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Nach den Regelungen des Versailler Vertrags sollte Deutschland am 10. Januar 1925 seine zollpolitische Souveränität zurückgewinnen. In Vorbereitung darauf wurden bereits im Jahr 1923 und 1924 intensive Verhandlungen geführt, die sich rasch als äußerst kompliziert erwiesen. Das Schreiben der Kölner Industrie- und Handelskammer entwirft mögliche Leitlinien der Handelsvertragsverhandlungen. Dabei geht es zum einen um die Verhandlungen mit dem Ausland, aber auch darum, einen Ausgleich nach Innen herzustellen und die Interessen von Industrie, Handel und Landwirtschaft miteinander zu vermitteln. Nur dann wäre es nach Ansicht der Kammer möglich, eine gute Verhandlungsposition bei der Aushandlung zukünftiger Handelsverträge zu erlangen. |
Köln, den 8. Sept. 1924
Rheingasse 8.
Betrifft: Vorbereitung des neuen Zolltarifes und Abschluss künftiger Handelsverträge.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat sich in den letzten Tagen eingehend mit der Frage der Vorbereitung des neuen Zolltarifes und des Abschlusses künftiger Handelsverträge befasst und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:
Bei der Neugestaltung des deutschen Zolltarifes muss als Hauptgesichtspunkt die Hebung der deutschen Produktion gelten. Dabei kann die grundsätzliche Frage, ob völliger Freihandel oder starker Schutzzoll, ganz ausgeschaltet werden, da nach Lage der Verhältnisse für die deutsche Wirtschaft weder die eine noch die andere Richtung ausschlaggebend sein kann. Es besteht vielmehr kein Zweifel darüber dass die deutsche Zollpolitik sich in den Bahnen eines gemässigten Schutzzolles bewegen muss. Bei der Feststellung aller Zollsätze, mag es sich nun um Getreidezölle für die Landwirtschaft oder um Zölle für Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate für die Industrie und den Handel handeln, ist in erster Linie vom Standpunkt der Produktions- und nicht der Konsumentenpolitik auszugehen und dabei nicht ausseracht zu lassen, dass die deutsche Wirtschaft mehr denn je auf die Ausfuhr ihrer Erzeugnisse angewiesen bleibt. Landwirtschaft, Handel und Gewerbe bedürfen insbesondere nach den harten Schlägen, von denen sie durch Kriegsausgang, Revolution- und Währungszerrüttung be-troffen worden sind, eines Schutzes gegenüber der Konkurrenz des Auslandes, weil sonst die Gefahr besteht, dass die geschwächten Unternehmungen der deutschen Wirtschaft ganz erdrückt werden. Auch darf man an der Tatsache nicht vorübergehen, dass in der ganzen Welt eine Entwertung des Goldes1 eingetreten ist, woraus ohne weiteres schon gefolgert werden muß dass die Zollsätze bei einer Reihe von Erzeugnisse vor allem, bei Fertigwaren, gegenüberden in Friedenszeiten geltenden, zu erhöhen sind.
Bei den Zöllen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere für Getreide, ist auf der anderen Seite aber zu bedenken, dass eine allzustarke Erhöhung der auf diesen Produkten lastenden Zollbeträge wiederum eine Steigerung der Löhne und Gehälter nach sich zieht und damit die deutsche gewerbliche Produktion verteuert. Infolgedessen wird man bei den Getreidezöllen wohl kaum über die Friedenszollsätze hinausgehen dürfen. Handel und Industrie müssen jedenfalls den Forderungen der Landwirtschaft auf diesen Gebiete grösste Aufmerksamkeit widmen und darauf drängen, dass gerade die Getreidezollfrage einer sachlichen und nüchternen Nachprüfung seitens aller Kreise der deutschen Wirtschaft unterzogen wird. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln glaubt, dass Handel und Industrie sich dann erst ein gerechtes Urteil über die Notwendigkeit von Zollerhöhungen für die Landwirtschaft bilden können, wenn auch die Gegenseite gehört worden ist. Sie bittet den Deutschen Industrie- und Handelstagdaher veranlassen zu wollen, dass die Spitzenverbände von Industrie- und Handel sich mit den massgebenden Körperschaften der deutschen Landwirtschaft in Verbindung setzen und die so überaus wichtige Frage der Getreidezollsätze in Rede und Gegenrede erörtern.2
Vor allem muss bei allen Beratungen, Eingaben und Vorstellungen wegen der Neugestaltung des deutschen Zolltarif vermieden werden, dass die vorgetragenen Wünsche allzusehr von der gegenwärtigen Lage ausgehen, und dabei beeinflusst durch die augenblicklichen. Schwierigkeiten die zukünftigen wirtschaftlichen Notwendigkeiten nach Behebung der zeitlichen Misstände zu wenig berücksichtigen, wodurch sich falsche Folgerungen für die Zolltarifpolitik ergeben würden. Die Kammer wäre dem Deutschen Industrie- und Handelstag äusserst verbunden, wenn er auf diesen i.Er. nicht genug zu betonenden Gesichtspunkt die Fachverbände durch Rundschreiben nachdrücklichst aufmerksam machen würde.
