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Nr. 5.2.3.04

Betr. Regelung der Ein- und Ausfuhr (17.11.1919)

Brief

Regest:

Die Handelskammer Hamburg analysiert in diesem Schreiben tiefgehend die Außenhandelssituation Deutschlands nach dem Krieg und die aktuell drängenden Probleme, die sich aus dem Versailler Vertrag und dem damit einhergehenden Handelsrestriktionen, der Besetzung des Rheinlandes durch alliierte Truppen und der bereits fühlbar werdenden inflationären Entwicklung ergaben. Zu beachten ist dabei, dass Hamburg stark vom Handel abhängig war und deswegen der hier vertretene Standpunkt stark auf Möglichkeiten von dessen Wiederbelebung abzielte.

III 3001.

Hamburg, den 17. Dezember 1919

An die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe Hamburg


Betr. Regelung der Ein- und Ausfuhr.

Wie der Handelskammer berichtet wird, soll von der Reichsregierung die Einführung von Ausfuhrzöllen verworfen sein zu Gunsten der sogenannten planmässigen Durchorganisation der gesamten Ein- und Ausfuhr auf der Grundlage von Selbstverwaltungskörpern der einzelnen Wirtschaftsgruppen. Es soll der Plan bestehen, für jede einzelne Industriegruppe einen Selbstverwaltungskörper unter Einschluss der Industrie der für alle Ausfuhrwaren die Preise festzusetzen hat. Diese Preise würden für Ausfuhrgeschäfte bindend sein. Aus dem sich durch die angebliche Ausnutzung der Weltmarktpreise ergebenden Mehrgewinn soll ein Betrag für Zwecke der Aufbesserung der sozialen Versicherungen frei gemacht werden.

Diesen Plänen der Reichsregierung sollen verschiedene Industriegruppen, wie die chemische Industrie und die Papierindustrie, sympathisch gegenüberstehen, während der Zentralverband des Grosshandels sich gegen diese Organisierung, dagegen aber für die Einführung von Ausfuhrzöllen als das kleinere Uebel ausgesprochen hat; hiermit hat sich der Zentralverband des Grosshandels nicht nur in Widerspruch gesetzt mit seiner hiesigen Ortsgruppe, sondern ganz besonders mit dem Aussenhandelsausschuss der Ein- und Ausfuhrverbände, welcher auf das Entschiedenste gegen die Einführung von Ausfuhrzöllen sowohl als auch von andersartigen Zwangsmassnah-men zur Regelung der Ein- und Ausfuhr Widerspruch erhoben hat.

Die Handelskammer bittet darum, den Herrn Vertreter im Reichsrat im Hinblick auf diese Vorgänge, die ihm Jedenfalls in Berlin auch bereits bekannt geworden sind zu beauftragen, mit allergrösster Energie gegen diese Projekte der Reichsregierung anzugehen.

Die Frage des Exportzolles hat die Oeffentlichkeit in der letzten Zeit sehr eingehend beschäftigt; zur Begründung für die Einführung solcher Zölle wird die angebliche Verschleuderung deutscher Waren gegen den Verkauf nach dem Auslande zu unzureichenden Preisen eingeführt. Nach Auffassung der führenden hiesigen Exportkreise sind die hierüber in den Zeitungen erscheinenden Nachrichten ausserordentlich übertrieben, und die Angaben, die über Preise, die im Auslande erzielt worden sein sollen, verbreitet werden, sind ungenau und zum Teil nicht glaubwürdig. Als feststehende Tatsache kann Jedenfalls bezeichnet werden, dass der reelle Exportkaufmann schon heute bemüht ist, Ware, die er nach dem Auslande verkauft, den jeweiligen Verhältnissen entsprechend so teuer wie irgend möglich unterzubringen. Die Industrie hat schon seit längerer Zeit Zuschläge für Exportware erhoben und diese Zuschläge in der letzten Zeit dauernd gesteigert und zwar ohne dabei Rücksicht darauf zu nehmen, ob die Ware noch exportfähig bleibt oder nicht, vielmehr die Konkurrenzfähigkeit auf dem Auslandsmärkte bereits wieder beeinträchtigt wird; jedenfalls ist das Verfahren bei der Erhebung dieser Exportzuschläge durch die Industrie, die vielfach erst nachträglich erfolgt, ein derartiges, dass schon durch dieses der Export, der sich endlich wieder zu beleben beginnt, gefährdet. Es kann natürlich nicht in Abrede gestellt werden, dass hin und wieder von nicht genügend erfahrenen Leuten, insbesondere aber von Schiebern und Schleichhändlern Waren zu nicht ausreichenden Preisen nach dem Ausland verkauft werden, während andererseits die Ausländer selbst in der Lage sind, im deutschen Markt, insbesondere aber im Kleinhandel Waren zu deutschen Preisen zu kaufen, wodurch sie infolge der Höherbewertung ihrer Valuta sehr günstig wegkommen.1 Nach den Ausführungen hiesiger Kaufleute ist inzwischen aber bereits insofern eine Aenderung in dieser Entwicklung eingetreten, als auch bei uns im Inlande die billigen Waren knapp geworden sind, die von der Industrie neu hergestellten Waren aber zu erheblich höheren Preisen verkauft werden. Jedenfalls erscheint es nicht angängig, aus einer vorübergehenden Erscheinung Massnahmen herzuleiten, die mit dieser wirtschaftlichen Erscheinung, auch deren gute Seiten vernichten würden, denn es muss andererseits doch gleichfalls anerkannt werden, dass der auf dem kollossalen Warenhunger, der sich in der ganzen Welt geltend macht, beruhende starke Verkauf deutscher Artikel in das Ausland die einzige Möglichkeit bietet, um unsere Valuta vor dem völligen Zusammenbruch zu bewahren. Das Deutsche Reich kann im Interesse der Besserung seiner Valuta gar nichts anderes tun, als dafür zu sorgen, dass so viel wie möglich Ware auf die Auslandsmärkte gebracht wird, selbstverständlich zu vernünftigen Preisen, die denjenigen Preisen, die in den Bezugsländern üblich sind, entsprechen. Wird aber durch irgendwelche Regierungsmassnahmen in diese Entwicklung eingegriffen, so kann dadurch nur der Export verhindert werden, was naturgemäss auf die Herstellung von Exportartikeln und damit die inländische Produktion zurückwirkt und unsere Valuta wieder verschlechtern würde.

