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Nr. 5.2.1.01

Ausfuhr-Erleichterungen

Brief

Regest:

Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs führte zu einem drastischen Bruch in den globalen Handelsbeziehungen. Nicht nur brachen die Kriegsgegner die Handelsbeziehungen weitgehend ab, sondern die Briten verhängten eine, bis zum Ende des Krieges sukzessive verschärfte Blockade gegen die Mittelmächte. Als Reaktion darauf und auf die Anforderungen der Kriegsführung wurde die Organisation der deutschen Wirtschaft seit 1915 fundamental umgestaltet. Die Produktion der einzelnen Branchen wurde kontingentiert, Preise und Löhne festgesetzt, die Branchen schließlich seit 1916 in zunächst noch von Branchenvertretern dominierten Verbänden organisiert. Insbesondere die Frage des Exports war dabei ein sensibles Thema: Auf der einen Seite sollten möglichst alle Ressourcen der Volkswirtschaft für die Kriegsanstrengungen mobilisiert werden. Auf der anderen Seite brauchte das Deutsche Reich Devisen, um bestimmte Rohstoffe, über die das Land nicht verfügte, einzuführen.

Nach dem Krieg wurden die kriegswirtschaftlichen Regelungen erst nach und nach aufgehoben. Viele Regelungen wurden sogar erst zu Beginn der 1920er Jahre abgeschafft. Allerdings hatte sich die wirtschaftliche Situation grundlegend geändert: Jetzt bestand ein großes Bedürfnis nach Export, um Geld für die Rekonstruktion der Wirtschaft zu verdienen und die Reintegration Deutschlands in die Weltwirtschaft voranzubringen. Die hier präsentierte Quelle der Dortmunder Firma August Klönne, spezialisiert auf Brücken und andere Eisenbauten, beschreibt anschaulich die Widersprüche, die sich aus dieser Lage ergaben.

Dortmund, den 22. Januar 1919

An die Handelskammer zu Dortmund in

Dortmund


Ausfuhr-Erleichterungen.

Auf das gefl. Schreiben erwidere ich das Folgende:

Die Regierung hat im Jahre 1916 Zwangsverbände gegründet, z.B. den Ausfuhrverband Deutscher Gasbehälterfabrikanten, den Ausfuhrverband für Eisenbauten, den Ausfuhrverband für Dampfkessel, Blecharbeiten und Apparate u.s.w. Die Mitglieder dieser Verbände waren (und sind noch) gezwungen, alle Objekte, die aus dem Auslande eingingen, zu melden und die Kalkulationen wurden dann von der Preisprüfungsstelle, in welche die Vorstände der Verbände deleguiert waren, untersucht, und wenn sie den Wünschen der Regierung entsprachen, genehmigt, andernfalls in die Höhe gesetzt. Für die Aufmachung der Kalkulationen warengeradezu haarsträubende Vorschriften erlassen. Es mussten enorm hohe Preise für Rohmaterial eingesetzt werden; für Gewinn waren vorschriftsgemäss 33 1/3% im Minimum zu berechnen, das Endergebnis war in die Währung des Ausfuhrlandes zum Friedenskurse umzurechnen. Auf diese Weise kamen ungeheuerliche Preise heraus, die jedes Auslandsgeschäft unmöglich machten. Tatsächlich ist dann auch beim Ausfuhrverband deutscher Gasbehälterfabrikanten und beim Ausfuhrverband für Brücken-und Eisenbauten das Geschäft eingeschlafen.

Es hätte manches geliefert werden können, denn bei den reinen Eisenkonstruktionswerken haben, namentlich dann als das Hindenburg-Programm erledigt war, viele Werke, die sich nicht auf reine Kriegsarbeit eingestellt hatten, Arbeitsnot gehabt. Sie hätten viel mehr liefern können.

Die Regierung hat mit ihren undurchdachten Vorschriften, die ohne Zuziehung der betroffenen industriellen Kreise aufgestellt waren, das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollte.

