|1. Blatt, Vorderseite|
Stempel über die gezahlte Stempel-Abgabe
Vertrag
zwischen
Herren Helfferich & Rademacher in Batavia und Telok Betong
und
Herrn Arnold Otto Meyer in Hamburg
Die Firma Arnold Otto Meyer in Hamburg übernimmt es, den Herren Helfferich & Rademacher für die Plätze Batavia und Soerabaya die Agentur des Norddeutschen Lloyd in Bremen für die neu zu errichtende Frachtdampferlinie Bremen/Java/Australien und vice versa unter folgenden Bedingungen zu verschaffen:
a) Die Herren Helfferich & Rademacher errichten spätestens am 1ten Juli a. c. eine Filiale in Soerabaya.
b) Die Herren Helfferich & Rademacher verpflichten sich, aus der ihnen vom Norddeutschen Lloyd gewährten oder zu gewährenden Gesamtcommission während der Dauer dieser Dampferagentur jährlich eine Rückgabe von drei Achtel solcher Gesamtcommission an die Firma Arnold Otto Meyer zu machen.
c) Die Herren Helfferich & Rademacher übertragen ihre General-Agentur für den Verkauf ihrer Producte in Europa sofort an die Firma Arnold Otto Meyer in Hamburg zu nachstehenden Commissionssätzen:
1/2 % (einhalb) auf alle grossen Java Producte (Coprah, Pfeffer, Reis, Caffee, Mais etc.)
1 % (ein) auf alle kleineren Java Producte (Rubber, Damar, Häute, Cacao etc)
Ausser Verguetung der Selbstkosten für Porti,|1. Blatt, Rückseite|
Depeschen, Subagenten Commission, Maklercourtage, kleine Spesen etc.,
unter der Bedingung, dass Herr Arnold Otto Meyer den Herrn Helfferich & Rademacher solche Credite bewilligt resp. arrangiren hilft, wie sie nötig sind, um ein grösseres Producten Geschäft zu machen.
Herrn Arnold Otto Meyer‛s Commission für Blanko Credite ist 1/3 % (ein Drittel) für drei Monats Tratten; bei Besorgung von Bank Crediten geht Bankiers Commission zu Lasten der Herren Helfferich & Rademacher. Solange Herr Arnold Otto Meyer keine Filialen in Amsterdam und London hat, bleiben jetzige Agenturen der Herren Helfferich & Rademacher bestehen; übernehmen Herrn Arnold Otto Meyer‛s Filialen an diesen Plätzen die betreffende Agentur, so geschieht das zu gleichen Bedingungen wie jetzt bestehend zwischen Herren Helfferich & Rademacher und deren heutigen Agenten.
d) Die Herren Helfferich & Rademacher übertragen die Einkaufsagentur, d. h. den Einkauf aller von ihnen aus Europa und Amerika für ihre Soerabaya Filiale zu beziehenden Güter ab 1ten Juli 1905 an Herrn Arnold Otto Meyer zu einem Commissionssatz von 2 % (zwei), unter der Bedingung, dass Herr Arnold Otto Meyer ihnen einen sechsmonatlichen Credit bis zu M 100.000 (hundert tausend Mark) gegen Zinsvergütung von 6 % p. a. (sechs) gewährt. Die Herren Helfferich & Rademacher verpflichten sich alle Beträge innerhalb sechs Monaten vom Facturendatum resp. bis zum Fälligkeitsdatum in Hamburg abzudecken.
e) Die Herren Helfferich & Rademacher sind verpflichtet, die Einkaufsagentur für ihre anderen Filialen ebenfalls an Herrn Arnold Otto Meyer bis spätestens zum 1ten Januar 1907 zu gleichen Bedingungen zu übertragen, mit der Abänderung, dass der von Herrn Arnold Otto Meyer zu gewährende Credit dann auf M 250.000 (zweihundert und fünfzigtausend)|2. Blatt, Vorderseite| erhöht wird und dass Herr Arnold Otto Meyer innerhalb dieses Credites die Auszahlung der bei Herren Fertsch & Laeisz fällig werdenden Beträge übernimmt resp. garantirt, wofür ihm eine angemessene Vergütung zusteht. Falls den Herren Helfferich & Rademacher die Anleihe von M 50.000 seitens des Herrn F. Laeisz gekündigt wird, wird Herr Arnold Otto Meyer, falls gewünscht, eine anderweitige Anleihe oder Blanko Credit in gleicher Höhe zu 6 % (sechs) p. a. Zinsen und ueblicher Bank Commission vermitteln.