Weiterhin lässt sich nach Auffassung der Kammer eine erspriessliche Vorarbeit für die Gestaltung des Zolltarifes auch dadurch erreichen,, dass alle Beteiligten, in den einzelnem Fachgruppen, also Urproduktion, weiterverarbeitende Industrie, Gross- und Kleinhandel, zu gemeinsamer Aussprache über ihre Zollwünsche zusammengeführt werden. Wir bitten den Deutschen Industrie- und Handelstag, bei den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft darauf zu dringen, dass diese Anregung, von der wir uns sehr viel versprechen, zur Durchführung gelangt. Auf diese Weise wäre es fraglos möglich, unliebsame Kämpfe zu vermeiden und der Regierung ihre Stellungnahme zu den zahlreichen Anträgen, die ihr allein aus einer Fachgruppe vorgelegt werden, zu erleichtern.
Für die Verhandlungen über den Abschluss künftiger Zollverträge scheint es uns äusserst wichtig, dass der deutsche autonome Zolltarif zuvor den Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft entsprechend ausgestellt ist und die Erledigung seiner Revision daher beschleunigt wird. Natürlich dürfen hierbei auch keine Uebertreibungen vorgenommen werden, da die absichtliche, über das notwendige Mass hinausgehende Erhöhung des autonomen Zollsatzes bei den Verhandlungen nur schaden kann; denn dem Vertragsgegner wird zweifellos ein derartiges Verhalten nicht entgehen. Gegenüber den Zollsätzen des autonomen Tarifes sind bei den Verhandlungen der Regierung mit den Wirtschaftsvertretungen intern auch Mindestsätze festzulegen, damit die Unterhändler bei den Beratungen mit der anderen Vertragspartei ohne weiteres entscheiden können, wie weit sie bei der Bemessung der Vertragszollsätze unter die autonomen Zollsätze heruntergehen können. Es muss u.Er. Aufgabe des Deutschen Industrie- und Handelstages sein, bei den Verbänden dahin zu wirken, dass diese Mindestsätze der Regierung von allen Fachgruppen genannt werden.
Auf der andern Seite muss vor Beginn der Verhandlungen Klarheit zwischen Verbänden und Regierung darüber geschaffen werden, welche Zugeständnisse des Auslandes überhaupt noch Wert haben, damit deutscherseits keine unnützen Gegenleistungen für Scheinkonzessionen gewährt werden. Ebenso ist die notwendige Fühlungnahme mit den einzelnen Industriegruppen während der Verhandlungen zwischen den Regierungsvertretern und der ausländischen Macht sicherzustellen, weil sonst die Gefahr besteht, dass die deutschen Vertreter sich verleiten lassen, in dieser oder jener Frage ungünstige Forderungen des Vertragsgegners anzunehmen.
