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Der Volkswirt Moritz Julius Bonn zeichnete sich in der Weimarer Republik nicht nur durch seine liberale Einstellung und seine hervorragenden Kontakte in die USA aus, sondern auch durch seine engen Beziehungen zur Reichskanzlei und dem Reichswirtschaftsministerium, für die er insbesondere in den ersten Nachkriegsjahren in beratender Funktion tätig war. In diesem Schreiben an den Staatssekretär der Reichskanzlei Heinrich Friedrich Albert fasst er die interalliierte Schuldenproblematik und die daraus folgenden Zwänge zusammen. Insbesondere beeinflusste sie die deutschen Möglichkeiten, Staatsanleihen in den Vereinigten Staaten zu platzieren und durch die Aufnahme von Krediten die deutsche Zahlungsbilanz zu verbessern. Letztere betrachtete Bonn als eine der wesentlichen Ursachen der deutschen Inflation. Zugleich fällt auf, dass für Beobachter wie Bonn die Frage der Interalliierten Schulden und die Reparationsfrage eindeutig zusammenhingen. |
Berlin, 12.3.21.
An den Staatssekretär Albert
hier
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
Zur Ergänzung meines Schreibens vom 8.3. möchte ich heute noch einiges bemerken.
1. Die Gesamtschulden der Alliierten sind 9,56 Milliarden Dollar, von denen England 4,277 Milliarden, Frankreich 2,997 Milliarden hatte. England ist im Begriff, einen kleinen Teil seiner Schuld zurückzuzahlen, so daß dieselbe am 1.1.auf 4,196 Milliarden Dollar stand. Diese Schulden sind sämtlich kurzfristig. Die amerikanische Regierung hat sich die Gelder durch Ausgabe von Liberty Bonds u.s.w. in Amerika verschafft und dann ihren Alliierten gegen Schuldscheine Kredit gewährt. Sie hat sich gleichzeitig verpflichtet, diese kurzfristigen Darlehen im Laufe der Zeit in langfristige zu verwandeln. Es war dabei vorgesehen, daß konform mit den Rückzahlungsfristen der Liberty Bonds die Rückzahlungen bis zum 15. Oktober 1938, beziehentlich bis 15.Juni 1947 erfolgen sollten. Es ist bestimmt, daß der Zinsfuß keinesfalls niedriger sein darf als der Zinsfuß der amerikanischen Anleihe, also im Durchschnitt 4¼ % und daß eine Tilgungsquote dazukommt, die die Tilgung zum Fälligkeitstermin ermöglicht. Die Gesamtzinsenlast auf die 9½ Milliarden, um die es sich heute handelt, wird auf 475 Millionen Dollar veranschlagt, also 1,99 Milliarden Mark Gold. Eine Tilgungsquote ist darin nicht enthalten. Rechnet man 1½ %, was bei der kurzen Laufzeit nicht unberechtigt erscheint - ich habe keine Tilgungstabelle hier - so kämen noch 600 Millionen dazu
Außerdem wären noch die seit 1919 aufgelaufenen Zinsen dem Kapital zuzuschlagen, die allein von England heute 315 Millionen Dollar betragen. Bis die Fundierungsoperationen der gestundeten Zinsen beendet sein werden, dürfte es sich also um eine weitere ¾ bis 1 Milliarde handeln. Die Gesamtsumme der Verpflichtungen, die Deutschland zu übernehmen hätte, wäre also beinahe 3 Milliarden Mark Gold, wenn die deutschen Vorleistungen nicht abgezogen werden.
2. Im Herbst 1919 waren die Alliierten nicht im Stande infolge des schlechten Wechselkurses die Zinsen zu zahlen. Es wurde ihnen daher eine dreijährige Schonzeit gewährt, während derer die Zinsen gestundet werden. Die gestundete Summe betrug bereits 1919 450 Millionen Dollar. Unter diesem Abkommen wird die erste Zinszahlung im April 1922 nötig sein. Bis dahin brauchen sich die Alliierten über die Zinszahlung den Kopf nicht zu zerbrechen. Die englische Regierung hat indes ihre Absicht ausgesprochen, die Zinszahlung aufzunehmen und die Rückstände zu fundieren. Sie hat Sir Robert Chalmers nach New York gesandt, um mit dem amerikanischen Schatzamt zu verhandeln. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Aufgaben. Einmal um die Fundierung der rückständigen Zinsen, eine verhältnismäßig kleine Sache, und dann um die Fundierung der Gesamtverpflichtungen in eine fundierte Anleihe, die in 20–25 Jahren abgetragen werden soll. Über diese Dinge wird im Augenblick in Washington verhandelt Man spricht von einer Ausdehnung der Rückzahlungspflicht auf 50 Jahre, was die Sache natürlich sehr verbilligen würde. Die Angelegenheit wird dadurch kompliziert, daß England gleichzeitig mit der Alliierten über die Zahlung der Alliierten Schuld an England verhandelt.
