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Nr. 5.4.3.03

Memorandum von Hans Posse: Staatliche Exportpflege (Oktober 1928)

Memorandum

Regest:

Der Ministerialdirektor im Reichswirtschaftsministerium, Hans Posse, skizziert in diesem Memorandum die Notwendigkeit eines verbesserten Berichtswesens für die Förderung des deutschen Außenhandels, worin beispielsweise Großbritannien sehr versiert war. Zugleich werden dabei die Schwierigkeiten deutlich, vor denen deutsche Exporteure häufig standen. Zugleich warnt Posse vor übertriebenen Erwartungen hinsichtlich dessen, was ein amtliches Berichtswesen leisten könne.

[handschriftlich: Oktober 28]

Staatliche Exportpflege

Von Ministerialdirektor Dr. Posse

Der Exportschwund nach den Kriege war eine Krankheit, deren Symptome offen lagen. Nur über das Gegenmittel, das für die nötige Zuführung von Blut in die deutsche Volkswirtschaft sorgt und im Heilungsprozeß die Unterbilanz in einen Exportüberschuß verwandelt, streiten sich die Ärzte. Unendlich viel ist über die Verbesserung der Exportmöglichkeiten geschrieben worden. Wenn irgendwo, dann liegt hier die Initiative bei der Privatwirtschaft. Die Erweiterung der geschäftlichen Beziehungen zum Ausland ist vornehmlich eine Aufgabe der Selbsthilfe. Der eigenartige Charakter dieser Aufgabe verweist die Mithilfe des Staates in die zweite Linie. Soweit die Sanierungsvorschläge sich auf privatwirtschaftlicher Basis bewegen, können sie füglich hier unberücksichtigt bleiben. Nur die eine Bemerkung sei im Zusammenhang mit der in diese Tage fallenden Jahreshauptversammlung des Reichsverbandes des Deutschen Groß- und Überseehandels gestattet: im "direkten" Export hat die Industrie in den letzten Jahren des Guten zu viel getan; je ferner das für die deutsche Ware zu erschließende Land liegt, umsoweniger vermag die Industrie den durch Jahrhunderte alte Tradition und durch volkswirtschaftliche Erfahrung legitimierten Handel zu entbehren.

Am wirksamsten unterstützt der Staat die Privat-Wirtschaft in ihrem Streben nach Erleichterung des Warenaustausches mit dem Ausland durch eine zielbewußte Handelspolitik. Dem internationalen Abkommen in Form der plurilaterialen Beschränkung des nationalen Protektionismus´ ist dabei der Vorzug vor dem sich nur auf zwei Staatsgebiete ausdehnenden Handelsverträge zu geben Auch der Politik einer Exportförderung auf finanzieller Grundlage durch Übernahme des gesamten Risikos oder eines Teiles kann der jetzige Staat noch nicht entraten, solange die weltwirtschaftliche Entwicklung wie heute unstabil ist. Die staatliche Unterstützung von Unternehmungen, die in einem solchen Umfang die Ausfuhr anregen wie die Leipziger Messe, ist durchaus gesund und wird in vielen Ländern betrieben.1