Die ganze Aktion lief darauf hinaus, die Devisenkurse zu heben. Die Regierung glaubte das mit ihren Zwangsvorschriften erreichen zu können. Die Zwangsvorschriften führten aber, wie ich schon sagte, einen Stillstand der Ausfuhr herbei und verhinderten so die Schaffung von Auslandguthaben. Wo aber keine Forderungen an das Ausland bestehen und andererseits grosse Einfuhr stattfindet, kann von einer Besserung der Devisenkurse nicht die Rede sein. Es wurde also das Gegenteil dessen erreicht, was beabsichtigt war.

Die Reichsregierung hat das vor kurzem endlich eingesehen und die Vorschriften gemildert, vor allen Dingen die Vorschrift bezüglich der Umrechnung zum Friedenskurse ganz fallen lassen. Dagegen besteht nach wie vor die Verpflichtung zur Einreichung der Kalkulation und zur Einsetzung der von der Preisprüfungsstelle festgesetzten Preise in die Angebote für das Ausland; ferner die zur Aufrechterhaltung der Zwangsverbände.

Unter den heutigen Verhältnissen ist das ein ebenso unerträglicher Zwang wie die weitergehende Forderung der Regierung unter den früheren Verhältnissen es war. Heute heisst es:

Vor allen Dingen Arbeit schaffen. Sie kann aber nur geschafft werden, wenn der Unternehmer freie Hand hat. Wie kann eine Behörde und sei sie noch so sorgsam, Preise vorschreiben wollen für Objekte, deren Marktwert sie nicht kennt. Der Bürokratismus ist jetzt ebenso gross wie früher. Die Behörden glauben besser zu wissen, was gefordert werden darf als die Unternehmer, obschon sie gar keine Fühlung mit dem Abnehmer und seinen Bedürfnissen haben. Ist das schon bei Massenartikeln der Fall, wieviel mehr bei Objekten, die in den meiste Fällen erst konstruiert werden müssen; bei denen aus dem Nichts etwas geschaffen werden muss.

Es mutet geradezu mittelalterlich an, dass bspw. bei einem Fördergerüst die Behörde besser wissen will, welcher Preis eingesetzt werden darf, als der Unternehmer, der an Ort und Stelle seine Vorstudien gemacht hat, der die ganzen Verhältnisse im Auslande kennt, der weiss, ob und welche ausländischen Wettbewerber beteiligt sind, wie sie zu arbeiten pflegen und was sie fordern müssen, um gewinnbringend zu arbeiten. Danach muss er seinen Preis einrichten, wenn er den Auftrag haben will. Ob er den Auftrag haben will oder muss, kann die Behörde in Berlin nicht entscheiden, sondern nur der Unternehmer selbst. Nimmt er einen Auftrag herein, der ihm Verlust bringt, so ist das seine eigene, persönliche Sache. Er wird das selbstverständlich nur dann tun, wenn er sich sagen muss: nimmst du den Auftrag nicht, dann wird der Verlust noch grösser, weil du dann die eine oder andere Abteilung stilllegen musst, deine Maschinen nicht ausnutzen kannst und weil die Generalien in voller Höhe weiterlaufen.

Die Behörde dagegen bestimmt jetzt einfach den Preis, den er verlangen soll und der ja, wenn er gewährt wird, ein sehr gewinnbringender ist. Aber sie vergisst dabei ganz, dass sie nicht auch dem Besteller befehlen kann, diesen Preis anzunehmen, und dass für den Besteller nur sein eigenes Interesse massgebend ist, nicht dass der Reichsregierung. Die Regierung hat das allergrösste Interesse daran, heute mehr wie jemals sonst, dass Arbeit hereinkommt, einerlei woher und einerlei zu welchen Preisen, wenn nur die Arbeitslosigkeit im Lande beseitigt und die Ausfuhr gehoben wird.

Hat der Unternehmer ein Objekt zu billig herein genommen, so wird er eben keinen Gewinn haben. Es entsteht aber dann doch eine Forderung im Auslande, die den Devisenkurs beeinflusst.

