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Nr. 2.4.1.02

August Heinrich Exner über deutsche Versicherungs-Gesellschaften in China und speziell die Versicherung von Waffentransporten deutscher Händler bei britischen Gesellschaften, 2. März 1887

Zeitungsbeitrag

Regest:

August Heinrich Exner, seit kurzem Direktor der Leipziger Bank und zuvor für die Deutsche Bank mit der Finanzierung von Eisenbahnen in China befasst, nutzt die dabei gewonnenen Einblicke für seine publizistische Arbeit. In einem Beitrag, der am 2. März 1887 in der Berliner Börsen-Zeitung erschien, widmet er sich ausführlich den deutschen Versicherungsgesellschaften in China. Er geht zunächst auf die Tradition der von den einzelnen Gilden chinesischer Kaufleute geleisteten wechselseitigen Versicherung ein, das er als ein Bestechung und Korruption hervorbringendes und förderndes System beschreibt. Erst im Handel mit europäischen Kaufleuten hätten chinesische Kaufleute die Vorzüge moderner westlicher Versicherungsgesellschaften kennengelernt, insbesondere auf dem Gebiet der Transportversicherung. Deutsche Versicherungsgesellschaften hätten es allerdings bisher kaum geschafft, sich in diesem Geschäftsfeld zu etablieren; so gebe es in Shanghai, dem wichtigen Umschlagplatz des internationalen Handels, mehr als 40 britische und australische, aber nur 14 deutsche Transportversicherungsgesellschaften. Als wichtigste Ursachen dafür führt Exner an, dass die deutschen Gesellschaften offenkundig zu schwerfällig und vorsichtig, vor allem aber in China nur ungenügend bekannt seien und deshalb auch für Regierungsaufträge, was im Falle von Waffen- und Munitionslieferungen zu erheblichen Problemen führen könne.

Deutsche Versicherungs-Gesellschaften in China


Das Versicherungswesen in heutigem Sinne ist in China so gut wie unbekannt. Nur da, wo der chinesische Kaufmann in einen ständigen Verkehr mit dem Europäer getreten ist, also in den wenigen, dem fremden Handel geöffneten Häfen des himmlischen Reiches hat er das System des Versicherungswesens kennen und sich der Vortheile desselben zu bedienen gelernt. Hier deckt der chinesische Großkaufmann, der seine aus dem Süden des Reiches bezogenen Waaren hinauf nach Tientsin zur Versorgung der nördlichen Provinzen zu verschiffen pflegt, das Risiko für den See- und Flußtransport. Aber auch an den großen Hafenplätzen, in Shanghai, dem Centrum des allgemeinen Import- und Exporthandels Chinas, in Hankau, dem wichtigsten Theeplatz am Yang-tsze, ist der Chinese zur Deckung von Versicherungen hauptsächlich auf ausländische Assekuranz-Kompagnien angewiesen. Von rein chinesischen Versicherungs-Gesellschaften ist nur diejenige der China merchants Steam Navigation Co. bemerkenswerth, welche Schifffahrts-Gesellschaft eine Art staatlichen Charakter trägt.

Immerhin kennt und betreibt der Chinese bereits seit Jahrhunderten das Versicherungswesen, wenn auch in einer ganz anderen Form als wir. – Recht war – und ist zum Theil noch heute in China käuflich; Bestechungen spielten im gesammten chinesischen Gerichtswesen eine hervorragende Rolle; wer am meisten zahlte, behielt recht. Um sich gegen derartige Uebergriffe Einzelner zu schützen, traten an verschiedenen Plätzen ganze Handelszweige zu Vereinigungen zusammen und schlossen ein Schutz- und Trutzbündniß, es bildeten sich „Eingetragene Genossenschaften zwecks gegenseitiger Versicherung der Interessen ihrer einzelnen Mitglieder”, also eine Art „Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit“. Die Thätigkeit dieser Gilden gestaltete sich zunächst wie folgt. Wurde eines ihrer Mitglieder ungerechter Weise verklagt oder in irgend einer Weise vergewaltigt, so nahm die gesammte Gilde den Fall auf; jedes Mitglied leistete einen entsprechenden Beitrag und so wurde es der Gilde möglich, durch Zahlung eines höheren Betrages den Richter zur Verurtheilung des wirklich Schuldigen, also zu einem gerechten Urtheil zu bestechen. Gar bald hatte man die Macht erkannt, welche in derartigen Vereinigungen lag, die Sicherheit, welche hierdurch dem Einzelnen geboten wurde und heute existirt wohl in dem weiten chinesischen Reich kein Stand, kein Gewerbe, welches nicht zu einer Gilde vereinigt ist. Leider haben auch die lichtscheuen Elemente, wie Diebe, Bettler und ähnliche Existenzen von diesen Einrichtungen profitirt und sich gewissermaßen zu Erwerbs-Versicherungs-Gesellschaften zusammengethan. Wehe dem armen Kaufmann, der einen Bettler beleidigt, ihm etwa ihm nach seiner Ansicht mit Recht gebührende Almosen verweigert; am nächsten Tage wird ein Heer von Bettlern, alles Mitglieder der Gilde, seinen Laden belagern; kein Kunde wird es wagen, durch diese schmutzige und schmierige, halbnackte Gesellschaft sich einen Weg zu der Verkaufsstelle zu bahnen und so wird die letztere käuferleer bleiben, bis sich ihr Inhaber von der Bettlerhorde freikauft.

