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Das Projekt einer deutsch-österreichisches Zollunion war zunächst eine geheime Abmachung zwischen dem österreichischen Außenminister Schober und dem deutschen Außenminister Julius Curtius, von der selbst Reichskanzler Brüning erst vergleichsweise spät, nämlich kurz vor seiner Verkündigung im März 1931 in Kenntnis gesetzt wurde. Der deutschen Seite erschien das Projekt vom politischen Standpunkt aus günstig zu sein. Allerdings sorgte die Zollunion nach dem Bekanntwerden für große Aufmerksamkeit und Empörung. Insbesondere Frankreich sah darin einen ersten Schritt zur Vereinigung Deutschlands und Österreichs. Im Zuge der Verhandlung um die Rettung der Creditanstalt wurde das Projekt während des Sommers 1931 sukzessive begraben. Die hier vorliegende Quelle beleuchtet einen von der Forschung eher selten beachteten Aspekt dieses Projekts, denn die Zollunion als "klandestines" politisches Projekt war auch in der Wirtschaft der beteiligten Länder keineswegs unumstritten. Die selbstbewusste Stellungnahme des Verbands der österreichischen Edelstahlwerke lässt darüber hinaus aber auch Rückschlüsse auf die Wahrnehmung der deutschen Wirtschaft zu, deren Leistungen auf vielen Gebieten tatsächlich als führend galten. |
Stellungnahme des Verbands der österreichischen Edelstahlwerke zur geplanten deutsch-österreichischen Zollunion.
auf Grund der Erhebungen des Hüttenverbandes laut Rundschreiben vom 9 IV.1931
Die österreichischen Edelstahlwerke begrüssen den Plan einer deutsch-österreichischen Zollunion.
Von der österr. Edelstahlerzeugung, welche sich auf die Gruppen:
legierte und unlegierte Sonderstähle,
normale Kohlenstoffstähle und
Konstruktionsstähle (Baustähle)
erstreckt, wurde schon bisher ein Grossteil nach Deutschland exportiert. Es war den österreichischen Werken hauptsächlich durch die qualitative Güte ihrer Stahlerzeugnisse, bei deren Herstellung jederzeit alle technischen Fortschritte Berücksichtigung gefunden haben, die demnach den gestellten Anforderungen durchaus standhalten und sich selbst mit den hochwertigsten deutschen Edelstählen messen können, möglich, trotz der nicht unbedeutenden qualitativ abgestuften Zollbelastung in fast allen Sorten gegenüber den zumeist sehr leistungsfähigen deutschen Edelstahlwerken auch preislich konkurrenzfähig aufzutreten.
Es ist daher zu erwarten, dass nach erfolgter Durchführung der Zollunion den österr. Werken nicht nur die Lieferungen nach Deutschland im seitherigen Umfange erhalten bleiben, sondern dass vielleicht infolge des Zollausfall es sogar noch gesteigerte Absatzmöglichkeiten sich ergeben können. Letzteres dürfte vornehmlich bei solchen Stahlsorten eintreten, deren Lieferung nach Deutschland wegen der Zollbelastung bisher einigermaßen betonter erschwert war.
Freilich werden sich nach Wegfall der Zollgrenzen auch die deutschen Edelstahlwerke mehr als seither auf dem österreichischen Markte fühlbar machen; der österr. Edelstahlbedarf bei den Privatverbrauchern ist jedoch nicht so bedeutend, dass sich die deutschen Werke mehr holen könnten, als zu erobern die österr. Werke im deutschen Verkaufsgebiet in Aussicht haben.
Die Errichtung irgendwelcher Zwischenzölle für eine Übergangszeit nach Schaffung der Zollunion erscheint für die österr. Edelstahlwerke nach den geschilderten Verhältnissen nicht erforderlich. Ein etwa deutscherseits geplanter Zwischenzoll wäre, weil unberechtigt, zu bekämpfen.
Bezüglich des Zolltarifes für Importe von Edelstählen aus fremden Ländern bei bestehender Zollunion, wünschen die österr. Werke die Anpassung an den dermaligen deutschen Zolltarif, insoferne es sich nicht um niedrigere Sätze handelt, als wie im österr. Tarif enthalten.
Insbesondere sollen auch die Bestimmungen aus dem deutschen Zolltarif hinsichtlich der qualitativen Abstufungen übernommen werden.
Bei Inkrafttreten der Zollunion wird auch eine engere Verbindung des deutschen und österr. Edelstahl-Verbandes angestrebt werden Eine gegenseitige Kontingentierung wäre abzulehnen
Für Rohmaterialien aller Art müsste jedenfalls eine gegenseitige vollkommene Freizügigkeit auf allen Gebieten herbeigeführt werden.
Ein Schutz der österr. Produktion bei Belieferung österr. öffentlicher Körperschaften und aus öffentlichen Mitteln subventionierter Unternehmungen wäre vorzusehen. Die im letzten Absatz angeführte Bemerkung ist nur für die österr.Regierung bestimmt und es wird als selbstverständlich angenommen, dass dieselbe gegenüber Deutschland vertraulich behandelt wird.