Die amerikanische Regierung dürfte ihren Alliierten gegenüber auf dem Standpunkt stehen, daß sie a) ihnen keine höheren Zinsen abverlangt, als sie selbst bezahlen muß, b) daß sie was die Rückzahlungsfristen anbetrifft mit sich reden lassen wird. Das entscheidende Wort in diesen Dingen wird der Kongreß sprechen. Wie die Stimmung des Kongresses ist, läßt sich schwer vorassagen, aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß bei einem Eintreten Deutschlands, dem gegenüber Amerika ja, was Zinsfuß. Fundierung und Rückzahlungsfristen anbetrifft, vollkommen freie Hand hat, bessere Bedingungen gestellt würden als den Alliierten.
3. Ein kleines Beispiel der Entwicklung wird in der nächsten Zeit stattfinden. Deutschland hat sich nach dem Friedensvertrag bereit erklärt, die belgischen Schulden an die Alliierten zu übernehmen.1 Der Kongreß wird darüber zu entscheiden haben, ob Amerika die Substituierung deutscher Bonds begrüßt.
4. Der Grundgedanken der amerikanischen Politik scheint zu sein, die alliierten Regierungen zur Ausgabe fest verszinlicher Obligationen zu veranlassen. Diese Obligationen will die amerikanische Regierung aber nicht selbst behalten und langsam aus ihren Eingängen ihre eigenen Schulden abtragen, sondern sie möchte den Besitzern amerikanischer Liberty Bonds u.s.w. zum Umtausch anbieten. Es wird sich also darum handeln, ob das amerikanische Publikum diese Bonds nimmt, und es dürfte wohl ziemlich ausgeschloßen sein, daß es mit der gleichen Bereitwilligkeit 9 ½ Milliarden deutscher Bonds nimmt wie 4 Milliarden englische, 3 Milliarden französische usw. Schon die Verteilung des Risikos würde dagegen sprechen.
Solange die Mark 1/15tel der Parität wert ist, der Franc, das Pfund aber nur 25–30% unter der Parität steht, wird man dem amerikanischen Publikum nicht leicht klar machen können, daß deutsche Anleihen besser sind als alliierte Anleihen.
Außerdem ist noch eins zu bedenken. Die deutschen Schuldverschreibungen, die Amerika nehmen soll, müssen unter allen Umständen die Priorität vor allen anderen Verpflichtungen haben. Geht man von diesem Gedanken aus, dann ist es ganz unmöglich, eine internationale Anleihe von 8 Milliarden Mark Gold zu begeben, denn diese Anleihe kann nur begeben werden, wenn sie das Prioritätsrecht hat. Diese beiden Versuche schließen sich also im gewissen Sinne gegenseitig aus.
5. Nach den Nachrichten, die aus Amerika kommen, ist die Diskussion über diese Dinge sehr lebendig. Die Frage des Erlasses der alliierten Schulden wird dabei mit amerikanischen einheimischen Fragen verknüpft. Die Alliierten feindlichen Kreise suchen die Bewilligung besonderer Prämien für die Kriegsteilnehmer durchzusetzen und wollen diese Prämien mit den Abgängen der alliierten Verpflichtungen decken, um auf diese Weise breite Schichten an ihnen zu interessieren. Die vernünftige Meinung des Landes scheint auf dem Standpunkt zu stehen, daß die Frage der Alliierten Schuld nur im Zusammenhang mit der Reparationsfrage betrachtet werden kann, und daß eine vernünftige Lösung nur möglich ist, wenn die Reparationsschuld Deutschlands auf ein bescheidenes und erträgliches Mass zurückgeführt wird. Wenn wir in diese Situation mit großspurigen nicht durchdachten Anträgen hineinkommen, verderben wir Alles.
gez.: Bonn