Bei der bevorstehenden Zolltarifrevision entsteht auch die Frage, ob etwa an Stelle des Gewichtszolles ein Wertzoll treten soll. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln ist der Meinung, dass an dem Grundsatz der Gewichtszölle gegenwärtig nichts geändert werden soll und glaubt trotz einiger Vorzüge, die ein Wertzoll hat, um so mehr für die Beibehaltung des Gewichtszolles eintreten zu müssen, als beim Wertzoll Defraudationen und Bestechungen der Zollbeamten zu befürchten sind. Auch besitzt das Deutsche Reich nicht den Konsularapparat im Auslande, der in der Lage wäre, die Ausstellung der durch Einführung des Wertzolles erforderlichen Bescheinigungen vorzunehmen. Zudem wird man auch vielen Schikanen aus dem Wege gehen, wenn man den Gewichtszoll beibehält. Die Mängel desletzteren lassen sich jedenfalls durch einen geschickten Aufbau des deutschen Zolltarifs vermeiden. Es verschlägt naturgemäss nichts, wenn für diese oder jene Position ausnahmsweise ein Wertzoll an Stelle des allgemeinen Gewichtszolles festgesetzt wird.Was die Behandlung der Umsatzsteuer angeht, so spricht sich die Kammer keineswegs für ihre Einrechnung in die Zollsätze aus, weil sie es für besser hält, wenn die Mehrbelastung des einzuführenden Erzeugnisses durch Umsatzsteuer gegenüber dem Ausland besonders in Erscheinung tritt und dabei erkennbar ist, dass die Erhöhung auf eine Steuer zurückzuführen ist, die lediglich zugleich mit der Zollzahlung abgegolten wird.
Soll der Zolltarifentwurf mit grösster Beschleunigung sowohl für Agrar- wie Industriezölle fertiggestellt werden, so muss der Versuch gemacht werden, hierbei die sogenannte vereinfachte Gesetzgebung Platz greifen zu lassen, denn die Erfahrungen über Zollberatungen im Reichstag in Friedenszeiten lehren schon, dass im Reichstag vielfach die sachlichen Gesichtspunkte nicht ihre genügende Würdigung finden. Zweifelsohne ist diese Gefahr heute noch grösser als in der politisch weniger erregten Friedenszeit. Allerdings ist davor zu warnen, dass die Reichsregierung ermächtigt wird, allein ohne Zustimmung des Reichsrates und Anhörung des zuständigen Reichstagsausschusses und des vorläufigen Reichs-Wirtschaftsrates die Zolltarifrevision vorzunehmen.
Nach Ansicht der Kammer empfiehlt es sich nicht, bereits vor dem 10.Januar nächsten Jahres endgültige Zollverträge mit andern Ländern abzuschliessen, da hierdurch nur Schädigungen für die Wirtschaft des bis dahin noch durch die Bestimmungen des Versaillers Vertrages in seinem Zollvertrags-recht beengten Deutschen Reiches eintreten könnten. An diesem Grundsatz wird im allgemeinen festzuhalten sein. Ausnahmen könnten sich lediglich auf den Abschluss solcher Verträge beziehen, bei denen vertragliche Festlegungen nur hinsichtlich eines kleineren Teiles des Zolltarifes erfolgen.
Bei dem Abschluss der Verträge wird nun die Frage der Meistbegünstigung mit im Vordergrund stehen.3 Nach Lage der Dinge glauben wir uns für die allgemeine Meistbegünstigung aussprechen zu müssen, da Deutschland bei Abschluss eines Zollvertrages nur auf diese Weise davor bewahrt wird, dass ein anderes später abschliessendes Land von der Vertragspartei der Gegenseite noch besser gestellt wird und dann die erreichten Vorzüge wieder beseitigt sind. Die mit der allgemeinen Meistbegünstigung verbundenen Mängel lassen sich in der Hauptsache durch die Spezialisierung des deutschen Zolltarifes beseitigen. Die Kammer bittet den deutschen Industrie- und Handelstag aber nachdrücklichst, bei der Reichsregierung dafür einzutreten, dass Deutschland unter keinen Umständen Meistbegünstigung gewährt, wenn der Vertragsgegner sie nicht zugestehen will.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln
Dr. Wiedemann
An den Deutschen Industrie- und Handelstag
Berlin C.2
Hinter dem Giesshause 3.