f) Die Herren Helfferich &
Rademacher gewähren der Firma Arnold Otto Meyer das Recht bis zum 1ten Juli 1908
resp. nach Einsicht der bis zum
15 Juni 1908 in Hamburg vorzulegenden
Bilanz der Firma Helfferich & Rademacher
für 1907, die briefliche oder telegraphische Erklärung abzugeben, dass die Inhaber der Firma Arnold Otto Meyer sich an den Geschäften
der Firma Helfferich &
Rademacher vom 1ten Januar 1909 an mit zusammen Hfl 150.000 (hundertfünfzigtausend) Capital
beteiligen wollen und zwar in der Form einer holländischen Actien
Gesellschaft.
Nach Erhalt dieser Erklärung haben die Herren Helfferich & Rademacher sofort die nötigen Schritte einzuleiten, damit am 1ten Januar 1909 eine Naamlooze Vennotschap, mit Namen Handelsvereeniging vorheen Helfferich & Rademacher mit Sitz in Batavia und Zweigniederlassungen in Soerabaya und Telok Betong errichtet werde, an welcher sich die Inhaber der Firma Arnold Otto Meyer und der Firma Helfferich & Rademacher, jede der beiden Parteien mit Hfl 150.000 (hundertfünfzigtausend), also zusammen mit Hfl 300.000 (dreihunderttausend), beteiligen.
Herrn Arnold Otto Meyer‛s Beteiligung ist in baar einzuzahlen, während die Herren Helfferich & Rademacher den Gegenwert ihrer Beteiligung in approbirten Activen ihres Geschäftes einbringen dürfen.|2. Blatt, Rückseite|
Die gesamten Geschäftsverbindungen der Herren Helfferich & Rademacher gehen auf diese Handelsvereeniging über, während die sub C) bis E) erwähnten Agenturen von der Handelsvereeniging zu gleichen Bedingungen an Herrn Arnold Otto Meyer zu uebertragen sind und zwar für solche Zeit als Herr Arnold Otto Meyer die Hälfte des Capitals hält, mindestens aber für 10 (zehn) Jahre.
Die Herren Helfferich, Rademacher und Paulmann verpflichten sich, ab 1ten Januar 1909 für fünf Jahre als Directeurs der Handelsvereeniging zu fungiren und erhalten für diese Tätigkeit einen Anteil von zusammen 30 % (dreissig pro cent) vom netto Profit, welcher sich ergiebt, nachdem das Capital mit 5 % (fünf) verzinst.
Der Reingewinn der Handelsvereeniging ist wie folgt zur Verteilung zu bringen:
1) 5 % (fünf) Zinsen auf Capital
2) 30 % (dreissig) des sich ergebenden Restes an Directeurs für management
3) Abschreibung von 20 % (zwanzig) des sich ergebenden Restes auf Reserveconto (bis dieses Conto Hfl 100.000 erreicht hat)
4) Der sich ergebende Rest wird zu gleichen Teilen an Actieninhaber als Dividende verteilt.
Scheidet einer der obengenannten Herren Helfferich, Rademacher und Paulmann aus, so uebernehmen Verbleibende seinen Anteil an den 30 % Tantieme, verpflichten sich dagegen, an Stelle des Ausscheidenden einen neuen Directeur mit Zustimmung des Herrn Arnold Otto Meyer anzustellen, dessen Remuneration aus obigen 30 % zu begleichen sein wird.
