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Auch wenn das Deutsche Reich mit dem Versailler Vertrag die zollpolitische Souveränität bis 1925 aufgegeben hatte, besaß das Land gleichwohl Spielräume mit Ländern, die keine Vertragspartner waren, Handelsvereinbarungen auszuhandeln. Hier wiedergegeben ist ein Schreiben des österreichischen Gesandten Post an das österreichische Außenministerium, in dem er den Fortgang solcher Verhandlungen beschreibt. Österreich war aufgrund seiner geographischen Lage und der (naheliegenderweise) engen Wirtschaftsverbindungen zu beiden Ländern am Ausgang dieser Verhandlungen stark interessiert. Interessant ist im Übrigen auch der Verweis auf den Stand der Valuta als Argument für Zölle bzw. Exportverbote (hier im Fall von Automobilen). |
Gesandschaft der Republik Österreich in Berlin
Berlin, am 15. Februar 1921
Deutsch-czechoslovakische Wirtschaftsverhandlungen
z.da. Erl. V. 31. V. Mts Z.5758/10
An das Bundesministerium für Aeusseres
Die gegenwärtig hier stattfindenden czechoslovakischen Wirtschaftsverhandlungen, die von der Prager Regierung durch Staatssekretär Schuster, von der deutschen Regierung durch Geheimen Legationsrat Dr. Markwald geführt werden, wurden, wie schon im hieramtlichen Berichte vom 8.v.Mts. Z.6/Res gemeldet worden war, durch die Notwendigkeit veranlasst, Ausführungsbestimmungen zu dem kürzlich abgeschlossenen Wirtschaftsabkommen zu vereinbaren. Aus der bisherigen Handhabung dieses Abkommens hatten sich auf beiden Seiten zahlreiche Anlässe zu Beschwerden und Differenzen ergeben, die dringend eine Regelung erheischten. Daneben laufen die gleichfalls hier stattfindenden Verhandlungen über die Verlängerung des czechisch-deutschen Kohlenabkommens1, über den Abschluss eines Vertrages über Doppelbesteuerung und Rechtshilfe in Steuersachen, Verhandlungen, welche mit dem Reichskohlenkommissar bezw. dem Reichsfinanz- und Justizministerium geführt werden. Immobilien und Unternehmungen, sowie das aus diesen fliessende Einkommen, sollen durch den Staat besteuert werden, in dessen Bereich sie sich befinden. Kapitalvermögen soll durch den Staat besteuert werden, in dessen Gebiet der Steuerpflichtige wohnt. Abweichend von diesen Grundsätzen beharrten die czechoslowakischen Vertreter darauf, dass Hypothekarforderungen, Gesellschaftsanteile einschliesslich Kuxen, mit Ausnahme von Aktien und anderen Wertpapieren, in der Tschechoslovakei versteuert werden wenn sich die belasteten Werte oder das in Betracht kommende Unternehmen in der Tschechoslovakei befinden. Dieser Standpunkt soll auch bezüglich der Besteuerung von Fideikommissvermögen2, ferner von Vermögen, das in der Tschechoslovakei zwangsverwaltet wird oder durch andere Vorschriften an das hiesige Gebiet gebunden ist, vertreten werden. Hierin konnte eine Einigung jedoch nicht erzielt werden. Ferner wurde über die wechselseitige Gewährung von Rechtshilfe in Steuersachen verhandelt. Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Angehörigen der einzelnen vertragsschliessenden Staaten im anderen Staate gleiche Steuerrechte- und pflichten geniessen und gleichen staatlichen Schutz vor Finanzbehörden, Gerichten und Verwaltungsgerichten in Anspruch nehmen können. Beide Staaten leisten wechselseitige Hilfe und Bestellung von Erledigungen welche Zeugenaussagen, Bucheinsicht, Exekutive und Steuereintreibung betreffen.3
Von diesen Verhandlungen sind bisher lediglich jene über die Verlängerung des Kohlenabkommens zum Abschluss gelangt. Zuverlässigen Nachrichten zufolge soll das bisherige Abkommen im wesentlichen wieder erneuert werden. Einem Wunsche der Prager Regierung gemäss wurde le-diglich die Zahl der Braunkohlengruben, welche zur Ausfuhr nach Deutschland zugelassen sind, vermehrt, wodurch auch Zechen, die minder gute Kohle liefern, gleichfalls in der Lage sein werden, Kohle nach Deutschland zu verkaufen. Als Gegenleistung musste die czechoslovakische Regierung ihr monatliches Ausfuhrkontingent um ein weniges erhöhen.
