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In dem hier präsentierten Briefabschnitt werden die Folgen der unterschiedlichen Ausmaße der Geldentwertung deutlich. Neben dem "Loch im Westen" gab es gewissermaßen auch ein "Loch im Osten": Die Tschechoslowakei hatte nach dem Ersten Weltkrieg, wie die anderen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie auch, zunächst mit starken inflationären Tendenzen zu kämpfen. Durch einscheidende Maßnahmen des Finanzministers Alois Rašín gelang es in der Tschechoslowakei jedoch - anders als in Deutschland - die Inflation seit dem Winter 1921/22 erfolgreich zu bekämpfen. Die Auswirkungen dieser Entwicklung werden in dem folgenden Brandbrief einer bayerischen Gemeinde an das Reichsfinanzministerium beschrieben. |
Abschrift
Neugersdorf, den 7. April 1922
Unser Ort grenzt an 2 Seiten an die benachbarte Tschechoslowakei. Durch das anhaltende Steigen der tschechischen Krone,- gegenwärtig hat sie den 5–6 fachen Wert der deutschen Mark erreicht-, werden die Bewohner des Nachbarstaates, die ihr Einkommen in Kronenwährung beziehen, in einem Masse kaufkräftig, dass die Ausfuhr der notwendigsten Lebensmittel und Bedarfsartikel aus unserem Orte, für die hiesigen Einwohner zu einer Katastrophe auszuarten droht.
An dieser Notlage leidet das ganze sächsische Grenzgebiet von Friedland bis Eger. Die Folgen treffen in 1. Linie die Ärmsten, nach und nach aber alle Bevölkerungsschichten.
Es wird höchste Zeit, dass an den massgebenden Stellen endlich die Sachen mit dem nötigen Ernste betrachtet wird.
Gewiss würde ein unbeschränktes Ausfuhrverbot die hier beschäftigten in Böhmen wohnenden Arbeiter, die ihre Löhne in Markwährung beziehen, besonders schwer treffen, da sie in der Tschecho-Slowakei nach der Umrechnung in Kronen einfach nicht existieren könnten. Andererseits aber werden die in Böhmen entlohnten Arbeiter durch die Steigung der Kronenwährung zu einer Gefahr für die Existenz der hiesigen Bewohner.
Dazu kommt, dass der Egoismus gewisser Kreise ein Interesse an der Erhaltung solcher Zustände hat, dass gewissenlose Händler beim Verkauf an Leute von drüben auf die Waren aufschlagen, was die Sache für die hiesigen Käufer noch mehr erschwert.
Es muss Aufgabe der massgebenden Stellen sein, entsprechend Wandel zu schaffen, sei es durch ein absolutes Ausfuhrverbot oder durch die Einführung einer planmässigen öffentlichen Bewirtschaftung der Lebensmittel und notwendigen Bedarfsartikel. Jedenfalls muss für diese schwierigen Frage eine möglichst baldige Lösung gefunden werden und sinddringend Massnahmen, die das Schlimmste für den Ort bezw das ganze Grenzgebiet verhüten, am Platze.
Der Gemeinderat.
Unterschrift.
An das Reichsfinanzministerium Berlin.
Der Reichsminister der Finanzen Berlin, 13. April 1922
Abschrift zur gefl. Kenntnis
mit Rücksicht auf die in der Eingabe vorgetragenen Umstände ersuche ich, mit tunlichster Beschleunigung im Benehmen mit den in Betracht kommenden Organen der Wirtschaftsverwaltung die auf Grund des § 2 (insbesondere der Nr. 6, 8 und 12 der Ausfahrverordnung vom 5. April 1921 (R.Ang. Nr. 81 vom 8. April 1921) dortseits ergangenen Anordnungen einer Nachprüfung zu unterziehen und mir über das Veranlasste zu berichten.
Im Auftrage
gez. Ernst.
An das Landesfinanzamt, Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern in Dresden.
Abschrift übersende ich ergebenst zur gefl. Kenntnis. Im Auftrage
Wiegand