|1. Blatt, Vorderseite|
Abschrift
Hankau, den 11. Dezember 1904
Wie Euer Hochwohlgeboren bereits durch mein Telegramm vom 26. v.
M. bekannt geworden ist, hat sich der
Komprador von Carlowitz & Co Anfang v.
M. das Leben genommen; gleichzeitig ist
sein Bruder, der Komprador
von Arnhold Karberg & Co,
flüchtig geworden. Der Selbstmord des einen und die Flucht des andern haben
ihren Grund in vollständiger
finanzieller Zerrüttung, durch die leider auch die beiden deutschen
Firmen, deren volles Vertrauen die Kompradoren genossen, und zahlreiche chinesische Händler
so empfindlich betroffen worden sind, dass fast von einer wirtschaftlichen
Krisis im Geschäftsleben Hankau‛s
gesprochen werden muss. Die beiden Kompradors haben sich allem Anschein nach durch
Spiel/Differenzgeschäfte
ruiniert, dem leider von den Kompradors der hiesigen europäischen Firmen sehr viel gehuldigt wird,
sodass weitere Zusammenbrüche nicht ausgeschlossen sind. Die Verluste der
deutschen Firmen bestehen in der Hauptsache in den Vorschüssen, die sie ihren
Komprador zum Einkauf der Waren gegeben
hatten, und die von diesen verspielt worden sind. Der Schaden, den Arnhold Karberg & Co auf
diese Weise erlitten haben, ist durch gute Sicherheiten, die sich die Firma von ihrem Komprador hat geben lassen,
so gut wie gedeckt, dagegen sind die Verluste von Carlowitz & Co, die sich auf
An den Kaiserlichen Generalkonsul
den Geheimen Legationsrat
W. Knappe, Hochwohlgeboren
Shanghai|2. Blatt, Vorderseite|
cirka 125 000 Taels beziffern, nur zum Teil durch Sicherheiten gedeckt, von denen aber bis jetzt noch keine hat realisiert werden können. In weit grösserem Masse als die deutschen Firmen scheinen die chinesischen Händler, mit denen die Firmen durch ihren Komprador in Geschäftsverkehr gestanden haben, geschädigt zu sein. Genauere Ziffern habe ich noch nicht erhalten können. Obwohl streng rechtlich genommen eine Verbindlichkeit der deutschen Firmen den chinesischen Händlern gegenüber kaum vorliegen dürfte, da es sich bei der selbständigen Stellung, die der Komprador nach hiesigen Handelsgebräuchen einnimmt, nur um Geschäfte zwischen Komprador und den Händlern handelt, glauben die chinesischen Händler doch für ihre Verluste auch die Firmen selbst in Anspruch nehmen zu können. Dass sie damit abgewiesen werden, hat sie in grosse Erbitterung versetzt, die menschlich auch sehr erklärlich ist, da in vielen Fällen die Sache in der Tat so liegt, dass sich die von ihnen den Kompradors verkauften Waren in den Godowns der Firmen befinden, ohne dass sie je Zahlung erhalten haben noch auch jetzt ihre Waren zurück bekommen können. Die Firmen haben andererseits die Waren dem Komprador bezahlt, und es kann ihnen auch nicht gut zugemutet werden, dass sie sie nun nochmals bezahlen oder an die Händler zurückgeben. Die Erbitterung der Händler hat einen derartigen Grad erreicht, dass eine Boykottierung der beiden Firmen in Scene gesetzt worden ist und auch die Ausdehnung des Boykotts auf alle deutschen Firmen angedroht worden ist. In seiner ganzen Schärfe scheint der Boykott nur gegen Carlowitz & Co durchgeführt zu werden, die zur Zeit überhaupt keine Warengeschäfte mehr machen können. Chinesen, die versuchen, mit ihnen in Geschäftsverbindung zu treten, werden gewaltsam davon abgehalten, es ist auch schon zu tätlichen Angriffen gegen die europäischen Angestellten der Firmen gekommen, auch drohten Angriffe gegen das ausserhalb der europäischen Niederlassung gelegene Eigentum der|3. Blatt, Vorderseite| Firma, die wahrscheinlich nur unterblieben sind, weil auf meinen Antrag von den chinesischen Behörden umfassende Vorsichtsmassregeln getroffen wurden. Da die Rechte der beiden Firmen von dem Konsulat auf das nachdrücklichste vertreten wurden, insbesondere auch der Rechtsanspruch der Firmen gegenüber den chinesischen Gläubigern der Kompradors, scheinen die chinesischen Behörden auch Ausschreitungen gegen das Konsulat gefürchtet zu haben, da mir wiederholt Schutzmannschaften angeboten worden sind, für die ich aber gedankt habe.