Das Hauptinteresse bei den gegenständlichen Verhandlungen wird durch die oberwähnte Vereinbarung der Ausführungsbestimmungen zum Wirtschaftsabkommen in Anspruch genommen. Wie mir im hiesigen Auswärtigen Amte versichert wurde, hat man deutscherseits an der im neuen Abkommen zugestandenen "wohlwollenden Behandlung" der czechoslovakischen Einfuhransuchen festgehalten und keine Kontingente bewilligt. Uebrigens sollen die Vertreter der Prager Regierung auch wenig Neigung gezeigt haben, solche zu beanspruchen, da die Czechoslovakei den Nachteil solcher Kontingente bereits hinlänglich auf Grund ihres, solche Kontingente enthaltenden Handelsvertrages mit Frankreich kennen zu lernen Gelegenheit hat und durch Anforderung solcher im Verkehre mit Deutschland die Zweckmässigkeit dieser Einrichtung nur anerkannt hätte. Zudem ist ja auch die Frage noch strittig, ob die im Friedensvertrag von Versailles den besiegten Mächten zu Gunsten ihrer Gegner auferlegte Einräumung der Meistbegünstigung auch auf die Gewährung von Kontingenten sich erstreckt. Im hiesigen Auswärtigen Amte neigt man zur Ansicht dass gelingen werde, die Kontingente von dieser Meistbegünstigungs-
klausel auszuschliessen.
Da man deutscherseits somit an der wohlwollenden Behandlung der czechoslovakischen Einfuhransuchen festhält, und letztere von den aus dem Schosse der einschlägigen deutschen Industrien gebildeten Aussenhandelsstellen entschieden werden, so bleibt nichts anderes übrig, als in den strittigen Fällen den beiderseitigen Industrien anheimzustellen, sich selbst auseinanderzusetzen. Dies geschieht auch in ausgedehntem Masse bei den gegenständlichen deutsch-czechoslovakischen Wirtschaftsverhandlungen und lösen sich dieselben vielfach in Besprechungen und Vereinbarungen zwischen den gegenseitigen Industrieverbänden auf. Damit will man deutscherseits gleichzeitig dem allmählichen Abbau von der bisherigen Zwangswirtschaft Rechnung tragen und den Handelsverkehr immer mehr der freien Bewegung zwischen den Industriellen und Kaufleuten der beiden Staaten überlassen.
Unter den einzelnen Beschwerdepunkten spielt die Hopfenfrage eine grosse Rolle. Ursprünglich wollte die Prager Regierung keinen Hopfen zur Ausfuhr nach Deutschland zulassen, auch nicht zur Wiederausfuhr nach überseeischen Ländern, weil sie hoffte, letztere dadurch zu zwingen, unter Umgehung des deutschen Zwischenhandels ihren Bedarf in der Czechoslovakei selbst zu decken. Die Prager Regierung musste jedoch bald die unangenehme Enttäuschung erfahren, dass bei dem Hopfengeschäft mehr als bei irgend einem anderen die her-gebrachten Geschäftsbeziehungen und das gegenseitige Vertrauen vom Käufer und Verkäufer eine wichtige Rolle spielen. Demzufolge musste sich die Czechoslovakei dazu bequemen, Hopfen wieder dem Nürnberger Grosshandel zur Wiederausfuhr zur Verfügung zu stellen, wofür der vorerwähnte Handel auch seinerseits die Zulassung des deutschen Hopfens in der Czechoslovakei beansprucht. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Auf dem Gebiete der Automobileinfuhr scheint jedoch die Prager Regierung das Feld zu behaupten. Deutscherseits war mit Berufung darauf, dass die Czechoslovakei Automobile aus Oesterreich zur Einfuhr zulässt, die Forderung gestellt worden, auch die deutsche Einfuhr zuzulassen. Staatssekretär Schuster lehnte dies ab und rechtfertigte die Bewilligung der österreichischen Einfuhr mit dem niedrigen Stande unserer Valuta, welcher den Ankauf österreichischer Fabrikate empfehle. Diese Stellungnahme der czechoslovakischen Regierung ist begreiflicherweise wenig geeignet, die hiesigen Aussenhandelsstellen zu einem Entgegenkommen hinsichtlich der Einfuhr unserer Automobile in Deutschland zu veranlassen.
Man hofft, dass die gesamten Verhandlungen Ende dieser Woche zum Abschluss gelangen. Eventuell sollen die Verhandlungen in Prag Anfang März fortgesetzt werden, worüber noch berichtet werden wird.
Der Geschäftsträger Post