| Regest: |
In diesem Schreiben an die deutschen diplomatischen Missionen beschreibt der deutsche Außenminister Gustav Stresemann seine Erwartungen hinsichtlich der vorzubereitenden, von Louis Loucheur initiierten Weltwirtschaftskonferenz, die vom 4. bis zum 23. Mai 1927 in Genf stattfand, sowie das damit verbundene politische Projekt einer stärkeren politischen und wirtschaftlichen Integration Europas. Stresemann gibt hier die Weisung, solche Einigungsprojekte nicht zu hintertreiben, zugleich aber skeptisch zu sein, was ihre Erfolgsaussichten betraf. Es handele sich um Initiativen einzelner Persönlichkeiten, die im gegenwärtigen politischen Klima und angeesichts der wirtschaftlichen Interessensdivergenz keine Erfolgsaussichten besäßen. Tatsächlich konnte Aristide Briand mit seinem 1929 initiierten Europa-Plan nicht durchdringen, was nicht zuletzt auch an der deutschen Skepsis lag. |
Auswärtiges Amt Berlin den 21. Januar 1926
W.55
Ich teile den Missionen nachstehend die hiesige Auffassung über die von Frankreich auf der September-Tagung des Völkerbundes angeregte Weltwirtschaftskonferenz mit, um eine einheitliche Haltung der Missionen in dieser Frage zu gewährleisten. Es wird sich im Allgemeinen nicht empfehlen, dass die Missionen ein besonders betontes Interesse Deutschlands an dieser Frage erkennen lassen. Sofern die Missionen über die Auffassung der dortigen Regierungen, ohne aufzufallen, Näheres feststellen können, bitte ich um Bericht.
Deutschland wird sich an den Arbeiten der Weltwirtschaftskonferenz beteiligen, sobald der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund vollzogen ist. Die Reichsregierung hat dem Völkerbundssekretariat jetzt schon unter der Hand die Mitwirkung Deutschlands an den Arbeiten des Comité Preparatoire zugesagt, das die Weltwirtschaftskonferenz vorbereiten soll. Die Aufgaben dieses Comité Preparatoire ergeben sich aus der Anlage I.1 Deutschland wird an dem Comité Preparatoire ebenso wie England, Frankreich und die Vereinigten Staaten voraussichtlich durch drei Vertreter vertreten sein, nämlich durch den Staatssekretär des Reichswirtschaftsministeriums, Dr. Trendelenburg, der in die-sem Fall aber nicht als Regierungsvertreter, sondern als wirtschaftlicher Sachverständiger auftreten wird, durch das Mitglied des Präsidiums des Reichsverbands der Deutschen Industrie Dr. Lammers und durch das Mitglied des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Eggert als Arbeitnehmervertreter. Das Comité Preparatoire wird voraussichtlich im April 1926 zum ersten Mal zusammentreten.
Es ist die Aufgabe dieses Comités, den Aufgabenkreis der Weltwirtschaftskonferenz zu umgrenzen und festzulegen, d.h. die Fragestellung auszuarbeiten, ferner die Arbeitsmethode und die Geschäftsordnung für die Weltwirtschaftskonferenz zu bestimmen. Die Aufgabe der Weltwirtschaftskonferenz ist auf der Septembertagung des Völkerbundes bisher nur allgemein umrissen worden, dass sie "die wirtschaftlichen Schwierigkeiten untersuchen soll, die der Wiederherstellung des allgemeinen Wohlstandes entgegenstehen." Die Anlage II gibt den Beschluss des Völkerbundes über die Einsetzung der Weltwirtschaftskonferenz wieder. Wenngleich sich danach die Aufgaben, die sich die Weltwirtschaftskonferenz selbst stellen wird, und die Tendenzen, die die einzelnen beteiligten Länder dabei verfolgen werden, im einzelnen noch nicht übersehen lassen, so kann im allgemeinen doch schon jetzt gesagt werden, dass Deutschland sich zu der Gesamttendenz, die die Weltwirtschaftskonferenz verfolgen soll, positiv einstellen wird. Deutschland wird in seiner zentralen europäischen Lage und mit seiner überlegenen Arbeitsenergie, Unternehmungslust, Organisationskraft und wissenschaftlichen Ausbildung von jeder Vereinfachung und Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs Nutzen ziehen. Wenngleich einzelne deutsche Wirtschaftszweige dabei vielleicht Schaden leiden werden, so wird die deutsche Wirtschaft im ganzen davon per saldo doch mehr Vorteil als Nachteil haben.
