PDF

Nr. 5.3.3.02

Protokoll der Sitzung im Reichsfinanzministerium am 13.10.1923

Sitzungsprotokoll

Regest:

In diesem Bericht an Max Warburg gibt das Mitglied der Geschäftsleitung des Centralverbands des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes, Otto Bernstein, einen Einblick in die Verhandlungen während der "heißen" Phase der Einführung der Rentenmark und der (temporären) Stabilisierung der deutschen Währung. Auffällig sind die zahlreichen rechtlichen Probleme, die bei der Einführung des neuen Zahlungsmittels eine Rolle spielten. Auch der Name der neuen Währung war äußerst umstritten. Insgesamt wird deutlich, wie komplex sich die Währungsstabilisierung gestaltete und wie stark sie zwischen den Interessensgruppen umstritten war.

Berlin, den 13.10.1923

Heute Nachmittag um ½ 5 Uhr fand im Festsaal des Reichsfinanzministeriums unter dem Vorsitz des Reichsfinanzministers Dr. Luther eine Besprechung des Währungsbankprojekts statt, an welcher von Regierungsseite Reichswirtschaftsminister Dr. Koeth, Geheimrat Schlegelberger für das Reichsjustizministerium, Ministerialdirektor Buil für das Preuss. Handelsministerium, Reichsbankpräsident Dr. Havenstein und Vizepräsident Dr. von Glasenapp teilnahmen. Die Landwirtschaft war durch die Herren Dr. Roesicke, Geheimrat Dr. Dietrich, Landesökonomierat Crone und Hilger1 vertreten, die Industrie durch Geheimrat Hugenberg, Direktor Kraemer und Geheimrat Bücher, der Handel durch die Herren Keinath, Dr. Froechtling und Grünfeld, der Deutsche Industrie- und Handelstag durch Herrn Franz von Mendelssohn, das Bankgewerbe durch die Herren Franz Urbig, Geheimrat Frisch, Rudolf Löb und den Unterzeichneten, auf besondere Einladung war auch Excellenz Helfferich erschienen.

Den Anwesenden wurde zu Beginn der Verhandlung der Entwurf einer Verordnung über die Errichtung der deutschen Rentenbank vorgelegt. Minister Luther teilte mit, dass am Montag, den 15. Oktober nachmittags die entscheidende Sitzung des Reichskabinettes über die Inkraftsetzung dieses Entwurfes stattfinden solle. Den Bedenken gegenüber dem bisherigen Entwurf sei in dem neuen Entwurf dadurch Rechnung getragen worden, dass

1. das zu schaffende neue Zahlungsmittel nicht gesetzliches Zahlungsmittel wird,

2. dass dementsprechend auch die Devalvation durch Festsetzung eines festen Umtauschverhältnisses zwischen dem neuen Zahlungsmittel und den bisherigen Zahlungsmitteln der gesetzlichen Währung unterbleibt und

3. dass dieser grundsätzlichen Änderung auch durch eine Änderung der bisherigen Bezeichnungen Rechnung getragen wird, nämlich Deutsche Rentenbank statt Währungsbank und Renten-mark statt "Währungsmark".

Darüber hinaus erklärte der Minister sich die Vorschläge der Banken nicht aneignen zu können. Er machte sodann noch Mitteilungen über die allgemeine Finanzlage und die Pläne der Regierung, aus denen hervorzuheben ist, dass er bis zum 1. Januar 1924 ein neues vereinfachtes Besteuerungssystem einzuführen beabsichtigt, in welches die Betriebssteuer und die Landabgabe unter Beseitigung bisheriger Unvollkommenheiten organisch eingearbeitet werden sollen.2 Die Diskussion wurde durch eine Verlesung der Eingabe der vom Präsidium des Centralverbands des Deutschen Bank- und Bankiergewerbe eingesetzten Kommission eingeleitet, die Herr Urbig durch ergänzende Ausführungen begründete.3

Herr Hilger als Vertreter der Landwirtschaft machte den Banken ein "nicht ganz loyales Verhalten" zum Vorwurf weil sie erst jetzt in letzter Stunde mit ihren Bedenken gegen den beinahe fertigen Entwurf hervorkämen; Minister Luther stellte fest, dass dieser Vorwurf unberechtigt sei. Im übrigen erklärte Herr Hilger, dass vom Standpunkte der Landwirtschaft aus die gesetzliche Zahlkraft des neuen Zahlungsmittels für die Annehmbarkeit den Entwurfs wesentlich sein werde.