Die Handelskammer hat bereits an 10. d.Mts. an das Reichswirtschaftsministerium und das Reichsfinanzministerium wie folgt telegrafiert:

"Zu Erwägung stehende Ausfuhrzölle würden nach Ansicht der Handelskammer unsere Valutaschwierigkeiten erheblich vergrößern und möglicherweise Repressalien des Auslands hervorrufen, ausserdem aber Entente die Möglichkeit geben, auf so erhobene Zölle Beschlag zu legen. Nur durch lebhaften Export kann Zahlungsbilanz verbessert werden. Gerade bei jetzigen Wiedereinsetzen Aussenhandels sind derartige Experimente äussert gefährlich. Die zu erwartenden Einnahmen werden durch die Aufwendungen, die infolge schlechter Valuta für notwendige Bedürfnisse gemacht werden müssen mehr als aufgehoben werden. England verfolgt die richtige Politik, indem es laut Meldung Economist seinen Exporteuren auf neugeschlossene Ausfuhrgeschäfte 80% Vorschüsse gibt, bitten daher dringend von Einführung Ausfuhrzölle abzusehen."2

Ganz abgesehen davon, ob nicht die Entente gegen die Einführung von Exportzöllen Widerspruch erheben würde, weil dadurch eine völlige Aenderung unseres Zollsystems herbeigeführt wird, und ob nicht die Entente, wenn sie sich damit einverstanden erklären sollte, sofort auf die Exportzölle zu ihren Gunsten Beschlag legen würde, ist es doch höchst zweifelhaft, ob mit den Exportzöllen der gewünschte Erfolg erzielt wird, denn je nachdem, wie die Absatzverhältnisse im Ausland sind, würde der Ausfuhrzoll vom ausländischen Käufer getragen werden oder dem inländischen Verkäufer zur Last fallen. Ebenso wie bei den Zuschlägen der Industrie wird die Durchsetzung des Exportzoll es gegenüber dem ausländischen Käufer nur dann zu ermöglichen sein, wenn der ausländische Käufer die in Betracht kommende Ware unter allen Umständen zu jedem Preise haben will. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, und dies ist nach Mitteilung von Exporteuren bei manchen Artikeln bereits eingetreten, so wird der inländische Verkäufer, wenn er noch Ware nach dem Auslande verkaufen will, den Exportzoll ganz oder zum Teil zu tragen haben.

