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Nr. 2.4.1.08

Emil Schwencke, Geschäftsführer des Ostasiatischen Vereins Hamburg, an die Handelskammer Duisburg, betr. Missstände des direkten Geschäftsverkehrs mit chinesischen Firmen, 10. Juli 1911

Brief

Regest:

Emil Schwencke, der Geschäftsführer des Ostasiatischen Vereins (OAV) in Hamburg, übersendet der Handelskammer Duisburg vertraulich 50 Exemplare eines gedruckten Berichts, den der Handelssachverständige beim deutschen Generalkonsulat in Shanghai verfasste. Seinen Ausführungen über „Mißstände im direkten Geschäftsverkehr mit chinesischen Firmen“ pflichtet Schwencke in seinem Anschreiben bei und empfiehlt den Bericht zur Verteilung an die für den Export arbeitenden Industrieunternehmen. Im Bericht selbst wird davor gewarnt, das von den erfahrenen Handelshäusern in Shanghai etablierte Zahlungssystem für chinesische Geschäftspartner zu umgehen und sich über eigene Zwischenhändler oder Handlungsreisende direkt mit chinesischen Abnehmern in Verbindung zu setzen. Solange man dabei Geschäfte nach dem Grundsatz „Auslieferung der Ware gegen Zahlung in Europa“ vereinbare, sei noch eine gewisse Sicherheit gegeben, nicht jedoch bei den jüngst vermehrt beobachteten Geschäften nach dem Grundsatz „Auslieferung der Ware gegen Akzept“, welches keinerlei Gewähr gegen das Ausfallrisiko biete und dem vermehrten Entstehen „chinesischer Schwindelfirmen“ Vorschub leiste.

Hamburg, den 10. Juli 1911.

Handschriftlich ergänzt: Mit der nächsten vertraulichen Mitteilung zu versenden

An

die Handelskammer

Duisburg.


Betrifft:Export nach China.


Anbei erlauben wir uns Ihnen 50 Abdrücke eines von dem Handelssachverständigen bei dem Kaiserlich Deutschen Generalkonsulat in Shanghai erstatteten Berichts über „Misstände des direkten Geschäftsverkehrs mit chinesischen Firmen“ ergebenst zu überreichen. Wir können aus der in uns verkörperten Sachkenntnis bezüglich des Geschäftsverkehrs in und mit China die Ausführungen des Berichts nur als durchaus zutreffend bezeichnen und möchten glauben, dass es im Interesse der deutschen, für den Export nach China arbeitenden Industrie läge, dem Berichte eine möglichst weitgehende Verbreitung und ernste Beachtung in den beteiligten Kreisen zu verschaffen.

Wir sprechen daher das ergebene Ersuchen aus, den Bericht den beteiligten Firmen zugehen lassen zu wollen, und stellen, falls für diesen Zwecke weitere Abdrücke gebraucht werden sollten, solche gern zur Verfügung.

Hochachtungsvoll handschriftlich ergänzt: III III 2y

Stempel: Ostasiatischer Verein.

Handschriftlich: Dr. E. Schwencke

Mißstände des direkten Geschäftsverkehrs mit chinesischen Firmen.

(Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai.)

Die am Einfuhrgeschäft beteiligten Firmen Schanghais haben seit Eröffnung des Platzes es sich angelegen sein lassen, den chinesischen Käufern keinen Kredit zu gewähren, sondern ein Kassa-System durchzuführen, unter welchem die Chinesen mit 5 oder 10 Tage Sicht Bank-Anweisungen bezahlen; selbst hierbei haben sich infolge einer Geldkrisis im Jahre 1910 Schwierigkeiten ergeben, deren vollständige Regulierung noch nicht erfolgt ist. Auch das Risiko der Finanzierung des ganzen Warenverkehrs haben die Firmen getragen und es hat sich trotz gelegentlicher Störungen ein umfangreiches und stabiles Geschäft entwickelt.

In neuerer Zeit tritt nun die Tendenz auf, daß europäische Fabrikanten durch Vermittlung von kleinen und unverantwortlichen Zwischenhändler und Reisenden direkt mit chinesischen Abnehmern in Verbindung zu treten suchen. Über die Folgen dieser Handlungsweise sind die Fabrikanten sich augenscheinlich nicht klar.

Bei der Undurchsichtigkeit der chinesischen Geschäftsführung und des chinesischen Rechnungswesens ist es selbst den seit Jahren in Schanghai ansässigen Firmen, die über erfahrene Compradores und über ein geschultes eingeborenes Personal verfügen, nicht immer leicht und möglich, über die finanzielle Lage ihrer Kunden zuverlässig unterrichtet zu sein und in viel höherem Masstabe ist dies bei Zwischenhändlern der Fall, die weder selbst eine eingehende Kenntnis des Platzes noch gute Compradores haben. Indessen kann man den Lieferanten, welche direkt mit chinesischen Firmen arbeiten wollen, ja keine Vorschriften machen, und dieselben müssen wissen, was sie tun.

Solange sich der direkte Geschäftsverkehr mit Chinesen auf der Basis von Zahlung in Europa bei Ablieferung oder von 60 resp. 90 Tage Sicht-Tratten, Auslieferung gegen Zahlung hält, ist noch eine gewisse Sicherheit vorhanden; der europäische Abschiffer hat, wenn der Chinese falliert oder aus irgendwelchen Gründen Abnahme verweigert, doch die Waren in der Hand, wenn auch deren anderweitiger Verkauf in den meisten Fällen nur mit Verlust geschehen kann.

Es wird nun berichtet, dass neuerdings europäische Lieferanten, darunter auch deutsche, soweit gegangen sind, auf chinesische Besteller Tratten mit der Klausel – Auslieferung gegen Akzept – zu ziehen, was mit anderen Worten einen Blanko-Kredit meint. Es liegt hierin ein großes Risiko, denn wenn die chinesische Firma in Schwierigkeiten gerät, so verschwindet in der Regel der Inhaber derselben nebst einem Teil des Personals und der europäischen Lieferant, dessen Waren ja bereits ausgeliefert sind, erleidet in solchen Fällen einen Total-Verlust, zumal da die chinesischen Gerichtspflege so unzulänglich ist, daß auf eine Hilfe durch diese kaum gerechnet werden kann.

Bei der angeborenen Neigung der Chinesen zum Spekulieren und ihrer großen Gewandtheit, jedes gebotene Entgegenkommen zu mißbrauchen, wird die Fortsetzung des direkten Verkehrs mit Chinesen auf der Basis – Auslieferung gegen Akzept – die baldige und natürliche Folge haben, daß chinesische Schwindelfirmen entstehen, welche die erwähnte Erleichterung in rücksichtsloser und unredlicher Weise ausbeuten.

Es muss deshalb davor gewarnt werden, auf chinesische Firmen zu ziehen mit der Klausel - Auslieferung gegen Akzept – englisch: documents against acceptance.

Jedes Eingreifen in die Geschäftsverhältnisse Schanghais, wodurch das bewährte Kassa-System beiseite gesetzt und an Stelle desselben Kredit gewährt wird, muss sich früher oder später an dem Kreditgeber rächen.