Im Laufe der Zeit hat sich dieses Gildenwesen mehr und mehr vervollkommnet und sich gewissermaßen zu einer Versicherung gegen alle und jede Gefahr herausgebildet, welche – abgesehen von force majeure – den in Frage stehenden Handelszweig treffen könnte. Es kann die Gilde einen wesentlichen Einfluß auf den Preis ihrer Artikel ausüben, sie bildet gleichsam ein mächtiges Konsortium, und kann unter Umständen Hausse und Baisse diktiren. Die Gilde der Reishändler von Kanton zwang noch im letzten Jahre die Provinzial-Regierung, eine beabsichtigte Erhöhung des Lekin auf Reis fallen zu lassen, indem sie drohte, eher den gesammten Reisvorrath im Innern des Landes verderben zu lassen, als der Regierung den erhöhten Zoll zu zahlen. Diejenigen Zweige des Assekuranzwesens, welche bei uns in ausgedehntester Weise kultivirt werden, nämlich die Transport-, Feuer- und Lebensversicherungen werden seitens der Chinesen in Form von eigenen chinesischen Gesellschaften fast gar nicht betrieben. Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob und wie dieser Umstand von Seiten unserer deutschen Versicherungs-Gesellschaften vortheilhaft ausgenutzt werden kann. Was zunächst die Transport-Versicherung betrifft, so besteht hier ein großes Feld für die Thätigkeit rühriger Assekuranz-Kompagnien, beziffert sich doch der Import- und Exporthandel Shanghais allein auf über 500 000 000 Mark Werth p. a., wobei der sehr starke Handelsverkehr durch chinesische Dschunken nicht mitgerechnet ist. Nach den mir vorliegenden Verzeichnissen ist unter den in China thätigen Transport-Versicherungs-Gesellschaften Großbritannien außerordentlich stark vertreten; ich zähle über 40 englische und australische Kompagnien, darunter 3 englische Gesellschaften mit Zentralsitz in Shanghai. Dem gegenüber sind daselbst nur etwa 14 deutsche, 3 österreichische, 3 italienische und 2 schweizerische Gesellschaften vertreten. Diese Zahlen schon weisen darauf hin, daß das Gros der Versicherungen von englischen Kompagnien übernommen wird und hat dies zum Theil darin seinen Grund, daß unter den in China domizilirenden fremden Handelshäusern die englischen denjenigen anderer Nationalität nummerisch wesentlich überlegen sind. Es werden aber nicht nur von britischen, sondern vielfach auch von deutschen Kaufleuten Assekuranzen mit Vorliebe englischen Gesellschaften zugewiesen und wurden mir hierfür mehrfache Gründe angegeben; erstlich sei eine große Anzahl der in China ansässigen deutschen Kaufleute Besitzer von Aktien englischer Assekuranz-Kompagnien und suche durch Ueberweisung seiner Versicherungen an diese Kompagnien einen indirekten Gewinn in höherer Dividende; zweitens seien die deutschen Versicherungs-Gesellschaften in China nicht genügend bekannt und daher in vielen Fällen, z. B. im Regierungsgeschäft, nicht zu benutzen, und drittens seien dieselben vielfach schwerfälliger und weniger koulant als die englischen Assekurateure.

Wenn gesagt wird, die deutschen Kompagnien seien nicht genügend in China bekannt, so bezieht sich dies hauptsächlich auf das Regierungsgeschäft. Im den meisten Fällen verlangt die chinesische Regierung bei Waffen- und Munitionsankäufen, daß ihr der kontrahirende fremde, meist deutsche Kaufmann die betreffenden Seepolizen vorlegt, beziehungsweise bei ihr deponirt und wünscht sie in solchen Fällen naturgemäß möglichst Polizen ihr bekannter Gesellschaften, wie z. B. der

North China Insurance Co,

Union Insurance Co. of Canton,

Yangtsze Insurance Association Ltd.,

Canton Insurance Co.