Daß das amtliche Auslandsnachrichtenwesen in stärkstem Maße die Wirtschaft interessiert und von ihr vielfach mit guten Ratschlägen bedacht wird, ist verständlich. Sicher hat das amtliche Nachrichtenwesen in der Vergangenheit und vielleicht auch in der Gegenwart in vielen Fällen starken Anreiz für einen volkswirtschaftlich schädlichen direkten Export der Industrie ausgeübt. Es liegt in der Natur des Exporthandels begründet, daß er mit seinem im Ausland weit gespannten Vertreternetz in der Heimat sich in der Versorgung mit wirtschaftlichen Nachtrichten aus den ihn interessierenden Teilen des Auslandes auf seine eigenen Nachrichtenquellen sich verlassen kann und in ihnen Genüge findet. Jeder Exporteur kann auf Verlangen Dutzende von Beispiel nennen, indenen der amtliche Nachrichtenapparat des Deutschen Reiches umso mehr den Anlaß zu einem schädlichen Export gegeben hat, der dem guten Rufe deutscher Waren nicht förderlich war, als man in der Verbreitung derartiger amtlicher Wirtschaftsnachrichten oft des Guten viel zu viel getan hat. Darin haben die Kritiker des behördlichen Nachrichtenwesens sicher recht, daß die Übermittlung von Absatzmöglichkeiten im speziellen Falle und von Warenangeboten nach draußen nicht eine amtliche Funktion darstellt. Mit dieser negativen Kompetenzbegrenzung für den amtlichen Nachrichtenapparat ist es aber nicht gemacht. Es bleibt darüber hinaus im amtlichen Informationsdienst noch wichtiges zu tun übrig und es ist Ausdruck allgemeinster Überzeugung, daß die Beschaffung des Nachrichtenmaterials draußen und seine zweckmäßige Verteilung in der Heimat für die Möglichkeiten einer Exportausdehnung fast die Voraussetzung darstellen.

Damit ist die zu leistende Doppelaufgabe in der Organisation des amtlichen wirtschaftlichen Auslandsnachrichtenwesens gestellt; es gilt, das für die Wirtschaft brauchbare Informationsmaterial durch die deutschen amtlichen Auslandsvertretungen draußen schnell und vollständig zu sammeln und die Berichterstattung durch zweckmäßige Fragestellung aus der Heimat anzuregen und zu beeinflussen. Und es handelt sich andererseits darum, den so gewonnenen Stoff mit möglichster Beschleunigung in diejenigen Kanäle daheim zu leiten, für die er zur Unterrichtung über die Wirtschaftslage im Ausland wertvoll ist.

Es liegt sicher mit im deutschen Charakter begründet, wenn das amtliche Nachrichtenwesen bei uns häufig herb-ster Kritik begegnet und wenn ihm die Organisation und die Aussenhandelsveröffentlichungen anderer Staaten als vorbildlich vorgehalten werden. Nur der Eingeweihte weiß, welch unendliches und oft hervorragendes Material wirtschaftlichen Inhalts die auf die knappsten Mittel angewiesenen und an Menschenkräften über Gebühr beschränkten ausländischen Vertretungen des Deutschen Reiches zu liefern verstehen. Dies hieße Bemühen verkennen, hieße Verbitterung schaffen, die nichts Gutes im Gefolge hätte. Daß bereits vieles gebessert ist, aber in der Beschaffung und Verwertung des Berichtsstoffes noch manches zu tun bleibt, soll in folgendem dargelegt werden.

Das Reichswirtschaftsministerium hat sich in der ersten Nachkriegszeit infolge seiner Einstellung auf die Fragen der inneren Wirtschaft den Aufgaben des amtlichen wirtschaftlichen Nachrichtenwesens zunächst völlig entzogen, obwohl es als Erbe des Reichsamtes des Innern einen Anspruch auf Mitwirkung in diesen Fragen hatte. So ist es verständlich, daß das Auswärtige Amt, dem die auswärtigen Vertretungen unterstehen und das in der ersten Zeit der völligen Abgeschlossenheit des deutschen Marktes vom Auslande vielfach sogar die einzige Informationsquelle über das Ausland auf wirtschaftlichem Gebiet sein konnte, zunächst allein die Organisation des amtlichen Nachrichtenwesens an der Hand hatte. Erst der Fortfall der Ein- und Ausfuhrregelung und der Beginn der Handelsvertragsverhandlungen hat auch das Reichswirtschaftsministerium vor die Notwendigkeit gestelltsich den Fragen des amtlichen Auslandsnachrichtenwesens zuzuwenden, da ihm in erster Linie die Bedürfnisse und Wünsche der inneren Wirtschaft auf diesem Gebiete bekannt wurden. In recht langwierigen Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amt ist der Fehler der Nichtbeteiligung des Reichswirtschaftsministeriums wieder gut gemacht und ein Zustand des einträglichen Zusammenarbeitens herbeigeführt worden, der für die jetzige Organisation des Nachrichtenwesens maßgebend ist. Dabei ist man zu einem Ergebnis gekommen, das sich in gewissem Umfange an das Beispiel der englischen Organisation anlehnt, die ja auch in ihrer jetzigen Form aus den gegensätzlichen Auffassungen zweier Ressorts entstanden ist. Beide Ministerien haben auf ein selbständiges Vorgehen auf dem Gebiete des Nachrichtenwesens verzichtet und mit der Verwertung des gesamten eingehenden Materials die ihnen gemeinsame Zentralstelle für den wirtschaftlichen Auslandsnachrichtendienst (Z.N.A.) betraut.2 Mit der Schaffung dieser Stelle war die Grundlage für den weiteren Ausbau des Nachrichtenwesens im gegenseitigen Einvernehmen gegeben.