Ausserordentlich schwierig würde es des weiteren sein, wie und in welcher Höhe der Exportzoll festgesetzt werden soll. Verschiedenartige Zollsätze vorzusehen, je nachdem wie die deutsche Valuta in den einzelnen Bezugsländern steht, wird nicht angängig sein, da dies dem System der Meistbegünstigung widersprechen würde.3 Andererseits kann ein gleichmässig festgesetzter Zoll aber auch nicht aufgebaut werden auf der Grundlage desjenigen Landes, wo unsere Valuta am ungünstigsten ist, vielmehr wurde man sich nach denjenigen Ländern richten müssen wo unsere Valuta am günstigsten steht, um nicht diesen Ländern gegenüber völlig exporthindernd zu wirken. Der Exportzoll würde dadurch vermut-lich aber ein so geringer werden, dass den gewünschten Erfolg gegenüber denjenigen Ländern, in denen unsere Valuta ungünstig steht, nicht erzielen würde. Am allerbedenklichsten würde es für die Beziehungen zum Auslande sein, wenn etwa dazu übergangen werden sollte, dass der Exportzoll, ähnlich wie es beim Goldzollzuschlag der Fall ist, je nach den Valutaverhältnissen von Zeit zu Zeit verändert wird. Dadurch würden dieselben unglücklichen Verhältnisse, die bei der Einfuhr infolge der Goldzollzahlung eingetreten sind, auch bei der Ausfuhr entstehen, dass nämlich der Kaufmann niemals in der Lage sein wird, genau zu kalkulieren, weil, er nicht weiss, wie hoch der Exportzoll zur Zeit der tatsächlichen Ausfuhr sein würde. Schematisch festgelegte Exportzölle wurden aber, wenn sie nach irgend einem Durchschnittsstande der Valuta auferlegt würden, sehr ungerecht wirken können, weil sie auf die Aenderung der Valutaverhältnisse keine Rücksicht nehmen und demzufolge ev. über kurz oder lang in einer Höhe wirken, in der sie nicht beabsichtigt sind; dass sie dann bald wieder beseitigt werden würden, damit dürfte sicherlich in dem Fall nicht zu rechnen sein, dass sie etwa finanziell ein entsprechendes Ergebnis erzielen sollten, Die Absicht bei der Auferlegung von Exportzöllen würde unter allen Umständen die sein, den Export zu erschweren oder ihn bei gewissen Artikeln gänzlich unmöglich zu machen. Durch ein solches Vorgehen können aber die Valutaschwierigkeiten, in denen wir uns befinden, nur erheblich vergrößert werden. Wenn das Reich versuchen will, aus den Schwierigkeiten herauszukommen, in denen wir uns befinden, so muss alles geschehen, dass durch äusserst angestrengte Hebung unserer Produktion soviel Exportware geschaffen wird, wie sich nur irgendwie schaffen lässt, um diese auf dem Weltmarkte zu verkaufen und damit einigermassen die Kosten für die dringend benötigten Lebensmittel zu decken. Aus diesem Grunde muss auf das Entschiedenste dagegen Widerspruch erhoben werden, dass das Herumexperimentieren mit Zwangsmassnahmen in unserer Aus- und Einfuhr weiter fortgesetzt wird. Ein ganz besonders gefährliches Experiment würden aber Ausfuhrzölle sein, denn schon wenn das Ausland sieht, dass wir zwangsweise unserer Ausfuhr einzuschränken beabsichtigen, müsste dies einen ausserordentlich ungünstigen Einfluss auf unsere Valuta ausüben.

Aus dem gleichen Grunde erscheint es auch höchst bedenklich, wenn an eine weitere Ausgestaltung des Systems der Aussenhandelsstellen und Zentralbewirtschaftung der Aus- und Einfuhr herangetreten werden soll, welche Absichten auf eine Durchführung der Planwirtschaft in spezieller Anwendung auf die Ein- und Ausfuhr hinauslaufen würden.4 Das bisherige System der Aus- und Einfuhrüberwachung hat bereits in der Vergangenheit vielfach mehr exporthindernd als exportfördernd gewirkt. Daran ist nicht nur die Umständlichkeit und Langsamkeit des Verfahrens schuld, sondern auch die Tendenz, welche vielfach von den Zentralstellen befolgt wird, indem Ausfuhrzuschläge auch für bereits getätigte Geschäfte nachträglich in Anwendung gebracht werden, die die endgültige Ausführung bereits abgeschlossener Geschäfte unmöglich machen und dadurch den Exporteur schwer schädigen. Durch dieses System wird eine Unsicherheit in das Ausfuhrgeschäft gebracht, die für Aufrechterhaltung und Wiederingangsetzung von Ueberseebeziehungen die nachteiligsten Folgen hat; die gleiche Unsicherheit wird auch durch die Tätigkeit der Zentralstellen in das Einfuhrgeschäft gebracht. Bei der bisherigen Zusammensetzung der Zentralstellen, infolge deren in diesen einige wenige führende Persönlichkeiten weitgehenden Einfluss haben, entsteht auch für die grosse Mehrzahl der Industriellen selbst und ganz besonders für den Handel der Nachteil, dass die Entscheidungen vielfach ohne Rücksicht auf die Gesamtver-hältnisse der Industriezweige und ohne Kenntnis spezieller Ueberseeverhältnisse erfolgt; ganz naturgemäss ergibt sich der weitere Nachteil, dass diejenigen Persönlichkeiten, die an der Leitung der Zentralstellen beteiligt sind, einen Vorrang vor allen übrigen Angehörigen der Industriezweige und vor dem an der Leitung ganz unbeteiligten Handel haben.5