Trotz der sich daraus ergebenden positiven Einstellung wird man den Arbeiten der Weltwirtschaftskonferenz nur mit grosser Skepsis entgegensehen können. Es wird auf der Weltwirtschaftskonferenz den wirtschaftlichen Sachverständigen voraussichtlich nicht allzu schwer sein, allgemeine Thesen und Resolutionen aufzustellen; der Verwirklichung solcher Thesen werden sich sehr grosse politische, wirtschaftliche, gesetzgeberische und verwaltungsmässige Schwierigkeiten entgegenstellen. Dies gilt insbesondere von der Idee einer europäischen Zollunion, die im letzten Jahr wiederholt auch von sehr beachtlichen politischen und wirtschaftlichen Kreisen verschiedener Länder propagiert wird. Man wird darin kaum mehr als die Richtung erkennen können, in der die Arbeiten der Weltwirtschaftskonferenz gehen sollen. Man wird damit zufrieden sein müssen, wenn in absehbarer Zeit auch nur einige Schritte auf dem Wege zu diesem Ziel gemeinsam vorwärts gemacht werden können. Eine europäische Zollunion würde die Niederlegung der Zollgrenzen innerhalb Europas und die Errichtung einer gemeinsamen Zollgrenze gegen die übrige Weltwirtschaft, insbesondere gegenüber den Vereinigten Staaten bedeuten. Von einer Niederlegung der Zollgrenzen innerhalb Europas oder auch nur von einem gemeinsamen planmässigen Abbau der Zollgrenzen kann solange keine Rede sein, als nicht alle europäischen Währungen sicher stabilisiert sind. Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird man nur vorbereitende Arbeiten in Angriff nehmen können. Dafür käme an erster Stelle die Vereinheitlichung des Schemas aller europäischen Zolltarife in Betracht, wobei die Zollsätze selbst noch außer Diskussion bleiben. Die Vereinheitlichung des Zolltarifschemas ist eine praktisch durchführbare Aufgabe, die eine erhebliche Verringerung der geschäftlichen und Verwaltungskosten und eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Produktion gestatten würde. Ferner könne für die Zulässigkeit von Ein- und Ausfuhrverboten und ihre Handhabung alsbald gemeinsame Richtlinien aufgestellt werden. Das Genfer Abkommen über die Zollformalitäten, Seehäfen und Eisenbahnen vom 3. November (Reichsgesetzbl. 1925 Teil II S. 672) und das Barcelonaer Abkommen über die Freiheit des Durchgangsverkehrs vom 20. April 1921 (Reichsgesetzbl. 1924 Teil II S. 387) bedeuten bereits einen ersten kleinen Anfang in der Richtung eines einheitlichen Vorgehens auf dem Gebiete des Zoll- und Verkehrswesens.2
Erst wenn die europäischen Währungen stabilisiert sind, wäre die theoretische Voraussetzung für einen Abbau der Zollgrenzen innerhalb Europas gegeben. Falls diese Aufgabe praktisch überhaupt einmal in Angriff genommen wird, würde zweckmässigerweise bei den Rohstoffen begonnen werden, für die völlige Zollfreiheit in Europa vereinbart werden könnte. Die zweite Stufe wäre der Abbau der Zölle bei den Halbfabrikaten in der Weise, dass zunächst für die Zollbelastung der Halbfabrikate prozentuale Höchstgrenzen vereinbart und diese dann allmählich abgebaut werden. Auf dem Gebiet der Eisen- und Textilherstellung wäre eine solch einheitliche Zollregelung für die Halbfabrikate besonders dringend und auch denkbar. Erst in dritter Linie könnte man dann an den Abbau der Zölle für Fertigerzeugnisse innerhalb Europas herangehen.
Die Widerstände und Hemmungen auf dem Wege zu diesem Ziele sind so gross, dass wohl kaum jemals mit seiner völligen Verwirklichung gerechnet werden kann. In Deutschland selbst werden die heftigsten Widerstände auf landwirtschaftlichem Gebiet entstehen, da der deutsche Wein-, Obst- und Gemüsebau, aber auch andere Zweige der deutschen Landwirtschaft, einen Zollschutz gegenüber den klimatisch mehr begünstigten Ländern Europas nicht völlig werden entbehren können. Umgekehrt wird man sich in anderen Ländern den zollfreien Wettbewerb mit der deutschen Industrie, insbesondere z.B. der chemischen und Elektrizitäts-Industrie nicht aussetzen wollen. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden den wirtschaftlichen Zusammenschluss der europäi-schen Länder als gegen sich gerichtet ansehen und ihn daher zu hintertreiben suchen. England wird vor der Wahl, ob es sein Vorzugszollsystem mit seinen Überseegebieten aufgeben und sich einer europäischen Wirtschaftsunion anschließen soll, das Zustandekommen einer solchen Union gleichfalls zu hintertreiben suchen, um sich in diesem Dilemma nicht entscheiden zu müssen. Russland mit seiner staatlich organisierten Wirtschaft wird sich einer europäischen Wirtschaftsunion nicht anschließen wollen und können und daher gleichfalls alles tun, um die Verwirklichung dieses Zieles unmöglich zu machen. Alle Handelsverträge der europäischen Länder mit außereuropäischen Wirtschaftsgebieten, insbesondere die auf dem Grundsatz der Meistbegünstig aufgebauten Handelsverträge, müssten revidiert und durch einheitliche Verträge der europäischen Zollunion mit den übrigen Wirtschaftsgebieten ersetzt werden. Trotz dieser und vieler anderer Schwierigkeiten wäre es falsch, wenn Deutschland sich von vornherein auf einen negativen Standpunkt stellen und die Mitarbeit verweigern sollte. Vielleicht wird die gemeinsame Not der europäischen Wirtschaft doch auf dem einen oder anderen Teilgebiete zu praktischen Ergebnissen führen.
Aus Vorstehendem ergibt sich, dass es im deutschen Interesse liegen und die Absicht der Reichsregierung sein wird, die Arbeiten der Weltwirtschaftskonferenz zu fördern; es wird sich aber nicht empfehlen, das besondere Interesse an diesen Arbeiten im Auslande erken-nen zu lassen. Insbesondere gilt dies gegenüber amerikanischen und englischen Kreisen. Wenn die Missionen auf dieses Thema angesprochen werden, werden sie sich zweckmäßigerweise darauf beschränken, einerseits eine Bereitwilligkeit Deutschlands zu einer Mitarbeit zu erklären, andererseits aber auf die Schwierigkeiten hinzuweisen, die sich einer praktischen Verwirklichung entgegenstellen.