Welche Schwierigkeiten von Seiten der Regierung den Unternehmer für die Ausfuhr gemacht werden, erhellt aus folgenden Fällen:

1.) In Esch in Luxemburg baue ich eine grosse Kammerofenanlage für das dortige Gaswerk. Schon vor etwa drei Monaten habe ich die Ausfuhrgenehmigung von 150 to Eisenkonstruktionsteilen bei der Zentralstelle für Aus- und Einfuhr in Berlin beantragt und darauf im November die Mitteilung erhalten, dass mein Antrag befürwortet am 23.10. den Reichskommissar zur Genehmigung weitergegeben sei. Auf meine wiederholten telegraphischen und brieflichen Vorstellungen hin erhielt ich bis heute noch keinerlei Mitteilung, ob die Ausfuhr genehmigt wird oder nicht. Die Alliierten haben mir die nachgesuchte Genehmigung zum Abtransport des Materials ohne Weiteres schon längst erteilt. Von der Deutschen Behörde kann ich aber mit keinen Mitteln erlangen, dass sie mir die Ausfuhrbewilligung für das hier fertig liegende Material erteilt!! Es ist das hier der krasseste Fall, der auf diesem Gebiete während des Krieges vorgekommen ist. Der Waffenstillstand ist schon über zwei Monate alt, trotzdem fühlt sich die Regierung noch nicht bewogen, die Ausfuhr zu genehmigen.

Ich baue bereits auf dem Gaswerk Esch seit Monaten die Kammeröfen. Das Material dazu, (Ware aus Stein oder anderen mineralischen Stoffen, sowie aus fossilen Stoffen) ist seit dem 12. November freigegeben. Meine Eisenkonstruktion aber, ohne die die Anlage nicht erstellt werden kann, kann ich nicht ausführen, weil es der Zentralstelle in Berlin nicht gefällt, die Genehmigung zu erteilen!

Ich bemerke dazu ausdrücklich, dass irgend ein Hindernis für die Genehmigung m.W. nicht vorliegt und mir irgendwelche Gründe zur Versagung unbekannt sind.

2.) Für Holland habe ich die Eisenkonstruktion zu einem Fördergerüst angeboten und die vorschriftsmässige Kalkulation eingereicht. Auf Grund meiner Kenntnis der Verhältnisse war es mir möglich, einen sehr guten Preis zu verlangen. Die Preisprüfungsstelle billigte zwar den Preis, kritisierte aber merkwürdigerweise im Gegensatz zu früher die Höhe desselben, während sie früher Neigung zeigte, die Preise herauf zu setzen. Gleichzeitig mit ihrer überaus unberechtigten Kritik traf ein Schreiben des Anfragers ein, worin er mitteilte, dass mir der Auftrag erteilt werden soll. Ich solle einen Bevollmächtigten zum Abschluss entsenden.

Es ist dies ein Beispiel dafür, mit welcher Sachkenntnis die Behörde arbeitet und wie unerträglich der Zwang ist, den sie ausüben will und tatsächlich ausübt.

Aus Vorstehendem geht wohl zur Genüge hervor, dass die Aufrechterhaltung der Ausfuhrbewilligungen und der Zwangsverbände unter den heutigen Verhältnissen ein Unding ist und dass nicht schnell genug jeglicher Zwang für die Ausfuhr beseitigt werden kann.

Bemerken möchte ich noch, dass die Mitglieder des Ausfuhrverbandes deutscher Gasbehälterfabrikanten eine Eingabe an das Reichswirtschaftsamt vorbereiten, worin die sofortige Aufhebung des Verbandes gefordert wird. Sollte die Eingabe Erfolg haben, so werden die anderen Verbände auf Grund dieser Genehmigung sofort gleiche Anträge stellen.

Es wäre aber sehr erfreulich, wenn von Seiten der Handelskammer diese unterstützt und bei der Reichsregierung nachdrücklich darauf hingewiesen würde, dass der Zwang unter allen Umständen beseitigt werden muss.

Aug. Klönne1