Den Herrn Helfferich &
Rademacher wird von Herrn Arnold Otto Meyer zugestanden, dass einer der drei Herren|3. Blatt, Vorderseite| nach 10 Jahren management der Handelsvereeniging das Recht haben soll, am Contor des Herrn Arnold Otto Meyer als Leiter
der Java-Agentur eine Anstellung mit
Minimalgehalt von M 4800. – (Mark viertausend achthundert)
p. a. zu beanspruchen.
Sollte die Agentur des Norddeutschen Lloyd der
Herren Helfferich &
Rademacher genommen werden, so soll sowol den Herrn Helfferich & Rademacher als auch Herrn
Arnold Otto Meyer das Recht zustehen, mittels 12
monatlicher Kündigung von
diesem Vertrage
zurückzutreten, bezw. die Handelsvereeniging voorheen
Helfferich & Rademacher aufzulösen. –
Die Herren Helfferich & Rademacher verpflichten sich, ihre Bilanzen für die Jahre 1904 bis 1908 vor dem auf das betreffende Jahr folgenden 1ten Juli Herrn Arnold Otto Meyer abschriftlich vorzulegen.
Bei Uebergang der Norddeutschen Lloyd Agentur von Helfferich & Rademacher auf die Handelsvereeniging voorheen Helfferich & Rademacher hört die Rückgabe von 3/8 der Commission an die Firma Arnold Otto Meyer auf.
Die Statuten der Handelsvereeniging voorheen J. Mohrmann & Co. sollen als Anlehnung dienen bei Festsetzung der Statuten der Handelsvereeniging voorheen Helfferich & Rademacher , insoweit nicht gegenteilige Bestimmungen in diesem Vertrage festgesetzt sind.
Die Ausgabe einer zweiten Serie Anteile von zusammen Fl 200.000 (zweihunderttausend) ist vorzusehen und hat jede der beiden Parteien (Arnold Otto Meyer) und Helfferich & Rademacher) das Bezugsrecht von Fl 100.000 (hunderttausend) solcher Anteile.|3. Blatt, Rückseite|
Diese zweite Serie ist innerhalb solcher Zeit und unter gleichen Voraussetzungen auszugeben, wie sie in den Macassar Statuten vorgesehen.
Bezueglich des Stimmrechtes sollen solche Bestimmungen getroffen werden, dass beide Parteien Stimmen in gleicher Höhe erhalten.
Die Firma Arnold Otto Meyer in Hamburg soll dauernd zum Commissaris ernannt werden und diese Position behalten, solange sie oder ihre Teilhaber die Hälfte der Actien halten.
Die Inhaber der Firma Helfferich & Rademacher verpflichten sich, das Vorkaufsrecht ihrer Actien der Firma Arnold Otto Meyer zu gewähren und vice versa.
Im Falle von Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien (Arnold Otto Meyer und Helfferich & Rademacher) soll – falls gutwillige Einigung unmöglich – ein Schiedsgericht in Hamburg entscheiden, zu welchem jede Partei innerhalb dreimonatlicher Frist einen unbescholtenen hamburger Kaufmann als Schiedsrichter zu ernennen hat, welche beiden ihrerseits einen Obmann ernennen, falls nötig. –
Hamburg, den 4ten Mai 1905.
Handschriftlich ergänzt: GRademacher für Helfferich & Rademacher
Handschriftlich ergänzt: Arnold Otto Meyer
Handschriftlich ergänzt: Zeugen der Unterschrift von:
Handschriftlich ergänzt: G Rademacher: K. Groth.
