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Nr. 5.4.2.01

Einige Erfahrungen bei Festsetzung von Auslandspreisen während der Inflationszeit in Deutschland

Brief

Regest:

Der Ministerialrat im Reichswirtschaftsministerium Ludwig Imhoff gibt dem angesehenen italienischen Mitglied der Economic and Financial Section des Völkerbundes,Pietro Stoppani, in diesem ausführlichen Schreiben Auskunft über die Entwicklung und die Wirkung der Inflation - insbesondere auch auf den Außenhandel - in Deutschland. Der Text besticht durch die genaue Kenntnisse der Verhältnisse und die detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Zusammenhänge während der Inflation.

Herrn Stoppani

Sekretariat des Völkerbundes

Section économique et financière

Genf (Schweiz)

Quai Wilson


Sehr geehrter Herr Stoppani!

In der Anlage übersende ich ergebenst als Material für den Vorbereitenden Ausschuß der Weltwirtschaftskonferenz 2 Exemplare einer Ausarbeitung über "Einige Erfahrungen bei Festsetzung von Ausfuhrpreisen während der Inflationszeit in Deutschland" (Bericht der Kommission C - Handels- und Marktproblem - A Ziffer 2 d.)

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung

Einige Erfahrungen bei Festsetzung von Auslandspreisen während der Inflationszeit in Deutschland.

Es gehört zu den typischen Zügen des Krankheitsbildes der Inflation, daß der Außenwert des Geldes schneller sinkt als der Binnenwert. Die Warenpreise folgen, da Löhne und andere Unkosten, wie auch der Wert der Warenbestände und der Kreditverkehr in der nationalen Währung ihre Berechnungsgrundlage finden, der steigenden Bewegung der Wechselkurse nur zögernd, sodaß die Preise des Binnenmarktes zeitweise erheblich unter dem Weltmarktpreisniveau liegen. Dieser Niveauunterschied pflegt dadurch vergrößert zu werden, daß die Staaten, deren Währung notleidet, statt ihr Augenmerk ausschließlich auf die Beseitigung der Ursache, also der Inflation, zu richten, die Masse der unter Geldentwertung leidenden Verbraucher gegen die Symptome des Übels zu schützen suchen. Diese Einstellung, in der sich bisher kein inflationistisches Land durch die schlechten Erfahrungen vorangegangener Länder irre machen ließ, pflegt zu einer Reihe von künstlichen Maßnahmen zu führen, die das Ziel verfolgen, die Angleichung der Inlandspreise an das Weltmarktniveau durch zwangswirtschaftliche Eingriffe in zahlreiche Wirtschaftsgebiete oder durch Beibehaltung der alten Sätze für Gebühren und Tarife zu verlangsamen. Die deutsche Regierung wurde umsomehr in diese wirtschaftspolitische Richtung gezwungen, als Deutschland bei der damaligen weltpolitischen Lage ganz außerstande war, die Inflation selbst abzuwenden. Zwar gehen mit solchen binnenwirtschaftlichen Maßnahmen auch ernsthafte Versuche einher, einen ähnlichen Druck auf die Devisenkurse zu üben, die Kapitalflucht und eine schädliche Spekulation zu verhindern. Aber die Erfolge müssen auf diesem, dem Herrschaftsbereich der nationalen Staaten nicht voll unterworfenen Gebiete, solange die Inflation fortdauert, gering bleiben. In Deutschland trugen die zwangswirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Binnenmarkt im Verein mit Ausfuhrbeschränkungen während der Inflation wesentlich dazu bei, daß – von der Papiermark her gesehen – die Inlandspreise dem Ansteigen der Weltmarktpreise nur mit gemessenem Abstand folgten, oder – vom Golde her gesehen ständig ein erheblicher Unterschied zwischen Inlands- und Weltmarktpreisniveau bestand. Diese Preisspanne zwischen den Inlands- und den Weltmarkpreisen mußte zu einem, die Handelsbilanz beeinträchtigenden Schleuderverkauf der für den Export verfügbaren Waren führen, soweit es nicht gelang, die Papiermark als Bewertungsmaßstab auf den Binnenverkehr zu beschränken, die Bewertung der Ausfuhrwaren aber auf Gold zu stellen. So kam das Reich folgerichtig zur Ausfuhrpreiskontrolle, welche in Umkehrung der auf dem Binnenmarkt herrschenden Staatsmaxime des Preisdruckes Preisunterbietungen bekämpfte und Mindestpreise vorschrieb. Man begreift die Zwangsläufigkeit dieser Entwicklung der deutschen Wirtschaftspolitik, wenn man sich die Kurven der Weltmarktpreise und der deutschen Großhandelspreise, die letzteren in Gold über das Dollaragio berechnet, vor Augen hält. Von 19261, wo die behördliche Preiskontrolle einsetzte, bis 1923 ergaben sich im Jahresdurchschnitt folgende Indexziffern:

Weltmarkt Preisniveau: Deutsche Großhandelspreise in Gold:2

1916 127 116,1

1917 177 114,5

1918 194 153,6

1919 206 96,9

1920 225 105,8

1921 147 82,7

1922 149 82,0

1923 154 95,1


Das beiliegende Diagramm gibt die Entwicklung der beiden Indices mit den monatlichen Schwankungen von 1920 bis 1923 wieder.

Die ersten Anfänge einer behördlichen Regelung der Ausfuhrpreise gehen in die Mitte der Kriegszeit, auf das Jahr 1916, zurück und beruhen auf währungspolitischen Überlegungen.3 Mit der bis dahin betriebenen Politik der Ausfuhrdrosselung befand man sich im Widerspruch zu den ökonomischen Notwendigkeiten. Da ein ständig wachsender Bedarf an Einfuhrwaren bestand, mußte man sich zu einer positiven Ausfuhrpolitik entschließen. Man lockerte daher die Ausfuhrsperre etwas, indem man die Ausfuhrbewilligung erleichterte, und suchte gleichzeitig durch Mindestpreise möglichst große Gegenwerte zur Finanzierung der lebenswichtigen Einfuhr zu erzielen.4

Das System der vom Jahre 1916 ab in Deutschland durchgeführten Ausfuhrpreisregelung war folgendes: Die Ausfuhr bedurfte einer besonderen Bewilligung, die nur unter der Bedingung gegeben wurde, daß Mindestpreise eingehalten wurden. Die Mindestpreise wurden von Preisprüfungsstellen, die von den industriellen Fachverbänden eingerichtet wurden, festgesetzt. Zur Förderung der mit diesem System verfolgten wirtschaftspolitischen Absicht und zugleich aus staatsfinanziellen Gründen wurden zunächst bei einzelnen Warengruppen (besonders Chemikalien, Kohle und Salz) Ausfuhrabgaben erhoben, die 1920 auf fast alle anderen Warensorten ausgedehnt wurden.

Nach Beendigung des Krieges wurde die Ausfuhrkontrolle zunächst wesentlich eingeschränkt. Als dann aber im Jahre 1919 infolge des nach Aufhebung der Wirtschaftsblockade einsetzenden schnellen Sturzes der Mark die Spannung zwischen Inlands- und Auslandspreisen sich außerordentlich verstärkte, und ein übermäßiger Abstrom von Waren (sogenannter wirtschaftlicher Ausverkauf) das Preisniveau für das in Papiermark rechnende Inland hinaufzureißen und die Versorgung der Bevölkerung zu gefährden drohte, wurde die Ausfuhrpreiskontrolle auf breiter Basis neu organisiert und auf fast alle Waren der deutschen Exportwirtschaft ausgedehnt.5 Besondere Behörden, der "Reichskommissar für die Aus- und Einfuhrbewilligung" und fachlich gegliederte, in enger Verbindung mit den Industrieverbänden arbeitende "Außenhandelsstellen", erteilten Ausfuhrbe-willigungen unter der Bedingung, daß Mindestpreise eingehalten wurden. Für einige wichtige Waren, Lebensmittel und industrielle Rohstoffe wurden zudem die Ausfuhrmengen kontingentiert. Durch Kriminalstrafen, Buchkontrollen und die bei Preiskartellen üblichen Zwangsmittel suchte man die Einhaltung dieser Preisvorschriften tatsächlich sicher zu stellen.