Wenn ich auch selbstverständlich nach Kräften den beiden Firmen beigestanden habe
und insbesondere gegen die von den chinesischen Händlern begonnenen
Ungesetzlichkeiten auf das bestimmteste Front gemacht habe, so hielt ich es doch
auf der andern Seite auch für meine Pflicht, den Firmen zu einem möglichst
grossen Entgegenkommen gegen die arg betroffenen chinesischen Gläubiger ihrer
Kompradors zu reden.
Dazu waren die Firmen auch ganz von selbst in ihrem eigenen Interesse bereit,
und es war schon seit längerem der Ausweg in Erwägung gezogen worden, dass den
chinesischen
Händlern Gelegenheit gegeben werden sollte, ihre Verluste bei weiterem
Geschäftsverkehr mit den Firmen allmählich dadurch wettzumachen, dass mit ihnen
direkt gehandelt und ihnen der bisherige Zwischenverdienst des Kompradors solange gut
geschrieben werden sollte, bis ihre Einbusse dadurch wieder eingebracht worden
wäre. Die Händler
wollen indessen absolut nicht hierauf eingehen, und ich habe mich auch nicht der
Überzeugung verschließen können, dass ihnen insofern durch den an sich ganz
liberalen Vorschlag praktisch nicht geholfen wird, als sie unbedingt bares Geld brauchen. Wenn ihnen damit
nicht bald unter die Arme gegriffen wird, werden die meisten von ihnen,
vielleicht sogar alle, bis zu chinesisch Neujahr bankerott. Damit würden dann immer noch|4. Blatt, Vorderseite| weitere Kreise – es handelt sich jetzt um
etwa 80 bis 90 chinesische Händler – in Mitleidenschaft gezogen werden. Wollen sich
die beiden Firmen ihr hiesiges Warengeschäft nicht vollständig zu grunde richten
lassen, so wird ihnen, wie die Sache jetzt liegt, nichts anderes übrig bleiben,
als den Händlern
über die böse Zeit hinwegzuhelfen; die augenblickliche Geldknappheit macht die Lage der chinesischen
Händler noch besonders schwierig. Ich habe den Taotai deshalb in der vorigen
Woche gebeten, Delegierte zu mir zu schicken, um über Mittel und Wege zu
beraten, wie aus der Krise heraus zu kommen ist. Zu der ersten Verhandlung die
am 9. d.
M. im Konsulat stattgefunden und viele Stunden
gedauert hat, sind von mir Vertreter von Carlowitz & Co und Arnhold Karberg & Co zugezogen worden.
Der Ausweg, den ich bei dieser Gelegenheit angeregt habe und der allen
Beteiligten gangbar erschien, vor der Hand aber von ihnen nur ad referendum
genommen wurde, ist folgender: Die Forderungen der chinesischen Händler sollen genau
aufgestellt werden. Die Verluste, die sie aus ihren Warengeschäften mit den Kompradors erlitten haben,
sollen ihnen ganz oder teilweise – je nach der Höhe der Summe, die sich bei der
genauen Prüfung herausstellen wird – in barem Gelde darlehnsweise erstattet werden. Das
erforderliche Geld wird von
einer europäischen Bank
vorgeschossen werden / die chinesischen Banken haben selbst zu wenig Barbestand jetzt und
würden auch zu hohe Zinsen
verlangen / ; die Händler müssen das Geld verzinsen, die Zinszahlung wird von den chinesischen Behörden garantiert. Zurückgezahlt wird jährlich ein
bestimmter Minimalbetrag. Dieser wird aufgebracht in der Weise, dass die Firmen
1/2 % ihres jährlichen Umsatzes aus ihren hiesigen Warengeschäften beitragen. Für die noch
fehlende Differenz / bei normaler Wiederaufnahme des Geschäftsverkehrs wird aber
das 1/2 % stets den Minimalbetrag überschreiten / müssten die Händler unter
behördlicher Garantie
aufkommen.|5. Blatt, Vorderseite|Letztere Bestimmung soll dazu
dienen, dass nicht etwa die Händler wenn sie das bare Geld erhalten haben, die Firmen
weiter boykottieren, sondern
selbst daran interessiert sind, dass ein möglichst hoher Umsatz erreicht
wird. / Das einfachste wäre übrigens, und darauf wird noch, wenn sich eine
europäische Bank für den Plan
nicht gewinnen lässt, zurückgegriffen werden müssen, dass die Firmen selbst das
Geld hergeben; allerdings
würde das nach aussen hin nicht zum Vorschein treten dürfen. / Über diesen
Vorschlag wird jetzt verhandelt. Hoffentlich werden nicht etwa die hiesigen
Vertreter von Carlowitz & Co
und Arnhold Karberg & Co
von Shanghai aus desavouirt; falls man
dort von dem Ernste der Lage unterrichtet ist, möchte ich es auch kaum
befürchten. Nicht unerwähnt lassen will ich bei dieser Gelegenheit, dass hier
gegen Carlowitz & Co eine
allgemeine grosse Erbitterung herrscht, nicht nur unter den Chinesen, sondern auch unter
den europäischen Firmen, nicht am mindesten unter den Deutschen. Die meisten
Firmen sind durch die allgemeine eingetretene Geschäftsstockung in irgend einer
Weise in Mitleidenschaft gezogen und man macht gerade Carlowitz & Co für die ganze Sache
verantwortlich, weil sie ihrem Komprador in besonders leichtsinniger Weise viel zu grossen Kredit gewährt hätte.
