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Nr. 5.2.3.01

Schreiben Legationsrat Post an das Amt für Aeusseres. Betr.: Förderung des deutschen Aussenhandels (24.05.1919)

Brief

Regest:

Legationsrat Post vom Österreichischen Amt für Äußeres beschreibt aus deutschösterreichischer Perspektive die Herausforderungen und Anstrengungen, die in Deutschland unternommen wurden, um den Export zu steigern und die wirtschaftlichen Nachkriegsschwierigkeiten in den Griff zu bekommen. Zugleich gibt das Schreiben einen anschaulichen Einblick in die Schwierigkeiten insbesondere der Devisenbewirtschaftung, mit denen sich Exportfirmen in der Nachkriegszeit konfrontiert sahen. Zum Kontext dieses Schreibens gehört auch, dass im Mai 1919 ein Zusammenschluss Deutschlands und Deutschöstereichs durchaus noch nicht endgültig vom Tisch war.

Gesandtschaft der Deutschösterreichischen Republik in Berlin

Z. 7532

Förderung des deutschen Außenhandels

Verfasser: Legationsrat Post

An das Staatsamt für Aeusseres Wien.

Wie die Deutsche Regierung verlauten lässt, will sie nunmehr energisch an die Förderung des deutschen Aussenhandels schreiten und hat zu diesem Zwecke ein engeres, aus den Reichsernährungs-, Reichsschatz- und Reichswirtschaftsministern bestehendes Kabinettskomitee, sowie letzterem untergeordnet einen eigenen Reichskommissar zur Förderung des Aussenhandels bestellt.1 Wie sehr es sich bei dieser Aufgabe der deutschen Regierung um die Vermehrung der Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln handelt, erhellt daraus, dass das vorerwähnte Komitee auch den Reichsernährungsminister2 umfasst. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Förderung des deutschen Aussenhandels, insbesondere seit Abschluss des Waffenstillstandes stark vernachlässigt worden war, und dass der während des Krieges ernannte Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung, in dessen Zuständigkeit auch die schon aus Valutazwecken notwendige Vermehrung der deutschen Ausfuhr fiel, dieser Aufgabe nur wenig gerecht werden konnte. Uebertriebener Bürokratismus, starke Abhängigkeit von den Interessentenverbänden der einschlägigen Industrien und deren Zentralstellen, welche zwar ursprünglich nur als Beratungsstellen des Reichskommissars dienen sollten, allmählich aber massgebenden Einfluss auf die Entscheidungen desselben zu gewinnen verstanden, und schliesslich vielfach Verkennung der durch das Kriegsende für die künftige Aussenhandelsstellung Deutschlands geschaffenen grossen Veränderungen waren die wichtigsten Gründe, warum der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung die ihm gestellte Aufgabe nicht voll bisher erfüllen konnte.3

Zieht man nun die Förderung des Exporthandels in Betracht, so sollte man meinen, dass die vorerwähnten Interessentenverbände der einzelnen Industrien selbst in erster Linie darauf bedacht sein sollten, die Ausfuhr zu fördern. Dies trifft jedoch leider nicht immer zu, da zufolge der für die Export-Valuta bestehenden Vorschriften, dieselbe von den Exporteuren an die deutsche Reichsbank abzuliefern ist und somit die Erlangung von Export-Valuta für die deutschen Industriellen keinen Anreiz für die Pflege und für die Steigerung ihrer Geschäftsbeziehungen bilden kann. Hierin soll nunmehr ein gründlicher Wandel getroffen werden. Die erste Massnahme des obenerwähnten Reichskommissars zur Förderung des Aussenhandels bildet eine Verfügung, wonach den Exporteuren ein 20 %iger Anteil an der Export-Valuta in Form von Gutscheinen zurückerstattet werde, gegen Vorlage welcher dem Inhaber die Reichsbank den entsprechenden Betrag an ausländischen Devisen für Einfuhrzwecke zur Verfügung stellen soll. Ueber den Erfolg der sowohl seitens Deutschlands als auch des früheren Oesterreich-Ungarns und des jetzigen Deutschösterreichs während des Krieges hinsichtlich der Frage der Export-Valuta eingeschlagenen Politik herrschen in fachmännischen Kreisen verschiedene Auffassungen. Jedenfalls steht heute fest, dass diese Politik, lediglich aufgebaut auf der Voraussetzung des Sieges der Zentralmächte, nicht wenig dazu beigetragen hat, die unverwendbaren Vorräte unserer Geldsorten im neutralen Auslande zu vermehren und den Kurs derselben zu drücken. Da nämlich das neutrale Ausland gezwungen war, seine bei den Zentralmächten gekauften Waren nicht in Mark und Kronen sondern in seiner eignen Währung zu zahlen, so blieb der Abfluss von Mark und Kronen im regulären Warentausch von dem neutralen Auslande nach den Zentralmächten gesperrt.4 Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob obige Verfügung des Reichskommissars zur Förderung des Aussenhandels bereits einen nennenswerten Erfolg zur Belebung des Ausfuhrhandels auszuüben in der Lage sein wird und ob nicht die Schaffung von Gutscheinen, wie die Frankfurter Zeitung so treffend bemerkt, Anlass zu gleichen Missständen geben wird, wie dies die seinerzeitige Institution der Einfuhrscheine beim Getreidehandel verursacht hat.5 Hiebei soll aber ausser Acht gelassen werden, dass, wenn Deutschland wider allem Erwarten - während des Krieges sprachen die gegnerischen Zeitungen wiederholt von der enormen Warenmenge, welche die deutsche Industrie schon aufgestapelt hätte, um im Augenblicke des Friedensschlusses damit alle Absatzgebiete zu überschwemmen - bisher keine nennenswerte Exporttätigkeit zu entfalten vermochte, dies vor allem auf die inneren Verhältnisse, die infolge des Kriegsendes und der daran anschliessenden Revolution in Deutschland eingetreten waren und keineswegs geeignet sind, die Erwerbslust und den Unternehmungsgeist zu fördern, zurückzuführen ist.6 Es ist gegenwärtig überhaupt noch nicht abzusehen, ob diese Verhältnisse in Zukunft eine Konkurrenzfähigkeit Deutschlands mit andern Ländern gestatten werden. Mannigfache Erscheinungen, wie z.B. der Export amerikanischer Kohle nach der Schweiz lassen eher das Gegenteil befürchten.

