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Nr. 5.1.2.02

Bemerkungen zu den vom Reichswirtschaftsministerium aufgestellten Grundlinien für die künftige Gestaltung des Wirtschaftslebens (Mai 1919)

Redemanuskript

Regest:

Der Hamburger Privatbankier Max Warburg reagierte in dieser vor der Hamburger Kaufmannskammer gehaltenen Rede auf die Vorschläge, die Wirtschaftsminister Rudolf Wissell zur zukünftigen Gestaltung des deutschen Wirtschaftslebens nach dem Weltkrieg kurz zuvor am selben Ort gemacht hatte. Wissell war ein klarer Befürworter einer stärkeren staatlichen Organisation und der Verstaatlichung (Sozialisierung) von Schlüsselindustrien. Diesen Vortrag in Hamburg zu halten, dem Zentrum des deutschen internationalen Handels, lässt sich durchaus als Provokation interpretieren.

Entsprechend antwortete Max Warburg, Generaldirektor und Mitinhaber der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co. sowie Mitglied der deutschen Delegation bei den Friedensverhandlungen in Paris: Er betonte die Bedeutung der Wiederanbahnung freier Handelsbeziehungen und der Öffnung für internationale Märkte. Ausführlich beschreibt er mögliche Wege und Maßnahmen, diese Ziele zu erreichen. Insbesondere plädiert er für die Ablösung der bestehenden Devisenbewirtschaftung durch einen freien Zahlungsverkehr, der allein eine Stabilisierung der Mark gewährleisten könne. Handelsliberalisierung sah er als eine Voraussetzung dafür, dass Deutschland verlorengegangene Marktpositionen auf den internationalen Märkten zurückgewinnen konnte.

Bemerkungen zu den vom Reichswirtschaftsministerium aufgestellten Grundlinien für die künftige Gestaltung des Wirtschaftslebens.


Die Grundlinien, welche dem Reichswirtschaftsministerium für die künftige Gestaltung des Wirtschaftslebens vorschweben, sind von Herrn Reichswirtschaftsminister Wissel in seiner am 5. April d. J. vor der Hamburger Kaufmannschaft1 gehaltenen Rede ausgeführt worden.

Die von ihm dargelegte Beschränkung der Einfuhr auf die volkwirtschaftlich notwendigsten Güter wird unter den obwaltenden Verhältnissen grundsätzlich zugestanden werden müssen. Damit aber die notwendige Einfuhr in der für die Volkswirtschaft nützlichsten Weise erfolgen kann, ist es unbedingt nötig, dass die Handhabung der Kontrolle nach so einfachen und klaren Gesichtspunkten geschieht und der Apparat so rasch und reibungslos arbeitet, dass die kaufmännische Energie sich innerhalb der gesteckten Grenzen so frei bewegen kann, dass sie auf dem Weltmarkt arbeitsfähig bleibt. Dieser Punkt ist von so entscheidender Bedeutung für die Möglichkeit einer ausreichenden Versorgung Deutschlands, dass man ihm zuliebe unter Umständen auf einschränkende Massnahmen verzichten muss, wo sie an sich mit Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs vielleicht durchgeführt werden könnten. Von ganz besonderer Bedeutung aber ist die eingehende - ich möchte fast sagen liebevolle - Behandlung des Veredlungsverkehrs - Dieser ist von einer solchen Bedeutung für die Beschäftigung unserer Industrie und die Wiederbelebung des deutschen Wirtschaftslebens, dass die Einfuhr von Rohstoffen zur Veredlung im weitesten Sinne gefördert werden muss, und hierfür erscheint mir die Dezentralisation nach Rohstoffen etwa auf die sogenannten Selbstverwaltungskörper weniger wichtig, als die Zusammenfassung in einem schnell und liberal arbeitenden Referat des Reichswirtschaftsministeriums bezw. des Reichskommissars für Einfuhr- und Ausfuhrbewilligungen.2 Dieses Referat, welches über tüchtige kaufmännische und allgemein gebildete technische Mitarbeiter verfügen müsste, müsste jeden Antrag industrieller Firmen auf Einführung von Rohstoffen zwecks Veredlung, der von den Handelskammern des betreffenden Bezirks in Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit der Firma etc. genügend begutachtet ist, (in besonders schwierigen Fällen vielleicht nach Anhörung der Fachgruppenauskunftsstellen), so rasch und liberal wie möglich erledigen. Diese Zentralstelle für die Rohstoffeinfuhr für den Veredlungsverkehr müsste allerdings nach Erteilung der Bewilligung einen periodischen Bericht über den durchgeführten Veredlungsverkehr verlangen und Neuanträge nur berücksichtigen, wenn über die Behandlung der ersten Einfuhr befriedigende Nachweise gegeben sind. Auf solche Weise könnte höchstens bei der ersten Einfuhr zu grosses Vertrauen erwiesen werden, jedoch würde sich jeder grössere Industrielle vor einem Missbrauch hüten, der ihn für später an jeder weiteren Einfuhr hindert.