Das System mußte mit den größten Schwierigkeiten kämpfen. Denn wenn die private Wirtschaft im Prinzip auch den Gedankengängen, die der Ausfuhrpreisregelung zu Grunde lagen, zustimmte, so stieß man bei der praktischen Durchführung doch auf erhebliche Widerstände, namentlich in den Kreisen des Handels.6

Die Festsetzung der Mindestpreise, die bei Massengütern verhältnismäßig leicht war, begegnete bei den Fertigfabrikaten den größten Schwierigkeiten. Rohstoffe und Halbfabrikate sind ja in gewissem Sinne als weltwirtschaftlich fungibel anzusprechen, und das Preisniveau des Weltmarktes läßt sich für zahlreiche Waren dieser Art an den täglichen Notierungen der internationalen Handelsplätze ablesen oder aus diesen Notierungen unschwer ableiten. Je weiter man aber zu den Fertigerzeugnissen aufsteigt, und je individueller diese Erzeugnisse sind, desto größere Schwierigkeiten bieten sich bei der Ermittlung von Weltmarktpreisen und bei der Festsetzung entsprechender Mindestpreise. Bei der Ausfuhrpreisregelung machte man die gleichen Erfahrungen, die auch in der Praxis der in Deutschland weit verbreiteten Preiskartelle gemacht werden: nur bestimmte marktgängige Waren sind kartellfähig, d.h. geeignete Gegenstände für kartellmäßige Preisvereinbarungen zwischen den Produzenten. So waren denn auch die Ausfuhrmindestpreise außerhalb des natürlichen Wirkungsbereichs von Preiskartellen schwer zu bestimmen und ihre Einhaltung schwer zu sichern.7

Weitere Schwierigkeiten kamen hinzu. Deutschland war nicht das einzige Land, das unter den Folgen der Inflation litt, sondern andere Länder wiesen in stärkerem oder geringerem Maße die gleichen Erscheinungen und insbesondere ein unter dem Weltmarktpreisniveau liegendes Inlandspreisniveau auf.8 Die deutschen Ausfuhrmindestpreise konnten daher nicht für alle Bestimmungsländer gleichmäßig festgesetzt werden, sondern mußten sich den besonderen Preisverhältnissen der "niedervalutarischen" Länder möglichst anpassen, wenn andere Deutschland nicht den Markt dieser Länder im Wettbewerb mit deren eigener Industrie verlieren sollte. Hand in Hand mit der recht schwierigen Festsetzung differenzierter Ausfuhrmindestpreise traten Mängel in der praktischen Durchführung des ganzen Systems auf. Von Deutschland her konnte schwer verhindert werden, daß Waren, die zu niedrigen Mindestpreisen in "niedervalutarische" Länder zur Ausfuhr gebracht wurden, von dort nach "hochvalutarischen" Ländern reexportiert wurden. Dies mußte zu einer Durchbrechung der für diese Länder geltenden höheren Mindestpreisen führen. Wegen der Transportkosten spielte diese Umgehungsmöglichkeit bei Massenprodukten mit geringem spezifischem Werte zwar keine nennenswerte Rolle, störte aber die in sich schon schwierige Preisregulierung hochwertiger Fertigerzeugnisse, z.B. optischer und pharmazeutischer Produkte, empfindlich.