Handschriftlich ergänzt: Arnold Otto Meyer:
ac, a. c.anni currentis (lateinisch)
etc, etc., &c., &ct.et cetera (lateinisch)
resp.respektive
d. h. das heißt
p. a.per annum (lateinisch)
bezw., bzw.beziehungsweise
BMABehn Meyer Archiv, Hamburg
BMABehn Meyer Archiv, HamburgBM&C, HHFirma Behn, Meyer & Co., Historische Handschriften
Helfferich & Rademacher, Batavia / Telok BetongDie 1903 von Emil
Helfferich, Georg
Rademacher und Albert
Paulmann gegründete Firma Helfferich & Rademacher in Batavia widmete sich - gestützt auf
eine von Helfferich schon
zwei Jahre zuvor eingerichtete Niederlassung in Telok Betong im Süden Sumatras sowie eine von Rademacher geleitete neue Niederlassung
in Surabaya – insbesondere dem
Export von Pfeffer und
Kopra. Das
prosperierende Unternehmen wurde Anfang 1907 zum Zweck einer Beteiligung von
Arnold Otto Meyer in
eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts überführt, die
Handelsvereeniging voorheen Helfferich & Rademacher, die sowohl von Arnold Otto Meyer als auch
von verschiedenen anderen Firmen großzügige Kredite eingeräumt bekam und zudem mit der Vertretung des Norddeutschen Lloyds
beauftragt wurde. Durch den unerwarteten Verfall der Pfefferpreise
geriet die Firma noch im gleichen Jahr in wachsende finanzielle
Schwierigkeiten und wurde schließlich im Februar 1908 von der Firma Behn, Meyer & Co. Ltd. in
Singapur im Stillen aufgekauft.
Rademacher und Paulmann blieben als
Leiter der Filialen von Behn, Meyer
& Co. Ltd. in Surabaya
und Telok Betong tätig, Helfferich schied zunächst
aus. Vgl.
Helfferich,
Ein Leben
, S. 106–172;
Helfferich, Behn, Meyer
& Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 2
, S. 108–111.
Arnold Otto Meyer, HamburgDie Firma Arnold Otto Meyer in Hamburg wurde 1857 von dem in die Hansestadt zurückgekehrten Arnold Otto Meyer gegründet, der zuvor einige Jahre in dem von Theodor August Behn gemeinsam mit seinem älteren Bruder Valentin Lorenz Meyer etablierten Handelshaus Behn, Meyer & Co. in Singapur tätig gewesen war. Die neue Firma in Hamburg sollte die Interessen von Behn, Meyer & Co. in Deutschland und Europa wahrnehmen. Arnold Otto Meyer trug durch seine persönliche Präsenz in Hamburg maßgeblich dazu bei, dass die Firma Behn, Meyer & Co. mit ihren internationalen Verflechtungen die Weltwirtschaftskrise von 1857 weitgehend unbeschadet überstand, denn es gelang ihm, ihre Gläubiger in Hamburg, Bremen und London zu einem langfristigen Zahlungsaufschub zu bewegen. Da er im Sommer 1862 zur Überwindung der Krisenfolgen nochmals für einige Jahre nach Singapur zurückkehrte, spielte die von ihm gegründete Firma Arnold Otto Meyer zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Das änderte sich, als Arnold Otto Meyer 1864 nach Hamburg zurückgekehrt war und die Geschicke der beiden Schwesterfirmen nun von Hamburg aus als deren führender Kopf zu lenken begann. Mit den anderen Teilhabern von Behn, Meyer & Co. in Singapur stand er in einem intensiven brieflichen Austausch. Als er sich zur Jahrhundertwende aus den beiden Schwesterfirmen zurückzog, um ihre Geschicke künftig nur noch als stiller Gesellschafter zu begleiten, übernahmen sein Sohn Eduard Lorenz Meyer, Adolf Laspe und Franz Heinrich Witthoefft die verantwortliche Leitung der Geschäfte. Unter ihrer Führung entwickelte sich die Firma Arnold Otto Meyer zur eigentlichen Schaltzentrale des Handelshauses Behn, Meyer & Co. in Singapur, das 1906 in eine Aktiengesellschaft britischen Rechts umgewandelt wurde und nun stark expandierte. Die Firma Arnold Otto Meyer selbst eröffnete vor dem Ersten Weltkrieg keine Niederlassungen in Ostasien, beteiligte sich aber an einigen Gesellschaften, so beispielsweise an dem 1910 gegründeten Straits und Sunda Syndikat, das in die Plantagenwirtschaft Südostasiens investierte. Vgl.