Soweit für die einzelnen Einfuhrgebiete besondere Wirtschaftsstellen eingerichtet werden, welche unter Aufsicht des Reichswirtschaftsministeriums weitgehende Selbstverwaltungsbefugnisse haben, was an sich auch von der Kaufmannschaft durchaus begrüsst werden muss, wird in Handelskreisen, insbesondere auf dem Gebiet der Einfuhr von Rohstoffen für die Industrie befürchtet, dass in den Wirtschaftsstellen die Interessen des eigentlichen Handels und seine Ansichten gegenüber der Industrie des betreffenden Spezialgebiets zurücktreten könnten, und es besteht ferner die Befürchtung, dass bei der Entwicklung der Industrie zu immer weitergehender Syndicierung und Kartellierung der Zwischenhandel, dessen Mitwirkung doch in einer gesunden und aufstrebenden Volkswirtschaft nicht entbehrt werden kann, immer stärker ausgeschaltet wird.3 Man könnte vielleicht erwidern, dass die führenden Häuser des Handels, deren Bedeutung doch auch allgemein anerkannt wurde, wohl in der Lage sein müssten, ihre Stellung genügend zu wahren. Dieses ist aber häufig nicht der Fall, was zum grossen Teil daher rührt, dass der Ueberseehandel vorwiegend regional orientiert ist, während die Industrie fachlich spezialisiert ist. Auf diesen Gegensatz kann zur Erklärung der Schwierigkeiten nicht deutlich genug hingewiesen werden. Die grossen Hamburger Häuser, welche im Specialgeschäft mit einzelnen Ländern Süd-und Mittelamerikas wie Argentinien, Brasilien, Chile, venezuela, Guatemala und Mexiko der deutschen Ausfuhr jedes in seinem Spezialgebiet ihre Absatzgebiete erschlossen und dem deutschen Import ihre Bezugsquellen gesichert haben, ebenso wie die Firmen, die die Länder Afrikas, wie Marokko und die deutschen und englischen Kolonien, oder asiatische Länder, wie Indien, China oder Japan als Spezialgebiet gepflegt haben, kommen nicht genügend zu Wort, wenn bei den Fragen der Einfuhr von Rohstoffen oder der Ausfuhr von Fabrikaten die Entscheidungen von Selbstverwaltungskörpern gefällt werden, in denen das massgebende Wort die Industrie zu sprechen hat, die den betreffenden Rohstoff braucht oder das betreffende Fabrikat angefertigt hat. Der Hamburger Grosskaufmann, der heute beispielsweise Fahrräder oder Brauereimaschinen mit allen anderen deutschen Ausfuhrwaren zusammen nach Venezuela exportiert, wird mit seinem Bruchteil an der Fahrradausfuhr ebenso wenig als Händler bei den Beratungen der betreffenden Fachgruppen gehört, wie seine übrigen Kollegen, die die Ausfuhr nach anderen Weltteilen besorgen und mit denen zusammen er doch 100 % des Ausfuhrhandels vertritt. Bei der Ausfuhr liegen in dieser Beziehung die Verhältnisse noch ungünstiger, als bei der Einfuhr. Für den Import der grossen Stapelartikel mit bestimmtem Herkunftsland oder -Ländern haben sich ja vielfach die grössten Einfuhrfirmen derartig spezialisiert, dass diesen leitenden Einfuhrhäusern für bestimmte Rohstoffe die verarbeitende Industrie bei der Organisation der Einfuhr auch williger den gebührenden Einfluss zugestehen wird. Gerade in Bezug auf die Ausfuhr hat deswegen auch der hamburgische Handel gegen die vom Reichswirtschaftsministerium für die Regelung der Ein- und Ausfuhrfragen ins Auge gefassten nach Fachgruppen organisierten Selbstverwaltungskörper die allergrössten Bedenken. Die Ausführungen, welche die Notwendigkeit einer Beschränkung der Ausfuhr zu begründen suchen, erscheinen auch bei weitem weniger überzeugend, als die Begründung der grundsätzlichen Kontingentierungsnotwendigkeiten der Einfuhr. Bei der Notwendigkeit der Wiederbelebung der deutschen Ausfuhr in allergrösstem Umfange kann die Gefahr des Dumping oder einer Preisschleuderung zu einer weitgehenden Beschränkung der Ausfuhr nicht genügen. Jedenfalls müsste es genügen wenn in der Form der Ausfuhrgenehmigung zu Kontroll- und Uebersichtszwecken festgehalten wird, die Erledigung dermassen vereinfacht wird, dass jeder unnötige Aufwand von Zeit und Mühe vermieden wird und vor allem für alle Ausfuhrgebiete über die Grundsätze, die angewendet werden sollen, absolute Klarheit verbreitet wird, so dass der Kaufmann in allen den Fällen, die die überwiegende Mehrzahl bilden sollten, wo die Ausfuhr ohne besondere Erschwerung oder Einzelprüfung gestattet wird, auch unbedingt darauf rechnen kann, dass die Formalität der Ausfuhrbewilligungserteilung eben nur eine in kurzer Zeit zu erledigende Formalität ist, die ihn aber nicht am Abschluss der Geschäfte verhindert. Die