Sympathien hat anscheinend die Firma in der hiesigen Geschäftswelt garnicht,
umsomehr dürfte eine angemessene Regelung in ihrem Interesse liegen. Immerhin
habe ich mich durch diese Anfeindungen der Firma in meinem Eintreten für sie
nicht beeinflussen lassen, da ich nicht beurteilen kann, inwieweit etwa blosser
Konkurrenzneid in Frage steht; auch habe ich mir vor Augen gehalten, dass gerade
der unternehmungslustige und grosszügige Geschäftsbetrieb von Carlowitz & Co für unsere Interessen im Yangtsetale von besonderer
Bedeutung ist.|6. Blatt, Vorderseite|
Ich erwähnte bereits, dass Carlowitz
& Co die von ihrem Komprador gestellten Sicherheiten noch nicht haben realisieren können, trotz der grössten
Anstrengungen von meiner Seite. Es handelt sich in der Hauptsache um 3 Lorchas im Werte von über 40
000 Taels, die ihnen der Komprador bereits im Juni
d. J. verpfändet hatte / auf zwei
davon bezog sich mein Telegramm vom 7. d.
M. / Die Überlassung der Lorchas an Carlowitz & Co wird von den Chinesen hartnäckig
verweigert und sie sind bei ihrem Widerstand anscheinend von nicht chinesischer
Seite beraten worden, da sie mit Einwänden kommen, die Kenntnis europäischer
Rechtsbegriffe voraussetzen. Eine weitere Sicherheit von Carlowitz & Co ist gleich Null, nämlich
eine Bürgschaft des Kompradors von Melchers & Co in Höhe von 15
000 Taels ausgestellt im Sommer
1900. Dieser Komprador ist
notorisch zahlungsunfähig und wird seit länger als Jahresfrist von Melchers & Co nur über Wasser
gehalten, weil er ein ausserordentlich gewandter Geschäftsmann und deshalb für
die Firma schwer entbehrlich ist. Obwohl Carlowitz & Co meiner festen Überzeugung
nach wissen, dass aus dem Melchers‛schen
Komprador nichts
herauszuholen ist, haben sie jetzt ein Vorgehen gegen ihn beantragt. Werden
gegen ihn Zwangsmassregeln ergriffen, so gerät auch er in Konkurs und abgesehen von den
geschäftlichen Nachteilen, die dadurch Melchers & Co erleiden müssen, würden wir mit einer beträchtlichen
Verschärfung der Krise rechnen und der bereits bestehenden Aufregung gegen die
hiesigen deutschen Firmen würde neue Nahrung zugeführt werden. Ich bin deshalb
nicht gesonnen, irgend welche Zwangsmittel gegen den Melchers‛schen
Komprador aufgrund von
Artikel 37 des Handelsvertrags
zu beantragen will mich vielmehr auf den Antrag beschränken, dass der Komprador auf Zahlung der Bürgschaftsschuld
aufgefordert wird, dass von allen Zwangsmassregeln aber Abstand genommen wird,
sofern nicht|7. Blatt, Vorderseite| böswillige Zahlungsverweigerung
vorliegt. Ich habe Carlowitz &
Co bereits angedeutet, dass ich mich eventuell so verhalten würde und
dass ich in einem umgekehrt liegenden Falle, wenn einmal gegen ihren Komprador von einer andern
deutschen Firma vorgegangen würde, ebenso handeln würde. Carlowitz & Co glauben vielleicht, dass Melchers & Co die 15 000 Taels aus eigener Tasche
bezahlen werden. Das steht aber nach meinen Informationen zufolge keineswegs zu
erwarten und so würde der Erfolg höchstens der sei, dass ihre Hauptkonkurrenten
auch etwas ordentliches abbekommen. Ich möchte aber nicht dazu beitragen, das
noch weitere Schädigungen deutscher Interessen eintreten ohne dass
dadurch für Carlowitz & Co ein
positiver Nutzen gewonnen würde. Über den naheliegenden Verdacht, dass meine
Stellungnahme durch die Beziehungen der hiesigen Chefs von Melchers & Co zum Kaiserlichen Konsulat beeinflusst sein
könnte, glaube ich erhaben zu sein. Der kaufmännische Beirat des Kaiserlichen Konsulats
Herr Vizekonsul
Thyen, wäre an sich wohl mein
gegebenen Berater in diesen nicht ganz leichten Tagen gewesen, zu mal ich mich
völlig neuen Verhältnissen gegenübersah; ich habe aber geglaubt, da die
kollidierenden Interessen von Carlowitz
& Co und von Melchers &
Co von vornherein klar zu Tage lagen, von seiner Befragung Abstand
nehmen zu müssen..