Helfferich, Behn, Meyer & Co. / Arnold Otto Meyer, Bd. 1
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co. / Arnold Otto Meyer, Bd. 2
;
Kleinsteuber, Merchants
.
Fertsch & Laeisz, HamburgDie Firma Fertsch & Laeisz wird um 1903 als Kreditgeberin in Hamburg genannt.
F. Laeisz, HamburgDie von Ferdinand Laeisz (1801–1887) etablierte Reederei ging aus einer seit 1824 bestehenden Firma hervor, die 1840 ihr erstes eigenes Segelschiff erwarb. Die Reederei wurde bekannt für ihre schnellen und großen Segelschiffe, die sowohl in der Atlantik- als auch in der Pazifikfahrt eingesetzt wurden. Sie arbeitete seit den späten 1850er Jahren eng mit Louis Kniffler und Martin Hermann Gildemeister in Batavia und Nagasaki zusammen. Mit der Brigg „Schiller“ stellte sie das erste deutsche Schiff zur Verfügung, das 1859 Japan erreichte, allerdings nicht unter Hamburger, sondern unter niederländischer Flagge. Um 1880 nahm die Reederei F. Laeisz in Hamburg die Vertretung der Firma Arnhold, Karberg & Co. in Kanton wahr. Vgl.
Rohrbach/Piening/Schmidt, FL. Die Geschichte einer Reederei
;
Prager, Reederei F. Laeisz
;
Klingbeil, Die Flying P-Liner
.
J. Mohrmann & Co., MakassarDie von dem Hamburger Kaufmann Julius Mohrmann 1847 gegegründete Firma Julius Mohrmann & Co. in Makassar auf der Insel Celebes in Niederländisch-Indien unterhielt auch eine Niederlassung in Menado und stand in geschäftlicher Verbindung zu Behn, Meyer & Co. in Singapur. In den späten 1890er Jahren übernahm sie die Vertretung der Deutsch-Australischen Dampfschiffs-Gesellschaft (DADG). 1901 erfolgte die Umwandlung in die Handelsvereeniging voorheen J. Mohrmann & Co., eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts, an der sich nun auch die Firma Arnold Otto Meyer in Hamburg beteiligte; sie war insbesondere an der Zulieferung von Kopra interessiert. 1921 wurde die Beteiligung wieder verkauft. Vgl.
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 1
, S. 101;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 2
, passim.
Batavia [Stadt auf der Insel Java]
Telok Betong [Ort auf der Insel Sumatra]
Hamburg
Surabaya [Stadt auf der Insel Java]; auch: Soerabaiya, Soerabaya, Sourabay, Sourabaya
Europa; auch: Europe (englisch)
Amerika; auch: America (englisch), Nord-, Mittel- und Südamerika
Bremen
Java [Insel in Niederländisch-Indien]
Australien; auch: Australia (englisch)
Amsterdam
London
Makassar [Stadt auf der Insel Celebes]; auch: Macassar
Helfferich, EmilEmil HelfferichKaufmann, 12436165X17.01.187822.05.1972Emil Helfferich stammte - wie sein ältester Bruder Karl Theodor Helfferich und fünf weitere Geschwister - aus Neustadt an der Bergstraße, durchlief eine kaufmännische Lehre in Hamburg und gründete 1903 gemeinsam mit Georg Rademacher und Albert Paulmann die Firma Helfferich & Rademacher in Batavia / Telok Betong. Er selbst übernahm die Leitung der Niederlassung in Telok Betong. Als die 1907 mit Unterstützung von Arnold Otto Meyer in Hamburg in eine Aktiengesellschaft umgewandelte Firma bald darauf durch Pfefferspekulationen in finanzielle Schwierigkeiten geriet und im Februar 1908 von Behn, Meyer & Co. Ltd. in Singapur aufgekauft wurde, schied er zunächst aus, betätigte sich jedoch bald darauf als Berater für die Neuorganisation des Produktengeschäfts von Arnold Otto Meyer. Gemeinsam mit Franz Heinrich Witthoefft trat er für verstärkte deutsche Investitionen in die Plantagenwirtschaft
Südostasiens ein und zählte zu den treibenden Kräften für die Gründung des Straits und Sunda Syndikats, an dem deutsche und belgische Investoren beteiligt waren. Er blieb bis 1928 in Niederländisch-Indien, übernahm nach seiner Rückkehr nach Deutschland politische und wirtschaftliche Ämter, etwa als Hamburgischer Staatsrat, als Vorsitzender des Ostasiatischen Vereins und als Vorsitzender des Aufsichtsrats der HAPAG. 1932 engagierte er sich im sogenannten Keppler-Kreis, dessen Mitglieder Reichspräsident Paul von Hindenburg aufforderten, Adolf Hitler zum Reichskanzler zu berufen. 1933 trat er der NSDAP bei. Vgl.