Die Mindestpreise wurden in der ersten Zeit überwiegend in Papiermark festgesetzt, weil die noch ganz auf der Grundlage dieser Währung produzierenden Unternehmer das Risiko einer Besserung des Markkurses scheuten, das bei Fakturierung in Gold auf ihnen gelastet hätte. Das hatte zur Folge, daß die Mindestpreise immer wieder den fortdauernden Veränderungen des Markkurses angepaßt werden mußten und doch in Perioden schneller Geldentwertung weit hinter den tatsächlichen Verhältnissen zurückblieben. Dieses Verfahren bewährte sich deshalb mit dem Fortschreiten der Inflation je länger je weniger. Erst im Laufe der Zeit ging die deutsche Ausfuhrwirtschaft zur Fakturierung in hochwertigen Auslandsvaluten oder in Goldmark über. Diese Bewegung wurde durch staatliche Druckmittel, insbesondere durch die dem Exporteur auferlegte Devisenablieferungspflicht unterstützt. Die letzten Bedenken der Exportkreise gegen diese Umstellung auf Gold schwanden aber erst, als die Papiermark ihren Halt völlig verloren hatte und mit der Möglichkeit auch nur zeitweiser Besserung des Markkurses nicht mehr zu rechnen war.

Die technischen Schwierigkeiten, die bei der Durchführung des Regimes der Ausfuhrmindestpreise in der Praxis überwunden werden mußten, waren sehr groß. Man bedenke, was es bedeutet, für die vielgestaltigen Ausfuhrwaren eines typischen Landes der Fertigindustrie Mindestpreise zu normieren, ihre Einhal-tung bei den zahllosen Einzelgeschäften, aus denen der Gesamtexport eines Industrielandes sich zusammensetzt, zu kontrollieren, Zuwiderhandlungen zu verfolgen und gegenüber den stark widerstreitenden Einzelinteressen der Produktion und des Handels, der Rohstofferzeuger und der Weiterverarbeiter, der durch Preiskartelle gebundenen Gruppen und der "Außenseiter" die Interessen der Gesamtwirtschaft zur Geltung zu bringen. Und dies alles mußte geschehen in einer Zeit krankhafter Auswüchse der Spekulation, schwerster außenpolitischer Eingriffe in die deutsche Wirtschaftshoheit und größter Beunruhigung der Bevölkerung.

Als die Geldentwertung in Verfolg der Ruhrwirren im Frühjahr 19239 in ihr letztes Stadium trat, setzte sich die Goldrechnung auch im Binnenverkehr Deutschlands mehr und mehr durch. Die deutschen Produktionskosten näherten sich nominell dem Niveau des Auslandes, überstiegen es sogar in der Praxis erheblich, da jeder Unternehmer tägliche Verluste an den zur Aufrechterhaltung der Produktion erforderlichen Zirkulationsmittelmitteln erlitt.10 Es war höchste Zeit, als die staatliche Ausfuhrpreisregelung im August 1923 aufgehoben wurde.11

Wenn man sich über die Ergebnisse der Ausfuhrpreisregelung Rechenschaft ablegt, so ist zunächst festzustellen, daß es zwar gelungen ist, die Rückwirkungen der Währungszerrüttung auf dem Binnenmarkt abzuschwächen. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, daß die großen katastrophalen Währungszusammenbrüche im Winter 1919/20, im Herbst 1921 und im Herbst 1922 noch nicht zum Zusammenbruch der Wirtschaft und des sozialen Friedens führten. Zweifellos sind der deutschen Produktion auch erhebliche Werte erhalten worden, die verloren worden wären, wenn die Papiermark die Berechnungsgrundlage auch für die Ausfuhrwaren geblieben wäre. Aber als Kur am Symptom konnte das System an dem infolge der fortschreitenden Inflation unabwendbaren Verfall der Währung nichts ändern. Und wenn man gehofft hatte, durch die Goldkalkulation bei der deutschen Ausfuhr zu erreichen, daß die ausländischen Staaten davon absehen würden, Gegenmaßnahmen gegen deutsches "Valutadumping" zu ergreifen, so ist auch diese Hoffnung nur zu einem geringen Teil in Erfüllung gegangen.