PDF

Nr. 5.4.2.05

Bericht über eine Besprechung mit Herrn Oscar E. Stevens von der Firma W. A. Harriman & Co. Inc., New York

Gesprächsprotokoll

Regest:

In diesem Gesprächsprotokoll äußerst sich ein Mitarbeiter einer besonders stark in Europa aktiven US-amerikanischen Investmentbank, W.A. Harriman & Co., über die Erfolgssaussichten deutscher Anleihen im US-amerikanischen Markt. Auffällig ist, auf dem Höhepunkt der amerikanischen Kreditvergabe nach Deutschland, der Optimismus betreffend den transatlantischen Kreditverkehr, obwohl die Inflation erst wenige Jahre zurücklag. Die Quelle gibt einen guten Einblick in das Geschäft mit US-amerikanischen Krediten, das erst ab dem Herbst 1928 langsam auslief.

[handschriftlich: 5.3.27]

Bericht über eine Besprechung mit Herrn Oscar E. Stevens von der Firma W. A. Hartman & Co. Inc., New York.


Herr Stevens hält sich zurzeit in Berlin auf, um gemeinschaftlich mit der Firma Harris Forbes & Co. und Lee Higginson & Co. Verhandlungen wegen der Unterbringung einer 300 Mill. Anleihe der Reichspost zu führen1. Herr Stevens legt offenbar den größten Wert darauf, mit Herrn Reichsbank Präsidenten Dr. Schacht persönlich zu sprechen, da es für ihn von großem Wert sei, die Ansicht des Herrn Reichsbankpräsidenten über nachfolgende Angelegenheit zu erfahren, um diese bei der Unterbringung der Anleihe in Amerika zu verwerten.

Die nachfolgenden Gedankengänge sind, wie Herr Stevens ausführte, von der Firma W.A.Harriman & Co.2 zum ersten Mal ausgesprochen worden. Nach beiliegender Aufzeichnung handelt sich um folgendes:

"Jede Ausgabe von deutschen Anleihen in Dollar-Währung, die bisher auf dem amerikanischen Markt plaziert worden ist, kann nach Wahl des Anleihenehmers entweder in ihrer Gesamtheit oder teilweise zu einem bestimmten Rückzahlungspreis gekündigt werden.

Mit Ausnahme einiger wenigen Werte von geringer Bedeutung stehen alle deutschen Wertpapiere in Dollarwährung auf dem amerikanischen Markt gegenwärtig über dem Verlosungs-bezw. Rückzahlungspreise. Der Kurs der deutschen Auslandsanleihe vom Jahre 1924 hat sich in neuester Zelt zwischen 107 und 109 % bewegt, ungeachtet der Tatsache, daß ein Teil dieser Anleihe jedes Jahr mit 105 % rückzahlbar ist. Die Lage ist demnach eine sehr feste und ein Beweis für das große Vertrauen, welches das amerika-nische Börsenpublikum zu Deutschland sowie zu den deutschen Staats- Stadt-und Industrieanleihen hat. Infolge des Rückzahlungspreises können die genannten Werte jedoch kaum einen höheren Kurs als den gegenwärtigen erreichen. Solange daher nicht eine deutsche Anleihe auf dem amerikanischen Markt plaziert wird, die nicht durch ihren Rückzahlungspreis Im Kurs begrenzt ist, kann man nicht genau sagen, welchen Kredit Deutschland in Amerika geniesst.“

Im einzelnen führte Herr Stevens hierzu aus, daß die Realverzinsung sämtlicher in Amerika ausgegebenen deutschen Anleihen dadurch fixiert sei, daß infolge der jederzeitigen Rückzahlungsmöglichkeiten die Kurse sich nur unwesentlich über die Rückzahlungspreise erheben könnten. Wenn eine deutsche Anleihe mit ersten Sicherheiten in Amerika auf eine lange Reihe von Jahren unkündbar untergebracht werden könnte, würde[handschriftlich: n die Kurse höher als] die Realverzinsung einer solchen Anleihe niedriger sein, und nur dadurch sei es möglich im Laufe der Zeit deutsche Anleihen in Amerika zu günstigeren Bedingungen unterzubringen als es noch heute der Fall ist. Herr Stevens wies allerdings darauf hin, daß das seine persönliche Auffassung sei und daß eine solche Entwicklung durchaus möglich, nicht aber sicher zu erwarten sei. Es komme hier eben auf den Versuch an. Die augenblickliche Höhe der Kurse deutscher Papiere in Amerika sei das Resultat einer einfachen Berechnung, lasse aber auf den Kredit in Amerika durchaus keine Schlüsse zu. Herr Stevens vertrat die Ansicht, daß es durchaus möglich sei, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt deutsche Anleihen zu denselben Bedingungen unterzubringen seien, wie die Anleihen von Schweden, Dänemark und der Schweiz.

Weiterhin berührte auch Herr Stevens die Frage einer Reichsmarkanleihe. Seiner Ansicht nach sind in Amerika Reichsmarkanleihen, wenn auch noch zu höheren Preisen als Dollaranleihen, am freien Markt unterzubringen (an der New Yorker Stock Exchange dürfen auf fremde Währungen lautende Anleihen nicht notiert werden). Auf die Frage, ob eine Goldklausel oder eventuell sogar die Garantie der Reichsbank erforderlich sei, erwiderte Herr Stevens, dass ohne eine Goldklausel die Unterbringung einer Reichsmarkanleihe beim Publikum in Amerika [handschriftlich: noch] auf Schwierigkeiten stoßen würde.3 Das Vertrauen von etwa 100 amerikanischen Bankiers in die Reichsmark lassen sich nicht von heute auf morgen in die Kreise des amerikanischen Anleihekäufers übertragen. Falls der Herr Präsident weitere Auskünfte von Herrn Stevens wünscht, steht dieser jederzeit zur Verfügung. Telephonnummern auf beiliegender Besuchskarte.

Dr. Richter Stat. Abtlg.