&c. zu erhalten. Es würde also nothwendig sein, daß einerseits die Vertreter der deutschen Kompagnien und andererseits die betreffenden Waffenhändler die in Rede stehenden Gesellschaften einführten und entsprechend bekannt machten; jedenfalls keine allzuschwere Aufgabe.

Was die angebliche Schwerfälligkeit unserer deutschen Gesellschaften betrifft, so kann ich mir hierüber ein Urtheil nicht erlauben. Jede Gesellschaft wird selbst in der Lage sein, durch regelmäßige Vergleiche ihrer Bedingungen mit denjenigen englischer Kompagnien festzustellen, ob derartige Annahmen berechtigt sind oder nicht. Mehrfach wurde mir von deutschen Kaufleuten in Shanghai und anderen Plätzen Chinas bemerkt: „Unsere deutschen Versicherungs-Gesellschaften haben noch eine zu große Angst vor den Taifunen; wir decken unsere Assekuranzen für Sommerverschiffungen stets in England, wo man weniger ängstlich und in Folge dessen billiger ist.“ Bezüglich dieses Punktes muß ich bemerken, daß die Taifune allerdings Faktoren sind, welche von allen Assekuranz-Gesellschaften wohl in Berücksichtigung gezogen werden müssen. Im Allgemeinen scheint man jedoch in der That diesen nur während weniger Monate im Spätsommer im den chinesischen Gewässern mit großer Heftigkeit auftretenden Wirbelstürmen eine größere Wichtigkeit beizumessen, als geboten erscheint. Daß den Versicherungs-Gesellschaften anderer Nationalität nicht bloß Schwerfälligkeit, sondern auch Unkoulanz nachgesagt werden kann, zeigt ein Vorfall, den ich hier erzählen will, da er ein Bild von der Art und Weise giebt, in welcher die Assekuranz im chinesischen Regierungsgeschäft zu decken ist. Ein in China domizilirender deutscher Waffenhändler hatte während des französisch-chinesischen Krieges einen Kontrakt auf Lieferung eines größeren Quantums europäischer Waffen mit der chinesischen Regierung abgeschlossen. Er versicherte diese Ladung bei einer nichtdeutschen Assekuranz-Kompagnie sowohl gegen See- und Hafengefahr, wie auch gegen Kriegsgefahr. Als der die Waffen tragende Dampfer Singapore angelaufen hatte, wurde den Vertretern der chinesischen Regierung, wie auch dem deutschen Waffenhändler gemeldet, daß ein in der Nähe kreuzendes französisches Kriegsschiff Wind von fraglicher Waffensendung erhalten habe und nur das Auslaufen des Dampfers aus dem englischen Hafen abwarte, um alsdann die Waffen zu kapern. Unter entsprechender Notizgabe an den Agenten der Assekuranz-Gesellschaft ließ man nunmehr die Waffen in Singapore vorläufig landen und konnten dieselben erst nach Einstellung der Feindseligkeiten von dort weiter verschifft werden. Durch die Landung aber war jedenfalls der Versicherungs-Gesellschaft der Totalverlust erspart geblieben. Als nunmehr nach Eintreffen der Waffen in China der Polizen-Inhaber von der Assekuranz-Kompagnie Ersatz der durch die Landung der Waffen in Singapore entstandenen Kosten beanspruchte, wurde seine Forderung mit dem Bemerken zurückgewiesen, daß er kein Recht gehabt habe, die Waare in Singapore löschen zu lassen; würde er die Waffen auf dem Schiffe belassen haben und würden dieselben alsdann von den Franzosen genommen worden sein, so wäre die Kompagnie zum Ersatze des Schadens verpflichtet gewesen; so sei dies nicht der Fall. Nach dem Buchstaben der Polize war die Gesellschaft möglicherweise im Recht; in Anbetracht des durch fragliches Vorgehen des Verschiffers von ihr abgewandten großen Verlustes war ihr Verhalten jedoch unkoulant und auch unklug, denn wie zu erwarten, wurden seitens jenes Verschiffers neue Polizen bei dieser Gesellschaft nicht mehr genommen.


Es folgen weitere Ausführungen zu Feuer- und zu Lebensversicherungen