Um einen Druck wegen Herausgabe der Lorchas auszuüben, habe ich den Chinesen mitgeteilt, dass die ausserordentlich entgegenkommenden Vorschläge zur Unterstützung der chinesischen Händler soweit Carlowitz & Co in Frage kommen, die Voraussetzung haben, dass ihr Vorzugsrecht an den Lorchas anerkannt wird. Es kann Carlowitz & Co nicht gut zugemutet werden, dass sie eine Sicherheit in Höhe von mehr als 45 000 Taels zu Gunsten der allgemeinen Konkursmasse ihres verstorbenen Kompradors aufgeben und ausserdem noch bare Geldmittel im Interesse der chinesischen Gläubiger aufwenden.
Ich habe über diese Vorgänge im hiesigen Wirtschaftsleben|8. Blatt, Vorderseite| nicht früher an Euer Hochwohlgeboren berichtet, weil ich zunächst den Optimismus der beiden hauptsächlich beteiligten Firmen, es würde sich alles in kurzem von selbst wieder einrenken, teilte. Weitere Berichterstattung über den Verlauf der Krise darf ich mir gehorsamst vorbehalten. Eine Abschrift dieses Berichts lasse ich dem Kaiserlichen Herrn Gesandten in Peking zu gehen.
gez. Dr. Scholz.
v., vor.vorige, voriger, voriges
M., Mon, Mt.; Mts, Mts.Monat, Monate; [vorigen] Monats
d.der, die, das
d. J., d Js, d. Js., ds. Js.dieses Jahres
gez., gez:gezeichnet
BArch BerlinBundesarchiv Berlin
BArch BerlinBundesarchiv BerlinR 901Auswärtiges Amt, Handelspolitische Abteilung (1869–1920)
Carlowitz & Co., Kanton / ShanghaiNachdem Richard von Carlowitz und Bernhard Harkort beschlossen hatten, ihre gemeinsame Firma Carlowitz, Harkort & Co. in Kanton nach zehn Jahren nicht fortzusetzen, gründete Bernhard Harkort 1856 in Kanton sein eigenes Unternehmen, die Firma Harkort & Co., während die frühere gemeinsame Firma zu Carlowitz & Co. umfirmierte. Von den Beeinträchtigungen durch den Zweiten Opiumkrieg (1856–1860) erholte sie sich rasch. 1863 gewann Richard von Carlowitz den Kaufmann Gustav Hitzeroth als neuen Teilhaber. Hitzeroth übernahm die Geschäftsführung am Hauptsitz in Kanton, während die Leitung einer 1866 etablierten Niederlassung in Hongkong in die Hände des ebenfalls neu gewonnenen Teilhabers Theodor Eimbcke gelegt wurde. Richard von Carlowitz selbst zog sich 1871 nach Deutschland zurück. 1878 verlagerte die Firma ihren Hauptsitz nach Shanghai, wo sie schon im Jahr zuvor eine weitere Niederlassung eröffnet hatte, um von dort Verbindungen nach Nord-, Mittel- und Südamerika zu knüpfen. 1886 wurde eine Dependance in Hamburg eingerichtet. Die Firma Carlowitz & Co. entwickelte sich in den 1890er und 1900er Jahren zu einem der bedeutendsten deutschen Ostasienhandelshäuser, das 1906 durch Übernahme der Firma H. Mandl & Co. die Alleinvertretung der Friedr. Krupp AG in China übernahm, sich außerdem an Eisenbahn- und Bergbauprojekten beteiligte und um 1913 allein in China zwölf Niederlassungen unterhielt, die jeweils eigene Grundstücke mit Kontor-, Wohn- und Lagerhäusern, teils auch mit Trocknungs-, Reinigungs- und Verarbeitungsanlagen besaßen. Hinzu kamen drei Niederlassungen in Japan und eine in New York. Vgl.