Gebiete, wo eine besondere Prüfung erfolgen muss, müssen genau begrenzt werden, damit in solchen Fällen der Kaufmann vor Abschluss die Ausfuhrgenehmigung sicherstellen kann. Ebenso klar müssen endlich die Gebiete bezeichnet werden, wo eine Ausfuhrgenehmigung unter keinen Umständen oder nur unter Berücksichtigung besonderer Gründe im einzelnen Fall erteilt werden kann. Was der hamburgische Kaufmann von den in Aussicht gestellten nach Fachgruppen organisierten Selbstverwaltungskörpern bezw. der Erhebung der jetzt schon bestehenden Centralstellen der einzelnen Industriegebiete zu im wesentlichen entscheidenden Stellen befürchtet, ist, dass an die Stelle des wenn auch manchmal schwerfälligen, langsam arbeitenden und vor Verantwortung zurückschreckenden Referenten beim Reichskommissar für Ein- und Ausfuhrbewilligungen der Geschäftsführer der Zentralstelle der betreffenden Industriegruppe als Diktator tritt, welcher vielleicht rascher, aber sehr viel weniger objektiv entscheidet und infolge seiner nahen Verbindung mit der Industrie, deren Kartell-und verbandsorganisation er meistens entstammt, nur zu leicht geneigt ist, vorzugsweise an die Interessen der Industrie zu denken. Die Kriegswirtschaft hat den Handel gelehrt, dass der Verbands-Syndikus oder Geschäftsführer ,dem weitgehende Beamtenvollmachten gegeben werden, und auch der Kaufmann, der zum Beamten wird, in sehr vielen Fällen viel bürokratischer und fiskalischer denken, als der Beamte. und Ein grosser Teil der Kaufmannschaft wird die entscheidende Gewalt in Ein-und Ausfuhrfragen lieber in der Hand von tüchtigen und objektiven Beamten sehen, als in der Hand von Berufsgenossen der Angestellten von Berufsvereinen. An geeigneten Beamten sollte auch bei richtiger Auswahl kein Mangel sein und auch die nötige rasche Entscheidung erzielt werden können, wenn nur die leitenden Grundsätze, bei deren Bestimmung führende Männer der Kaufmannschaft gehört werden sollten, klar und einfach genug sind und der Hauptgrundsatz bleibt, dass der Ausfuhr eben nur in den notwendigsten Grenzen Beschränkungen auferlegt werden. Heute wird aber die Ausfuhr auch auf ausserordentlich bedeutenden Gebieten durch die Preispolitik der Industrie-Syndikate und Kartelle erschwert oder vollkommen unterbunden, und der Handel rennt sich mit allen Bemühungen, für eine elastischere Politik Raum zu gewinnen, bei dem Widerstand der Zentralstellen bezw. der Industrie fest. Am schärfsten sind vielleicht die Gegensätze und -kämpfe auf dem Gebiete der Eisen- und Stahlerzeugnisse, deren Ausfuhr heute von so ausserordentlicher Bedeutung ist. Hier sind die Klagen der Kaufmannschaft am grössten und wohl auch am begründesten, wovon sich jeder, der die einschlägigen Verhältnisse studiert, leicht überzeugen kann. Wenn die Kaufmannschaft der Verschiebung der Genehmigungsgewalt in Ein- und Ausfuhrfragen in der Richtung nach den Zentralstellen gegenüber schwere Bedenken hat, so würde sie auf der andern Seite eine ausserordentliche Erleichterung darin sehen, wenn es möglich wäre […] eine Zweigniederlassung des Reichskommissars für Ein- und Ausfuhrbewilligungen zu errichten, wo alle glatten Fälle prompt erledigt werden könnten, nachdem die für die Statistik und Kontrolle nötigen Aufzeichnungen in den Zweigbüros aufgenommen sind, und von dort nach Berlin weitergehen, während die schwierigen Fälle vorgearbeitet und jedenfalls gleich an die entscheidende Stelle weitergeleitet werden. Das betreffende Zweigbüro müsste vor allem auch in der Lage sein, die nötigen generellen Auskünfte zu geben und in dringenden wichtigen Fällen auch durch sein Dazwischentreten zur beschleunigten Erledigung hinzuwirken. Nachdem die im Zusammenhang mit dem Auswärtigen Amt in der Entstehung begriffene Aussenhandelsstelle nach erheblicher Beteiligung der Hamburger Kaufmannschaft an den Kosten derselben eine Zweigstelle in Hamburg errichtet, deren planmässige Vorbereitung schon seit mehreren Monaten in Zusammenarbeit mit der Hamburger Kaufmannschaft stattgefunden hat, würde es ausserordentlich begrüsst werden, wenn dieses Zweigbüro des Reichswirtschaftsministeriums bezw. des Reichskommissars für Ein-und Ausfuhrbewilligungen in engstem Zusammenhang, möglichst auch örtlicher Natur, mit der Niederlassung der Aussenhandelsstelle arbeiten könnte. Auch die Vertretung des Reichsernährungsministeriums sollte mit den beiden vorstehenden Stellen möglichst nahe zusammenarbeiten.