Helfferich, Ein Leben
;
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 2
, passim;
Kemper/Rentschler, Handlungsspielräume
, S. 273–281.
Rademacher, GeorgGeorg RademacherKaufmann, KonsulGeorg Rademacher stammte aus Hamburg und gründete 1903 gemeinsam mit Emil Helfferich und Albert Paulmann die Firma Helfferich & Rademacher in Batavia / Telok Betong. Er selbst übernahm die Leitung der Niederlassung in Surabaya. Als die Firma, die 1907 in eine Aktiengesellschaft überführt worden, bald darauf durch Pfefferspekulationen in massive finanzielle Schwierigkeiten geriet und im Februar 1908 von Behn, Meyer & Co. Ltd. in Singapur aufgekauft wurde, übernahm er Leitung der Niederlassung Surabaya der Firma Behn, Meyer & Co. Ltd.. 1909 wurde er außerdem zum deutschen Konsul in Surabaya ernannt. Vgl.
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 2
, passim.
Paulmann, AlbertAlbert PaulmannKaufmannAlbert Paulmann stammte aus Elberfeld und gründete 1903 gemeinsam mit Emil Helfferich und Georg Rademacher die Firma Helfferich & Rademacher in Batavia / Telok Betong. Er selbst übernahm die Leitung der Niederlassung in Telok Betong. Als die Firma, die 1907 in eine Aktiengesellschaft überführt worden war, bald darauf jedoch durch Pfefferspekulationen in massive finanzielle Schwierigkeiten geriet und im Februar 1908 von Behn, Meyer & Co. Ltd. in Singapur aufgekauft wurde, übernahm er Leitung der Niederlassung Telok Betong der Firma Behn, Meyer & Co. Ltd.. 1909 wurde er zudem zum deutschen Konsul in Surabaya ernannt. Vgl.
Helfferich, Behn, Meyer & Co./Arnold Otto Meyer, Bd. 2
, passim.
Vertrag [gewerblicher Vertrag]; auch: Abkommen, Uebereinkommen, Vereinbarung
Vertreter, Vertretung; auch: agency (englisch), agent (englisch), Agent, Agentur, Alleinvertretung, Handelsagentur, representation (englisch), representative (englisch), Vertretungsgebiet, Vertretungsvertrag
Kommission, Kommissionsgebühr; auch: commission (englisch), Commission, Commißion
Kredit; auch: Anleihen an dritte Personen, Ausleihung von Geldern, Blanco Credit, Credit, credit (englisch), Darlehen, Kreditgeschäft
Einkauf; auch: Einkaufsgesellschaften
Personal, Personalpolitik; auch: Hilfspersonal, Leitungspersonal
Gewinn; auch: Avanz, Ayanz, Capital Avance (niederländisch), Gewinn, Gewinnbeteiligung, Gewinnst, Gewinst, Netto-Gewinn, Profit, profit (englisch), profit sharing (englisch), Verdienst
Dampfschifffahrt; auch: Dampferlinie, Dampfschifffahrtsgesellschaft
Kopra; auch: Copra, CoprahUnter der Bezeichnung „Kopra“ wurden im 19. Jahrhundert große Mengen des in Südostasien und Ozeanien produzierten, getrockneten Kokosnussfleisches nach Europa verbracht, wobei zwischen den beiden Varianten „Sundried“ (in der Sonne getrocknet und von höherer Qualität) und „Kilndried“ (im Ofen getrocknet und von niedrigerer Qualität) unterschieden wurde. In Europa wurde Kopra vor allem zu Kokosnussöl verarbeitet. - Vgl. zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in der Kopraerzeugung auf Samoa:
Droessler, Coconut Colonialism
.