Bohner, Von Dresden nach Kanton
;
Beutler, Carlowitz & Co.
;
Merker, Kampf um Chinas Bodenschätze
.
Arnhold, Karberg & Co., Kanton / Hongkong (chinesische Firmennamen: Rui-ji-yáng-háng, Soey-che)Die Firma Arnhold, Karberg & Co. wurde im Herbst 1866 von dem Deutschen Jacob Arnhold und dem Dänen Peter Karberg in Kanton gegründet, die beide zuvor für die Firma Oxford & Co. in Kanton tätig gewesen waren. Schon 1867 konnten Arnold, Karberg & Co. eine Niederlassung in Hongkong eröffnen, 1881 folgte eine weitere in Shanghai. In den 1890er Jahren erlebte das Unternehmen eine Phase starker Expansion, sodass es 1901 über nicht weniger als 37 Niederlassungen und Vertretungen in Ostasien, Europa und den USA verfügte, u. a. in Tianjin, Peking, London, Berlin und New York. Über Handelskativitäten hinaus, die sich über eine breite Palette von Produkten bis hin zum Import von Maschinen und elektrotechnischen Anlagen erstreckten, engagierten sich Arnhold, Karberg & Co. im Schiffsgeschäft, im Versicherungswesen und im Bankgeschäft. Beim Import von elektrotechnischen Anlagen arbeiteten Arnhold, Karberg & Co. besonders eng mit der AEG zusammen, zumal sich der Siemens-Konzern nach dem „Boxeraufstand“ angesichts der umfangreichen Zerstörungen von Straßenbahnen, Kraftwerken und Elektroleitungen vorübergehend aus dem China-Geschäft zurückzog. Nach der Jahrhundertwende gerieten Arnhold, Karberg & Co. allerdings in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie offenkundig zu schnell gewachsen waren und zu großzügig Kredit gewährt hatten, nicht zuletzt - vermittelt durch ihren Chef-Komprador Woo Chau Chin - an chinesische Geschäftspartner. Nach dem Ersten Weltkrieg gelang mit der Firma Arnhold Brothers Ltd. in Shanghai ein Neuanfang, auch weil sich das Unternehmen nun betont als britische Firma präsentierte. Harry Edward Arnhold und sein jüngerer Bruder Charles Herbert Arnhold konnten sich die Unterstützung von Victor Sassoon sichern, der seit 1923 mit seiner Firma E. D. Sassoon & Co. Mehrheitsaktionär von Arnhold Brothers Ltd. war; ihn interessierte vor allem der Immobilienbesitz des Hauses. Vgl.
Wright/Cartwright, Twentieth Century Impressions of Hongkong
., S. 788–790;
Smith, German Speaking Community
, S. 21, 26–30;
Baur, China um 1900
, passim;
Dong, Shanghai
, S. 218f.;
Mutz, Ein unendlich weites Gebiet
;
England, Arnholds
;
Drießen, Arnhold, Karberg & Co.
.
Melchers & Co., HongkongDas 1866 durch die Firma C.
Melchers & Co. in Bremen
und die beiden Kaufleute Hermann Melchers und Adolf
André gegründete Unternehmen entwickelte sich rasch zu einem der
grössten deutschen Chinahandelshäuser, das Niederlassungen in Shanghai (seit 1877), Hankou (seit 1884), Kanton (seit 1892), Tianjin (seit 1898), Chinkiang (seit 1901), Ichang (seit 1901), Chunking (seit 1909) und Tsingtau (seit 1910) unterhielt. Melchers
& Co. beteiligten sich an der Hongkong and Shanghai Banking Corporation
(HSBC). 1885 übernahmen Melchers & Co. die Generalvertretung
des Norddeutschen Lloyd
in China und trieben gemeinsam mit
diesem die Entwicklung der Schifffahrt auf dem Jangtsekiang voran. Zu den Teilhabern des Unternehmens gehörte von
1894 bis 1899 auch Gustav
Adolf Melchers, ein Neffe des Mitbegründers. Bei Beginn des Ersten
Weltkriegs betrieben Melchers & Co. mit mehr als 50 Fluss- und
Küstendampfern sowie zehn Überseedampfern insgesamt zwei Haupt- und zwölf
Zweiglinien in Ostasien
und Ozeanien, indem sie
Verbindungen zwischen Hongkong und Neuguinea
sowie den Salomon-Inseln
anboten. Sie beschäftigten zu dieser Zeit mehr als 100 europäische und rund
850 chinesische Angestellte, außerdem waren 3.500 chinesische Arbeiter für das Haus
tätig. - Zur Unternehmensgeschichte liegen einige Selbstdarstellungen und
Jubiläumsschriften, eine knappe Skizze der Entwicklung bis 1918 und die
Ausarbeitungen des langjährigen Mitinhabers Henning Melchers, bisher aber keine
wissenschaftlich fundierte, umfassende Darstellung vor. Vgl.