Auf diese Weise könnte vielleicht wirklich dem Interesse der Kaufmannschaft und der Ausfuhr gedient und auch manche unnötige Reise nach Berlin erspart werden. Wer weiss, wie viele unnötige Enttäuschungen und Erbitterung bei der Hamburger Kaufmannschaft die vielen zeitraubenden und nur zu häufig zwecklosen Gänge in Berlin von einem Amt zu anderen Amt im Laufe der Kriegsjahre verursacht haben, wird ohne weiteres erkennen, wie viele Sympathien sich das Reichswirtschaftsministerium durch eine wirklich prompt arbeitende Vertretung in Hamburg erwerben könnte, und die intime Fühlung mit Hamburg würde ja nicht nur der Hamburger Kaufmannschaft, sondern auch dem Reichswirtschaftsministerium zugutekommen.4

Diese ist umso erwünschter, als die Regelung des Ein- und Ausfuhrhandels bei Beginn der Friedenswirtschaft keine starre sein darf, sondern dauernd in der Richtung auf eine Befreiung des Handels von unnötigen Fesseln hin fortentwickelt werden muss, und ist es hierbei von grösster Wichtigkeit, dass jede praktische Anregung von vornherein in der richtigen und besten Weise zur Bearbeitung gelangt.

Bevor die Ueberleitung der jetzigen Organisationen in Selbstverwaltungskörper erfolgt, sollte zunächst erst festgestellt werden, für welche Rohstoffe und Waren eine Einschränkung der Ausfuhr wirklich notwendig ist. Wahrscheinlich wird sich alsdann ergeben, dass die Zahl der Warengattungen, für welche die Einrichtung einer ausgedehnten Selbstverwaltungsstelle noch notwendig ist, durchaus nicht zahlreich ist und der Apparat auch in dem Falle, wo sie notwendig erscheint, ausserordentlich einfach gestaltet werden kann.