Pfeffer; auch: Black Java, Black Pepper, Lampong, peeper (niederländisch), White Muntok
Kaffee; auch: Caffe, Caffee, coffee (englisch), coffy (niederländisch), Liberia Kaffee
Häute; auch: hides (englisch)
Geschäftskosten; auch: costs (englisch), Handlungs-Unkosten, Kosten, Schiffs-Unkosten, Spesen, Unkosten
Telegramm; auch: Depesche, Kabel
Maklergebühr; auch: brokerage (englisch)
Tratte s. auch Wechsel
Der finanztechnische Fachbegriff „Tratte“ bezeichnet einen Wechsel, der vom Wechselaussteller (auch Trassant genannt) gezogen, also mit einer unbedingten Zahlungsanweisung auf einen bestimmten Bezogenen (auch Trassat genannt) versehen und in Umlauf gesetzt, von diesem Bezogenen aber noch nicht akzeptiert wurde. Erst mit seiner Unterschrift, dem so genannten Akzept, erkennt der Bezogene die Zahlungsverpflichtung verbindlich an, sodass der Wechsel von einer Tratte zu einem Akzeptwechsel mit einer bestimmten Laufzeit bis zur Zahlung wird. Mit Hilfe von Tratten können also so genannte Trassierungskredite gewährt werden, deren Laufzeit mit dem Akzept des Bezogenen beginnt. - Grundsätzlich von der Tratte zu unterscheiden ist der „Solawechsel“, mit dem der Aussteller selbst ein Zahlungsversprechen abgibt, entweder für einen bestimmten Termin oder bei Sicht.
Mark, deutsche [Währungseinheit]; auch: M.Ursprünglich als Begriff für das Gewicht von Gold, Silber und Münzen verwendet, dann als Bezeichnung für verschiedene Münzen, darunter die in den norddeutschen Hansestädten gängige Courantmark, wurde die „Mark“ mit der deutschen Reichsgründung von 1870/1871 zur einheitlichen Währung des Deutschen Reiches. Sie lässt sich in 100 Pfennige aufteilen. Vgl.
Bott, Handwörterbuch des Kaufmanns, Bd. 3
, S. 833;
Junghans, Entwicklungen
.
Zins; auch: interest (englisch), Zinsentwicklung, Zinsfuß
Rechnung; auch: account (englisch), Factur, Factura, Faktur
Zahlung; auch: Auszahlung, Barzahlung, Bezahlung, Disbursement, Einzahlung, Geldüberweisung. Giro Verkehr, payment (englisch), Rückzahlung, Vorausbezahlung, Zahlungsanweisung, Zahlungsausfall, Zahlungsbedingungen, Zahlungsbereitschaft, Zahlungsmethode, Zahlungsmodus, Zahlungsschwierigkeit, Zahlungsverkehr, Zahlungsverweigerung, Zahlungsverzögerung
Anleihe; auch: bond (englisch), Obligation, loan (englisch)„Anleihe“ ist die Bezeichnung für ein Wertpapier, das von einem Staat, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, einem Industrieunternehmen, einer Versicherung oder einer Bank auf den Kapitalmarkt gebracht wird, um Fremdkapital zu beschaffen. Mit einer solchen, Anleihe oder auch Obligation genannten Schuldverschreibung werden Forderungsrechte des Käufers (Gläubigerrechte) verbrieft, insbesondere das Recht auf Verzinsung und das Recht auf Tilgung. Die Verzinsung erfolgt in der Regel zu einem festen, bei der Emission für die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibung festgelegten Satz und wird vom Emittenten zumeist jährlich entrichtet; es gibt aber auch Schuldverschreibungen mit flexibler Verzinsung. Wichtige Beispiele für festverzinsliche Schuldverschreibungen sind Staatsanleihen, Kommunalobligationen, Eisenbahn- und andere Unternehmensanleihen sowie Bankschuldverschreibungen.