C. Melchers & Co. Bremen
(1911)
;
150 Jahre C. Melchers & Co. Bremen. 90 Jahre Melchers
& Co. China
;
Treue, C. Melchers & Co.
;
King, Hongkong and
Shanghai Banking Corporation, Bd. 1
, passim;
King, Hongkong and Shanghai
Banking Corporation, Bd. 2
, passim;
Melchers, Geschichte der
Firma Melchers
;
Melchers, China und
Melchers
.
Merker
, Peter: Zwischen Konfrontation und Kooperation: Das deutsch-chinesische Handelsgeschäft in Hankou. Interessenlagen, Interaktionen, Konfliktfelder, Interventionsmuster, in: Leutner, Mechthild/Mühlhahn, Klaus (Hgg.): Deutsch-chinesische Beziehungen im 19. Jahrhundert. Mission und Wirtschaft in interkultureller Perspektive (Berliner China Studien, 38), Münster 2001, S. 43–85 (Aufsatz) sowie S. 261f., 269–280 (Dokumentenanhang)
Merker
, Konfrontation und Kooperation
2001
Verwaltung, chinesische; auch: chinesische Behörden
Konsulat des Deutschen Reichs
Hankou (Pinyin) [Stadt in China]; auch: Han-kau, Hankau, Hankow
Shanghai (Pinyin) [Stadt in China]; auch: Schanghai, Shang-hae, Shang-hai, Shanghae, Shanhay
Jangtsekiang [Fluss in China]; auch: Changjiang (Pinyin), Jangtse, Yang-tze-Keang, Yangtse, Yangtsye, Yangtsze, Yangtzi, Yangzijiang
Beijing (Pinyin) [Stadt in China]; auch: Pekin (englisch), Peking
Knappe, Wilhelm (seit 1883: Dr.)Wilhelm KnappeJurist, Völkerkundler, Diplomat13149539920.10.185505.02.1910Wilhelm Knappe studierte Jura und wurde nach Promotion und Referendariat 1883 im Auswärtigen Amt tätig. Erste Erfahrungen als deutscher Konsul sammelte er in Samoa, wo es durch sein Zutun zur Eskalation gewaltsamer Konflikte mit der einheimischen Bevölkerung kam, in deren Folge er abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Beginnend im Jahr 1891 übernahm er neue konsularische Aufgaben, zunächst in Südafrika, dann in China. 1895 wurde er zum deutschen Konsul in Kanton berufen, übernahm zugleich die kommissarische Leitung des deutschen Konsulats in Hongkong sowie die Leitung einer deutschen Handelskommission für Ostasien. Sowohl die politischen als auch die wirtschaftlichen Kreise seines neuen Umfelds zollten ihm Anerkennung für seine Sensibilität für unterschiedliche kulturelle Prägungen und sein Verhandlungsgeschick; er galt als erfahrender Völkerkundler. 1898 stieg er zum deutschen Generalkonsul in Shanghai auf und baute in den Folgejahren ein umfangreiches Netz an Informanten und Kontakten bis in die chinesische Kaiserfamilie hinein auf. 1906 schied er krankheitsbedingt aus dem Dienst aus. Vgl.
Raßloff, Wilhelm Knappe
;
Schmidt, Spionage und Diplomatie
.