Durch die Selbstverwaltungsstelle soll u.a. das Dumping und Preisschleuderei vermieden werden. Das Dumping-System5, das wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Gefährlichkeit sicher nach Möglichkeit unterbunden werden sollte, wird im wesentlichen schon dadurch vermieden werden können, dass der Staat das Dumping nicht mehr unterstützt, wie es in der vergangenen Wirtschaftsperiode leider häufig der Fall war. Im übrigen ist die Gefahr des Dumping der deutschen Industrie in Zukunft ohnehin nicht mehr so gross. da sie sich das Dumping-System ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage wegen garnicht mehr leisten können. Darüber hinaus könnte der Staat aber der Abneigung gegen das Dumping-System auch dadurch genügend Ausdruck geben, das er Dumping unter Strafe stellt. Da die Beseitigung des Dumping-Systems auch von internationaler Bedeutung ist, so sollte mit allen Mitteln angestrebt werden, in den wirtschaftlichen Bestimmungen des Völkerbundsvertrags festzulegen, dass alle Vertragsstaaten Dumping verbieten.

Von grösserer Bedeutung ist die Frage der Regelung der Auslandspreise im Verhältnis zu den Inlandspreisen. Hier muss u.E. dem übermässigen Exportaufschlage, wozu gerade nach den gemachten Erfahrungen die Zentralstellen neigen, entschieden gewarnt werden. Auf den neutralen Märkten wird von unseren Kaufleuten schon jetzt überall bemerkt, dass das Ausland nach Möglichkeit den Ankauf deutscher Waren vermeidet, weil es sich gegen die Bezahlung der Exportaufschläge sträubt.6 Das Ausland kauft lieber in anderen Ländern die teure Ware als die durch Exportaufschläge gesteigerte deutsche Ware, weil eben das Bewusstsein, die Ware überzahlen zu müssen, vom Kauf zurückhält. Exportaufschläge müssen sich in mässigen Grenzen halten. Während des Krieges liessen sie sich bei dem streng gebundenen Kompensationsverkehr noch einigermassen durchführen; seit dem Waffenstillstand aber sind für die verschiedensten Waren die Exportaufschläge in so exorbitanter Höhe erhoben worden, dass sie eine starke Abneigung auf den neutralen Märkten gegen deutsche Ware hervorgerufen haben. Auf die Gefahren, die das System roher Exportaufschläge mit sich bringt, kann nicht genügend hingewiesen werden. Ist der Unterschied zwischen Inlands- und Auslandspreisen ein zu grosser, so bemüht sich der Ausländer, wenn er nicht auf den Kauf vollkommen verzichtet, die Ware zum Inlandspreise zu erwerben und auf illegitime Wege die Ausfuhrerlaubnis zu erhalten.

Die Auslandsmärkte sind gegenüber deutschen Waren ferner deshalb sehr zurückhaltend, weil vielfach Waren angeboten werden, deren Ausfuhr nachträglich nicht genehmigt wird. Es ist daher anzustreben, dass den Exporteuren die Ausfuhrbewilligungen für die beantragten Waren schon erteilt werden, bevor sie die Waren im Auslande anbieten. Bisher ist von den behördlichen Stellen in zahllosen Fällen die Ausfuhr erst bewilligt worden, nachdem die Kaufleute geltend machen konnten, dass sie einen Käufer für die Ware haben.

Heute ist bei der Einfuhr von Waren 1) die Einfuhrbewilligung des Ein- und Ausfuhrkommissars und 2) die Einkaufsbewilligung der Reichsbank notwendig. Die Reichsbank hat zwar schon seit Monaten in Aussicht genommen, das Verfahren bei der Erteilung dieser beiden Bewilligungen zu vereinigen, indem nur eine Bewilligung eingeholt zu werden braucht, aber es scheint bisher in dieser Richtung noch nichts geschehen zu sein, denn die Klagen der Kaufmannschaft in dieser Beziehung häufen sich ja auch jetzt noch. Zu diesen beiden Bewilligungen kommt noch als weitere Belästigung des Kaufmanns, dass er auf Grund der Verordnung über die Kapitalabwanderung noch bei jeder Gutschrift an den ausländischen Verkäufer eine Anzeige an das Besitzsteueramt erstatten muss. Diese an das Besitzsteueramt gerichtete Anzeigen führen häufig dazu, dass die Reichsbank, an die vielfach augenscheinlich diese Anzeigen weitergegeben werden, Nachforschungen bei dem zahlenden Käufer anstellt. Auf diese Weise unterliegt jeder Ankauf in dem Auslande einer mindestens dreifachen Kontrolle.