Der Schwerpunkt der Arbeit der Zentralstelle lag zunächst ausschließlich auf dem Gebiete der Nachrichtenverwertung. Dabei hat man ohne Rücksicht auf Ressortzuständigkeit alle bestehenden Organisationen in den Dienst dieser Nachrichtenverwertung gestellt. Das Zollbüro im Reichswirtschaftsministerium und die Fachreferate desselben Ministeriums steuern die Erfahrung und Kenntnisse zu der Verwertung des Materials bei. Der Deutsche Wirt-schaftsdienst, der über eingehendes Informationsmaterial über das Ausland verfügt, wirkt bei der Bearbeitung umfangreicher und auch solcher Berichte mit, denen fremdsprachige Unterlagen beigefügt sind.3 Für die Verbreitung desjenigen Materials, das zur Veröffentlichung geeignet ist, dient die Industrie- und Handelszeitung4; derjenige Stoff, der nicht im Druck erscheinen kann, geht abschriftlich den Spitzen- und Fachverbänden und den Zweig- und Reichsnachrichtenstellen zu. Bei dieser Verwertung des abschriftlich weitergegebenen Materials ist, - ebenfalls nicht ohne Schwierigkeiten, - eine Parität zwischen den Verbänden und den örtlichen Organisationen d.h. den Zweig- und Reichsnachrichtenstellen eingetreten. Diese haben auf ihren Anspruch auf das sogenannte Nachrichtenmonopol, das sich auch vom Standpunkt der Wahrung der Parität durch die Zentralbehörden nicht vertreten ließ, aufgeben müssen. Sie werden in gleicher Weise wie die großen Verbände mit dem Material beliefert und stehen ihnen also in dieser Hinsicht völlig gleich. Daß ihnen daneben noch weitere, die reine Nachrichtenverteilung weit überragende Aufgaben zufallen, soll noch erwähnt werden. Neben den Verbänden und den Zweig- und Reichsnachrichtenstellen geht auch das gesamte Material dem Deutschen Wirtschaftsdienst zu, der es archivalisch verarbeitet und mit den von ihm gesammelten sonstigen, insbesondere privaten Unterlagen und Nachrichten zur Auskunftserteilung zur Verfügung hält.