Herr Geheimrat Bücher erhob gegen die Regierung den Vorwurf, dass sie die rechtzeitige Herstellung der Stücke der Goldanleihe verzögert und dadurch die Zuspitzung der Verhältnisse verschuldet habe; die Quintessenz seiner nicht ganz klaren und durch vielfache Zwischenrufe von allen Seiten unterbrochenen Ausführungen war die, dass es ihm nicht so sehr darauf ankomme, welches wertbeständige Zahlungsmittel geschaffen würde, als dass ein solches schnell geschaffen und mit den erforderlichen Sicherheiten ausgestattet würde, unter gleichzeitiger Schaffung von Garantiengegen eine unbegrenzte Vermehrung.

Minister Luther betonte, dass er gegenüber der Alternative Rentenmark oder Goldanleihe den Standpunkt: "Sowohl als auch" vertreten müsse, die Goldanleihe werde als Zahlungsmittel namentlich für die Zwischenzeit bis zur Einführung der Rentenmark in den Verkehr Bedeutung behalten, welche Zwischenzeit von Excellenz Havenstein immerhin noch auf einen Monat beziffert wurde, was den Vertretern der Industrie und Landwirtschaft viel zu lang erschien.

Excellenz Helfferich legte seine Stellungnahme zu dem Entwurf in längerer Rede dar, davon ausgehend, dass der Entwurf in wesentlichen Richtungen eine Verschlechterung seines ursprünglichen Projekts darstelle, insbesondere durch Einführung der Goldmark anstelle der Roggenmark, durch Beeinträchtigung des privatwirtschaftlichen Charakters der Währungsbank, durch zu weitgehende Befugnisse der Regierung in organisatorischer Hinsicht und durch ungerechtfertigte Einschränkung der Gewinnverteilung. Vor allem aber seien die Chancen für die Durchführung dadurch erheblich verschlechtert worden, dass man zu lange mit der Verwirklichung seines Projekts gewartet und infolgedessen nicht verhindert habe, dass sich die Wirtschaft, insbesondere der Handel und die Gehaltsempfänger. auf Goldrechnung umgestellt hätten. Der Vorschlag der Banken wird vom Redner vor allem aus dem Grunde abgelehnt, weil die Goldanleihe zu sehr mit dem Kredit des Reichs verquickt sei, um in den Kreisen des Publikums, insbesondere der Landwirtschaft, das gleiche Vertrauen zu geniessen, wie ein ausschliesslich von den Vertretern der Wirtschaft geschaffenes Zahlungsmittel. Damit, dass das neue Zahlungsmittel keine gesetzliche Zahlungskraft erhält und dass von der Festlegung eines Umtauschkurses zur Papiermark abgesehen wird, würde Redner sich abfinden; er legt im Gegensatz zu den Ausführungen des Herrn Hilger diesem Moment für die Kursfähigkeit des neuen Zahlungsmittels keine entscheidende Bedeutung bei.In der weiteren Diskussion wurde auch von Excellenz Havenstein das letztere, den Bedenken der Banken gemachte Zugeständnis als annehmbar bezeichnet, während er den auf die Goldanleihe bezüglichen Vorschlag der Banken insbesondere aus dem Grunde ablehnen zu müssen glaubte, weil die Inflationsgefahr von der Goldanleihe nun grösser sei als bei einem von einem Institut der Wirtschaftsstände ausgegebenen Zahlungsmittel. Die Herren Urbig und Löb legten nochmals den abweichenden Standpunkt der Banken dar, ihre Ausführungen wurden vielfach von zustimmenden Kopfnicken des Reichswirtschaftsministers Dr. Koeth begleitet, insbesondere, soweit sie sich darauf bezogen, dass es unzweckmässig sei, dem Verkehr, der sich gerade jetzt anfange, an die Goldanleihe als Zahlungsmittel zu gewöhnen, wiederum ein neues unbekanntes Zahlungsmittel zuzuführen. Herr Dr. Roesicke bemängelte in eingehenden Ausführungen die Nichterfüllung der von der Regierung gegebenen Zusage des Fallenlassens der Landabgabe sowie die für die Anteilseigner zu ungünstigen Bestimmungen über Gewinnverteilung und Tilgungsfonds.