Bilanz; auch: balance sheet (englisch), bilanzieller Status
Telegrafie; auch: Cabeln, Code, Drahten, Private Code (englisch), Special Code (englisch), Telegraph, telegraph (englisch), Telegraphic Address (englisch), TelegraphieNeben Briefen und anderen schriftlichen Nachrichten wurde die Telegrafie im 19. Jahrhundert zu einem wichtigen Kommunikationsmedium der im Fernhandel tätigen Kaufleute und Reeder. Nachdem die technischen Infrastrukturen geschaffen worden waren, ging es nicht zuletzt darum, neue Routinen und Rhythmen im Umgang mit dem Medium sowie Wege zu finden, eigene Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Zu diesem Zweck wandten die Kaufleute in ihrer telegrafischen Geschäftskorrespondenz häufig eigene, speziell entwickelte Codes an, sodass die übermittelten Informationen, etwa sensible Preisinformationen oder Namen von Auftraggebern und Kunden, nicht ohne Weiteres von Dritten mitgelesen werden konnten. Durch Verkürzung der Wortlängen konnten zudem erhebliche Kosten gespart werden. Vgl. hierzu exemplarisch:
Helfferich, Behn, Meyer & Co. / Arnold Otto Meyer, Bd. 2
, S. 78f. - Zur generellen Bedeutung der Telegrafie für die wirtschaftliche Globalisierung:
Wenzlhuemer, Connecting the Nineteenth-Century World
.
InhaberDer Inhaber eines Unternehmens ist im Gegensatz zum Teilhaber eines
Unternehmens dessen alleiniger Eigentümer.
Kapital; auch: Aktienkapital, Bankkapital, Capital, Einschuß, Gesellschaftskapital, Privat-Capital, Stamm-Capital, working capital (englisch)
Geld; auch: Baares, Geldmittel, Kassa-System, money (englisch), Verkehrsmittel, Zahlungsmittel
Konto; auch: account (englisch), Conto, Reserveconto
Aktionär; auch: Actionär, Anteilseigner, Interessent, shareholder (englisch)
TantiemeDer Begriff „Tantieme“ bezeichnet eine Gewinnbeteiligung für Teilhaber oder leitende Angestellte eines Unternehmens.
Lohn; auch: Bezüge, Gage, Gehalt, Salair, salary (englisch), Vergütung, wage (englisch)
Kontor; auch: Contor, Privat Contor
Kündigung; auch: Kündigungsfrist, Kündigungszeit
Commissaris; auch: KommissarisDer nach niederländischem Recht bestellte Aufseher über ein Unternehmen wurde im 19. Jahrhundert als „Commissaris“ bezeichnet. Diese Aufgabe konnte auch von einem anderen Unternehmen - oft in Vertretung von oder in Gemeinschaft mit natürlichen Personen - wahrgenommen werden.
Teilhaber; auch: Ahsocié, Associé, Gesellschafter, Partner, Theilhaber, Theilnehmer
Aktien; auch: Actien, shares (englisch)
Konflikt; auch: Streit, StreitigkeitPrivatrechtliche Konflikte, etwa zwischen Kapitänen und Schiffsmannschaften oder zwischen den ausländischen und einheimischen Kaufleuten im Hinblick auf die Gewichts- und Wertbestimmung der von ihnen gehandelten Waren, kamen im 19. Jahrhundert häufig vor und wurden in vielen Fällen von den vor Ort ansässigen Konsuln geschlichtet, auch wenn diese - wie im deutschen Fall bis zu den Vertragsabschlüssen mit Japan, China und Siam in den frühen 1860er Jahren - noch nicht mit der Konsulargerichtsbarkeit betraut waren.
Schiedsrichter, Schiedsgericht