Für unser gesamtes Wirtschaftsleben ist es überaus gefährlich, bei den wirtschaftspolitischen Massnahmen die Rücksicht auf die Valuta entscheiden zu lassen. In der finanziellen Lage, in der wir uns befinden, haben wir wenigstens in dem nächsten Jahrzehnt kein Interesse daran, unsere Valuta auch nur annähernd wieder auf den früheren Stand zu bringen.7 Nur auf eine Stabiliesierung unserer Valuta müssen wir hinarbeiten. Diese Stabilisierung lässt sich nur bei freiem Zahlungsverkehr erreichen. Der jetzige gebundene Zahlungsverkehr erleichtert dem Auslande die Spekulation in Mark à la baisse. Würden wir einen freien Zahlungsverkehr haben, so würde die Devisenarbitrage von Deutschland aus zweifellos einen entsprechenden Ausgleich gegenüber den ausländischen Baissemanövern schaffen können. Das ist heute unmöglich, weil keine Bank und kein Bankier Devisenarbitrage betreiben kann.8 Die Reichsbank selber aber, deren Aufgabe niemals die internationale Arbitrage gewesen ist, kann diese Funktionen, die bei freiem Zahlungsverkehr ganz spontan von den Grossbanken und Bankiers, die in internationalen Devisen zu handeln gewohnt sind, geleistet werden, nicht erfüllen.

Bei Aufhebung der Devisenordnung werden gleichzeitig zahllose Organisationen, die heute Wiederaufleben des Unternehmungsgeistes hemmen, überflüssig werden, und vor allen Dingen werden die geschäftlichen Transaktionen wieder eine reellere Basis erhalten, während jetzt ebenso wie im Lebensmittelschleichhandel, die Ein-und Ausfuhrgeschäfte, die von dem legalen Handel unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen nicht gemacht werden können, von dem Schmuggelhandel unter Ausserachtlassung aller einschränkenden Bestimmungen getätigt werden. Der Schleichhandel in Devisen, zu dem das jetzige System geführt hat, und dem die ausgleichende Devisenarbitrage nicht gegenüber steht, ist unendlich viel schädigender als der freie Zahlungsverkehr, selbst wenn im Falle des freien Zahlungsverkehr etwas grössere Zahlungen nach dem Auslande geleistet werden sollten.

Beschränkungen im Zahlungsverkehr sollten nur insoweit noch aufrecht erhalten werden, als einer über-mässige Kapitalsabwanderung vorgebeugt werden muss. Hierfür ist aber keinesfalls die Aufrechterhaltung der Devisenordnung notwendig, sondern es genügt ein Ausbau der Verordnung über die Kapitalsabwanderung.9