Eine grosse Rolle hierin spielt auch der gegenwärtige Zustand der deutschen Westgrenze, die infolge der feindlichen Besetzung des linken Rheinufers und der Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer vollständig der Einfuhr fremder Erzeugnisse preisgegeben ist. Der Wert der auf diesen Wegen nach den unbesetzten Gebieten Deutschlands importierten fremdländischen Waren wird verlässlichen Nachrichten zufolge bereits auf mehr als eine Milliarde Mark geschätzt. Da hiefür die deutsche Reichsmark7nach dem feindlichen und neutralen Ausland abfliesst, so wird dadurch neuerdings daselbst der Kurs der deutschen Währung verschlechtert. Unter diesen Umständen lässt sich eine geordnete Aussenhandels-Politik in Deutschland überhaupt erst nach Friedensschluss und Herstellung geordneter Verhältnisse zwischen Deutschland und der Aussenwelt erhoffen. Bedauerlicherweise bieten jedoch auch hiefür die Deutschland seitens der Entente angebotenen Friedensbedingungen, sofern sie keine gründliche Abänderung noch erfahren, wenig Aussicht, denn, wenn insbesondere die feindliche Besetzung der vorerwähnten Gebiete auch weiter aufrecht erhalten bleibt und Deutschland seinen Gegnern das Meistbegünstigungsrecht, für Elsass-Lothringen und das Saargebiet sogar während einer bestimmt Zeit die freie Einfuhr einräumen soll, so ist nicht zu sehen, wie deutsche Regierung so leicht diesen Einfluss aufzuwenden vermochte.8 Insofern hat diese Angelegenheit auch Bedeutung für Deutschösterreich, welches ja bekanntlich hinsichtlich seiner Versorgung mit vielen Artikeln auf das Nachbarreich angewiesen ist, es sei denn, dass der Anschluss an letzteres erfolgt, in welchem Falle auch unserer Industrie der Eintritt in diese Gemeinschaften zugestanden und auch unserer Regierung entsprechender Einfluss auf dieselben eingeräumt werden müsste.

Was die Förderung des Importes, die im Hinblicke auf die Erschöpfung Deutschlands an Nahrungs-und Rohstoffen gegenwärtig eigentlich wichtigere Seite des Aussenhandels betrifft, so liegt eine solche bereits in der Möglichkeit des Umtausches der obenerwähnten Gutscheine gegen fremde Devisen bei der Finanzierung von Importgeschäften.9 Abgesehen davon hat aber die deutsche Regierung in Aussicht gestellt, einen von Fall zu Fall festzusetzenden Anteil der einzuführenden Rohstoffmengen demjenigen Exporteur, der sich Devisen selber verschafft, sei es auf dem Credit-Wege, sei es durch Ausnützung der vorerwähnten 20 % zur Verarbeitung eventuell auch ausserhalb seines Kontingentes innerhalb der Zwangswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Findet diese Massnahme ihre Verwirklichung, so ist damit sicherlich nicht nur ein starker Anreiz für die persönliche Initiative des Kaufmanns, seine Bemühungen zur vermehrten Einfuhr von Waren zu vervielfachen, gegeben, sondern auch der erste Schritt zur Freigabe des Handels und zur Wiederkehr zu den normalen Friedensverhältnissen geschaffen. Wie bei der Ausfuhr der Exporteur sich bisher beklagte, dass ihn dieselbe nicht befriedigen könne, da er ja die Export-Valuta an die Reichsbank abzuführen habe, so empfand es auch der Importeur als wenig zufriedenstellend, dass er die dank seiner Bemühungen zur Einfuhr gebrachten Waren nicht selbst weiterverkaufen oder verarbeiten konnte, sondern der einschlägigen Kriegsorganisation zu Zwecken der Zwangsbewirtschaftung überlassen musste.10 Es ist begreiflich, dass er unter diesen Umständen auch nur wenig geneigt war, seine privaten und Geschäftsbeziehungen zu verwerten, um mit Hilfe derselben und seiner ausländischen Kunden Kredit sich zu besorgen und dadurch den Import zu vermehren. Es geht aus der obenerwähnten regierungsseitigen Verlautbarung nicht hervor, ob dieser Anteil für jedes einzelne Geschäft oder im voraus für jede bestimmte Warengattung festgesetzt werden soll, von wem diese Festsetzung erfolgen, und unter welchen Bedingungen auch ausserhalb des Kontingentes dieser Anteil dem Importeur eingeräumt werden soll. Hinsichtlich der ersten Frage der vorgeschilderten Verhältnisse vorhanden sind, so wäre auch dort nach dem Muster der deutschen Einrichtung schon jetzt die Förderung unseres Aussenhandels in Erwägung zu ziehen, umsomehr, als die Besorgung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen sowie die Förderung der Ausfuhr wegen der geringen Hilfsmittel des eignen Landes eine noch grössere Rolle als in Deutschland spielen.

Der Gesandte i.A. Post