Von einer Durchberatung der einzelnen Paragraphen des Entwurfs wurde auf Vorschlag des Ministers abgesehen, jedoch ergaben sich längere Auseinandersetzungen noch über folgende Einzelpunkte:

1. Herr Dr. Froechtling beantragte den Absatz 2 des § 16, wonach die Rentenbank verpflichtet sein soll, der Reichsbank zum Zweck der Kreditversorgung der Privatwirtschaft bis zum Betrage von l200 Millionen Rentenmark unverzinsliche Kredite zu gewähren, zu streichen, da durch diese Bestimmung bei den Kreditnehmern ein Interesse an einem weiteren Abgleiten der Rentenmark erweckt würde, so dass ein gefährliches Interesse grosser Kreise bestehen werde, den Kurs der Rentenbriefe zu werfen und damit eine Entwertung der Rentenmark hervorzurufen. Minister Luther bezeichnete dies Bedenken als durchaus beachtlich und äusserte, dass er selbst sich die Anwendung der erwähnten Bestimmung nur so gedacht habe, dass die fraglichen Kredite seitens der Reichsbank in wertbeständiger Form, also auf Goldmarkbasis, gegeben würden. Auch Herr Löb schloss sich den geltend gemachten Bedenken an, während Excellenz Helfferich und die Vertreter der Landwirtschaft denselben in erregter Weise widersprachen und zum Ausdruck brachten, dass die Rentenmark von vornherein diskreditiert werden würde, wenn man sie für ungeeignet erachte, Gegenstand der Erfüllung wertbeständiger Kredite zum Nennwert zu sein. Der letzteren Auffassung schloss sich auch Excellenz Havenstein an, der darauf hinwies, dass es sich bei den von der Reichsbank zu diskontierenden langsichtigen Wechseln um solche mit nur 21 tägiger Laufzeit handele, so dass die von der Gegenseite befürchtete Gefahr keine allzu grosse und die Reichsbank in der Lage sei, rechtzeitig zu bremsen. Ein Kompromissvorschlag, nach welchem die Rentenbank nicht verpflichtet, sondern nur nach Massgabe ihrer Satzung berechtigt sein soll, der Reichsbank die fraglichen Kredite zu gewähren, fand geteilte Aufnahme. Der Minister behielt sich die endgültige Entschliessung vor.

2. Von verschiedenen Seiten wurde es für unzweckmässig erachtet, die Bestimmung, dass die Rentenmark nicht als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, ausdrücklich in die Verordnung hineinzuschreiben. Gegen die Anregung von Excellenz von Glasenapp, die Rentenmark als "gesetzlich zugelassenes Zahlungsmittel" zu bezeichnen, erhob Geheimrat Schlegelberger juristische Bedenken, die als begründet anerkannt wurden. Es fand schliesslich eine Verständigung darüber statt, dass an der fraglichen Stelle lediglich gesagt worden soll, dass die Annahme der Rentenmark an den öffentlichen Kassen nach näherer Bestimmung des Reichsfinanzministers erfolgen soll und dass die Vorschriften des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze über Geldzeichen auf die Rentenmark sinngemässe Anwendung finden sollen. Hiermit sei bereits hinlänglich zum Ausdruck gebracht, dass die Rentenmark kein gesetzliches Zahlungsmittel sei.3. Gegenüber den an den Bestimmungen über die Verwendung des Reingewinns vorgenommenen Ausstellungen sagte der Minister Luther eine Überprüfung zu, etwa in dem Sinne, dass bis zu 6 % eine Kompensation gegenüber der Zinspflicht der Anteilseigner aus ihren Grundschulden stattfinden und ein darüber hinausgehender Gewinn bis zu einem bestimmten Höchstbetrage dem Tilgungskonto zugeführt werden soll.

Die sachliche Diskussion wurde um 10 Uhr abends bei stark gesunkener Teilnehmerzahl geschlossen. Der Minister teilte mit, dass am Montag um 11 Uhr eine konstituierende Besprechung der von den Wirtschaftsvertretungen delegierten Mitglieder des Verwaltungsrats stattfinden solle. Der Unterzeichnete behielt sich die Bezeichnung des für das Bankgewerbe zu benennenden Vertreter vor, die noch anwesenden Vertreter des Bankgewerbes waren mit der Benennung des Herrn Urbig für den Fall, dass dieser, der nicht mehr anwesend war, die Wahl annehmen würde, einverstanden.

gez: Bernstein