Die neuerdings von den drei zunächst beteiligten Aemtern geschaffene Einrichtung eines besonderen Ausschusses mit einem Spezialkommissar an der Spitze wird hoffentlich die an ihre Einrichtung gestellten Erwartungen einigermassen erfüllen können.10 Im Augenblick ist man noch sehr geneigt, dem Export in auswärtiger Valuta gegenüber dem Export in Mark zu grosse Bedeutung beizulegen. Die Ausfuhr gegen neutrale Valuta, die heute noch allein in Frage kommt, hat natürlich den Vorzug dass sie uns die momentan für viele Lebensmittelkäufe benötigte und anwendbare neutrale Valuta unmittelbar verschafft. Dagegen hat der Verkauf in Mark naturgemäss die Nachfrage nach Mark im neutralen Ausland und sorgt dafür, dass als Käufer für die Mark an Stelle der reinen Spekulation mehr und mehr der Warenabnehmer tritt, der die Mark zur Bezahlung seiner Einkäufe braucht. Damit werden uns auch die Lebensmittel-und Rohstoffkäufe in Mark wieder erleichtert, und die Valuten der neutralen Länder verlieren allmählich an die Markvaluta einen Teil ihrer im Kriege erworbenen Bedeutung. Unser Bestreben, bei unseren Ankäufen im Auslande weder sofort neutrale Zahlungsmittel hinzugeben über die wir ja auch nicht annähernd im genügenden Umfange verfügen, noch Kredite in neutraler Valuta in Anspruch zu nehmen, den wir auch nur unter drückenden Bedingungen erhalten, würden, führt uns naturgemäss dazu, zu versuchen, möglichst gegen Mark zu kaufen. Wir sehen uns dabei gezwungen, von unseren Verkäufern zu verlangen, Markguthaben in Deutschland auf die Dauer von 6 Monaten bis zu einem Jahr zu sperren. Dieser Verkauf gegen Mark auf Sperrguthaben11zwingt uns, auf alle Käufe eines Kaufes gegen bar zu verzichten, und uns große Preisaufschläge gefallen zu lassen. Es ist bekannt, dass das System des Verkaufs gegen Sperrmark ausserdem in grossem Umfange umgangen wird, indem in Sperrguthaben im neutralen Auslande gegen hohes Disagio ein schwunghafter Handel getrieben wird. Der Verkauf gegen Sperrmark wird ausserdem - das ist mit Sicherheit vorauszusehen - angesichts der grossen Menge von Sperrguthaben, die das neutrale Ausland schon bei uns hat, von Tag zu Tag schwieriger und nur zu immer teueren Bedingungen durchzuführen sein. Auch dem Bestreben einiger Neutraler und der Entente, für unsere ganze Ausfuhr oder Teile derselben die Ausfuhr in neutraler oder fremder Valuta vorzuschreiben, muss entschieden entgegengetreten werden. Trotzdem kann der Verkauf in fremder Valuta für einige Rohstoffe und Warengattungen, wie Kohlen, Kali, Farben, auch weiter angewendet werden. Aber im übrigen muss dem Ausfuhrhandel, für den durch die Freigabe der Devisen bis zu 20% jetzt schon an sich ein starker Anreiz zum Verkauf gegen fremde Valuta gegeben ist, freigelassen werden, ob er in fremder oder in Markvaluta verkauft.

Für die Beschaffung ausländischer Valuta und die Hebung der Markwährung ist auch die Heranziehung des ausländischen, insbesondere neutralen Kapitals zur Investition in deutsche Unternehmungen und Ankäufen von deutschen Aktien von grosser Bedeutung. Deshalb müssen auch die Beschränkungen, die für Ausländer beim Verkauf von Wertpapieren bestehen, fallen.

Da mir leider damit rechnen müssen, dass wir gezwungen sind, uns vieler unserer ausländischen Unternehmungen zu entäussern, ist es von grosser Bedeutung, dass Deutschland selbst bei dem Verkauf seiner ausländischen Unternehmungen mit aller Kraft dahin strebt, den Besitz in diejenigen Hände zu leiten, die unter den obwaltenden Umständen uns die besten scheinen.12 Dadurch können wir doch noch vielleicht rechtzeitig die richtigen Kreise in denjenigen Ländern, mit denen wir in Zukunft in freundschaftliche wirtschaftliche Beziehung zu kommen hoffen, für diese Unternehmungen interessieren, und wir können den Verkauf auch günstiger gestalten, als wenn wir uns passiv verhalten und die Dinge treiben lassen, bis uns schliesslich die Annahme der Bedingungen aufgezwungen wird.

Wenn der Friedensvertrag auch nur teilweise von dem Geist beherrscht sein wird, der aus den uns jetzt vorgelegten Friedensbedingungen der Entente spricht, so wird sich zeigen, dass alle unsere Ueberlegungen über die Schaffung der Ein-und Ausfuhrorganisationen noch viel zu sehr auf den Welthandel eingestellt sind, den wir vor dem Kriege hatten. Bei der wirtschaftlichen Zertrümmerung, der Deutschland infolge der Friedensbedingungen entgegengeht, werden die Ein-und Ausführverhältnisse nach dem Frieden wahrscheinlich vollkommen veränderte sein. Es darf insbesondere nicht übersehen werden, dass erhebliche Landesteile, die bisher zu Deutschland gehörten, in Zukunft Ausland werden13, und dass diese Gebiete auch wirtschaftlich vollkommen verloren gehen können, wenn wir diesen Landesteilen gegenüber starke Ein- und Ausfuhrbeschränkungen einführen. Wir dürfen daher unseren Aussenhandel jetzt nicht schon in feste Formen zu bringen versuchen und müssen die vielleicht notwendigen Organisationen äusserst elastisch gestalten.

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