Wenn gleichwohl die Verhältnisse dazu zwingen, eine gewisse Regelung der Ein- und Ausfuhr eintreten zu lassen, so muss auf das Entschiedenste dagegen Widerspruch erhoben werden, dass etwa das bisher geübte Verfahren der Zentralstellen industrieller Verbände auf weitere Erwerbszweige ausgedehnt und damit verallgemeinert wird, Im Interesse der Ausfuhr selbst und insbesondere der Valuta muss vielmehr verlangt werden, dass für eine Regelung der Ein- und Ausfuhr von folgenden Grundsätzen ausgegangen wird:

1. Wenn es nicht zu erreichen ist, dass unsere Grenzen, endlich sowohl im Westen als auch im Norden, Süden und Osten fest geschlossen werden, kann mit irgendwelcher Regelung überhaupt nicht vorgegangen werden. Den Nachteil von solchen Massnahmen würden nur die reellen Firmen haben, während der Schieber und Schleichhandel erst recht aufblühen würde. Die Hauptforderung ist daher nach wie vor, dass nicht nur das Loch im Westen, sondern die Grenzen überhaupt geschlossen werden und dass insbesondere es auch Einzelpersonen nicht mehr möglich ist, Waren, die sie über ihren eigenen Bedarf hinaus im Inlands kaufen, über die Grenze zu bringen.6

2. Alsdann müssen für alle lebensnotwendigen Gegenstände, Ausfuhrverbote erlassen und eine Liste dieser Gegenstände, deren Ausfuhr verboten ist, bekannt gemacht werden. Vergehen gegen diese Ausfuhrverbote sollten mit den allerschärfsten Strafen belegt werden, verbotswidrige Ausfuhr von Lebensmitteln muss direkt als Landesverrat behandelt werden.

3. Neben der Ausfuhrverbotsliste sollte eine Ausfuhrfreiliste veröffentlicht werden, die solche Artikel enthält, welchem dem Inlandsvorrat und der Weltmarktlage entsprechend unbedenklich ausgeführt werden können. Wenn es gegenwärtig vielleicht auch nur wenige Artikel gibt, über die in dieser Art verfügt werden kann, so sollte doch sofort ein Versuch gemacht werden, derartige Artikel in einer Liste zusammenzustellen, die dann je nach der Entwicklung der Verhältnisse erweitert werden müsste.

4. Für alle anderen Artikel würde eine bedingte Ausfuhr unter Kontrolle der Reichsregierung und der Zentralstellen in Zusammenhang mit den Handelskammern erfolgen. Bezüglich der Zentralstellen muss verlangt werden, dass diese aus je zwei Vertretern der Industrie und des zuständigen Handels unter Vorsitz eines Unparteiischen zusammengesetzt werden. Die Ausfuhrregelung hätte dann derart zu erfolgen, dass die Anträge bei den Handelskammern eingereicht werden, welche nach Informationen der Zentralstellen bezw. des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung und wenn irgend möglich im direkten telefonischen Verkehr mit diesen Stellen die Ausfuhrgenehmigungen zu bewirken haben. Für die praktische Durchführung wäre des weiteren ein Zusammenhang mit der Wagengestellung auf den Eisenbahnen bezw. der Zurverfügungstellung von Räumen auf den Schiffen herbei zu führen, indem über Eisenbahn- bezw. Schiffsraum nur bei Vorlegung der durch die Handelskammer bewirkten Ausfuhrerlaubnis verfügt werden darf.

5. Ein entsprechendes Verfahren würde auch für die Einfuhr vorzusehen sein, indem Einfuhrverbotslisten, Einfuhrfreilisten und die in Ziffer 4 behandelte bedingte Einfuhr unter Mitwirkung der dort genannten Stellen vorgesehen werden.

6. Ergänzt werden muss dieses System schliesslich noch durch das schärfste Vorgehen gegen das in weitem Umfange eingerissene Bestechungssystem, indem sowohl diejenigen, welche bestechen oder zu bestechen versuchen, als auch Beamte, die sich bestechen lassen, scharf bestraft werden.

Die Durchführung einer derartigen, wie überhaupt jeglicher Aus- und Einfuhrregelung steht und fällt damit, welcher Erfolg mit den unter 1) und 6) genannten Massnahmen erzielt wird. Wenn es auch bei der seit Ausbruch der Revolution eingetretenen Korruption schwer erscheinen mag, auf diesem Gebiete Erfolg zu erzielen, so muss doch mit allem Nachdruck darauf hingewirkt werden, dass nichts unversucht bleibt, in Bezug auf die Schliessung der Grenzen und die Beseitigung des Bestechungsunwesens soviel wie irgend angängig zu erreichen.

Die Handelskammer