Man hat in manchen Kreisen der Wirtschaft die Notwendigkeit der Existenz der Reichsnachrichtenstellen stark angezweifelt. Es ist darauf hingewiesen worden, daß lediglich zur Weitergabe von Berichten besondere Stellen nicht notwendig wären, daß vielmehr diese Aufgaben, soweit sie von örtlichen Stellen zu erledigen sind, auch von den Handelskammern übernommen werden könnten. Das wäre, wenn nur die Nachrichtenverteilung in Betracht käme, vielleicht richtig, wenn auch die Belieferung von einer viel größeren Anzahl von Handelskammern für die Zentralstelle eine erhebliche Mehrarbeit bedeuten und damit die Gefahr einer Verzögerung der Weitergabe heraufbeschwören würde. Die Aufgaben der Reichsnachrichtenstellen liegen aber nicht allein auf dem Gebiete der Weitergabe von Nachrichten. Ihre besondere Tätigkeit muß sich auf die Auskunftserteilung und die Beratung der Firmen ihres Bezirks in geschäftlich-wirtschaftlichen Fragen des Außenhandels erstrecken. Es betätigen sich auch eine Reihe von Verbänden auf diesem Gebiete, jedoch liegt hier gerade die empfindliche Lücke in der Unterrichtung der deutschen Wirtschaft. Nur wenige Verbände und auch nicht alle Handelskammern sind in der Lage, Auskunftsstellen für alle Zoll- und Handelsfragen des Auslandes zu schaffen, andererseits wäre es unmöglich, diese Auskunftserteilung lediglich den zentralen Stellen in Berlin zu übertragen. Eine erhebliche Überlastung und damit eine Verzögerung in der Beantwortung der Anfragen, deren sofortige Erledigung notwendig ist, würde die Folge sein. Die zentralen Auskunftsstellen in Berlin, d.h. der Deutsche Wirtschaftsdienst und das Zollbüro im Reichs-wirtschaftsministerium sollen in erster Linie eine ergänzende Tätigkeit in der Auskunftserteilung ausüben und dann einspringen, wenn die örtlich näher gelegene Stelle, also die Reichsnachrichtenstelle oder auch die Handelskammer oder der Verband zur Auskunftserteilung im Einzelfalle nicht in der Lage ist. Die Reichsnachrichtenstellen haben auch schon in der Vergangenheit auf dem Gebiete der Auskunftserteilung Gutes geleistet, doch darf nicht verkannt werden, daß noch vieles gebessert werden könnte. Gerade wenn die Reichsnachrichtenstellen in Zukunft ihren Aufgaben auf dem Gebiete der Auskunftserteilung und Beratung der Firmen ihres Bezirks in immer vollkommenerer Weise entsprechen, werden die skeptischen Stimmen verstummen und die Tätigkeit der Reichsnachrichtenstellen überall Anerkennung finden.

