiting Chinese Labour
. Dass sie möglicherweise viel größer war, als die Zeitgenossen angaben, zeigen jedoch erste Pionierstudien. Vgl. insbesondere:
Wagner, „… so verwerflich die Sache an sich sein mag…“
;
Wippich, „… kein respectables Geschäft“
;
Steen, Deutschland, China und die „Kuli-Frage“
;
Goey, Consuls
, S. 79–84.
Kuli; auch: Coolie, Koolie, Kulie, Kuliehandel, Kulihandel, Lastenträger„Kuli“ war in China und anderen Ländern Ostasiens im 19. Jahrhundert die übliche Bezeichnung für einen ungelernter Hand- oder Hilfsarbeiter, der vor allem als Lastenträger beschäftigt wurde.
Sklaven; auch: Sklavenhandel, Sklaverei
Passage; auch: Passagegeld, Passageschein, Passagier, Passagierdampfer, Passagierschifffahrt
Auswanderung; auch: Emigration
Flagge; auch: flag (englisch), Flaggenstock, Nationalflagge, SchiffsflaggeDie in der Regel aus Tuch bestehende Flagge eines Schiffes dient der Übertragung von Informationen auf weite Sicht. Dabei geht es zumeist um die Zugehörigkeit zu einer Reederei oder zu einem Staatswesen, in deren Schiffsregister das Schiff eingetragen ist; in letzterem Fall müssen weder die Eigner noch der Kapitän und die anderen Mitglieder der Schiffsmannschaft zwangsläufig ihren Sitz in dem betreffenden Staat haben. Die Nationalflaggen der Europäer wurden im 18. und 19. Jahrhundert in Ostasien auch vermehrt an Land gehisst, etwa vor den ausländischen Faktoreien im chinesischen Kanton oder auf Konsulatsgebäuden.
Reederei; auch: Rederei, Rhederei
Arbeiter, Arbeiterin; auch: Handarbeiter, Hilfsarbeiter, Vorarbeiter
Associé; auch: Ahsocié, Associe s. auch Teilhaber
Der aus dem Französischen stammende Begriff „associé“ steht für einen geschäftlichen Teilhaber.
Hafen; auch: free port (englisch), Freihafen, port (englisch), VertragshafenHäfen spielten für den Handel mit und in Ostasien im langen 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle, zum einen als „Freihäfen“, wie zum Beispiel Singapur, in denen Waren ein- und ausgeführt werden konnten, ohne mit Zöllen belastet oder durch nichttarifäre Handelshemnisse beschränkt zu werden, zum anderen - und das war die häufigere Form - als „Vertragshäfen“, die zumeist nicht freiwillig, sondern unter Androhung von militärischer Gewalt oder auch erst nach einer militärischen Niederlage von den betreffenden Territorialstaaten, vor allem China und Japan, für den internationalen Handel geöffnet wurden. Dies geschah in der Regel auf der Basis eines mehr oder weniger erzwungenen Handelsvertrages, der keine gleichen Rechte für die Vertragspartner vorsah, sondern in erster Linie den Interessen der ausländischen imperialen Mächte entsprach und deshalb als Ungleicher Vertrag bezeichnet wurde. Über die Vertragshäfen wurde in China, Japan und anderen Ländern Ostasiens eine kommerzielle Revolution mit tiefgreifenden Veränderung für alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft in Gang gesetzt. Vgl.
Fairbank, Trade and Diplomacy
;
HAO, Commercial Revolution
;
Hoare, Japan‛s Treaty Ports
;
So/MyersTreaty Port Economy
;
Bickers/Jackson, Treaty Ports
;
Brunero/Villalta Puig, Life in Treaty Port China and Japan
.
Chinesen; auch: Chinese (englisch)
Lohn; auch: Bezüge, Gage, Gehalt, Salair, salary (englisch), Vergütung, wage (englisch)
Auktion; auch: Auction, auction (englisch), Auktionsverkauf
Vertreter, Vertretung; auch: agency (englisch), agent (englisch), Agent, Agentur, Alleinvertretung, Handelsagentur, representation (englisch), representative (englisch), Vertretungsgebiet, Vertretungsvertrag
Zahlung; auch: Auszahlung, Barzahlung, Bezahlung, Disbursement, Einzahlung, Geldüberweisung. Giro Verkehr, payment (englisch), Rückzahlung, Vorausbezahlung, Zahlungsanweisung, Zahlungsausfall, Zahlungsbedingungen, Zahlungsbereitschaft, Zahlungsmethode, Zahlungsmodus, Zahlungsschwierigkeit, Zahlungsverkehr, Zahlungsverweigerung, Zahlungsverzögerung
Tonne [Gewichtseinheit]; auch: t., ts., ton (englisch) Die Gewichtseinheit Tonne war im 19. Jahrhundert noch nicht normiert. Sie wurde teilweise auch noch als ein Raummaß verwendet, also etwa für eine Tonne voll Bier, Getreide, Fisch oder Salz mit ganz unterschiedlichem Gewicht. Für die Tonne als Gewichtseinheit setzte sich im 19. Jahrhundert im deutschen Sprachraum das metrische Maß von 1.000 Kilogramm durch. Im angelsäsischen Sprachraum dagegen ist weiterhin zwischen der metrischen Tonne (metric ton), der britischen „long ton“ (~ 1.016 Kilogramm) und amerikanischen „short ton“ (~ 907 Kilogramm) zu unterscheiden.
Monsun; auch: Monsson, moussons (französisch)
Last [Gewichtseinheit]; auch: CommerzlastDie im Handel des 18. und 19. Jahrhunderts für Schiffsladungen übliche Gewichtseinheit „Last“ war von unterschiedlicher Größe, oft entsprach sie 36 bis 40 Zentnern, 4000 Pfund oder 2–3 Tonnen.
Versorgung; auch: Beköstigung, Kost, Kostgeld, Proviant, Provision
Kapitän; auch: Capitän, Capitain, captain (englisch), Kapitaen, Schiffscapitän