Konsul des Deutschen Reichs
Konkurs; auch: Bankrott, faillissement (niederländisch), failure (englisch), Falliment, Insolvenz, Pleite
Komprador; auch: Comprador (englisch), Compradore (englisch)Anders als in Britisch-Indien, wo die Briten bereits eine Standardisierung der Maßeinheiten, formale Eigentumsrechte und andere rechtliche Regeln für den Handel durchgesetzt hatte, stellte sich die Lage für ausländische Kaufleute in China in den 1840er Jahren noch viel unübersichtlicher dar. Bei der Anbahnung von Geschäften waren sie in hohem Maße auf einheimische Vermittler angewiesen, die so genannten Kompradoren. Als Kompradoren – ein deutscher Neologismus, der sich vom portugiesischen Wort „Comprador“ für Käufer herleiten lässt – wurden Chinesen bezeichnet, die nicht nur über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügten, sondern als erfahrene Kaufleute mit den allgemeinen sozialen Konventionen und Geschäftspraktiken vor Ort vertraut waren, eine gute Sachkenntnis über die Märkte im Landesinneren besaßen, sich mit den dort üblichen Maßen und Gewichten auskannten und nicht zuletzt Verbindungen zu anderen einheimischen Kaufleuten und Geldgebern pflegten, sodass auch der Zahlungsverkehr mit ihrer Hilfe leichter abgewickelt werden konnte. Die europäischen Handelshäuser stellten deshalb in der Regel einen chinesischen Komprador ein, der neben seinem Gehalt eine Prämie von ein bis drei Prozent für jedes von ihm vermittelte Handelsgeschäft bekam; für dessen ordnungsgemäße Abwicklung übernahm er eine persönliche Garantie. Der Komprador war also nicht nur ein Angestellter, sondern er blieb zugleich ein selbständig tätiger Zwischenhändler und Kaufmann. Außerdem war er für das Anmieten von Büro- und Lagerräumen, für die Rekrutierung und Beaufsichtigung weiterer chinesischer Mitarbeiter sowie das Beschaffen von Informationen über neue Geschäftsmöglichkeiten zuständig. Die Zusammenarbeit mit den Kompradoren konnte sich durchaus problematisch gestalten, denn sie verfügten über einen erheblichen Wissensvorsprung, den sie nicht selten für eigene Geschäfte zu nutzen wussten. - Grundlegend zu den Aufgaben eines Kompradors:
Beutler, Carlowitz & Co.
, S. 129–132;
Benecke, Komprador, Teil 1
;
Benecke, Komprador, Teil 2
;
HAO, The Comprador
;
HAO, A „New Class“
;
Dejung, Bridges to the East
;
Becker, Western Firms
. Zum sich wandelnden Selbstverständnis der Kompradore im frühen 20. Jahrhundert:
Moazzin, Sino-Foreign Business Networks
.
Zahlung; auch: Auszahlung, Barzahlung, Bezahlung, Disbursement, Einzahlung, Geldüberweisung. Giro Verkehr, payment (englisch), Rückzahlung, Vorausbezahlung, Zahlungsanweisung, Zahlungsausfall, Zahlungsbedingungen, Zahlungsbereitschaft, Zahlungsmethode, Zahlungsmodus, Zahlungsschwierigkeit, Zahlungsverkehr, Zahlungsverweigerung, Zahlungsverzögerung
Boykott; auch: Boykottierung
Eisenbahn; auch: Eisenbahnbau, Eisenbahngesellschaft, Eisenbahnlinie, Eisenbahnprojekt, Eisenbahnschienen, Eisenbahnschwellen, Eisenbahnverwaltung, Eisenbahnwerkstätte, Eisenbahnwesen, line (englisch), moderne Verkehrseinrichtung, railway (englisch), rollendes Material, rolling stock (englisch)
Telegramm; auch: Depesche, Kabel
Spekulation, Spekulationsgeschäft; auch: Differenzgeschäft, Speculation
Vorschussgeschäft; auch: Vorschuß-GeschäftZur Abwicklung chinesischer Regierungsaufträge zur Lieferung von Industriewaren, Ausrüstungen sowie Maschinen und Anlagen gewährten die in China ansässigen Auslandsbanken den jeweiligen Bestellern verzinsliche Vorschüsse, also Kredite, die an das entsprechende Warengeschäft gekoppelt waren, sodass insgesamt von einem Vorschussgeschäft gesprochen wurde.
