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Nr. 5.4.1.04

Schreiben Ernst Woermann an das Auswärtige Amt (21.08.1925)

Brief

Regest:

Die Quelle ist ein gutes Beispiel für die zahlreichen "informellen" Verständigungsversuche zwischen französischen und deutschen Industriellen während der 1920er Jahre. Die beiden Volkswirtschaften waren aufeinander angewiesen, jedoch waren die politischen Beziehungen zwischen den Ländern mehr als zerrüttet. Mitunter hatten Unternehmer wie Hugo Stinnes vor allem deshalb ein Interesse daran, an den großen Wirtschaftskonferenzen teilzunehmen, weil sie sich dort mit französischen Industriellen besprechen konnten, ohne als "Vaterlandsverräter" gebrandmarkt zu werden. Zugleich zeigt sich hier, welche Wendung die Locarno-Verträge vom Herbst 1925 bedeuteten. Erst danach wurde der reguläre Austausch zwischen der deutschen und französischen Industrie möglich, was dann 1926 in der Bildung der Internationalen Rohstahlgemeinschaft mündete. Pierre Amidieu du Clos war ein lothringischer Industrieller, der sich seit den späten 1920er Jahren zunehmend auch politisch betätigte. Dabei war er dezidiert nationalistisch orientiert. Während der Besetzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg kollaborierte er mit den Deutschen und saß u. a. in der Leitung der Société Française Krupp.

Die Deutsche Botschaft in Paris hat über einen beachtenswerten Fall berichtet, in dem französische Industrielle versucht haben, zunächst durch amtliche Vermittlung und dann auf direktem Wege zu Abmachungen mit deutschen Industriellen zu gelangen.

Die Anregung ging aus von Herrn Pierre Amidieu du Clos, der im Juni d.Js. erstmalig an die Botschaft herantrat. Herr du Clos ist Hüttenbesitzer in Longwy und u.a. Mitglied des Aufsichtsrats der Societé Luxembourgeoise d´Entreprises Electriques, einer im Jahr 1921 unter luxemburgischen Recht errichteten Tochtergesellschaft der A.E.G.

Herr du Clos steht ferner in engen Beziehungen zu der Societé Minerale Lorraine ("Somilor"). Diese Gesellschaft ist eine bedeutende französische Bank- und Industriegruppe, der eine große Reihe französisch-luxemburgisch-belgischer Erzgesellschaften angehört, insbesondere die Aciéries de la Marine et d´Homécourt, deren Generaldirektor der bekannte Industrielle und Vicepräsident des Comité des Forges Théodore Laurent ist und zu deren Verwaltungsrat u. a. der durch seine Unternehmungen im Saargebiet bekannte Herr Cavalier, Direktionsmitglied des Comité des Forges, gehört.

Die Somilor verfügt über etwa 1/3 der französischen Erzproduktion und steht nach dem Berichte der Botschaft in Paris zwar nicht in direktem Gegensatz zur Gruppe de Wendel, ist aber dieser gegenüber in der Lage, eigene Wege zu gehen.

Inwieweit die "Somilor" in ihrer Gesamtheit wirklich hinter den Plänen des Herrn du Clos steht, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen. Der Plan des Herrn du Clos besteht darin, eine deutsch-französische Gesellschaft zu gründen, und zwar möglichst unter holländischer Beteiligung und vielleichtunter holländischer Flagge. Das Arbeitsfeld der Gesellschaft soll sich auf den deutsch-französischen Warenaustausch erstrecken, in erster Linie auf Austausch von Erzen, Kohle und Koks, aber auch von Fertigfabrikaten gegen andere französische Waren auf dem Weltmarkte durch Vermittlung deutscher Verkaufsorganisationen betreiben.

Herr du Clos hatte sich zunächst durch Vermittlung des Pariser Stinnes-Vertreters an Stinnes gewandt. Dieser hat jedoch eine abschlägige Antwort erteilt.

Der Deutschen Botschaft gegenüber äußerte Herr du Clos den Wunsch, mit maßgebenden deutschen Gruppen, wie Otto Wolff, Ronné oder Beer, Sondheimer & Co, in Verbindung gebracht zu werden. Er gab an, daß er die amtliche Vermittlung erbitte, da er unter den gegenwärtigen Verhältnissen fürchte, daß bei direkter Fühlungnahme Schwierigkeiten entstehen könnten.

Die Deutsche Botschaft in Paris hat Herrn du Clos Ende Juli weisungsgemäss dahin beschieden, daß eine amtliche deutsche Vermittlung angesichts der französischen Regierungspolitik zur Zeit nicht in Frage komme.

Herr du Clos ist darauf nach einem weiteren Bericht der Deutschen Botschaft in Paris unmittelbar mit Herrn Otto Wolff in Verbindung getreten. Dieser soll geantwortet haben, daß ihn der Plan sehr interessiere, doch müsse er unter den gegenwärtigen Verhältnissen davon absehen, einen Schritt zu seiner Verwirklichung zu tun. Er sähe jedoch kein Hindernis, daß nach Aufhebung der augenblicklichen Schwierigkeiten er oder andere Interessenten in die beabsichtigte Gesellschaft eintreten. Einer holländischen Beteiligung stehe er ablehnend gegenüber.

Nach einem Drahtbericht der Deutschen Botschaft inParis vom 14. August soll angeblich die französischen Regierung ihrerseits an die Société des Minerais Lorrains ("Somilor") das Ersuchen gerichtet haben, mit deutschen Wirtschaftsgruppen, anscheinend solchen des besetzten Gebiets, in Verbindung zu treten, um auf dem Gebiet des Erz- und Koksaustausches eine Verhandlung vorzubereiten. Die Gesellschaft soll bisher wenig geneigt sein, dem Wunsche der französischen Regierung zu entsprechen. Die Botschaft in Paris erklärt diese Haltung u.a. damit, daß die von der französischen Regierung angeblich angeregten Verhandlungen mit deutschen Wirtschaftskreisen der Gebiete unter politischen Gesichtspunkten erfolgen würden und deshalb eine Gefährdung der Bestrebungen du Clos auf Anknüpfung normaler Wirtschaftsbeziehungen enthalten. Zu erwähnen ist noch, daß die Somilor nach einer Meldung der Journée Industrielle vom 9. August zu den Gesellschaften gehört, denen die Verwertung der im Ruhrgebiet beschlagnahmten Erzvorräte von der französischen Regierung übertragen werden soll.

Inzwischen hat am 18. August der Berliner Vertreter von O.Wolff bei Herrn Ministerialdirektor Köpke angefragt, ob beim Auswärtigen Amt Bedenken gegen Verhandlungen mit französischen Industriellen beständen. Herr Köpke hat geantwortet, die Aufnahme von Verhandlungen sei zur Zeit inoportun [handschriftlich: unerwünscht: ].

Der Fortgang der Angelegenheit bedarf aufmerksamer Verfolgung. W und W Rep1 sind orientiert.

(Vorgänge: II

Fr 2162,II Fr 2327, W Rep 3752).

Hiermit dem Herrn Staatssekretär gehorsamst vorgelegt.

Berlin, den 21. August 1925