Wie bemerkt, hat der Schwerpunkt der Tätigkeit der Zentralstelle zunächst auf dem Gebiete der Nachrichtenverwertung gelegen. Der Gesichtspunkt einheitlicher und doch beschleunigter Verwertung des aus dem Auslande anfallenden Stoffes hat den Gedanken nahe gelegt, auf dem eingeschlagenen Wege noch einen entscheidenden Schritt vorwärts zu gehen. Der Zentralstelle werden nunmehr auch Aufgaben auf dem Gebiete der Nachrichtenbeschaffung zufallen. In der Erkenntnis der Tatsache das es für die deutsche Wirtschaft zurzeit nicht leicht ist, sich auf amtlichem Wege schnell Informationen über das Ausland zu verschaffen, sind aus Wirtschaftskreisen mehrfach Vorschläge zur Verbesserung der Berichterstattung gemacht worden. Unter Hinweis auf ausländische amtliche Nachrichtenorganisationen hat man z.B. die Unterstellung der Beamten des Auswärtigen Dienstes, die die wirtschaftlichen Fragen bearbeiten, unter das Reichswirtschaftsministerium vorgeschlagen. Eine solche Nachahmung des französischen oder des amerikanischen Systems erscheint mir nicht zweckmäßig. Die amtliche deutsche Vertretung im Auslande muß eine Einheit bilden. Sämtliche Beamten müssen dem Missionschef und mit ihm der Botmäßigkeit des Auswärtigen Amtes unterstehen. Das Beispiel aus der Vorkriegszeit mit den Militärattaches ist nicht ermutigend genug, um es auf wirtschaftlichem Gebiet nachzuahmen und Beamte in das Ausland zu schicken, die dann als Fremdkörper in der betreffenden Auslandsvertretung angesehen würden. Auch die finanzielle Lage des Deutschen Reiches spricht gegen dieses System, da es sichlich nicht zur Ausgabenverringerung, sondern eher zur Vermehrung der Ausgaben beiträgt. Ohne an bestehendem allzuviel zu ändern, soll aber trotzdem, eine Vereinheitlichung in der Beschaffung desjenigen Nachrichtenmaterials eintreten, das die deutschen Vertretungen im Auslande nicht im Interesse der politischen oder handelspolitischen Ressorts, sondern im Interesse der Unterrichtung der Wirtschaft liefern. Schon jetzt gehen in der Zentralstelle allein infolge der Tatsache, daß sie das Material den Wirtschaftskreisen zur Verfügung stellt, Anregungen der inneren Wirtschaft zur Berichterstattung und Anträge auf Ergänzung von erstatteten Berichten zu. Wenn auch im allgemeinen der Gegenstand der Berichterstattung der einzelnen Vertretungen in erster Linie von diesen selbst beurteilt werden muß, so haben doch die Auslands-vertretungen ein Interesse daran, derartige Anregungen, soweit sie bedeutsam sind, sobald als möglich zu erhalten. Die deutschen Wirtschaftskreise müssen andererseits die Forderung stellen, daß derartige kleine und größere Anfragen, sobald als irgendmöglich der berichterstattenden Stelle zugehen und nicht erst den Apparat einer oder zweier Zentralbehörden durchlaufen, ehe sie an die betreffende Vertretung weitergehen. Und in der Tat ist eine amtliche Nachrichten- und Auskunftsorganisation für die innere Wirtschaft nur dann von Wert, wenn sie bei allem behördlichen Charakter nicht nur zuverlässig, sondern auch schnell Nachrichten und Auskünfte vermittelt. Anfragen und Anregungen wirtschaftlicher Art zur Berichterstattung durch amtliche Vertretungen können aber nur dann auf eine schnelle Bearbeitung rechnen, wenn sie nicht den ganzen Büroapparat politischer Zentralbehörden zu durchlaufen gezwungen sind. Die Zentralstelle, die sowohl mit den Einzelreferaten des Auswärtigen Amtes als auch des Reichswirtschaftsministeriums, besonders mit dem Zollbüro und außerdem mit dem Deutschen Wirtschaftsdienst in engster Verbindung arbeitet, ist daher durchaus in der Lage, die Aufgabe auf dem Gebiete der Nachrichtenbeschaffung, die man ihr zu übertragen vorhat, mit der für die Wirtschaft gebotenen Schnelligkeit zu erfüllen. Durch die Möglichkeit des unmittelbaren Verkehrs der Zentralstelle mit allen in Betracht kommenden Wirtschaftskreisen und amtlichen Stellen tritt auf dem Gebiete des Nachrichten-wesens die durchaus notwendige Rationalisierung ein, die die Zentralstelle befähigt, schnell und frei von bürokratischen Regungen und unabhängig von Zuständigkeiten der Ressorts zu arbeiten und sie den entsprechenden ausländischen Organisationen durchaus ebenbürtig macht.

In einem Punkte bedarf es allerdings dabei der besonderen Mitarbeit innerdeutscher Wirtschaftskreise. Immer wieder klagen die amtlichen deutschen Vertretungen im Auslande darüber, daß sie zur Erteilung von Auskünften über Angelegenheiten in Anspruch genommen würden, über die sie längst berichtet haben und über die in Deutschland bereits Veröffentlichungen erschienen sind. Es herrscht vielfach noch in der Wirtschaft das Bestreben, möglichst unmittelbar mit den amtlichen deutschen Vertretungen im Auslande zu verkehren und sie um einen Privatbericht gerade für die betreffende anfragende Firma oder Organisation der Wirtschaft zu bitten, ohne Rücksicht darauf, ob nicht im Inneren Deutschlands das Material schneller beschafft werden kann. Nur wenn die amtlichen Vertretungen von diesen überflüssigen Anfragen freigemacht werden können, sind sie in der Lage, in den Fällen, in denen eine Berichterstattung wirklich erforderlich ist, eingehende und auf umfangreichen Ermittlungen beruhende Berichte zu liefern.