Einkauf; auch: Einkaufsgesellschaften
Sicherheit [für Vorschüsse, Kredite, Darlehen und Anleihen]; auch: security (englisch)
Verlust; auch: loss (englisch), Verlustbeteiligung
Tael [chinesische Währungseinheit]; auch: Tl., Tls., Ts., Silber-Tael, Tail; s. auch Shanghai-Tael
Die chinesische Währungseinheit Tael, die ursprünglich eine Gewichtseinheit für Silber war, lässt sich unterteilen in 10 mazes, 1 maz (m.) wiederum entspricht 10 candareen (cand.), 1 candareen 10 cashes (c.). Der Wert des Taels war er abhängig vom schwankenden Silberpreis, variierte aber auch regional sehr stark, so wurde im späten 19. Jahrhundert 1 Kanton-Tael mit 33,816 Gramm Silber gleichgesetzt, ein Shanghai-Tael dagegen mit 37,759 Gramm Silber. - Grundlegend zu den chinesischen Geld- und Währungsverhältnissen:
King, Money and Monetary Policy
;
Horesh, Shanghai‛s Bund
.
Godown„Godown“ war die in China und anderen Ländern Ost- und Südostasiens im 19. Jahrhundert übliche Bezeichnung für ein Lagerhaus oder einen Lagerraum, in dem Handelswaren aufbewart wurden.
Chinesen; auch: Chinese (englisch)
Angestellter; auch: Beamter (Privatbeamter), Employé
Niederlassung von AusländernNiederlassungen von Ausländern in den ostasiatischen Ländern entstanden im 19. Jahrhundert auf Grundlage der Ungleichen Verträge vor allem in den Hafenstädten an der Küste und an großen Flüssen, die für den internationalen Handel geöffnet wurden. In der Regel mussten dafür keine zusätzlichen Pachtverträge abgeschlossen werden, sondern die Handelsverträge selbst enthielten genaue Bestimmungen, in welchen Gebieten sich Ausländer ansiedeln und im Gastland bewegen durften. Vgl. hierzu beispielsweise Dok.-Nr. 2.2.03.
Eigentum; auch: Eigenthum, property (englisch)
Geld; auch: Baares, Geldmittel, Kassa-System, money (englisch), Verkehrsmittel, Zahlungsmittel
Daotai (Pinyin); auch: tao tai, taotai, Taoutai, ZolltautaiDer aus dem Chinesischen stammende Begriff „Daotai“ bezeichnete im 19. und frühen 20. Jahrhundert einen lokalen chinesischen Beamten, der in einer Stadt für das Gericht, die Zivilverteidigung, die Kanäle und/oder die Zolleinnahmen verantwortlich war.
ForderungDer buchhalterische Fachbegriff „Forderung“ bezieht sich auf eine noch ausstehende Zahlung, in der Regel von eigenen Kunden, und ist das Gegenteil einer Verbindlichkeit.
Bank; auch: Aktienbank, Bankenwelt, Bankgeschäft, Bankhaus, banking operations (englisch), Geldgeber, Geldinstitut, Geschäftsbank, Großbank, Investmentbank, issuing bank (englisch), merchant bank (englisch), Privatbankhaus
Zins; auch: interest (englisch), Zinsentwicklung, Zinsfuß
Umsatz, Umsatzentwicklung
Garantie, staatliche; auch: guarantee (englisch)
Kredit; auch: Anleihen an dritte Personen, Ausleihung von Geldern, Blanco Credit, Credit, credit (englisch), Darlehen, Kreditgeschäft
Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins, den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg und China (2. September 1861)Mit dem Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins, den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sowie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg einerseits und China andererseits vom 2. September 1861 wurden erstmals formelle diploamtische Beziehungen unter den Beteiligten aufgenommen. Vgl. Dokument Nr. 2.2.07 der vorliegenden Edition. - 1871 ging der Vertrag auf das Deutsche Reich über. Nachdem die Chinesen den Briten in der 1876 unterzeichneten Konvention von Zhifu die Öffnung von vier weiteren chinesischen Häfen sowie die Abschaffung des Lijin, eines Binnenzolls für die von Ausländern importierten Waren, zugesagt hatten, drängte das deutsche Auswärtige Amt trotz des inzwischen anerkannten Prinzips der Meistbegünstigung auf eine eigene Zusatzkonvention zum Vertrag vom 2. September 1861. Sie kam am 31. März 1880 zustande und sagte den Deutschen ebenfalls die Öffnung weiterer Häfen zu, insbesondere entlang des Jangtsekiangs. Deutsche Kaufleute erhielten dadurch leichteren Zugang zu den zentralchinesischen Provinzen. Zudem wurden die Lotsen- und Tonnengelder gesenkt, nicht jedoch - wie erhofft - der Binnenzoll für importierte Waren. Die Zusatzkonvention vom 31. März 1880 ist dokumentiert in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags (SBVR) 1881, Bd. 65, S. 723–726.
Vizekonsul; auch: Vice Consul (englisch)